15. Juni 2023 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 9Öffentlich

Förderung vereinseigener Baumaßnahmen- Antrag des 1. Aachener Skateboard Club e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für den Bau einer Überdachung für die Skater-Anlage

FB 52/0107/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Baumaßnahme an und beschließt einstimmig, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Jahr 2024, dem Verein 1. Aachener Skateboard Club e.V. für den Bau einer Teilüberdachung für die Skater-Anlage einen städtischen Zuschuss in Höhe von 9.900,00 € zur Verfügung zu stellen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Baumaßnahme an und beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Jahr 2024, dem Verein 1. Aachener Skateboard Club e.V. für den Bau einer Teilüberdachung für die Skater-Anlage einen städtischen Zuschuss in Höhe von 9.900,00 € zur Verfügung zu stellen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verein 1. Aachener Skateboard Club e.V. ist in der Ausübung, Förderung, Pflege und Verbreitung des Skatesports aktiv. Die Mitgliederzahlen des Vereins sind in den letzten fünf Jahren tendenziell gestiegen und betragen in diesem Jahr 77 Mitglieder.

Mit Schreiben vom 25.03.2023 hat der Verein 1. Aachener Skateboard Club e.V.einen Antrag auf Zuschuss für den Bau einer Teilüberdachung für die Skater-Anlage, welche sich in direkter Nähe zum Vennbahnweg am Eisenbahnweg befindet, gestellt.Mit dem beantragten Zuschuss soll die Überdachung einer Minirampe in dieser Anlage finanziert werden, damit auch bei „Wind und Wetter“ die Möglichkeit besteht zu trainieren. Das Pachtverhältnis für das Grundstück hat eine Laufzeit bis zum 31.03.2035. Die allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Abschnitt I Nr. 1 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen werden erfüllt.

Insgesamt betragen die geplanten Kosten für den Bau der Überdachung laut Kostenvoranschlag des Vereins 33.000,00 €.Diese werden durch Eigenmittel und Eigenleistung in Form von Arbeitsleistung durch Vereinsmitglieder finanziert.

Gemäß Abschnitt III Nr. 2.3 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen können Zuschüsse von bis zu 30 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten gewährt werden. Bei den geplanten Gesamtkosten in Höhe von 33.000,00 € ergibt sich somit eine Förderung in Höhe von 9.900,00 €.

Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung stehen im investiven Bereich für das Haushaltsjahr 2024 beim Produkt 080202, PSP-Element 5-080202-900-00100-900-1 – Zuschuss zum Bau vereinseigener Sportstätten / 78180000 25.000,00 € zur Verfügung.

Mit Schreiben vom 27.03.2023 hat der Verein eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erhalten.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

25.000 €

25.000 €

75.000 €

75.000 €

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-05-23 FB 52_0107_WP18 Foerderung vereinseig SAO.pdf

19.11.2024

12.8 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Do., 15.06.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:37