Rombachstraße – Ertüchtigung von Radverkehrsanlagen im Zuge der Rad-Vorrang-Route Brand Planungsbeschluss
FB 61/0671/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Pauls vom Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur trägt anhand einer Präsentation zum Thema vor. Sie berichtet über die bisher erfolgten Planungs- und Beteiligungsschritte.
Als herauszuhebenden Punkt bei der Planung nennt sie die Buswendeschleife an der Gesamtschule Brand. Hierzu habe die Verwaltung zwei Varianten erarbeitet, von denen die Variante 1 verwaltungsseitig favorisiert werde.
Die Haltestelle der Gesamtschule könne bei der Neuplanung nicht verlegt werden, da in unmittelbarer Nähe keine geeigneten Alternativen vorhanden seien.
Der entscheidende Unterschied zwischen den Varianten sei, dass die 2. Variante ohne optische Führung auf die Nebenanlage und ohne Vorrang begünstigen könne, die Radfahrenden weiterhin auf der Fahrbahn zu führen. Dies wolle man vermeiden.
Die verschiedenen, geplanten Querungen und Knotenpunkte am Vennbahnweg, Wolferskaul und An der Schmit werden ausführlich erläutert.
Da durch den Umbau eine Vielzahl von vorhandenen Parkplätzen wegfallen würden, würden ca. 85 Parkplätze auf dem Grundstück der Gesamtschule Brand zeitweise freigegeben. Der Schulparkplatz solle zukünftig in der Zeit von 17:00 Uhr bis 07:00 Uhr für die Nutzer der Sportstätten freigegeben werden.
Die voraussichtlichen Kosten würden für die Variante 1 aktuell ca. 3 Mio. Euro, mit einer zu erwartenden Baukostensteigerung sogar ca. 4,4 Mio. Euro betragen. Bei der Variante 2 wären es aktuell ca. 2,5 Mio und zukünftig ca. 3,8 Mio Euro.
Darüber hinaus sei die Umbaumaßnahme Rombachstraße zur Förderung bei der Nahmobilität angemeldet worden. Die entsprechenden Gelder würden ab 2024 bereitstehen und der Umbau könnte im Jahr 2025 starten. Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz würden nicht erhoben.
Herr Hellmann von der SPD-BF empfiehlt, die dargestellten Punkte nacheinander in den Redebeiträgen zu behandeln.
Herr Auler von der CDU-BF teilt mit, dass seine Fraktion nach wie vor an der Variante 1 festhalte. Er sehe aber die im Vortrag erwähnte Bürgerbeteiligung aufgrund der geringen Beteiligung nicht als klares Votum an. Dies spiele aber letztlich keine Rolle, da dies kein Entscheidungskriterium, sondern lediglich als Hinweis zu berücksichtigen sei.
Er weist darauf hin, dass die Flächen an der Straße „An der Schmit“ bis auf ein Grundstück vollständig bebaut seien. Da dieses aber im Konzeptverfahren vergeben werde, könne sich die Bebauung noch einige Jahre hinziehen. Er empfehle daher den Rückbau der vorhandenen Engstelle.
Zudem bittet er zu prüfen, ob das Schild zur Nutzung des Schulparkplatzes mit dem Hinweis „und am Wochenende“ ergänzt werden könne, da die Hauptnutzung an den Samstagen und Sonntagen durch Vereinsmitglieder stattfinde.
Bei der Kreuzung Schagenstraße fragt er nach, ob die geplante Anrampung an der Wendeschleife notwendig sei und ob die Verlängerung der Wendeschleife zeitnah umgesetzt werden könne.
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns empfiehlt, dass diese Anregungen von der Verwaltung in der weiteren Planung geprüft werden.
Herr Hußmann von der Grünen-BF sieht die Wendeschleife ebenfalls als Problem, welches gelöst werden müsse. Seine Fraktion favorisiere ebenfalls die Variante 1.
Herr Hellmann von der SPD-BF präferiert ebenfalls die Variante 1 aus den vorgenannten Gründen. Er sieht ebenfalls die weitere Überplanung der Busspur als notwendig an.
Ratsherr Blum von der FDP spricht sich auch für die Variante 1 aus, da dies die sicherste Alternative sei.
