14. Juni 2023 um 17:00, Rathaus
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Pilotversuch kleine Fahrradabstellanlagen im QuartierBürgerantrag zu gesichertem Fahrradparken im Johannistal

FB 61/0652/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Ferrari informiert, das Thema sei gestern im Bürgerforum behandelt worden.

Herr Dr. Otten begrüßt das Projekt, das vor längerer Zeit schon mal in der Bezirksvertretung

Aachen-Mitte vorgestellt worden sei. Er regt an, den Testbetrieb in drei Abschnitten zu vier Monaten aufzuteilen. Dann hätte man die Möglichkeit, es mehreren Testern zur Verfügung zu stellen. Auch sollten diese die unterschiedlichen Anlagen testen können.

Frau Luczak freut sich über die Umsetzung der Maßnahme. Sie stellt die Frage, ob alle drei Modelle an den drei Standorten getestet werden. Der Zeitraum der Testphase sollte mindestens 1 Jahr sein.

Herr Deloie bezieht sich auf eine Pressemitteilung der Stadt, wonach Testpersonen gesucht werden für Fahrradparkhäuser, die an zwei Standorten, an der Brabantstraße sowie am Parkhaus Galeria-Kaufhof an der Wirichsbongardstraße, errichtet wurden. Er fragt an, ob es hier zwei Testverfahren gebe, die parallel laufen und wieso die Bezirksvertretung einmal beteiligt werde und einmal nicht.

Herr Ferrari berichtet, bei den Fahrradabstellanlagen in der Brabant- und Wirichsbongardstraße handele es sich um ein APAG eigenes Verfahren. Dies habe mit dem vorliegenden Projekt nichts zu tun und die Bezirksvertretung müsse hier nicht beteiligt werden.

Herr Deloie möchte wissen, warum dann eine Pressemitteilung der Stadt erfolgt sei.

Herr Weiser teilt mit, zu dem Testverfahren in der Brabant- und Wirichsbongardstraße werde er eine Antwort nachreichen. Bei dem in der Vorlage aufgeführten Probebetrieb würden die drei Modelle an allen drei Standorten getestet. Nach der Beratung im Mobilitätsausschuss im August, werde im

4. Quartal 2023 die Testphase beginnen und der Zeitraum voraussichtlich länger als 1 Jahr sein.

Die Anregungen aus der Diskussion nimmt er mit.

Zu der Testphase in den APAG Parkhäusern / Brabantstraße nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

"In der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurden am 14.04.2021 alle Standorte der Fahrradparkhäuser, die im Rahmen des Förderprojekts #AachenMooVe!2 in Bezug auf die Errichtung gesicherter Fahrradabstellanlagen geprüft wurden, vorgestellt und beschlossen. Der Standort Brabantstraße wurde durch die B0 am 14.04.21 beschlossen. Anfang 2023 erfolgte eine Präsentation zum Sachstand der bis dahin weitgehend fertiggestellten Abstellanlagen im Mobilitätsausschuss. Aus unterschiedlichen Gründen (technische Herausforderungen, Lieferverzögerungen) konnte die Testphase erst zum 19.06.2023 gestartet werden. Leider fand seitens der Verwaltung keine erneute Information der BV Aachen – Mitte über die anstehende Testphase statt. Die Pressemitteilung über die Testphase wurde sowohl von der Stadt Aachen, als auch von der APAG veröffentlicht. Die Stadt Aachen hat die Fahrradabstellanlagen errichtet und die APAG mit dem Betrieb beauftragt. Dabei wurde auch vereinbart, dass relevante Informationen zum Fahrradparken über die Kanäle der Stadt Aachen und auch der APAG gespielt werden. Die Pressemitteilung wurde daher von beiden Seiten veröffentlicht, die Bewerbung für den Testbetrieb läuft aber über die APAG."

Herr Dr. Otten appelliert noch mal an die Verwaltung, alle Modelle unterschiedlichen Testpersonen

zur Verfügung zu stellen und schlägt vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung entsprechend zu ergänzen.

Herr Ferrari teilt mit, dass die vorgebrachten Anregungen an den Mobilitätsausschuss weitergegeben werden.

