21. Juni 2023 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
TOP 4Öffentlich

Wander-Knotenpunktsystem im Bezirk Kornelimünster/Walheim - Detailplanung

FB 36/0285/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr von Thenen begrüßt hierzu Herrn Dr. Gleißner, Mitarbeiter im Fachbereich Klima und Umwelt, Team Grünplanung und -bau, FB 36/203.

Herr Dr. Gleißner bedankt sich zunächst für die Einladung zur Vorstellung seiner Präsentation.

Er skizziert zunächst noch einmal den Ablauf des bisher Geschehenen. In der Sitzung der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim vom 17.08.2022 erfolgte erstmals die Vorstellung der Vorplanung zum Knotenpunktsystem im Bezirk durch den Fachbereich Klima und Umwelt.

Er erläutert dazu, dass in der Zwischenzeit umfangreiche Abstimmungen mit unterschiedlichen Behörden stattgefunden haben und verweist insbesondre auf die Beteiligung des Naturschutz-Beirates, der nächste wichtige Termin ist hierzu am 15.08.2023.

In der Zwischenzeit hat er festgestellt, dass viele Wanderwege bereits im Jahre 1989 in der Stadtkarte dargestellt worden sind. Leider kann man heute nicht mehr nachvollziehen, ob und in welcher Weise diese Wege auch von städtischer Seite als Wanderwege ausgewiesen wurden.

Mögliche Markierungen wurden nicht vom Aachener Stadtbetrieb gepflegt, Hinweise auf alte Markierungen konnten nicht gefunden werden.

Die ältesten Beschlüsse betreffend der Ausweisung von Wanderwegen gehen auf das Jahr 1977 zurück. Eine kontinuierliche Pflege des Wegenetzes ist in den einzelnen Stadtbezirken nicht erfolgt.

Herr Dr. Gleißner weist besonders auf einige wichtige Änderungen der Planung seit dem letztem Jahr hin. Im Bereich Oberforstbach betrifft dies zum einem den Wilburgpfad in Verbindung vom Maarweg zu Oberforstbach, von dort weiter in Richtung Grenze zu Ostbelgien. Dann gibt es noch einen weiteren Weg in Richtung Aachener Wald. Angestrebt wird eine möglichst lückenlose Verbindung zum Wandernetz der angrenzenden Gemeinde Raeren/ Belgien.

Hierzu sind noch Verhandlungen mit betroffenen Landwirten zu führen, da die geplanten Wege zum Teil über landwirtschaftlich genutzte Flächen führen. Diese Flächen stehen zum überwiegenden Teil im städtischen Eigentum, zum anderen auch im Privateigentum. Weiter berichtet er über eine Initiative der dort ansässigen Gewerbetreibenden, die für ihre Mitarbeiter*innen unter dem Schlagwort „work by walk“ geografisch naheliegende Erholungsmöglichkeiten unterstützen wollen.

Der Fachbereich Klima und Umwelt hat hierzu dem Naturschutzbeirat zwei unterschiedliche Varianten zur Entscheidung vorgeschlagen. Nach etwa zweistündiger intensiver Diskussion konnte sich dieses Gremium nicht eindeutig einigen, Herr Dr. Gleißner hofft, dass diese Entscheidung in der nächsten Sitzung am 15.08.2023 getroffen wird.

Eine weitere Wegesituation, die noch nicht abschließend geklärt werden konnte, befindet sich in Ortsteil Hahn, hier insbesondere die durch das Hochwasser im Juli 2021 zerstörte Brücke. Ob und wann die Brücke wiederaufgebaut wird bzw. werden soll, ist bisher noch nicht entschieden worden.

Von Seiten der Politik kam der Vorschlag, die alte Straßenbahntrasse von Walheim, Zeisigweg zum Bergfeld wieder zu aktivieren. Diese Trasse wird bisher schon fleißig als Wanderweg benutzt, gleichwohl sie (bisher) nicht als ein solcher ausgewiesen ist.

Eine letzte schwierige Stelle, für die aktuell auch noch keine Lösung vorliegt, befindet sich im Münsterwald, hier die Anknüpfung im Bereich Relais Königsberg an das bereits bestehende Wanderwegenetz der Gemeinde Raeren. Es gibt Vorbehalte des Naturschutzbeirates, auch hier ist die Entscheidung bis zur nächsten Sitzung am 15.08.2023 zurückgestellt.

