Finanzieller Zwischenbericht 1. Quartal 2023 (01.01. bis 31.03.2023) nach § 20 EigVO NRW nebst Erläuterungen
E 88/0067/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Hennefeld verweist auf die Erläuterungen zum finanziellen Zwischenbericht, die an die Betriebsausschussmitglieder im Vorfeld der Sitzung verschickt worden sind.
Das erste Quartal 2023 schließt mit einem Verlust von -726.000 EUR. Die gesamten Erträge belaufen sich auf insgesamt 1.043.000 EUR. Die Gesamtaufwendungen betragen 1.769.000 EUR.
Der Ertragsplan für das erste Quartal in Höhe von 990.000 EUR wird um 54.000 EUR überschritten. Im Vergleich zum Ansatz fällt der tatsächliche Aufwand im ersten Quartal 2023 um 103.000 EUR geringer aus als geplant. Dies ist u.a. darin begründet, dass weniger Personal- und Energiekosten angefallen sind. Die gesunkenen Energiekosten lassen sich auf die in der letzten Zeit durchgeführten Maßnahmen zur Energieeinsparung (Austausch Leuchtmittel, Kältemaschine etc.) zurückführen. Die Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen fallen dagegen im Vergleich zum Vorjahr höher aus, da Maßnahmen, die aus 2022 in das Jahr 2023 verschoben wurden, zum Teil im ersten Quartal 2023 angefallen sind.
Im weiteren Verlauf des Jahres rechnet Frau Hennefeld mit einer leichten Verbesserung bei den Erträgen in Höhe von ca. 25.000 EUR und einer Verschlechterung bei den Aufwendungen in Höhe von 141.000 EUR. Bei der Anpassung der Aufwendungen wurden die Auswirkungen der Tariferhöhungen (77.000 EUR – 80.000 EUR im Jahr 2023) sowie ungeplante Sanierungskosten (Kühltürme) in Höhe von 60.000 EUR berücksichtigt.
Herr Pilgram bedankt sich für die Ausführungen und fragt nach den durchgeführten Eigenveranstaltun-gen. Er möchte wissen, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden.
Herr Jacoby schlägt vor, dieses Thema unter dem Tagesordnungspunkt 4 (ÖT) zu behandeln. Herr Pilgram ist damit einverstanden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt den finanziellen Zwischenbericht für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.03.2023 gem. §20 EigVO NW zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Hinsichtlich der Erläuterungen wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 120173
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=120173
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-05-26 E 88_0067_WP18 Finanzieller Zwische SAO.pdf
6.11.2024
274.5 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- Sitzung des Betriebsausschusses für das Eurogress
- Gremium
- Betriebsausschuss Eurogress
- Datum
- Di., 13.06.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 88 - Eurogress
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 19:29
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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