Frau von Eckardstein von der Grünen-BF möchte zur Querung Vennbahnweg über die Rombachstraße wissen, wie breit die Aufstellfläche für Fahrräder ist. Aktuell komme ihr die Aufstellfläche zu klein vor, um diese vernünftig nutzen zu können.
Frau Pauls teilt hierzu mit, dass die Aufstellfläche 1,50 m breit sei. Eine Verbreiterung sei nur möglich, wenn der Rad- oder Fußweg verkleinert würde.
Herr Auler schlägt als Lösung vor, den Gehweg und die Radvorrangroute ca. einen Meter in Richtung Vennbahnweg zu verschwenken. Hierfür würde lediglich ein kleiner Teil des Grünstreifens versiegelt werden müssen.
Für den schraffierten Bereich auf dem Plan „Querung Vennbahnweg“ schlägt er vor, Poller oder Blumenkübel als Hindernis aufzustellen, damit dort tatsächlich langsam gefahren werde. Eine reine Schraffierung halte er nicht für ausreichend.
Herr Hußmann bevorzugt auch eine Verschwenkung, allerdings in Richtung eingezeichnetes Gartenhaus.
Frau Pauls teilt hierzu mit, dass dies problematisch sei, da dort kein städtisches Grundstück vorhanden sei.
Herr Hellmann schlägt vor, die Planung anzupassen, um die notwendige Aufstellfläche zu gewährleisten.
Herr Heuel-Fabianek von der CDU-BF fragt nach, ob der Vennbahnweg mit Markierungen gestaltet werden könne, damit die Radfahrer auch optisch zum Langsamfahren „aufgefordert“ werden.
Frau Pauls teilt hierzu mit, dass bereits Piktogramme auf der Fahrbahn eingeplant seien, um dies zu gewährleisten.
Herr Auler schlägt vor, vor der Kreuzung Aufmerksamkeitsschwellen aufzubringen.
Herr Hußmann sieht dies hingegen als nicht zielführend an.
Herr Auler bittet um Prüfung, ob die Anrampung an der Kreuzung Wolferskaul/Rombachstraße tatsächlich notwendig sei, da dies zu unnötigen Stößen für Radfahrer mit Anhänger führe. Außerdem schlägt er vor, im Kreuzungsbereich auf der Fahrbahn eine Markierung „Radfahrer kreuzen“ aufbringen zu lassen, um die Autofahrer zu sensibilisieren.
Für den weiteren Verlauf der Straße Wolferskaul Richtung Südosten zum Fußgängerüberweg hin regt er an, die Rotmarkierung kurz vor dem Zebrastreifen zu entfernen, um den Radfahrern zu zeigen, dass sie dort nicht mehr bevorrechtigt sind.
Herr Hußmann bedankt sich bei der Verwaltung für die Planung der Variante 1 und beim Schulleiter Herrn Dr. Lux für die zur Verfügungstellung der Parkplätze.
Ratsherr Palm von der AFD empfiehlt ebenfalls die Umsetzung der Variante 1. Er bittet um Mitteilung, ob es auch einen Plan B für die Umsetzung gebe, wenn die beantragten Fördermittel nicht oder nicht in vollem Umfang zur Verfügung gestellt würden, dies vor dem Hintergrund einer drohenden Haushaltssperre.
Herr Hellmann spricht sich gegen die Variante 2 aus. Er bittet um Mitteilung, in welcher Höhe mit Fördermitteln gerechnet werden könne. Eine Notlösung aufgrund der Kosten lehne er ab.
Herr Auler schließt sich den Ausführungen von Herrn Hellmann an.
Herr Hußmann spricht sich ebenfalls gegen Notlösungen aus.
Herr Müller vom Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur weist auf die Schwierigkeit der Verkehrssituation hin, da viele Interessen berücksichtigt werden müssten. Die Vorschläge der Bezirksvertretung würden mitgenommen und in die weitere Planung einfließen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschussden Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Rombachstraße gemäß Variante 1 zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den Planungsbeschlussfür die Umgestaltung der Rombachstraße gemäß Variante 1.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die Rad-Vorrang-Route Brand ist die dritte Route des geplanten Rad-Vorrang-Netzes, die umgesetzt wird. Die Rombachstraße ist im Abschnitt zwischen Brander Wall und Wolferskaul Teil der Rad-Vorrang-Route Brand und soll entsprechend umgestaltet werden.
