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Fortschreibung der Wohnungsbedarfsprognose für Aachen

FB 56/0297/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Die Wohnungsbedarfsprognose wurde von Herrn Faller, Geschäftsführer der Firma Quaestio – Forschung und Beratung GmbH, aus Bonn vorgestellt. Die überarbeitete Wohnungsbedarfsprognose basiert auf der von der Stadt Aachen erstellten Bevölkerungsprognose bis 2039, aus der ersichtlich wird, wie sich die innerstädtische Veränderung der Bevölkerung, der Bevölkerungszuwachs und die Leerstände von Wohneinheiten auf den Wohnungsmarkt auswirken. Der Neubedarf wird in der Variante „Medium“ dargestellt. Es besteht ein Zirkelschluss zwischen dem Bevölkerungswachstum und der Ausweitung des Wohnungsbaus. Er machte auch deutlich, dass in der Zukunft liegende Trends, wie z.B. die Zuwanderung, Unsicherheiten bergen, die nicht konkret abgebildet werden können. Insofern müsse in jedem Fall die Entwicklung des Marktes beobachtet werden. In Weiterem wird auf die Inhalte der beigefügten Präsentation verwiesen.

Herr Mooselage fragte nach, warum die Prognose des Einfamilienhausbedarfs zwischen 2025 und 2035 konstant bleibt und nach 2035 sprunghaft ansteigt.

Herr Faller antwortete, dass dies dem demographischen Wandel geschuldet sei.

Herr Breuer fragte nach, wie hoch die Streuung, bzw. der Unsicherheitsfaktor in den Prognosen läge.

Herr Faller räumte ein, dass dies nicht konkret beantwortet werden könne.

Herr Frankenberger ergänzte, dass die Corona-Krise und auch der Ukraine-Krieg Unsicherheiten aufgeworfen hätten. Die Prognosewerte seien solider geworden, bergen aber immer noch nicht definierbare Unsicherheiten. Es mache Sinn, die Prognosen 2-jährlich fortzuschreiben.

Herr Baal stellte die Frage, ob die Variante „Medium“ noch richtig sei, da im Flächennutzungsplan die Bebauungsgrenze beschrieben sei. Ebenso seien die Zu- und Abwanderungen von Studenten nicht ausreichend berücksichtigt.

Herr Dr. Breuer stimmte Herrn Baal zu, denn auch die Campusentwicklung sei in der Prognose nicht mit eingerechnet. Das Ergebnis zeige, dass ein sorgsamer Umgang mit den vorhandenen Flächen gepflegt werden müsse.

Beschluss

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Zuge der Umsetzung des Handlungskonzepts Wohnen der Stadt Aachen hat das beauftragte Büro Quaestio die Wohnungsbedarfsprognose für Aachen, die zuletzt im Jahr 2018 aktualisiert wurde, fortgeschrieben. Hierbei wurde, basierend auf der erstmalig von der Stadt Aachen erstellten Bevölkerungsprognose 2022-2039 (FB02/200 Statistikstelle), die zukünftige quantitative Bedarfsermittlung für unterschiedliche Zielgruppen aktualisiert und der sich daraus ergebene Flächenanspruch des Neubaubedarfs errechnet. Neu in einem zusätzlichen Kapitel hinzu gekommen ist eine umgekehrte Denkweise, die den Wirkzusammenhängen von Wohnbaulandverfügbarkeit, planungspolitische Rahmenbedingungen und daraus resultierende Wohnungsbautätigkeit und Bevölkerungsentwicklung gerecht wird. Dabei werden ausgehend von unterschiedlichen Szenarien der Wohnbautätigkeit hieraus resultierende Pfade der Bevölkerungsentwicklung abgeleitet.

Mit Beschluss des Handlungskonzept Wohnens im Mai 2022 werden in den nächsten Jahren verstärkt wohnbauliche Vorhaben in die Entwicklung gebracht. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, die Bedarfssituation der Bevölkerung gut zu kennen und entlang des Wissens über die Wohnungsmarktentwicklung (Kommunale Wohnungsmarktbeobachtung), sozio-ökonomische Entwicklung (Sozialentwicklungsplan) sowie der Prognose von Bevölkerungszahlen und Wohnungsbedarfendie zukünftige wohnungspolitische Ausrichtung und Zielsetzung der Stadt Aachen zu planen. Zu diesem Zweck wurde das Institut Quaestio mit der Aktualisierung und Fortschreibung der Wohnungsbedarfsprognose der Stadt Aachen beauftragt und präsentiert den Ausschussmitgliedern die Ergebnisse in der aktuellen Ausschusssitzung.

Die Bevölkerungsprognose der Stadt Aachen 2022-2039, die im November 2022 vom Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung zur Kenntnis genommen wurde und erstmals von der städtischen Statistikstelle selbst erstellt wurde, stellt auf Basis wissenschaftlicher Analysen und Methoden drei unterschiedliche Szenarien der Bevölkerungsentwicklung auf (niedrig-mittel-hoch). Das in der Prognose als am wahrscheinlichsten eingestufte Szenario ist die mittlere Prognosevariante. Diese prognostiziert bis 31.12.2039 ein Anwachsen der wohnberechtigten Bevölkerung der Stadt Aachen auf über 266.000 Personen.

Die auf dieser Bevölkerungsprognose basierende Wohnungsbedarfsprognose geht in der städtischen Vorzugsvariante „Medium“ allein bis 2025 von einem Neubaubedarf von 2780 Wohneinheiten aus. Danach flacht die Kurve der Neubaubedarfe ab.

Neben diesen Werten für die mittlere Variante stellt die Wohnungsbedarfsprognose auch Wohnraumbedarfe für die anderen beiden Entwicklungspfade der Bevölkerungszahlen aus der städtischen Prognosedar. Je nach Verlauf der Bevölkerungsentwicklung der nächsten Jahre, erlaubt dies angepasste Aussagen zu Wohnungsbedarfen, sollte sich eine Tendenz stärker in Richtung der high- oder low-Variante abzeichnen.

Der Gutachter der Prognose, Herr Bernhard Faller, Geschäftsführer der Firma Quaestio Forschung und Beratung GmbH, wird in der Sitzung die Daten der Prognose ausführlich mündlich vorstellen und erläutern.Die Wohnungsbedarfsprognose wird druckfrisch zum Sitzungstermin als Tischvorlage mitgebracht.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 17 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-05-24 FB 56_0297_WP18 Fortschreibung der W SAO.pdf

19.11.2024

141.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
Gremium
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum
Di., 13.06.2023
Uhrzeit
17:03
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:29

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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