15. Juni 2023 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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„Oben-Ohne-Schwimmen“ in den Aachener SchwimmsportstättenRatsantrag Nr.287 / 18 (Fraktion Die Zukunft): Anpassung der Benutzungsordnung für die Schwimmbäder der Stadt Aachen

FB 52/0110/WP18 · Entscheidungsvorlage

„Oben-Ohne-Schwimmen“ in den Aachener SchwimmsportstättenRatsantrag Nr.287 / 18 (Fraktion Die Zukunft):Anpassung der Benutzungsordnung für die Schwimmbäder der Stadt Aachen

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Szagunn erläutert, dass es seiner Fraktion darum gehe, eine geschlechtsspezifische Diskriminierung zu verhindern. Er bedankte sich bei der Verwaltung für die Vorlage, da diese im Grunde dem Vorschlag des Ratsantrages entspreche. Allerdings frage er sich, warum eine Änderung der Badeordnung nicht gewünscht sei?

Frau Prömpler erklärt, dass sich die Sportverwaltung bei der Vorlagenerstellung auch in anderen Städten umgeschaut habe. Dabei habe sich herausgestellt, dass etliche Städte die Lösung über die Auslegung und nicht die Umformulierung der Benutzungsordnung präferiert haben. Außerdem habe es sich im Rahmen der Erkundigungen gezeigt, dass es kaum Menschen gebe, die diese Möglichkeit nutzen würden. Eine Änderung der Benutzungsordnung würde einen Ratsbeschluss erfordern. Der Aufwand wäre deutlich größer gewesen. Somit wäre die Änderung womöglich für die Freibadsaison in diesem Jahr nicht mehr umsetzbar gewesen. Auch bei der Entscheidung, Burkinis in den Bädern zuzulassen, sei die Benutzungsordnung nicht geändert worden.

Herr Balthasar sagt, dass es gut sei, eine Badeordnung zu haben, die sehr allgemein gehalten sei. Die Grüne-Fraktion werde den Vorschlag der Verwaltung unterstützen. Gut und wichtig sei es, die Mitarbeiter*innen in den Bädern zu unterweisen, da sie diejenigen seien, die am Ende damit konfrontiert werden.

Frau Möller regte an, dass Möglichkeiten zum Nacktbaden geschaffen werden sollten. Diese Entscheidung gehe aus Ihrer Sicht nicht weit genug.

Herr Balthasar weist darauf hin, dass es bereits die Möglichkeit im Rahmen von Vereinsschwimmen gebe. Diese Angebote gebe es auch schon in vielen Städten in NRW.

Herr Nießen sagt, dass er den Wunsch verstehen könne, allerdings gehe es hier insbesondere darum, Diskriminierung vorzubeugen. Es sei wichtig, dies gut zu unterscheiden.

Beschluss

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Datum vom 24.08.2022 wurde von der Fraktion Die Zukunft der Ratsantrag 287/18: „Anpassung der Benutzungsordnung für die Schwimmbäder der Stadt Aachen“ gestellt.

Demnach wird die Verwaltung beauftragt, die Benutzungsordnung der Schwimmbäder so zu ändern, dass einer geschlechtsspezifischen Diskriminierung entgegengewirkt werden kann. Der Antrag zielt darauf ab, dass zukünftig nur noch die primären Geschlechtsmerkmale aller Nutzer*innen durch Badebekleidung zu bedecken sind.

Die bundesweite Berichterstattung in den Medien über Bekleidungsregeln in öffentlichen Schwimmbädern zeigt, dass dies insbesondere seit dem Jahr 2022 vermehrt in den Städten und Kommunen thematisiert wird. Auch bei der Stadt Aachen sind zuletzt mehrere Presseanfragen zu diesem Thema eingegangen. In den städtischen Bädern vor Ort gab es bislang keine Anfragen von Nutzer*innen, ob ein „Oben-Ohne-Schwimmen“ möglich sei.

In einigen Städten wurden inzwischen neue Regelungen eingeführt. So beispielsweise auch in Siegen, Göttingen, Berlin, Hagen oder Köln.

Aus Siegen wurde dem Fachbereich Sport berichtet, dass die dort bereits im Sommer 2022 beschlossene Änderung der Badeordnung ein sehr hohes mediales Interesse hervorgerufen hat. Auch in der Bevölkerung wurde das Thema stark diskutiert und hat in der Verwaltung über einen Zeitraum von zwei Monaten zu einem erheblichen Mehraufwand hauptsächlich durch Presseanfragen und Beschwerden geführt. Die Praxiserfahrungen aus den Bädern haben jedoch gezeigt, dass die Möglichkeit bisher so gut wie gar nicht genutzt wurde.

In Berlin hat die Bäderbetreiberin die Regeln angepasst, nachdem die Ombudsstelle der Justizverwaltung mitgeteilt habe, dass „das Schwimmen mit freiem Oberkörper auch für weibliche Personen, bzw. für Personen mit weiblich gelesener Brust künftig möglich sei“. Auslöser war eine erfolgreiche Diskriminierungsbeschwerde einer Frau bei der zuständigen Ombudsstelle.

Seit diesem Jahr hat auch Köln die Regelung zur Bekleidung in öffentlichen Schwimmbändern angepasst und eine Bedeckung der primären Geschlechtsmerkmale ist ausreichend.

Die vom Fachbereich Sport getätigten Recherchen haben gezeigt, dass die Kommunen die Gestattung von „Oben-Ohne-Schwimmen“ unterschiedlich regeln, was maßgeblich mit den unterschiedlichen Formulierungen in den jeweiligen Badeordnungen zu tun hat. In Siegen wurde die Badeordnung entsprechend schriftlich geändert. In Hagen wurde die bestehende Badeordnung nicht verändert, sondern nur anders ausgelegt.

Die Aachener Benutzungsordnung regelt in Abschnitt II – Nutzung des Bades – Ziffer 3 d), dass das Baden ohne Badebekleidung außer bei Sonderregelungen nicht gestattet ist. Dies wird seitens der Stadt Aachen so ausgelegt, dass das Baden nur in geeigneter Badebekleidung gestattet ist. Bereits seit langem ist mit dieser Auslegung beispielsweise auch das Tragen von Burkinis gestattet, sofern diese aus geeigneten Stoffen hergestellt sind, ohne dass dies explizit in der Benutzungsordnung erwähnt wurde.

Mit der vorgenannten Regelung könnte auch das Baden mit Badebekleidung, die nur die primären Geschlechtsmerkmale bedeckt, geduldet werden, ohne dass eine Änderung der Benutzungsordnung erforderlich wird.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Benutzungsordnung der städtischen Schwimmbäder nicht zu verändern und dennoch das Schwimmen in Badekleidung, welche nur die primären Geschlechtsmerkmale verdeckt, zuzulassen und die Benutzungsordnung in dergestalt auszulegen.

Die Mitarbeiter*innen in den städtischen Bädern werden entsprechend über die Änderung informiert und geschult, damit ein sensibler Umgang mit diesem Thema gewährleistet ist.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-05-31 FB 52_0110_WP18 _Oben-Ohne-Schwimmen SAO.pdf

19.11.2024

594.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 11
Sitzung
Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Do., 15.06.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:37