Einen entsprechenden Planungsauftrag zum Ausbau der Nebenanlagen hat die Politik im September 2021 gefasst. Anschließend fand am 28.03.2022 eine digitale Bürger*innenbeteiligung zur Umplanung der Rombachstraße statt. Die Eingaben der Interessierten sind, soweit möglich und sinnvoll, in die Planungen eingeflossen.
- Heutige Situation
Entlang der Rad-Vorrang-Route Brand verbindet die Rombachstraße die Straße Wolferskaul (Fahrradstraße eingerichtet) mit dem Brander Wall (Geh- und Radweg; bereits ausgebaut) und schafft damit die Verbindung zwischen den Stadtteilen Brand und Mitte. Sie befindet sich innerhalb einerTempo-30-Zone und ist im betrachteten Abschnitt zwischen Brander Wall und Wolferskaul im Separationsprinzip (bauliche Trennung der Verkehrsarten) ausgebaut.
Die Breite der Fahrbahn beträgt etwa 5,50 m bis 9,50 m. Der nördliche Gehweg ist ca. 2,00m breit. Auf der südlichen Straßenseite befindet sich ein baulich angelegter nicht benutzungspflichtiger Radweg mit ca. 2,00 m breitem Pflaster neben einem ca. 1,30 m breiten Gehweg (vgl. Anlage 4 und 5). Damit erfüllen die Gehwege nicht die Raumansprüche für den Begegnungsfall zweier Fußgänger*innen nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06).In den Richtlinien sind mindestens 2,00 m – besser 2,50 m – vorgesehen. Auch der Radweg entspricht nicht den Richtlinien, Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) sollen einseitige Beidrichtungsradwege im Regelfall 3,00 m messen. Hinzu kommen 0,50 m Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn.
Entlang der Rombachstraße stehen (ohne Parkplatz an der Schwimmhalle und am Tennisplatz) ca. 106 Parkplätze zwischen 7 und 19 Uhr zur Verfügung. An der Schwimmhalle befinden sich 38, am Tennisplatz 48 Parkplätze.
Das Fahrbahnrandparken wird heute vorwiegend im 2. Abschnitt gegenüber der Bebauung auf Höhe der Häuser 20-16 genutzt.
Entlang der Rombachstraße fahren die Buslinien 5 und 45 im 15-Minuten-Takt, die Linie 55 im 30-Minuten-Takt sowie die Linien 50 und 173 mit einzelnen Fahrten. Hinzu kommen Verstärkerfahrten für den Schülerverkehr.
Die Verkehrsstärke beträgt in der Spitzenstunde der Kraftfahrzeuge(Kfz) 719 Fahrzeuge und 114 Radfahrer*innen am Knoten Vennbahnweg im Juni 2021. Im Vergleich dazu fuhren im Mai 2022 während eines Verkehrsversuchs mit Engstelle an der Querung des Vennbahnwegs 525 Kfz in der Spitzenstunde, sowie 155 Radfahrer*innen. Der Schwerverkehrsanteil/Tag beträgt ca. 2,6 % in 2021 und 2,4 % in 2022. Da es sich um eine Rad-Vorrang-Route handelt, wurde die Zählung in den Sommermonaten vorgenommen. Seit August 2022 verwendet die Stadt Aachen sogenannte Wärmebildsensoren, um (datenschutzkonform) die Radverkehrsmengen dauerhaft zu erfassen. Die Dauerzählstelle an der Rombachstraße erfasste im Jahr 2022 bis zu 11.000 Radfahrer*innen/Monat. Der stärkste Monat war hierbei der September mit bis zu 600 Radfahrer*innen/Tag.
Eine Parkraumerhebung wurde zu unterschiedlichen Uhrzeiten und an verschiedenen Tagen im März und Mai 2022 durchgeführt. Werktags wurde keine Vollauslastung erfasst. So waren max. 51 Parkplätze belegt (auch Wohnwagen, Anhänger und Wohnmobile). Sonntags, zu Hauptspielzeiten der Vereine, wurde eine sehr hohe Parkraumauslastung festgestellt. Außerdem wurde vermehrt regelwidrig auf Gehwegenoder in Zufahrten geparkt. Gleichzeitig standen jedoch ca. 40 nicht genutzte Parkplätze am Tennisplatz und zwischen Heussstraße und Tennisheim zur Verfügung.
