24. August 2023 um 17:00, Rathaus
TOP 21Öffentlich

Sachstand Umweltfreundliche Taxiflotte – Antrag zur Tagesordnung der Fraktion „Die Linke“ vom 14.06.2023

FB 61/0724/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Dr. Nositschka dankt der Verwaltung für die Bearbeitung dieses Antrags. Die Fraktion Die Linke als Antragstellerin hoffe nun darauf, dass es gelinge, ein gutes Konzept zu entwickeln.

Für die FDP-Fraktion erklärt Herr Blum, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen werde. Man halte die Erfolgsaussichten für gering und sei daher der Auffassung, dass die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen besser für andere Projekte genutzt werden sollten.

Auf Nachfrage von Herrn Lindemann stellt Herr Müller kurz den Stand der Gespräche mit den Taxiunternehmen dar. Bei einer entsprechenden Beschlussfassung werde die Verwaltung die Abstimmungen wieder aufnehmen.

Zur Anregung von Herrn Neumann, zu prüfen inwieweit die Ausstattung der Fahrzeuge bei der Konzessionsvergabe berücksichtigt werden kann, erläutert er, dass nach aktuellem Kenntnisstand die Bindung an ein bestimmtes Fahrzeug nicht möglich sei.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts „Umweltfreundliche Taxiflotte“.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts„Umweltfreundliche Taxiflotte“

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem Tagesordnungs-Antrag zur Sitzung des Mobilitätsausschusses am 24.08.2023 der Fraktion „Die Linke“ wird die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum Thema „Umweltfreundliche Taxiflotte“ gebeten (s. Anlage 1). Es wird Bezug zum Antrag vom 1. März 2022 der Fraktion Die Linke genommen, in dem die Ausstattung von Taxiständen mit Ladeinfrastruktur und eine Nutzung von Fördergeldern seitens Land, Bund oder EU gefordert wird.

Sachstandsbericht der Verwaltung

1.Personalsituation

Ursprünglich war geplant, den Antrag mit freiwerdenden Personalressourcen aus dem Projekt ALigN (Aufbau von Ladeinfrastruktur durch gezielte Netzunterstützung) zu bearbeiten. Da das Projekt ALigN jedoch bis Dezember 2023 verlängert worden ist, standen die entsprechenden Ressourcen nur sehr eingeschränkt für dieses Konzept zur Verfügung. Zur Bearbeitung weiterer, allgemeiner Fragestellungen zur Elektromobilität wird aktuell eine weitere Stelle besetzt. Sobald die entsprechende Person zur Verfügung steht, kann das Konzept mit Nachdruck weiterentwickelt werden.

2. Aktueller Stand der Vorarbeiten

Eine erste Sichtung deutscher Modellbeispiele zur Elektrifizierung von Taxiflotten wurde durchgeführt. Mit der Stadt Hamburg, wo eines der erfolgreichsten Projekte in Deutschland auf den Weg gebracht wurde, fand ein Austausch statt. Die wichtigsten Lehren aus diesem Austausch:

-Klare Begrenzung des Fördervolumens

-Klare Regelungen und Prozesse

-Der enge Austausch mit dem Taxigewerbe, dem KFZ-Handel sowie den „Umrüstbetrieben“ ist für den Projekterfolg unerlässlich

-Die exklusiv für die Taxis reservierten Ladesäulen werden gut genutzt

-Die Förderung setzt sich aus städtischen Mitteln (für die betriebliche Nutzung) und Bundesmitteln (Umweltbonus für die Anschaffung) zusammen

Ein Austausch mit den NRW-Städten Dortmund, Köln und Wuppertal, die bereits über erste Ansätze bzw. Projekte im Bereich Taxi und Elektromobilität verfügen und somit den NRW-Förderkontext gut abbilden, steht an.

3. Ausblick

Neben der o.g. personellen Ressourcen werden für die Realisierung des Projekts Finanzmittel benötigt. Aufgrund der Recherchen und Gespräche schätzt die Verwaltung folgenden Finanzbedarf:

-Zielperspektive Fahrzeugflotte
Es sind derzeit ca. 170 Taxis in der Stadt Aachen im Einsatz. In den nächsten 4 Jahren soll der Antriebswechsel von 140 Fahrzeugen vorangetrieben werden. Bei einer Förderung wie in Hamburg von 5000 € je Fahrzeug wären hierfür 700.000 € zu akquirieren.

-Zielperspektive Ladeinfrastruktur
Der Aufbau von insgesamt 3 Schnelladehubs (1 Standort umfasst 3 Ladesäulen mit jeweils 150 kW). Die Kosten hierfür liegen bei ca. 50.000 € für jede Ladesäule, 70.000 € für einen Trafo pro Standort und 50.000 € für Installation, Inbetriebnahme und Beschilderung pro Standort. Bei einem Aufbau von einem Standort pro Jahr ergibt sich ein geschätzter Finanzbedarf von 810.000 € über 3 Jahre. Zusätzliche Kosten können für den Erwerb oder die Pacht geeigneter Flächen entstehen. Der Bund hat ein neues Programm zur Förderung von Schnellladeinfrastruktur in Unternehmen für Sommer dieses Jahres angekündigt.Sollte sich dieses Förderprogramm für das Konzept nutzen lassen, könnte sich der Finanzbedarf für die Schnellladehubs entsprechend reduzieren.

Für die konkrete weitere Projektierung bedarf es einer Konzeptstudie, die durch die Verwaltung zu erarbeiten ist.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-07-11 FB 61_0724_WP18 Sachstand Umweltfreu SAO.pdf

23.10.2024

646.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 21
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 24.08.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
9.9.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:57

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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