Frau Conradt berichtet, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte habe sich in der Vergangenheit intensiv mit dem Thema befasst, um eine solche Anlage auf den Weg zu bringen. Bezirkliche Mittel seien für entsprechende Fahrradabstellanlagen in Aussicht gestellt worden. Auch habe es eine Kooperation mit der RWTH Aachen gegeben. Sie kritisiert, dass Zeitabläufe bei solchen Maßnahmen zu lange dauern.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, das vorgelegte Konzept zur Durchführung eines Pilotversuches zur Errichtung kleiner gesicherter Fahrradabstellanlagen an drei ausgewählten Standorten in Aachen zu beschließen unter Berücksichtigung der in der Diskussion vorgeschlagenen Punkte.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Das Bürgerforum nimmt das vorgelegte Konzept zur Durchführung eines Pilotversuches zur Errichtung kleiner gesicherter Fahrradabstellanlagen an drei ausgewählten Standorten in Aachen zur Kenntnis und empfiehlt eine weitere Beratung in den zuständigen Fachausschüssen. Der Bürgerantrag gilt damit als behandelt.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss das vorgelegte Konzept zur Durchführung eines Pilotversuches zur Errichtung kleiner gesicherter Fahrradabstellanlagen an drei ausgewählten Standorten in Aachen zu beschließen.

Der Mobilitätsausschuss beschließt das vorgelegte Konzept zur Durchführung eines Pilotversuches zur Errichtung kleiner gesicherter Fahrradabstellanlagen an drei ausgewählten Standorten in der Luisenstraße, “Im Johannistal“ und in der Krakaustraße in Aachen.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Die Ergebnisse des Fahrradabstellgutachtens aus dem Jahr 2021 haben gezeigt, dass zusätzlich zu den Fahrradbügeln im öffentlichen Raum vor allem überdachte und gesicherte Fahrradabstellanlagen aufgebaut werden müssen, damit auch hochwertige Räder sicher abgestellt werden können. Durch das Förderprogramm #AachenMooVe!2 konnten bereits an unterschiedlichen Standorten größere Sammelschließanlagen errichtet werden. Da insbesondere in dicht bebauten Quartieren oftmals keine ausreichenden Flächen für größere Sammelschließanlagen vorhanden sind, soll dort der Fokus auf kleineren, weniger aufwendigen Anlagen gelegt werden. Die Verwaltung möchte mit einem Pilotversuch an drei Standorten Erfahrungen sammeln und diese bei einer flächendeckenden Ausweitung berücksichtigen zu können.

Ein entsprechender Antrag an das Bürgerforum vom Oktober 2022 zum Standort “Im Johannistal“ liegt dem FB 61/300 vor (Anlage 1) und wird mit dieser Vorlage behandelt.

Vorgehen

Bei den kleineren Abstellanlagen handelt es sich um Anlagen für jeweilsbis zu vier Fahrräder. Die Anlage passt mit ihren geringen Grundmaßen auf einen Pkw Parkstand (Anlage 2).Innerhalb der Anlagen befinden sich zwei Fahrradbügel bzw. andere Anschließmöglichkeiten, sodass die Räder innen noch einmal gesichert werden können. Anlage zwei zeigt beispielhaft, wie die Anlagen von Innen aussehen könnten. Bei allen Anlagen ist es möglich, die Anzahl der Fahrradbügel bzw. Anschließmöglichkeiten individuell anzupassen. Zur Öffnung der Anlage muss die Türe im vorderen Bereich nach oben geschoben werden. Dadurch sind diese Fahrradparkhäuschen besonders platzsparend und ermöglichen gute Sichtbeziehungen und eine gute städtebauliche Integration. Der Zugang wird im Testbetrieb über ein normales Zylinderschloss mit Schlüssel laufen. Es besteht die Möglichkeit, die Anlagen im Nachgang mit einem digitalen Zugang nachzurüsten.

Betriebliche Aspekte im Pilotversuch

Die Abstellplätze richten sich primär an Personen, die in dicht bebauten Quartieren wohnen und keine Möglichkeit haben, ihr Fahrrad in Garagen etc. unterzubringen. Im Pilotversuch findet die Vergabe der Stellplätze zunächst über eine Interessensliste statt. Es ist davon auszugehen, dass es anfangs mehr Interessent*innen als verfügbare Stellplätze geben wird, sodass diejenigen, die zunächst keinen Stellplatz erhalten, laufend auf einer Interessensliste vermerkt werden. Diese Liste dient neben einer künftigen Zuteilung von Stellplätzen auch der Erfassung des Bedarfs aus der Bürgerschaft. Der Pilotversuch wird kommunikativ eng begleitet um eine höchstmögliche Transparenz und Mitnahme vieler Bürger*innen zu gewährleisten.

Die Stellplätze werden zunächst für den Zeitraum des Pilotversuches vergeben. Perspektivisch wird angedacht, die Plätze über ein Lotterieverfahren zu vergeben. Die Transparenz muss während des Vergabeprozesses gewährleistet sein.

Es ist rechtlich zulässig, die Plätze auf öffentlichem Raum einem bestimmten Nutzer*innenkreis zur Verfügung zu stellen und zu bewirtschaften, wenn dies für einen begrenzten Zeitraum geschieht. Nach Ablauf des Zeitraumes findet erneut eine Platzvergabe statt. Somit kann sich der Nutzer*innenkreis nach Ablauf des Zeitraumes ändern. Mit dem späteren Betreiber werden Prinzipien für die Vergabe (z.B. diskriminierungsfrei, Entfernung zum Wohnort, etc.) zu einem späteren Zeitpunkt abgestimmt. Auch die Konditionen werden mit dem zukünftigen Betreiber abgestimmt, sollten sich aber an bereits bestehenden Angeboten (Fahrradparkhäuser, Bewohnerparkausweis) orientieren. Die Erstellung einer Sondernutzung ist nicht erforderlich, da die Stadt Eigentümerin der Abstellanlagen bleibt.

Es wird an allen drei Standorten nach „Kümmerer*innen“ gesucht, die während des Testbetriebes die Anlagen prüfen und bei Bedarf (z.B. bei Reparaturen oder Verschmutzung) Kontakt zur Verwaltung aufnehmen können. Perspektivisch wird geprüft, ob Aufgaben rund um die Wartung und Instandhaltung, womöglich auch in Bezug auf die Prozesse der Vermietung und Abrechnung durch einen externen Betreiber übernommen werden können.

Die Testphase soll einen Zeitraum von 9 - 12 Monaten andauern, in dem die Nutzung und die Prozesse evaluiert werden. Die Ergebnisse der Testphase sollen in das Gesamtkonzept einfließen, bevor ein weiterer Ausbau im Stadtgebiet geplant wird.

Standorte

Bei der Standortwahl wurden zunächst drei Standorte gewählt (Anlage 3), die in dicht bebauten Gebieten liegen. In diesen Gebieten ist das Aufstellen von größeren Anlagen nicht machbar, da keine ausreichend großen Flächen vorhanden sind. In diesen Gebieten ist die Nachfrage nach gesichertem Fahrradparken groß, da Garagenplätze nicht oder kaum vorhanden sind.

Konkret sollen an folgenden Standorten die Pilotanlagen errichtet werden:

-Im Johannistal, Im Bereich Hausnummer 21

-Krakaustraße, Ecke Hubertusstraße

-Friedrichstraße, Ecke Luisenstraße

An den Standorten Krakaustraße Ecke Hubertusstraße und Friedrichstraße Ecke Luisentraße muss ein Pkw Parkstand entfallen, auf den jeweils ein kleines Fahrradparkhaus gestellt wird. Im Johannistal könnte der vorgezogene Gehwegbereich vor Hausnummer 21 genutzt werden. Die Parkhäuser werden mit Punktfundamenten im Boden befestigt.

Vorschlag Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, das Konzept des Pilotversuches an den drei beschriebenen Standorten mit drei unterschiedlichen Abstellanlagen zu testen (z.B. in Bezug auf Robustheit, Handhabung etc.). Der Probebetrieb wird evaluiert, über die Ergebnisse wird berichtet.

Kosten

Für die Beschaffung der drei kleinen Fahrradparkhäuser werden Kosten in Höhe von rund 20.000 € veranschlagt (inklusive Montage und Aufbauarbeiten). Mittel stehen bei 5-120102-900-10600-300-1„Fahrradparkhäuser und Abstellanlagen“ zur Verfügung.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-900-10600-300-1 Fahrradparkhäuser und Abstellanlagen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023*

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

282.000

282.000

900.000

900.000

0

0

Ergebnis

282.000

282.000

900.000

900.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 200.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 82.000 €

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz ist nicht ermittelbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass vermehrt Bürger*innen auf das Rad umsteigen, wenn es vermehrt sichere Möglichkeiten zum Abstellen der Fahrräder gibt. Dies ist allerdings nicht messbar, daher kann auch kein Effekt auf die CO2 – Emissionen ermittelt werden.

Die Maßnahme hat keine Relevanz für die Klimafolgenanpassung.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-03-27 FB 61_0652_WP18 Pilotversuch kleine SAO.pdf

19.10.2024

1.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 14.06.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:31