- Planung
Bei der Planung werden die Prinzipien der aktuellen Regelwerke beachtet. Für die Abwägung der Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen über den Komfort zu stellen ist (VwV-StVO, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Abschnitt A, zu § 39-43).
Weitergehende Erläuterungen sind dem Bericht zur Bürger*innenbeteiligung (vgl. Anlage 1) zu entnehmen.
Regelquerschnitt
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand und der Mobilitätsausschuss haben im September 2021 den Ausbau der südlichen Nebenanlagen für den Abschnitt Brander Wall bis Wolferskaul beschlossen. Zusätzlich wurde entschieden, dass die RVR unterbrechungsfrei und durchgängig mit Vorfahrtsrecht gestaltet werden soll.
Vorgesehen ist daher die Verbreiterung der Nebenanlage auf ca. 6,00 m. Der Gehweg soll - nicht zuletzt aufgrund des Schülerverkehrs -in der Regel 2,50 m (inkl. einer 0,30 m breiten Kugelplatte/Trennsteinen zum Radweg) breit sein. InTempo-30-Zonen sind keine Straßen mit benutzungspflichtigen Radwegen erlaubt. Daher muss ein breiter, qualitativ hochwertiger aber nicht benutzungspflichtiger Beidrichtungsradweg, ein sogenannter „anderer Radweg“, vorgesehen werden. Eine hohe Qualität der Radverkehrsanlage soll die Nutzung steigern. Für den nicht benutzungspflichtigen Beidrichtungsradweg ist eine Regelbreite von ca. 3,50 m (inkl. 0,50 m baulich angelegtem Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn) vorgesehen. Zwischen Brander Wall und Schagenstraße entfällt der Sicherheitstrennstreifen, da der Radweg durch das Fahrbahnbegleitgrün vom fließenden Verkehr getrennt wird.Es ist vorgesehen den Radweg in Asphalt anzulegen und mit roter Epoxidbeschichtung (vgl. Brander Wall) zu beschichten.
Zu Gunsten der breiten Nebenanlagen wird die Fahrbahn zwischen Schagenstraße und Wolferskaul auf mind. 6,00 m verschmälert, um den Begegnungsverkehr zwischen ÖPNV- und Kfz-Verkehr weiterhin zu ermöglichen. In diesem Abschnitt entfällt das Fahrbahnrandparken auf der südlichen Seite (vgl. Anlage 6-9).Für den Umbau der Rombachstraße entfallen für Variante 1 ca. 48 der 106 Parkplätze entlang der Rombachstraße, wobei das Parkplatzangebot zwischen Brander Wall und Heussstraße nicht verändert wird. Die nördliche Straßenseite bleibt weitgehend unverändert.
Haltestelle Gesamtschule Brand
Der Bereich der Busbucht an der Rombachstraße soll zu Gunsten der Rad-Vorrang-Route überplant werden, um sowohl den Radverkehr als auch die Schüler*innen im Bereich der Haltestelle zu schützen. Heute halten in der Busbucht montags bis freitags 7 bis 8 Busse/Tag, teilweise mit Standzeit, sodass es zu Konflikten zwischen Rad-, Fußverkehr und den ÖPNV-Nutzenden kommt.
Zur Optimierung des Rad- und Fußverkehrs wäre es wünschenswert, die Haltestelle zu entfernen und die Busbucht zur Verbreiterung der Nebenanlagen zu nutzen. Um einen sicheren und leistungsfähigen Schülerverkehr für über 1.000 Schüler*innen zu gewährleisten, ist es aus betrieblichen Gründen nicht möglich, die Haltestelle an dieser Stelle ersatzlos zu entfernen, da auch die Wendeschleife bereits ausgelastet ist. Auch kann die Haltestelle nicht zu einer Fahrbahnrandhaltestelle umgebaut werden, da Standzeiten von 10 Minuten an dieser und an der gegenüber liegenden Haltestelle zu berücksichtigen sind. Eine Fahrbahnrandhaltestelle würde den Begegnungsverkehr auf der Rombachstraße behindern. Daher wurden alternative Standorte geprüft. Alternativen zu der heutigen Haltestelle können nur über einen erheblichen baulichen Eingriff in das Schulgelände sowie in die Grünstruktur erfolgen. Denkbar ist die Vergrößerung der Wendeschleife. Hierzu ist ein längerer Planungs- und Abstimmungsprozess mit verschiedenen Fachbereichen der Verwaltung notwendig. Dies ist im Rahmen der Umsetzung der Rad-Vorrang-Route nicht möglich und wird im Rahmen der ÖPNV-Planungen für den Schulverkehr vorgenommen.
