13. Juni 2023 um 17:00, Eurogress Aachen
TOP 5Öffentlich

Instandhaltungsmaßnahmen sicherheitsrelevanter sowie technischer Einrichtungen im Eurogress Aachen

E 88/0068/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Wulf verweist auf die Erläuterungen, die an die Betriebsausschussmitglieder im Vorfeld der Sit-zung verschickt worden sind. Folgende notwendige Instandhaltungsmaßnahmen müssen in der nächsten Zeit durchgeführt werden:

Sanierung der Kühltürme

Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich noch in diesem Sommer. Die geschätzten Kosten liegen derzeit bei 74.000 EUR. Hierbei handelt es sich um Instandhaltungskosten, die den Jahresfehlbetrag 2023 unmittelbar belasten.

Sicherheitsbeleuchtung

Die Instandhaltung muss zeitnah durchgeführt werden, da ohne funktionsfähige Sicherheitsbeleuchtung der Betrieb des Hauses nicht möglich ist. Da vor Umsetzung der Maßnahme Planung und Ausschreibung vorgeschaltet sind, geht sie davon aus, dass die Arbeiten im Frühjahr 2024 durchgeführt werden können. Es wird geprüft, inwiefern Instandhaltungskosten oder Investitionen vorliegen.

Gebäudeautomation

Die Gebäudeautomation umfasst die Steuerung der Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen, die noch aus den 90er Jahren stammen. Im Zuge der Sanierung des Neuen Kurhauses ist eine zentrale Steue-rung für beide Gebäude vorgesehen. Insgesamt müssen 8 Module ausgetauscht werden. Angedacht ist die komplette Erneuerung 2025, parallel zum 3. Bauabschnitt der Dachsanierung, durchzuführen. Die Planungskosten werden für 2023 und 2024 eingeplant. Die Kosten werden insgesamt auf ca. 400.000 Euro geschätzt. Es wird geprüft, inwiefern Instandhaltungskosten oder Investitionen vorliegen.

Herr Pilgram ist überrascht, dass die Gebäudeautomation noch aus den 90er Jahren stammt. Er be-merkt, dass es in der Zwischenzeit viele neue Möglichkeiten gibt. Er fragt, ob es nicht sinnvoll wäre, das gesamte HKL-System anzupassen. Außerdem fragt er nach, ob die Kühlung aus Fernwärme er-zeugt werden könnte.

Frau Wulf merkt an, dass sie diese Frage nach der Anpassung des gesamten Systems nicht im Detail beantworten könne. Sie erläutert, dass der Austausch der Kältemaschinen 2020 stattgefunden hat. Diese werden mit Fernwärme betrieben. Da die neuen Maschinen sehr effizient sind, reicht der Betrieb einer Maschine in der Regel aus. Die möglichen Einsparpotenziale werden so voll ausgenutzt.

Frau Dr. Wolf möchte wissen, ob das Wasser in den Kühltürmen verbleibt oder ausgetauscht wird.

Frau Wulf erklärt dazu, dass das Wasser aktuell regelmäßig ausgetauscht wird, um die Hygieneanfor-derung zu erfüllen. Dieser Austausch werde so lange erfolgen, bis die Kühltürme saniert sind.

Herr Jacoby weist daraufhin, dass im Vorfeld der nächsten Betriebsausschusssitzung am Di., 26.09.2023, eine Führung durch das Eurogress Aachen angeboten wird. Diese wird durch Herrn Dres-bach, den technischen Leiter des Hauses, durchgeführt. Die Einladung dazu erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

In den nächsten Jahren stehen folgende Instandhaltungsmaßnahmen im Gebäude Eurogress an:

  1. Sanierung Kühltürme
  2. Sicherheitsbeleuchtung im Eurogress
  3. Steuerung Heizung/Klima/Lüftung

Bei allen Maßnahmen handelt es sich um notwendige Maßnahmen, deren Umsetzung für die Jahre 2023 bis 2025 geplant sind. Die Maßnahmen 2. und 3. werden in den jeweiligen Wirtschaftsplänen für die Jahre 2024 und 2025 als Investition oder im Instandhaltungsaufwand Berücksichtigung finden, während es sich bei der Maßnahme Nr. 1 um eine ungeplante, aber dringend notwendige Maßnahme handelt, die nicht im Wirtschaftsplan 2023 enthalten ist.

1. Sanierung Kühltürme

Die bestehenden Kühltürme sind aus dem Jahr 1997. Die Kühltürme haben Undichtigkeiten und Roststellen, die zu beheben sind. Neue Hygieneanforderungen erfordern die Biozidinjektion (z.B. für die Beimpfung gegen Legionellen). Die Sanierung der Kühltürme ist für die Sommerpause 2023 geplant. Ein Fachplaner ist bereits mit der Planung der Maßnahme sowie der Ausschreibung beauftragt. Derzeit rechnen wir während der Sanierungsmaßnahmen nicht mit Einschränkungen des Betriebs (sofern ein Teillastbetrieb mit nur einer Kältemaschine ausreicht). Die Kosten sind mit ca. 50.000 Euro zuzüglich Planungs- und Ausschreibungskosten (ca. 10.000 Euro) geschätzt worden. Hierbei handelt es sich um Instandhaltungskosten, die den Jahresfehlbetrag 2023 unmittelbar belasten.