Im Bereich Schmithof ist die von der Politik vorgeschlagene Anbindung des örtlichen Wanderwegenetzes an das Netz ist Belgien grundsätzlich möglich, problematisch erscheint hier die verkehrssichere Querung der vielbefahrenen Monschauer Straße. Die mögliche Ausweisung wurde seitens Herrn Dr. Gleißner an das Forstamt sowie an die Untere Wasserschutzbehörde zur Prüfung und Stellungnahme übermittelt, die Antworten stehen noch aus.

Zurück gestellt muss weiterhin eine Entscheidung über die Anbindung des Oberforstbacher Wegenetzes an den Aachener Wald, problematisch ist hier u.a., wo und wie die Autobahn A 44 unterquert werden kann.

Zusammenfassend erklärt er, dass aktuell im Bereich Kornelimünster/Walheim 71,6 km (davon 8,6 auf Breiniger Gebiet (bisherige Routen 1 + 4) als Wanderwege ausgewiesen sind. Davon entfallen zukünftig 6,7 km wegen mangelnder Qualität, hinzu sollen geplant 25,5 km neu markiert werden, so dass dann rund 90 km zur Verfügung stehen werden,

Herr von Thenen dankt Herrn Dr. Gleißner für die Erläuterungen und fordert die Mitglieder der Bezirksvertretung auf, bei Bedarf Fragen zu stellen.

Frau Nußbaum bedankt sich beim Herrn Dr. Gleißner sehr herzlich für die Erläuterungen zur Verwaltungsvorlage. Sie bittet um Erläuterung, ob mit seinen Ausführungen auch eine Aussage getroffen worden ist in Bezug auf den Antrag der CDU-Fraktion „Umleitungsausschilderung Eifelsteig (TOP 5) vom 05.01.2022, insbesondere was die Wegeführung an der zerstörten Brücke Hahn betrifft.

Er antwortet, dass dieser Punkt nicht ursächlich zum TOP 4, sondern zum TOP 5 gehört, zu dem er später noch berichten wird.

Frau Nußbaum fragt dann Herrn Dr. Gleißner nach den beiden Querungshilfen über die Monschauer Straße, zum einem Walheimer Straße und zum anderem Schmithofer Weg, ob hier inzwischen die Zusage des zuständigen Baulastträgers, hier Straßen NRW, vorliegt.

Er erläutert hierzu, dass eine entsprechende Anfrage bisher nicht erfolgt ist, zum einem, weil der entsprechende Antrag erst vor kurzem eingereicht wurde und zum anderem weil dazu auch die Abteilung FB 61/300 Verkehrsplanung und Mobilität beim Fachbereich FB 61 Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur beteiligt werden muss.

Herr Krott begrüßt grundsätzlich die von Herrn Dr. Gleißner vorgelegten Pläne. Er weist noch einmal auf einige nach seiner Ansicht zwei wichtige Dinge hin. Im Bereich Schmithof bevorzugt seine Fraktion eindeutig die Variante, die durch Schmithof selber führt. Diese Variante erfordert nach seiner Auffassung zwingend die Einrichtung einer Querungshilfe über die Monschauer Straße im Bereich Schmithofer Weg.

Zum zweiten erwähnt er die Anbindung des Wanderwegenetzes in Richtung Roetgen-Rott im Bereich Relais Königsberg. Dazu gehört auch die Einbringung von Trittsteinen im Bachlauf der oberen Inde. Dies ist als eine positive Lenkungshilfe zu verstehen, um das unmittelbar angrenzende Naturschutzgebiet zu schützen. Er schlägt vor, diese beiden Punkte noch mit in den zu fassenden Beschluss aufzunehmen.

Herr Dr. Gleißner bestätigt, dass die Naturschutzbehörde darauf drängt, die besonders schützenswerte Bereiche entsprechend zu berücksichtigen. Auch hier sind die Entscheidungen des Naturschutzbeirates, eventuell schon in der kommenden Sitzung am 15.08.2023, in Zukunft zu beachten.

Herr Gilles bedankt sich bei Herrn Dr. Gleißner für die gute Darstellung der bisherigen Planung. Er fragt jetzt nach der prozessualen Problematik. Ist es eher sinnvoll, den Antrag jetzt zurück zu ziehen?

Herr von Thenen erläutert zur prozessualen Frage, dass eine Zurücknahme des Antrages durch die Grünen-Fraktion eine sogenannte Solitärentscheidung wäre. Es ist aber auch eine Beschlusserweiterung möglich.