Daher ist zunächst vorgesehen die Haltestelle zu einer halben Busbucht umzugestalten. Sie wird mit einem Bushochbord in Höhe von 16 cm auf einer Länge von 22 m barrierefrei ausgebaut.Die Haltestelle auf der stadteinwärtigen Seite wurde bereits in 2018 zur Verbesserung der verkehrlichen Situation vor der Schule verlegt und barrierefrei ausgebaut.
Die südliche Nebenanlage wird auf 6,50 m bis ca. 10,00 m verbreitert, wobei eine ca. 4,80 m breite Restfahrbahn zwischen zwei haltenden Bussen für Begegnungsverkehr erhalten bleibt. Die Wartefläche (Gehweg) und der nicht benutzungspflichtige Rad-/Gehweg werden durch Materialien optisch voneinander getrennt.
Kreuzung Vennbahnweg
Mit der Verbreiterung der Vennbahn soll auch die Kreuzungssituation an der Rombachstraße verändert werden.
Aufgrund der Ergebnisse des Verkehrsversuchs an der Querung des Vennbahnwegs (vgl. Bericht zur Bürger*innenbeteiligung, Anlage 1) kann die Verwaltung eine Engstelle nicht empfehlen.Langer Rückstau und gefährliche Situationen in der Nebenanlage wären die Folge. Derzeit ist nicht zu erwarten, dass der Hol- und Bringverkehr zur Schule perspektivisch stark abnehmen wird, ebenso wird das Vennbahncenter weiterhin viel Verkehr anziehen. Außerdem bedingt ein Rückstau auch Verspätungen für den ÖPNV, die unbedingt zu vermeiden sind.
Um auf der südlichen Straßenseite eine Aufstellfläche zum Queren der Rombachstraße zu schaffen, ohne den Radweg der RVR zu verschmälern, wird die gesamte Fahrbahn nach Norden, in den heutigen Parkstreifen, verschwenkt. Ca. vier bauliche Parkplätze entfallen in dem Bereich der Querung auf der nördlichen Seite. Die RVR wird - entsprechend der Beschlusslage - gegenüber dem Vennbahnweg bevorrechtigt. Gleiches gilt für die Rombachstraße, die weiterhin bevorrechtigt ist.
Ersatzparkplätze
Um einen Teil der Parkplätze, die an der Rombachstraße entfallen, zu ersetzen, wird die Einrichtung eines Parkplatzes auf dem Flurstück 973 geprüft. Ein entsprechender Antrag der Fraktionen CDU und SPD vom 14.04.2021 liegt vor (vgl. Antrag Nr. 017/WP18 „Errichtung von Ersatzparkplätzen für den Wegfall von Parkplätzen durch geplante Radvorrangroute Brand an der Rombachstraße“) und wurde am 07.12.2022 in der Bezirksvertretung Aachen-Brand behandelt. Beschlossen wurde die Herstellung von kurzfristigen Parkplätzen sowie die Prüfung eines Mobility Hubs mit verschiedenen Nutzungsarten (Bike- und Car-Sharing, E-Laden, Fahrradparken). In den Lageplänen ist daher eine Zufahrt auf das Flurstück 973 vorgesehen.
Zusätzlich wurde die Nutzung des Schulparkplatzes der Gesamtschule thematisiert und durch die Verwaltung untersucht. Derzeit ist das Betreten des Parkplatzes gemäß Beschilderung für Unbefugte verboten. In der Praxis wird die Fläche außerhalb der Schulzeiten bereits von den anliegenden Vereinen genutzt. Nach Rücksprache mit der Schulleitung der Gesamtschule sowie mit verschiedenen Fachabteilungen wurde vereinbart, dass der Parkplatz der Gesamtschule offiziell zur Nutzung für Schule und Sportvereine an der Rombachstraße freigegeben werden soll. Eine entsprechende Beschilderung wird erarbeitet. Auf dem Parkplatz stehen ca. 85 Parkplätze zur Verfügung. Dies trägt zeitnah zur Entlastung der Parkplatzsituation bei.
Varianten
Für den Umbau der Rombachstraße ergeben sich zwei Varianten, die sich an den markanten Punkten Einmündung Schagenstraße und Knoten Wolferskaul unterscheiden.
Variante 1:
Die Bezirksvertretung Brand hatte im September 2021 beschlossen, dass die RVR in Brand unterbrechungsfrei und durchgängig mit Vorfahrtsrecht gestaltet werden soll. Diesem Beschluss ist der Mobilitätsausschuss gefolgt. An dieser Beschlusslage orientiert sich daher die Planung zur Variante 1.
Einmündung Schagenstraße
Um den Vorrang für die RVR an der Einmündung herzustellen, muss die Vorfahrtsituation geändert werden. Zusammen mit der RVR erhält auch die Fahrbahn der Rombachstraße Vorfahrt gegenüber der Schagenstraße.
Zusätzlich empfiehlt die Verwaltung die Anhebung des gesamten Kreuzungsbereichs mittels Anhebungen, um die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs zu reduzieren und die Sicherheit für den Radverkehr auf dem nichtbenutzungspflichtigen Beidrichtungsradweg zu erhöhen. Die Projektwerkstatt „Fahrradfreundliches Brand“ hatte vorgeschlagen, nur die Schagenstraße sowie die Zufahrt zur Buswendeschleife anzuheben. Dies würde für den ÖPNV hohe Komforteinbußen bedeuten, da Busse aus der Schagenstraße in die Buswendeschleife (U-Turn) abbiegen. Zudem soll der Verkehr auf der Rombachstraße durch die Anhebung ebenfalls entschleunigt werden. Die Rampe soll in Asphalt angelegt werden. Durch Markierung oder einen Materialwechsel soll sie sich von der restlichen Fahrbahn unterscheiden und die Anrampungen gut erkennbar werden.
Knoten Wolferskaul
Der heute maßgeblich für den motorisierten Fahrzeugverkehr sehr breit gestaltete Knoten Rombachstraße/Wolferskaul soll ebenfalls verändert werden.Viele Interessierte hatten im Rahmen der Bürger*innenbeteiligung 2022 den Vorrang für die RVR am Knoten Wolferskaul gefordert.
Bei der Planung des Knotens ist eine Zufahrt für Busse zur Schwimmhalle und für Lieferfahrzeuge zum Sportplatz zu berücksichtigen.
Variante 1 sieht vor, dass die Fahrradstraße aus dem Wolferskaul mit Vorfahrtberechtigung in die Rombachstraße geführt wird. Dies wird durch Roteinfärbung und Markierung verdeutlicht. Um den Vorrang aus der Nebenanlage in die Fahrradstraße Wolferskaul sicherer und übersichtlicher zu gestalten, wird der Radverkehr bei Variante 1 in der Nebenanlage möglichst weit verschwenkt, damit er rechtwinklig auf den fließenden Verkehr trifft (vgl. Lageplan zu Variante 1, Anlage 7). Dadurch rückt er früher ins Sichtfeld des MIV und die gewünschte Fahrtrichtung des Radverkehrs wird für den Kfz-Lenkenden besser erkennbar. Außerdem wird die Geschwindigkeit des Radverkehrs verringert. Der Verschwenk bedingt, dass der Baum im Knotenbereich entfernt werden muss. Dies ist durch den Fachbereich Klima und Umwelt in Aussicht gestellt worden, da der Spitzahorn „mehrere Kappschnitte, einen visuell instabil wirkenden Druckzwiesel und keinen baumarttypischen Habitus“ besitzt.
Der Knoten wird entsprechend der benötigten Schleppkurven für den ÖPNV so eng wie möglich gestaltet. Die südliche Nebenanlage wird in eine ca. 3,50 m breite Fläche für den Radverkehr und einen ca. 2,50 m breiten Gehweg zzgl. 0,30 m Sicherheitsstreifen unterteilt. Daneben wird ein 2,00m breiter Längsparkstreifen zzgl. eines 1,00 m breiten Sicherheitsstreifens zum Radverkehr angelegt. Durch Anheben der Fahrbahn wird die Geschwindigkeit reduziert und die Aufmerksamkeit erhöht. Die Rampe soll ebenfalls in Asphalt angelegt werden. Auf der nord-östlichen Seite des Knotens wird der Gehweg vorgezogen und die Haltestelle zu einer barrierefreien Fahrbahnrandhaltestelle umgebaut. Im Knotenbereich entstehen ca. acht Parkplätze. Heute stehen im Knotenbereich ca. 12 Parkplätze zur Verfügung.
Im Rahmen des Mobilitätskonzepts Brands ist eine verbesserte Wegebeziehung vom Fußgängerüberweg über den Parkplatz der Schwimmhalle angeregt worden. Dies soll nach Möglichkeit mit dem Umbau der Rombachstraße geschehen. Dazu soll die Hecke an anderer Stelle als bisher geöffnet werden.
Ein Kreisverkehr wurde ebenfalls geprüft. Diese Variante ist wegen der verschiedenen Ansprüche (Vorfahrt Radverkehr, Sicherheit, Zufahrt für Busse zur Schwimmhalle und Lieferfahrzeuge zum Sportplatz, Busverkehr im Knoten, Bushaltestelle im Knoten, Erhalt der Parkplätze) nicht zielführend.
Stellungnahmen
Die Polizeiund auch die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG) sind bei den Planungen durch die Verwaltung beteiligt worden.
Beide äußerten sich zu der Änderung der Vorfahrtssituation kritisch. Die Polizei befürchtet hohe Geschwindigkeiten des Rad- und Individualverkehrs am Knoten Schagenstraße, welche dann die Schüler*innen gefährden. Deswegen spricht sie sich gegen die Vorfahrt der Rombachstraße und der RVR an der Einmündung aus. Auch äußert die Polizei Bedenken zu der Gestaltung des Knotens Wolferskaul. Der Knoten sei für die Verkehrsteilnehmer*innen nicht mehr begreifbar und werde ein Unfallrisiko darstellen. Die Polizei befürchtet, dass Radfahrer*innen, aufgrund der gegebenen Vorfahrt, nicht mehr auf den Kfz-Verkehr achten werden.
Auch die ASEAG spricht sich gegen die Vorfahrtsänderung an der Schagenstraße und am Wolferskaul aus. Sicherheitsbedenken bestehen vor allem aufgrund der Wendefahrten (U-Turns) an der Schagenstraße. Wenn Anrampungen vorgesehen werden, sollen sie über den gesamten Knoten angelegt werden. Die Steigungen aller Rampen sollte ÖPNV-verträglich mit weniger als 4%-Steigung vorgesehen werden.
Variante 2:
Aufgrund der Stellungnahmen von Polizei und ASEAG wurde eine zweite Variante entwickelt, die der RVR keinen Vorrang an der Schagenstraße und am Knoten Wolferskaul einräumt.
Einmündung Schagenstraße
Aufgrund der Sicherheitsbedenken der Polizei bleibt die Vorfahrtsregelung wie heute mit „rechts vor links“ bestehen. In Folge dessen ist weder die Rombachstraße noch die RVR vorfahrtberechtigt.
Die Mittelinsel zwischen Schagenstraße und Wendeschleife bleibt erhalten. Rad- und Fußverkehr queren die Schagenstraße auf einer gemeinsamen Fläche.
Knoten Wolferskaul
Variante 2 sieht die Neugestaltung des Knotens in den Nebenanlagen wie Variante 1 vor. Auch wird die Fahrbahn angehoben. Jedoch wird auch hier aufgrund der Stellungnahme der Polizei auf die Vorfahrt der RVR zwischen Nebenanlage Rombachstraße und der Fahrradstraße Marktstraße verzichtet. Die heutige „rechts vor links“-Regelung für Kfz bleibt bestehen. Der Radverkehr ist gegenüber dem Kfz-Verkehr wartepflichtig. Es wird keine Roteinfärbung im Knoten eingeplant. Dadurch wird der Radverkehr optisch nicht auf die Nebenanlage bzw. in die Marktstraße geführt. Es entstehen ebenfalls ca. acht Parkplätze.
