10. August 2023 um 17:00, Rathaus
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Bildung des Fachbereiches Mobilität und Verkehr (FB 68) bei gleichzeitiger Teilung des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61)

FB 11/0135/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Parting (SPD) dankt für die Vorlage. Die Gründung des neuen Fachbereichs sei ein Wunsch, der auch auf Seiten der SPD vorliege. Es handle sich bei FB 61 um einen stetig gewachsenen Fachbereich, sodass man nun auch auf Führungsebene eine Veränderung vornehmen müsse. Man befürworte daher grundsätzlich die Teilung des Fachbereichs. Von den Kosten sei man zwar überrascht gewesen, finde jedoch die Begründung der Verwaltung nachvollziehbar. Man wolle die Teilung und diesen Weg gehen und in Anbetracht der schwierigen Haushaltssituation habe man den geänderten Beschlussvorschlag vorgelegt. Für die Hälfte der geplanten Stellen solle eine Kompensation im Rahmen des Stellenplans erfolgen, da es hier immer wieder Stellen gebe, die längere Zeit nicht besetzt seien. Diese Ressourcen könne man hier verwenden, da die Priorität auf der Bildung des neuen Fachbereichs liege und andere Aufgaben nun zunächst etwas aufgeschoben werden müssten.

Weiterhin stehe in der Vorlage, dass bereits zum 01.01.2024 Teile des neuen Fachbereichs bewirtschaftet werden sollen, und daher bitte man darum, dies dem Finanzausschuss zur Kenntnis zu geben.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) stellt fest, dass sowohl der Beschlussvorschlag der Verwaltung als auch der geänderte Beschlussvorschlag einige Fragen aufwerfen würden.

Zunächst suggeriere der erste Satz, dass hier noch die Entscheidung getroffen werden müsse, ob der Fachbereich geteilt werde. Die Entscheidung sei jedoch schon getroffen worden, da sie in der Hoheit der Hauptverwaltungsbeamtin liege. Diese habe die Entscheidung bereits getroffen. Frau Eschweiler selbst spreche sich nicht für die Teilung aus, da der Fachbereich vor vielen Jahren mit Bedacht so gegründet worden sei, da es immer wichtig war, dass Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität zusammengedacht werden und man sich viele Synergieeffekt erhofft habe, die dann auch so eingetreten seien.

Es gebe vielfältige Aufgaben in diesem Fachbereich, dafür aber auch das entsprechende Spitzenpersonal. Sie wisse nicht, ob die Teilung eine Lösung sei. Es werde eine zweite Verwaltungsabteilung aufgebaut, obwohl man genau wisse, dass Aufgaben sich auch verlagern würden. Daher hätte man im Vorfeld betrachten müssen, ob Einsparungen und Veränderungen möglich seien. Die Sache werde aber in einem rasenden Tempo durchgebracht. Sie gehe mit ihrer Fraktion auch davon aus, dass dies nur die „Spitze des Eisbergs“ an Personal sei. An der notwendigen Umstrukturierung in den nachgelagerten Bereichen werde nichts getan, obwohl es dort einer Änderung bedürfe.

Den letzten Teil des geänderten Vorschlags könne sie nicht nachvollziehen. Alle neu einzurichtenden Stellen seien für den neuen FB 68 vorgesehen, und über Personal werde hier entschieden und nicht im Finanzausschuss. Dieser könne mit seiner Kenntnisnahme keine Absolution erteilen, also einen „Doppel-Wums“ geben. Für sie sei der Beschluss daher nicht nachvollziehbar und man nehme zur Kenntnis, dass es die Teilung geben werde.

Ratsfrau Moselage (FDP) fragt zunächst hinsichtlich des Organigramms des geplanten FB 68 und im Hinblick auf die Abteilung 68/300 „Konzeptionelle Planung und Mobilität“, ob die Fachbereichsleitung die Abteilungsleitung in Personalunion machen werde oder ob noch eine weitere Abteilungsleitung geplant sei.

Weiterhin frage sie sich, wo sich die Stellvertretung der Fachbereichsleitung bei den Kosten wiederfände.

Frau Katja Oldenburg (FB 11) führt als zuständige Organisatorin für den Fachbereich 61 hinsichtlich der stellvertretenden Fachbereichsleitung aus, dass sich im Organigramm unter der Abteilungsleitung für den FB 68/300 die Ergänzung „jetzige ABL 61/300“ finde. Dies bedeute, dass die letztere Stelle in den FB 68 verlagert werde. Für den Fall, dass der Kollege, der diese Tätigkeit innehabe, die Fachbereichsleitung übernehme, müsse seine aktuelle Funktion nachbesetzt werden. Daher brauche man keine weitere Abteilungsleitung einzurichten, da die aktuelle Stelle des Kollegen mitgeführt werde.

Die Stellvertretung müsste in beiden Fachbereichen neu geregelt werden, sie werde sich kostentechnisch aber nicht zusätzlich niederschlagen.

Ratsfrau Moselage (FDP) zeigt sich erfreut, dass auch die Koalitionäre bei den hohen Kosten Bedenken bekommen hätten.

Sie habe bereits bei der Gründung des FB 61 Bedenken hinsichtlich der Synergieeffekte gehabt. Man müsse daher feststellen, dass das Projekt ein zu „hohes Preisschild“ mitbringe, selbst mit dem geänderten Beschlussvorschlag. Man müsse ehrlich sein und eingestehen, dass die Umsetzung Kosten verursachen werde und man dann an anderen Stellen Geld einsparen müsse. Weiterhin verstehe sie die Eile nicht, die schon von Frau Eschweiler angemahnt wurde. Sie sehe noch zu viele offene Fragen und halte den Entwurf noch nicht für beschlussfähig, weshalb sie hier nicht zustimmen werde.

Ratsfrau Begolli (LINKE) betont, sie könne nachvollziehen, dass ein Fachbereich von dieser Größe nicht von einer Leitung zu steuern sei. Wie Frau Eschweiler und Frau Moselage bereits dargelegt hätten, sei der FB 61 gegründet worden, da man enge Schnittstellen gesehen habe, die jedoch auch nach ihrem Verständnis der Vorlage weiterhin erhalten bleiben sollten. Das Rückgängigmachen eines solchen Schrittes sei möglich, wenn man feststelle, dass man den anstehenden Herausforderungen so nicht gewachsen sei. Wenn man diese Entscheidung jedoch treffe, und da sei sie inhaltlich bei den Kolleg*innen von FDP und CDU, dann müsse man auch alle Konsequenzen tragen.

Der geänderte Beschlussvorschlag sei eine „Milchmädchenrechnung“, da für die angeführten 2,5 VZÄ nicht besetzte Planstellen eingerechnet werden sollen, obwohl diese momentan keine Kosten verursachten. Es gehe um die Kompensation von 500.000 € und es müsse klargestellt werden, welche Bereiche bei der Kompensation ausgeschlossen seien, da sonst politische Prioritäten verschoben werden könnten.

Sie sehe auch nicht den zeitlichen Druck der Vorlage und möchte daher den Antrag stellen, dass der Vorschlag nochmals in die Beratung genommen werde und erst in der folgenden Sitzung ein Beschluss gefasst werde. Dazu brauche man eine Vorlage, in der deutlich gemacht werde, wo genau das Geld herkommen solle.

Der geänderte Beschlussvorschlag habe bei ihr Zweifel geweckt. Mobilität und Stadtentwicklung seien sehr wichtige Zukunftsthemen, aber der Vorschlag erwecke bei ihr Misstrauen, ob dies zulasten anderer wichtiger Bereiche gehe. Daher hätten sie und ihre Fraktion nun beschlossen, nicht zuzustimmen.

Ratsherr Palm (AfD) findet es unverschämt, im laufenden Haushaltsjahr solch einen großen Posten einzubringen. Man sei der Bürgerschaft gegenüber verantwortlich und müsse hier den Hebel ansetzen, wenn man eine schlanke Verwaltung wolle. Die Leserbriefe in der Lokalpresse der letzten Zeit machten deutlich, dass die Bevölkerung mit den Plänen nicht einverstanden sei und der geänderte Beschlussvorschlag zeige, dass die SPD nun selber Zweifel bekommen habe. Daher müsse man das weitere Vorgehen verschieben.