Der Vorschlag sieht bisher folgende Formulierung vor:

„Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Detailplanung.“

Herr Krott schlägt als Erweiterung des Beschlusses folgenden 2. Satz vor:

„Die Verwaltung wird beauftragt, Wanderwege festzulegen, die es Wanderinnen und Wandern ermöglichen soll von den Dörfern Schmithof und Sief den naheliegenden Münsterwald zu erreichen. Dazu soll sie prüfen, wie eine gefahrlose Überquerung der Bundestraße B 258 Monschauer Straße, möglichst an der Einmündung Schmithofer Weg, erreicht werden kann. Außerdem soll am Oberlauf der Inde durch den Einbau von Trittsteinen eine Überquerung des Baches ermöglicht werden und der vorhandene Wander- und Reitweg in Richtung Mühle ertüchtigt werden.

Herr von Thenen fragt Herrn Krott, ob er mit der Einfügung des Halbsatzes „zu prüfen“ an folgender Stelle im 1. Satz der vorgeschlagenen Erweiterung einverstanden ist:

„Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, Wanderwege…“.Herr Krott erklärt sich damit einverstanden.

Herr von Thenen lässt sodann über folgenden ergänzten Beschluss abstimmen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim beschließt einstimmig wie folgt: Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Detailplanung. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, Wanderwege festzulegen, die es Wanderinnen und Wandern ermöglichen soll, von den Dörfern Schmithof und Sief den naheliegenden Münsterwald zu erreichen. Dazu soll sie prüfen, wie eine gefahrlose Überquerung der Bundesstraße B 258 Monschauer Straße, möglichst an der Einmündung Schmithofer Weg, erreicht werden kann. Außerdem soll am Oberlauf der Inde durch den Einbau von Trittsteinen eine Überquerung des Baches ermöglicht werden und der vorhandene Wander- und Reitweg in Richtung Mühle ertüchtigt werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde nicht.

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Detailplanung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim am 17.08.2022 stellte der Fachbereich Klima und Umwelt die Vorplanung eines Knotenpunktsystems im Bezirk vor.Das Thema „qualitätsvolles Wandern“ nimmt weiterhin im Bereich der Naherholung und Tourismusförderung einen hohen Stellenwert ein.Im aktuellen Bestand gibt es 6 Rundwanderwege im Bezirk und überregionale Wanderwege wie denHauptwanderweg des Eifelvereins, den Eifelsteig, die Inderoute und die Grenzroute 1 (Anlage 1).

Detailplanung der Wanderwege im Bezirk (Anlage 2)
Entwicklungsziele: Im künftigen Knotenpunktsystem mit zusätzlichen Querbindungen und der Anbindung an das Knotenpunktnetz im Aachener Wald und grenzüberschreitend nach Ostbelgien entsteht ein durchgängiges Wegenetz.Aus Qualitätsgründen werden die Trassen, wenn möglich, weg von versiegelten Flächen, teils befahrenen Straßen auf unversiegelte parallel verlaufende Pfade bzw. Nebenstraßen verlegt. Die vorliegende Detailplanung wurde in Kooperation mit dem Heimat- und Geschichtsverein Kornelimünster, zugleich Ortsgruppe des Eifelvereins Düren e.V., entwickelt und mit derstädtischen Fachverwaltung und der Stabsstelle Tourismus bei der Städteregion und angrenzenden Kommunen abgestimmt. Vorschläge der Bezirksvertretung vom 17.8.2022 wurden integriert. Das Corporate Design des Stadtweiten Knotenpunktsystems für Wandern wird berücksichtigt (Anlage 3).

Mengenbilanz nach Umsetzung der Planung

Art

km

Bemerkung

Bestand

71,6

davon 8,6 km in Breinig, Gemeinde Stolberg (bisherige Route 1 und 4)

entfallend

-6,7

wegen mangelnder Qualität, zusätzlich: bisher nicht markierter Vennbahnweg großenteils nicht mit einbezogen

neue bzw. vorhandene nicht mehr markierte Verbindungen

25,5

detaillierte Liste in Anlage 4; auf Grundlage ehemaliger Beschlüsse der Bezirksvertretung von 1977-1978, großenteils dargestellt in Stadtplan 1989 mit Wanderwegen (Anlage 6)

Summe Wanderwegenetz

90,4

Aktuelle Vergabe

88,6

minus 1,8 km: Verbindung zum Aachener Wald und via Falkenbach-Viadukt (später)

Der Startpunkt am Korneliusmarkt erhält eine aktualisierte Übersichtskarte. Ein zusätzlicher Startpunkt mit Übersichtskarte wird im Freizeitgelände am Eifelsteig eingerichtet. Zum Wegeverlauf in Höhe der Brücke Hahn, die durch die Flut im Juli 2021 zerstört wurde, gibt es noch keinen abschließenden Lösungsvorschlag. Darüber wird zum gegebenen Zeitpunkt gesondert berichtet (Bezug: Antrag der CDU-Fraktion im Bezirk vom 22.4.2022). Die Ausweisung der 6 lokalen Rundwege entfällt künftig, die o.g. überregionale Wege werden weiterhin gesondert markiert.

An zwei Querungen der Monschauer Straße in Höhe Walheimer Straße und Schmithofer Weg sind Mittelinseln für Fußgänger zur sicheren Querung notwendig (Tempolimit 70 km/h) .

Maßnahmenin Natur und Landschaft, die von den Verboten des Landschaftsplans betroffen sind Beteiligung des Naturschutzbeirats

Alle geplanten Wanderwege der Vorlage verlaufen – bis auf einen Fall - auf bereits bestehenden (Fuß-)Wegen, die großenteils öffentlich gewidmet sind. Sieben Wegeabschnitte jedoch sind nicht öffentlich gewidmet und liegen im Landschaftsschutzgebiet. In Abstimmung mit der und nach Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde ist hier die Beteiligung des Naturschutzbeirats erforderlich, weil entlang dieser sieben Abschnitte u.a. Markierungsposten, die mit einem Betonfundament gegründet sind, aufgestellt werden wie folgt:

Details in Liste der Wegverbindung in Anlage 4

lfdnr.

Knoten

Bezeichnung

Bemerkung und vorgesehene Maßnahme, die von den Verboten des Landschaftsplans erfasst ist

03a

8-10

Maarweg: Variante A: 140 m Pfad auf städt./privater Wiese

priv. Parzelle von Landwirt, Zustimmung liegt vor;neuer Wiesenpfad ohne Wegebau
Maßnahme1 Drehkreuz und 2 Pfosten

03b

8-10

Maarweg: Variante B: 280 m Pfad auf städt. Wiese

neuer Wiesenpfad ohne Befestigung am Rand von verpachteter Wiese; Maßnahme:Einbau 1 Drehkreuz und 2 Pfosten; kein Wegebau; am Rand der städt. Wegeparzelle "Bahnesweg" früher gewidmet als VöG 53: Verkehrssicherung notwendig an Bäumen auf einer Länge von 114 m

12

78-99

Anbindung Münsterwald-West - Ostbelgien

Maßnahme: 4 Pfosten entlang Forststraße auf dt. Gebiet

15

34-36

Zielwegweisung Varnenum

Wanderweg bereits ausgeschildert; gesonderter Antrag aus der BV vorliegend; Maßnahme: 1 Stahlpfosten mit Zielwegweisung am Kn. 36

19

81-85

Pfad Zeisigweg -Bergfeld

städt. Wiesenpfad / Wirtschaftsweg (ehem. Straßenbahntrasse) über (Mäh)wiesen mit mehreren vorh. Drehkreuzen; Erlaubnisschilder im Gelände vorh.; Maßnahme:4 neue Pfosten

20

52

Walheim Freizeitgelände

auf Waldparkplatz. am Zielwegweiser Eifelsteig: 1 neue Orientierungstafel für Startpunkt 2; Maßnahme:2 Punktfundamente

23

12-7

Wilburgpfad - Ritscheider Weg

öff. gewidmeter Fußweg Nr. 62 über städt. u. private Wiese

Maßnahme: 2 Drehkreuze durch Weidezaun; Übergang Bach mit 1 Trittstein anstelle baufälliger Brücke, die abgebrochen wird

Weitere Vorgehensweise, Zeitplan und Finanzierung
Seitens des FB Klima und Umwelt wurden für den städtischen Haushalt in 2022 angemeldet:

für 2023: 15.100 € für die Vergabe einer Detailplanung (Erstellung eines Markierungskatasters)

