20. Juni 2023 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Richtlinien für die Förderung der Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen (KAStE)

E 49.5/0078/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Bergs verweist auf den geänderten Beschlussvorschlag, der verteilt wurde.
Sie macht deutlich, dass nicht nur die allgemeinen Richtlinien, sondern auch die Fördersäulen beschlossen werden. Sie betont die Wichtigkeit des Themas „Beirat“, dessen Ausgestaltung in der Sitzung nach den Sommerferien behandelt werden solle.
Frau Reuß spricht von einem „Work in Progress“ und bezeichnet die Bearbeitung als laufenden Prozess.
Sie verweist auf die Förderung regionaler Kulturförderung und die gute Erfahrung mit wechselnden Beiratsmitgliedern. Die Gründung eines Beirates wird von ihr als guter Fortschritt gewertet. Abschließend weist sie darauf hin, wie positiv die KAStE sich in den letzten Jahren entwickelt hat.
Frau Piwowarsky bezeichnet den geänderten Beschlussvorschlag als gut.
Frau Bürgermeisterin Scheidt bezeichnet den Einsatz des Beirates als partizipativen Prozess. Immerhin geht es hier um eine Förderhöhe von 1,2 Mio. €. Man muss die Verteilung so transparent wie möglich machen.

Bürgermeisterin Dr. Schmeer erklärt, dass man im Prozess der Entwicklung sehr weit sei. Die Freie Szene sei noch unschlüssig, wie und wen sie genau entsenden soll. Sie stimmt den Richtlinien gem. Vorlage zu. Abschließend verweist sie darauf, dass vor ca. 10 Jahren schon einmal probiert wurde, einen solchen Beirat einzusetzen, dies aber seitens der Freien Szene nicht angenommen wurde.
Frau Crumbach-Trommler schließt sich den Ausführungen von Ratsfrau Dr. Schmeer an. Sie schlägt vor, den Beirat von 3 Jahren auf 2 Jahre zu reduzieren. Zumindest sollte dies für die Länge der ersten Periode gelten.
Ratsherr Pilgram erklärt hinsichtlich der Anmerkung von Frau Crumbach-Trommler, dass über Details, bzw. über die Dauer der Laufzeit des Beirates noch diskutiert werden kann. Des Weiteren spricht er sich dafür aus, dass die Freie Szene für die Teilnahme am Beirat eine entsprechende Aufwandsentschädigung bekommen soll. Er hebt hervor, dass die KAStE in den letzten Jahren enorme Erhöhungen erfahren hat. Auch die Anforderungen an Räume und Finanzen haben sich geändert.
Er erklärt, dass es sich hier fast schon um eine Wirtschaftsförderung handeln würde.
Ratsherr Pilgram spricht sich dafür aus, die Richtlinien klar und verständlich zu halten.
Er schlägt als Idee vor, alle Fördermöglichkeiten der Stadt auf einer Seite übersichtlich darzustellen und entsprechend zu verlinken.
Frau Epstein hofft, dass es zu Ergebnissen kommt. Sie bewertet es als gut, dass nun die Professionalisierungen entsprechend gefördert werden.
Ratsfrau Derichs hebt noch einmal hervor, dass heute nur über die neuen Richtlinien entschieden werden soll; hinsichtlich der Anmerkung von Frau Crumbach-Trommler erklärt sie, dass die Laufzeit von drei Jahren für die Zusammensetzung des Beirates wohl überlegt worden ist.
Sie hebt hervor, dass die Beschlussergänzung sich nur auf den Beirat bezieht.
Hinsichtlich der Anmerkung von Ratsherrn Pilgram erklärt Frau Tirtey, dass zur Zeit die Möglichkeit von Online-Anträgen, bzw. Online-Verwendungsnachweisen, vorbereitet wird.
Zur Anmerkung von Frau Epstein erklärt Frau Tirtey, dass die Förderung von Professionalisierungsangeboten bereits in den Richtlinien stand.
Frau Schlösser-Al-Janabi hebt hervor, dass besonders kleine Gruppen ehrenamtlich arbeiten und es wichtig ist, dass die geleistete Arbeit ein entsprechendes Honorar erfährt.
Frau Tirtey erklärt, dass die ehrenamtliche Arbeit gefördert wird und dies auch bereits in den alten Richtlinien geregelt war.
Ratsherr Pilgram erklärt, dass die neue Mannschaft des Veranstaltungsmanagements gute Arbeit leistet.
Herr Olaf Müller erklärt hinsichtlich der Anmerkung von Frau Schlösser-Al-Janabi, dass etliche ehrenamtliche Arbeit nicht vergütet wird und er es selten erlebt habe, dass nach entsprechenden Honorierungen von ehrenamtlichen Stunden gefragt wird.
Der Beigeordnete, Herr Brötz, weist auf den Vergleich mit anderen Kommunen hin. So werden z.B. in Mönchengladbach nur ca. 25 %der Mittel von Aachen zur Verfügung gestellt.
Er zeigt sich dankbar über die Trennung von Richtlinien und Beirat. Er verweist auf diverse Einladungen der Freien Szene durch den Kulturbetrieb. Darüber hinaus wird ab dem 28.06.2023 eine Sprechstunde für die Freie Szene eingerichtet.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater beschließt einstimmig die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Erneuerung der Richtlinien für die Förderung der Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen (KAStE). Sie findet Anwendung für die eingegangenen Anträge der Freien Szene für das Jahr 2024 ff. Der Betriebsausschuss bekräftigt, dass ab dem Jahr 2024 Vertreter*innen der Freien Kulturszene in Form eines Beirates an der Beratung über die Vergabe der Fördermittel für die Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen beteiligt werden. Über die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Beirates entscheidet der Betriebsausschuss in seiner nächsten Sitzung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater beschließt die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Erneuerung der Richtlinien für die Förderung der Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen (KAStE).