Frau Becker (GRÜNE) stellt heraus, dass die mit der Gründung des FB 61 erhofften Synergien im zeitlichen Kontext betrachtet werden müssten. Sie finde es in Anbetracht der aktuellen Herausforderungen wie der Verkehrswende sinnvoll, die Bereiche wieder zu trennen. Dadurch werde man arbeitsfähiger und Prozesse würden beschleunigt.

Das Organigramm beruhe auf einer professionellen Organisationsuntersuchung und sei daher gut nachvollziehbar. Es stelle keinen Luxus, sondern die notwendige Struktur dar.

Man halte die Eile für geboten, damit die Prozesse nicht erst in vielen Jahren umgesetzt würden. Es sei vielmehr auch eine Erleichterung für alle Bürger*innen der Stadt, wenn die Ergebnisse schnell zu sehen seien.Man halte die Teilung des FB 61 daher für sinnvoll.

Frau Plum (CDU) stellt heraus, dass sie auch Mitglied des Finanzausschusses sei und es sich dort bereits andeute, dass es mit Blick auf den Haushalt problematisch werde. Momentan warte man noch auf entscheidende Schlüsselzuweisungen, sodass auch sie befürworte, dass heute der Vorschlag noch nicht abschließend behandelt werde, bis man wisse, ob der Haushalt eingebracht werden könne.

2023 sei der Haushalt schon kritisch und man habe sich in den Beratungen dafür ausgesprochen, sich zukünftig zu konsolidieren, sodass die Einrichtung weiterer Stellen im FB 68 die falsche Antwort sei.

Ansonsten könne es passieren, dass 2024 freiwillige Leistungen gekürzt werden müssten. Eine Haushaltssicherung habe die Stadt Aachen seit 18 Jahren nicht erlebt.

Es müssten Prioritäten gesetzt werden und die CDU würde andere Prioritäten setzen, aber die Entscheidung sei bereits von der Oberbürgermeisterin getroffen worden und es gehe nun nur noch um die Stellen des neuen Fachbereichs. Es handle sich nun lediglich um den ersten Entwurf des Organigramms und es sei absehbar, dass weitere Stellen hinzukämen.

In der nächsten Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses wisse man, wie es mit dem Haushalt 2024 aussehe und dann sei es eher zu verantworten, eine Entscheidung zu treffen.

Herr Dr. Kremer betont, dass der Verwaltungsvorlage eine Entscheidung des Verwaltungsvorstandes zu Grunde liege. Der Verwaltungsvorstand sei der Auffassung, dass die Gründung des neuen FB 68 für die Verwaltung große Vorteile bringen werde.

Wenn allerdings eine solche Entscheidung getroffen werde, dann müsse man auch konsequent sein und notwendig erscheinende Stellen einrichten, auch wenn es Manchen zu viel erscheinen möge. Man sei jedoch nicht verschwenderisch, vielmehr entscheide man nach genauen Analysen. Wochenlang hätten sich die Organisatoren damit befasst und es lägen nun professionelle Ergebnisse vor. Wenn der Fachbereich geschaffen werden solle, dann brauche er genau diese personelle und stellenplanmäßige Ausstattung.

Es erschließe sich für Außenstehende möglicherweise nicht sofort, warum eine Verwaltungsabteilung gebraucht würde. Wenn jedoch die Stellen wie geplant eingerichtet würden, sei nicht zu befürchten, dass diesbezüglich nochmal nachgelegt werden müsse. Es sei zwar nicht vollkommen auszuschließen, dass sich eine Dynamik entwickle, die man heute noch nicht absehen könne, dennoch würden Entwicklungen bereits antizipiert, da man um die angespannte Situation des Haushaltes wisse. Er könne daher sagen, wenn weitere Stellen in den folgenden Jahren nötig werden, dann habe dies andere Ursachen, an denen man sich dann messen lassen müsse.

Er müsse hier jedoch die Fachverwaltung in Schutz nehmen. Man sei offen für strategische Inhalte, er möchte aber herausstellen, dass die organisatorische Grundlage der Vorlage gut und fundiert sei und er diese für abstimmungsfähig halte, sofern man die inhaltliche Ausrichtung teile.

Ratsfrau Griepentrog (GRÜNE) führt aus, dass einige Unterstellungen in den Raum gestellt worden seien, die sie so nicht stehen lassen wolle.

Sie betont, dass in dem Fall, dass die Verwaltung eine solche Organisationsuntersuchung mache und ein Organigramm erstelle, es irrelevant sei, wer in der Koalition und wer in der Opposition sei. Vielmehr gehe sie dann davon aus, dass das Ergebnis vernünftig sei und dass es keine versteckten Stellen gebe.

Bezugnehmend auf die Ausführungen von Frau Begolli, möchte sie ausführen, dass man sich in der Koalition Gedanken gemacht habe. Man gehe nicht davon aus, dass die Teilung des FB 61 den Haushalt „sprengen“ würde, sondern diesem vielmehr vielleicht helfen könne, da dann Vorhaben schneller gehandhabt und Fördergelder schneller abgerufen werden könnten. Sie erinnere sich an Diskussionen im Rat, in denen von der CDU heftig kritisiert worden sei, dass Fördergelder nicht schnell genug abgerufen würden. Natürlich sei es ungewöhnlich, einen Stellenmehrbedarf außerhalb des Stellenplanverfahrens aufzurufen, und daher finde man es richtig, dies dem Finanzausschuss nochmals zur Kenntnis zu geben. Es sei aber eine Selbstverständlichkeit, die Möglichkeit mitzudenken, ob Stellen kompensiert werden könnten. Hierbei handle es sich jedoch nicht um eine Änderung des Beschlusses, vielmehr sei es eine Bitte an die Verwaltung, dies bei der Aufstellung des Stellenplanes mit zu berücksichtigen.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) führt zur Einordnung aus, dass der Haushalt aus investiven und konsumtiven Mitteln bestünde. Fördergelder seien im investiven Haushalt zu verorten, sodass es diesbezüglich lediglich ärgerlich sei, wenn man sie nicht erhalte. Anders sei es bei konsumtiven Mitteln wie den Stellen, die den Haushalt „auseinanderreißen“ könnten.

Man habe nicht das Ergebnis und die Mühe der Mitarbeitenden in Frage gestellt, die sich wochenlang mit dem Teilungsprozess auseinandergesetzt hätten. Die Vorlage der Verwaltung fasse diesen Prozess nun zusammen und damit habe man sich nur sehr kurz damit befassen können, sodass es zu Fragen gekommen sei.

So werde von einem ersten Entwurf gesprochen, gleichzeitig spreche man davon, dass keine weiteren Stellen mehr dazukämen. Das Einsparpotenzial im Personalkostenverbund sei Augenwischerei, da bekannt sei, dass auch die Kämmerin immer einen Teil aus dem Personalkostenverbund nehme, da sie wisse, dass der Haushalt sonst nicht zu stemmen sei.

Man möchte gerne genau verstehen, welche Stellen benötigt würden und genau wie die Kolleg*innen von FDP und Linke sehe sie nicht die Notwendigkeit, die Entscheidung nun „durchzupeitschen“.

Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Fohn (CDU) stellt hinsichtlich der Beschlussfassung heraus, dass die Teilung des Fachbereichs beschlossen sei und es sich diesbezüglich nur um eine Kenntnisnahme handle. Der Personal- und Verwaltungsausschuss könne dem Rat empfehlen, entsprechende Beschlüsse hinsichtlich des Stellenplans auf den Weg zu bringen.

Sie schlage daher vor, zunächst den Vorschlag von Frau Begolli, der am weitestgehend sei, zu beraten, da dieser beinhalte, die Vorlage nochmals zur weiteren Ausarbeitung zurück in die Verwaltung zu geben.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss lehnt diesen Antrag ab bei 7 Zustimmungen und 9 Gegenstimmen.

Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Fohn (CDU) führt weiter aus, dass es noch den geänderten Beschlussvorschlag der SPD und GRÜNE gebe, der als Tischvorlage vorliege.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt den nachfolgend geänderten Beschluss mit 9 Zustimmungen bei 6 Gegenstimmen und 1 Enthaltung.