für 2024: 173.000 € für den Bau des Knotenpunkt-Systems

r den o.g. Planungsbereich soll nun ein Markierungskataster extern vergebenen für die vorgesehenen 88,6 km Wegestrecke i.H.v.15.286 €mit 80Knoten undentsprechendenZwischenmarkierungen, und die Verwaltung bittet die Bezirksvertretung um den entsprechenden Beschluss, wie untenan formuliert.Aus dem Markierungskataster ergeben sichdann die genauen Mengen an Pfosten und Schildern zum Bau des Knotenpunktsystems.Die durchschnittlichenEinzelpreise für die Produktion und Montage beziehen sich auf die vorliegenden Werte aus dem vorliegenden Knotenpunkt-Kataster aus März 2023 für Richterich. Daraus ergibt sich ein Kilometerpreis von ca. 1240 € / km für Produktion und Montagebei einer kalkulierten Baukostensteigerung von ca. 18% bis zur Ausschreibung. Inklusive weiterer Kosten für Planung, Layoutarbeiten, die beiden Orientierungstafeln an den Startpunkten, 5 Drehtürchen und die beiden Mittelinseln an der Monschauer Straße werden Gesamtkosten r den Bau von 161.700plus der o.g. Katasterplanung i.H.v.15.286 €kalkuliert.

Bereits im Laufe von 2023 soll ein mehrjähriger Rahmenvertrag für Lieferung von Beschilderungsmaterial und ein mehrjähriger Rahmenvertrag zum Routenbau ausgeschrieben werden, beginnend mit dem Bereich Richterich. Diekonkrete Vergabe von Produktion und Bau für den Bereich von Kornelimünster/Walheim soll – nach Abstimmung der Straßenverkehrsbehörde –ab Mitte 2024 erfolgen (Details in Kostenrechnung in Anlage 5).

Zurückgestellt: Die Verbindung 14 kann erst nach Sanierung des Falkenbach-Viadukt realisiert werden. Die Verbindung 18a zum Aachener Wald kann erst nach Vorliegen der baurechtlichen Klärung umgesetzt werden; eine Festsetzung des künftigen Wanderwegs 18a von Knoten 7- 82 im neuen Landschaftsplan wird empfohlen.

Folgekosten: Nach Fertigstellung wird das Knotenpunktsystem halbjährlich kontrolliert und Mängel werden sofort behoben, um die Qualität nachhaltig zu gewährleisten wie im Aachener Wald. Kontrollarbeiten werden pauschal und Reparaturen nach Einzelpreisen abgerechnet. Im Schnitt fallen dafür bei externer Vergabe 120 € /km und Jahr an.

7,6 km werden bereits durch die Fa. Routenwartung Hoogen unterhalten. Zusätzliche 9723 Euro für weitere 81 km, zusammen 88,6 km, wurden aktuell vom FB Klima und Umwelt für den städtischen Haushalt ab 2025 ff. angemeldet im Produkt 4-130101-905-8, Sachkonto 52410000(Details in Kostenrechnung in Anlage 5).Die vorhandenen Rundwege 1-6 werden bisher vom hiesigen Heimat- und Geschichtsverein Kornelimünster, zugleich Ortsgruppe des Eifelvereins Düren, unterhalten. Ob Teilbereiche des Wegenetzes weiterhin und in welchem Umfang durch die Ortgruppe in Eigenleistung unterhaltet werden können, ist noch nicht geklärt. Auch dann müssen dafür anteilige Material- und Fahrtkosten im Budget berücksichtigt werden. Ergebnissedazu in der Vorlage zum Baubeschluss.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

5-130101-400-00600-900-1, SK 78350000 / 4-130101-404-1, SK 52560000

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0 €

0 €

0 €

0 €

Auszahlungen

15.000 €

15.000 €

173.000 €

173.000 €

Ergebnis

-15.000 €

-15.000 €

-173.000 €

-173.000 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0 €

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

ab 2025 ff

Ertrag

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Personal-/

Sachaufwand

15.000 €

15.000 €

173.000 €

173.000 €

0 €

9.722 € *

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

-15.000 €

-15.000 €

-173.000 €

-173.000 €

0 €

-9.722 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0 €

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben


* Folgekosten fallen ab 2025 an, gesonderte Vorlage für Bezirk Richterich zum gleichen Thema

Folgekosten ab 2025 für den Bezirk Kornelimünster/Walheim (9.722,00 € p.a.).

Die Folgekosten sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 unter 4-130101-905-8, SK 52410000 Unterhalt Wanderwege „Grenzrouten“anzumelden.

Die Deckungsfähigkeit ist dann unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Haushaltsanmeldung in jedem Fall sicherzustellen. Dies muss entweder durch strikte Konsolidierungsvorgaben (z.B. Streichung, Aussetzung oder Reduzierung anderer Maßnahmen und Programme) oder Erhöhung der städtischen Erträge (z.B. Steuererhöhungen) hergestellt werden.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-05-17 FB 36_0285_WP18 Wander-Knotenpunktsy SAO.pdf

16.11.2024

14.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 21.06.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:41

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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