13. Juni 2023 um 17:00, Eurogress Aachen
TOP 3Öffentlich

Finanzieller Zwischenbericht 1. Quartal 2023 (01.01. bis 31.03.2023) nach § 20 EigVO NRW nebst Erläuterungen

E 88/0067/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Hennefeld verweist auf die Erläuterungen zum finanziellen Zwischenbericht, die an die Betriebsausschussmitglieder im Vorfeld der Sitzung verschickt worden sind.

Das erste Quartal 2023 schließt mit einem Verlust von -726.000 EUR. Die gesamten Erträge belaufen sich auf insgesamt 1.043.000 EUR. Die Gesamtaufwendungen betragen 1.769.000 EUR.

Der Ertragsplan für das erste Quartal in Höhe von 990.000 EUR wird um 54.000 EUR überschritten. Im Vergleich zum Ansatz fällt der tatsächliche Aufwand im ersten Quartal 2023 um 103.000 EUR geringer aus als geplant. Dies ist u.a. darin begründet, dass weniger Personal- und Energiekosten angefallen sind. Die gesunkenen Energiekosten lassen sich auf die in der letzten Zeit durchgeführten Maßnahmen zur Energieeinsparung (Austausch Leuchtmittel, Kältemaschine etc.) zurückführen. Die Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen fallen dagegen im Vergleich zum Vorjahr höher aus, da Maßnahmen, die aus 2022 in das Jahr 2023 verschoben wurden, zum Teil im ersten Quartal 2023 angefallen sind.

Im weiteren Verlauf des Jahres rechnet Frau Hennefeld mit einer leichten Verbesserung bei den Erträgen in Höhe von ca. 25.000 EUR und einer Verschlechterung bei den Aufwendungen in Höhe von 141.000 EUR. Bei der Anpassung der Aufwendungen wurden die Auswirkungen der Tariferhöhungen (77.000 EUR – 80.000 EUR im Jahr 2023) sowie ungeplante Sanierungskosten (Kühltürme) in Höhe von 60.000 EUR berücksichtigt.

Herr Pilgram bedankt sich für die Ausführungen und fragt nach den durchgeführten Eigenveranstaltun-gen. Er möchte wissen, nach welchen Kriterien diese ausgewählt werden.

Herr Jacoby schlägt vor, dieses Thema unter dem Tagesordnungspunkt 4 (ÖT) zu behandeln. Herr Pilgram ist damit einverstanden.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt den finanziellen Zwischenbericht für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.03.2023 gem. §20 EigVO NW einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt den finanziellen Zwischenbericht für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.03.2023 gem. §20 EigVO NW zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Hinsichtlich der Erläuterungen wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-05-26 E 88_0067_WP18 Finanzieller Zwische SAO.pdf

6.11.2024

274.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für das Eurogress
Gremium
Betriebsausschuss Eurogress
Datum
Di., 13.06.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 88 - Eurogress
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:29

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen