14. Juni 2023 um 17:00, Bezirksamt AC-Brand
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Gewerbepark Brand, Signalisierung der BAB-Unterführung

FB 61/0699/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Die Bezirksvertretung Brand empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Signalisierung der Unterführung der Autobahn (BAB 44) im Gewerbepark Brand zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Brand empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Signalisierung der Unterführung der Autobahn (BAB 44) im Gewerbepark Brand zu beschließen.

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Signalisierung der Unterführung der Autobahn (BAB 44) im Gewerbepark Brand.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Die Straße "Gewerbepark Brand" zwischen Debyestraße und dem Gewerbepark Brand / Erdbeerfeld erschließt das Gewerbegebiet aus Richtung Westen (Siehe Anlage 1). Die Unterführung unter der Autobahn BAB 44 stellt eine einspurige Engstelle dar - für größere Fahrzeuge ist eine Begegnung im Tunnel nicht möglich.

Der Gewerbepark Brand wird heute nur unzureichend vom ÖPNV erschlossen (siehe Anlage 2). Die Entfernung zur nächstgelegenen Bushaltestelle in Richtung Innenstadt bzw. Brand (Trierer Straße) beträgt mindestens 500 m (Haltestellen "Zentis" in der Debyestraße bzw. "Hermans-Löns-Straße" in der Eilendorfer Straße). Die maximale Entfernung sollte gemäß des Nahverkehrsplans (2. Fortschreibung 2015) 400m Luftlinienentfernung nicht überschreiten.

Es ist daher geplant, eine der Linien 27 oder 37 durch den Gewerbepark zu führen. In der Straße „Gewerbepark Brand“ wird im Zusammenhang mit dem Endausbau der Straßeninfrastruktur eine neue Haltestelle eingerichtet. Die umgelegte Linie kann die Haltestelle "Kellershausstraße" in der Debyestraße nicht mehr anfahren. Daher muss die Haltestelle „Zentis“ vor den Knoten Debyestraße/Gewerbepark Brand verlegt werden.

Die Signalisierung der Unterführung unter der Autobahn BAB 44 ist eine wichtige Voraussetzung seitens der ASEAG für die Führung einer Buslinie durch die Engstelle unter der Autobahn. Die geplante Signalanlage soll verkehrsabhängig geschaltet werden. Sie gibt abwechselnd die beiden Fahrtrichtungen in der Engstelle unter der Autobahn frei. Die Freigabezeiten werden in Abhängigkeit von den Verkehrsmengen verteilt. Es ist eine Bevorrechtigung des Busverkehrs mittels Freigabenanforderung über Funktelegramme (RBL) vorgesehen.

Kosten

Für den Bau der Signalanlage entstehen Kosten in Höhe von ca. 30.000 Euro. Die erforderlichen Mittel stehen beim PSP-Element 5-120202-800-00200-400-1 „Optimierung Verkehrssteuerung“ zur Verfügung.

Fazit

Die Verwaltung empfiehlt, an der Unterführung der Autobahn (BAB 44) im Gewerbepark Brand eine Signalanlage zu errichten, um den Begegnungsverkehr in der Engstelle sicher zu organisieren, die Qualität des Verkehrsablaufs zu verbessern und die Voraussetzungen für eine direkte Anbindung des Gewerbeparks Brand an den ÖPNV zu schaffen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120202-800-00200-400-1 Optimierung Verkehrssteuerung

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

135.000

135.000

220.000

220.000

0

0

Ergebnis

135.000

135.000

220.000

220.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120202-800-9 Optimierung Verkehrssteuerung

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

135.000

135.000

220.000

220.000

0

0

Ergebnis

135.000

135.000

220.000

220.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 95.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 40.000 €


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-05-23 FB 61_0699_WP18 Gewerbepark Brand_ S SAO.pdf

23.10.2024

2.1 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 16
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 14.06.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:33