4.Kosten und weiteres Vorgehen
Eine Umsetzung war im Rahmen des Förderprogramms #AachenMooVe! aufgrund der zeitlichen Befristung nicht mehr möglich.
Die Kosten werden zum jetzigen Zeitpunkt über die Fläche ermittelt und auf 3,0 Mio. € (Variante 1) bzw. 2,5 Mio. € (Variante 2) geschätzt. Für die nächsten Jahre muss mit einer deutlichen Steigerung der Baukosten gerechnet werden. Daher werden die Kosten für Variante 1 auf 4,4 Mio. € und für Variante 2 auf 3,8 Mio. € geschätzt.
Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist nur möglich, sofern die Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch einen zukünftigen, rechtskräftigen Haushalt gesichert ist.
Die Verwaltung ist bemüht, den Umbau mittels Fördergelder der FöRi-Nah (Förderrichtlinien Nahmobilität) zu finanzieren. Ein entsprechender Antrag wird zum 31.05.2023 eingereicht werden. Gelder für den Umbau könnten dann ab 2024/25 zur Verfügung stehen.
Ein Umbau ist ab 2025 vorgesehen.
Die Rombachstraße ist nach den Vorschriften der §§ 127 ff BauGB noch nicht endgültig hergestellt, da sie inihrem Ausbau hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 648 zurückbleibt. Daher können für dengeplanten Ausbau keine Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) erhoben werden. Es ist davon auszugehen, dass die zukünftigen Ausbaukosten bei einer Abrechnung der Erschließungsbeiträge nicht als beitragsfähiger Aufwand berücksichtigt werden können.
- Fazit und Empfehlung
Variante 1 berücksichtigt den politischen Beschluss, die RVR durchgehend mit Vorrang zu führen.
Während bei beiden Varianten eine qualitativ hochwertige Radverkehrsanlage entsteht, lädt die Gestaltung gemäß Variante 1 aufgrund der Vorfahrtberechtigung sowie der Roteinfärbung und Markierung an den beiden Knoten Schagenstraße und Wolferskaul zum Wechsel von der Fahrradstraße auf den nicht benutzungspflichtigen Radweg in der Nebenanlage der Rombachstraße ein. Die Gestaltung gemäß Variante 2 - ohne optische Führung auf die Nebenanlage und ohne Vorrang - könnte dagegen begünstigen, dass Radfahrende weiterhin auf der Fahrbahn fahren werden.
Daher empfiehlt die Verwaltung den Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Rombachstraße gemäß Variante 1 (Vorrang an den Knoten Schagenstraße und Wolferskaul) zu fassen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
x | vollständig | ||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Eines der wichtigsten übergeordneten Ziele der Stadt Aachen ist die Erreichung der beschlossenen Klimaziele und die Klimaneutralität 2030. Um dieses ambitionierte Ziel erreichen zu können, müssen auch und vor allem im Verkehrs- und Mobilitätsbereich Reduzierungen beim Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen erreicht werden. Dazu ist eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und ein Umstieg auf die Verkehrsarten des Umweltverbundes erforderlich. Um die Mobilität nachhaltiger zu gestalten, bedarf es klimaschonender, sozial verträglicher und ökonomisch tragfähiger Lösungen. Die dafür erforderliche Stärkung der Verkehrsarten des Umweltverbundes (Fuß, Rad und ÖPNV) wird in allen anstehenden Planungen angestrebt.
Die Maßnahme zum Umbau der Rombachstraße wirkt sich positiv auf den Klimaschutz aus, weil die Verkehrssicherheit der Radfahrer*innen durch das Anlegen der breiten Radverkehrsanlag erhöht wird, mehr Verkehrsteilnehmer*innen zum Umstieg vom Pkw auf das Fahrrad bewegt werden können und durch die Rad-Vorrang-Route Brand ca. 1.000 Pendler*innen zum Umstieg auf das Rad gewonnen werden können. Damit lassen sich ab dem Umsetzungszeitpunkt jährlich ca. 800 Tonnen CO2 einsparen.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 120207
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=120207
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-04-20 FB 61_0671_WP18 Rombachstrasse _ Ertue SAO.pdf
23.10.2024
21.2 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 14
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 14.06.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 19:33
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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