Sie findet Anwendung für die eingegangenen Anträge der Freien Szene ab dem Jahre 2024.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die derzeitigen Richtlinien für die Förderung der Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen (KAStE) traten mit Wirkung zum 25.03.2015 in Kraft.

Die Höhe der KAStE-Mittel hat sich in den Jahre 2019-2022 wie folgt entwickelt:

2019452.100,00 €

2020600.000,00 €

2021600.000,00 €

2022700.000,00 €

Für die Folgejahre (ab 2023-2025) sind folgende Fördersummen vorgesehen bzw. für den Wirtschaftsplan der Folgejahre beantragt (Beschluss des BaKuT vom 12.05.2020):

2023900.000 €

20241.200.000,00 €

20251.350.000,00 €

Zum Vergleich mit anderen Städten dient die beigefügte Synopse mit den Städten Münster, Dortmund, Düsseldorf, Hamburg, Leipzig, Köln, Bielefeld, Bergisch Gladbach, Hagen und Karlsruhe.

Unter Zugrundelegung des durchgeführten Vergleichs sowie der Erfahrungen der letzten fünf Jahre werden folgende Änderungen vorgeschlagen:

Präambel

3. Absatz

-Grenzüberschreitung
-Vielfalt der Kultur(en)
-Kultur aller Sparten
-Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche

-Kultur und Kreativwirtschaft

-Kultur und Diversität, Chancengleichheit, Inklusion
-Kultur und Nachhaltigkeit
-Kultur und Umwelt- und Klimaschutz durch Förderung nachhaltiger Infrastrukturen

-Förderung von neuen Kunstformen bspw. für künstlerische Prozesse und/oder Recherchen mit Experimentiercharakter

-Kultur und Stadtentwicklung

  1. Förderinhalte

Abs. 3:Als Aktivitäten gelten Einzelprojekte, Veranstaltungsreihen, kulturelle Jahresprogramme aller Sparten, spartenübergreifende Projekte sowie darstellende Kunst, bildende Kunst, Musik, Medien und Literatur sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft, sofern der Kulturaspekt im Vordergrund steht.

Professionalisierungs- und Profilierungsangebote können grundsätzlich mitgefördert werden.

Doppelförderungen aus städtischen Haushaltsmitteln sind zu vermeiden (Hinweis auf den Fonds „Guten Abend Aachen“ zur Belebung der Innenstadt in den Abendstunden).