2. Sicherheitsbeleuchtung Eurogress

Eine Erneuerung der alten Anlage wurde sukzessive im Rahmen der allgemeinen Umbaumaßnahmen in den Jahren 2005 bis 2010 durchgeführt. Die ersten Anlagenteile der Sicherheitsbeleuchtung sind von 2005, die letzten Montierten von 2010. Aktuell müssen die Batteriespeicher sowie die zentralen Steuerungseinrichtungen (5 Schaltschränke mit aktiver Technik) ausgetauscht werden. Da die Ersatzteilbeschaffung nicht mehr sichergestellt werden kann und wir bei Betriebsunfähigkeit sicherheitstechnischer Anlagen nach §38(4) SBauVO nicht betreiben dürfen, würde der Ausfall (auch von Teilen) der Sicherheitsbeleuchtung die Einstellung des Betriebs bedeuten. Dieser Ausfall - auch nur in Teilen - ist nicht kompensierbar. Daher muss aufgrund des hohen Risikos einer Betriebsunfähigkeit umgehend mit der Planung, Ausschreibung und Beschaffung begonnen werden. Hierfür sind ca. 6-8 Monate zu veranschlagen. Mit einer Fertigstellung ist somit ggf. nach Karneval 2024 zu rechnen. Die Kosten belaufen sich nach ersten Schätzungen auf etwa 100.000 Euro inkl. Baunebenkosten und Planungshonoraren.

Derzeit wird geprüft, ob es sich hierbei um Instandhaltungskosten oder Investitionen handelt. Sofern Instandhaltungskosten vorliegen, könnte ein Teil der Kosten bereits im Jahr 2023 ungeplant anfallen und somit das geplante Jahresergebnis 2023 verschlechtern, während eine Investition erst nach Erlangung der geplanten Betriebsbereitschaft nach Karneval im Jahr 2024 zu berücksichtigen wäre.

3. Gebäudeautomation - Steuerung Heizung/Klima/Lüftung (HKL)

Die Gebäudeautomation (GA) regelt und steuert üblicherweise Gebäudefunktionen wie Heizung, Klimatisierung und Lüftung sowie Beleuchtung und Verschattung. Die GA ist ein wichtiger Bestandteil des technischen Facility Managements, um die Betriebskosten eines Gebäudes zu senken, Funktionsabläufe gewerkeübergreifend automatisch durchführen zu können und die Bedienung sowie die Überwachung einer Anlage zu vereinfachen. Die Vernetzung aller Sensoren, Aktoren, Bedienelemente und anderen Geräten ist dabei ein zentraler Bestandteil.

Die HKL-Steuerung im Eurogress stammt aus den 90er Jahren und ist veraltet. Im Zuge der Sanierung des Neuen Kurhauses ist eine zentrale Steuerung für beide Gebäude vorgesehen. In dem Zusammenhang wird zudem eine energieeffizientere Steuerung angestrebt, was wiederum zu positiven ökologischen Effekten führt.

Die Erneuerung der Steuerung könnte jahresweise oder in einer Maßnahme erfolgen. Bei einer jährlichen Erneuerung würde dies ca. 8 Jahre dauern, da insgesamt 8 Module erneuert werden müssen. Der Nachteil daran ist, dass die Module, die im ersten Jahr erneuert worden sind, zum Ende der Maßnahme bereits 8 Jahre alt wären. Als Alternative kommt eine komplette Erneuerung im Jahr 2025 in Betracht. Dies ist zeitlich besser einzuplanen, da ohnehin ein veranstaltungsfreies Zeitfenster aufgrund des 3. Bauabschnitts der Dachsanierung im Jahr 2025 vorgesehen ist. Zudem betragen die aktuellen Lieferzeiten für die benötigten Teile ca. 1 Jahr, so dass mit Planungsbeginn in diesem Jahr und Ausschreibung in 2024 ein früherer Maßnahmenbeginn unrealistisch ist.

Die Planungskosten werden für 2023 und 2024 eingeplant. Die Kosten werden auf insgesamt ca. 400.000 Euro geschätzt. Es wird geprüft, inwiefern Instandhaltungskosten oder Investitionen vorliegen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-05-26 E 88_0068_WP18 Instandhaltungsmassna SAO.pdf

6.11.2024

146.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für das Eurogress
Gremium
Betriebsausschuss Eurogress
Datum
Di., 13.06.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 88 - Eurogress
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:29

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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