2 Art und Umfang der Förderung

Es wird unterschieden zwischen Spielstättenförderung, Projektförderung und investiven Förderungen

  1. Projektförderung
  2. Spielstättenförderung
  3. Investitionskostenförderung

Zu jeder Fördersäule kann ein eigener Antrag gestellt werden. Die Förderhöchstsumme beträgt € 50.000,- zu I. und II. sowie € 20.000 zu III.
Zur Beschleunigung des Verfahrens gibt es die Möglichkeit, die s.g. kleine KAStE bis zu einer Zuwendungshöhe bis zu € 5.000 zu bewilligen.
Hierüber entscheidet der Kulturbetrieb unmittelbar.

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben sowohl bei Projektförderung als auch bei Spielstättenförderung gehören auch angemessene Personalkosten sowie ehrenamtlich geleistete Stunden.

Maßnahmen zur Barrierefreiheit können zusätzlich gefördert werden.

Außerdem sind bei Veranstalter*innen mit eigenen Betriebsstätten, Spielstätten, Ateliers, Ausstellungsräumen und Veranstaltungsräumen die Ausgaben und Einnahmen durch Verträge (insbesondere Mietverträge) sowie Nebenkostenabrechnungen zu belegen.

Gefördert werden bei den Spielstätten insbesondere Betriebszuschüsse für Präsentations- und/oder Produktionsorte (Personal- und Betriebkosten).


Investitionskostenförderungen sind durch Erklärungen auf die weitere Nutzung und Nachhaltigkeit der Investition nachzuweisen.

Investive Anschaffungen, die dem Zuwendungszweck dienen und dem Zuwendungsnehmer für einen längeren Zeitraum als Vermögenswert erhalten bleiben, können grundsätzlich bezuschusst werden.

  1. Förderverfahren und Antragsfrist

Bei der Beratung sind die Mitarbeiter*innen des Kulturbetriebs gerne behilflich. Beratungszeiten vor Ort oder per ZOOM können vereinbart werden. Eine Sprechstunde findet mittwochs zwischen 17.30 und 19 Uhr statt.

  1. Beirat

Für die Vergabe der KAStE-Mittel ist ein Beirat einzurichten. Dieser setzt sich aus Vertretern*innen der Verwaltung (Kulturbetrieb und Dezernat; hier insb. Kulturdezernent*in, Kulturbetriebsleiter*in, kaufm. Geschäftsführung, Leitung Veranstaltungsmanagement) sowie je einem/einer Vertretern*innen der Freien Szene (aus den Sparten Literatur, darstellende Kunst, bildende Kunst, Musik und Medien) zusammen.
In Bezug auf Kooperationen bspw. im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft, grenzüberschreitenden Kooperationen mit anderen Institutionen innerhalb der StädteRegion können für die Sitzung des Beirates beratend Vertreter*innen hinzugezogen werden.
Die Mitglieder des Beirats aus den Sparten wechseln im 3-jährlichen Turnus.
Der Beirat hat gegenüber dem zuständigen Betriebsausschuss Kultur und Theater Vorschlagsrecht. Alle Mitglieder des Beirats sind stimmberechtigt. Beratende Mitglieder sind nicht stimmberechtigt. Sollte es zu Interessenkollision kommen, müssen sich die entsprechenden Mitglieder des Beirats des Votums enthalten. Entschieden wird mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Kulturdezernat und im Vertretungsfall die Betriebsleitung des Kulturbetriebs.
Die gefassten Beschlüsse werden seitens des Kulturbetriebs in der Folge dem zuständigen Ratsgremium zur Bewilligung vorgelegt.
Der Kulturbetrieb entscheidet über die sog. Kleine KAStE bis zu einer Zuwendungshöhe von 5.000 Euro ohne Einbeziehung des Beirats und des zuständigen Ratsgremiums

Dem zuständigen Ratsgremium wird vierteljährlich eine Auflistung der im zurückliegenden Quartal vergebenen städtischen Zuwendungen zur Kenntnis gebracht.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Siehe Erläuterungen

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-06-12 E 49.5_0078_wp18 richtlinien fuer die sao

6.11.2024

365.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses Kultur und Theater
Gremium
Betriebsausschuss Kultur und Theater
Datum
Di., 20.06.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Kulturservice
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:39

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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