Beschluss

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat, die Bildung eines neuen Fachbereiches Mobilität und Verkehr (FB 68) bei gleichzeitiger Teilung des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61) zur Kenntnis zu nehmen. Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die hierfür notwendigen Beschlüsse im Rahmen des Stellenplanverfahrens zu treffen (siehe unter „Finanzielle Auswirkungen“). Im Rahmen des Stellenplanverfahrens ist von der Verwaltung eine Kompensation aus dem Personalkostenverbund für die Stellen der Abteilung 68/100 „Verwaltung“ (2,5 VZÄ) vorzubereiten. Der Personal- und Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorlage vor Entscheidung des Rates ebenfalls dem Finanzausschuss zur Empfehlung vorzulegen, um die angekündigte teilweise vorzeitige Bewirtschaftung zu ermöglichen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterinempfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat,die Bildung eines neuen Fachbereiches Mobilität und Verkehr (FB 68) bei gleichzeitiger Teilung des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61) zur Kenntnis zu nehmen. Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die hierfür notwendigen Beschlüsse im Rahmen des Stellenplanverfahrens zu treffen (siehe unter „Finanzielle Auswirkungen“).

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschussesnimmt der Rat die Bildung eines neuen Fachbereiches Mobilität und Verkehr (FB 68) bei gleichzeitiger Teilung des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61) zur Kenntnis. Der Rat beschließt, die hierfür notwendigen Beschlüsse im Rahmen des Stellenplanverfahrens zu treffen (siehe unter „Finanzielle Auswirkungen“).

Erläuterungen

Erläuterungen:


Der heutige Fachbereich „Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur“ (FB 61) besteht in seiner Struktur grundsätzlich seit seiner Fachbereichsbildung im Jahr 2006. Seitdem wurde die Aufbauorganisation jeweils abteilungsbezogen stetig weiterentwickelt, da sich die Projektdichte innerhalb der Abteilungen in den letzten Jahren deutlich erhöht hat und die vorhandenenAufgaben um zahlreiche neue Aufgabenfelder - insbesondere im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) und in Zusammenhang mit der Mobilitätswende - erweitert wurden. Infolge dessen hat sich die Anzahl der Planstellen des FB 61 seit 2018 nahezu verdoppelt (rd. 97%ige Steigerung von 89,5 auf 176,0 Stellen).

Der FB 61 besteht neben der Verwaltungsabteilung FB 61/010 aus sieben Fachabteilungen:

-FB 61/100 – Stadtentwicklung

-FB 61/200 – Stadtplanung

-FB 61/300 – Verkehrsplanung und Mobilität

-FB 61/400 – Straßenverkehrsbehörde und Sondernutzungen

-FB 61/500 – Stadterneuerung und Stadtgestaltung

-FB 61/600 – Denkmalpflege

-FB 61/700 – Straßenplanung und -bau, Koordinierungsstelle Abwasser.

Allein in den beiden Abteilungen FB 61/300 und FB 61/700 sind aufgrund ihrer thematischen Schwerpunkte seit 2019 insgesamt fast 50 Stellen eingerichtet wurden, um insbesondere die zahlreichen notwendigen Mobilitätsmaßnahmen zur Umsetzung der Beschlüsse zur „Klimaneutralität 2030“ zu realisieren und um die Ziele der am 30.01.2020 im Mobilitätsausschuss beschlossenen „Mobilitätsstrategie 2030“ zu erreichen.

Somit hat sich nicht nur die Leitungsspanne der Fachbereichsleitung, sondern auch der beiden Abteilungsleitungsfunktionen massiv erhöht. Neben dem reinen Unterstellungsverhältnis beeinflussen zusätzlich eine Vielzahl von Einflussgrößen den Führungsaufwand und die Führungskapazität - je nach Besonderheit der Organisationseinheit.

Im FB 61 sind diese Indikatoren insbesondere die Komplexität und Vielfalt der Aufgaben in der Organisationseinheit über die sieben Fachabteilungen hinweg sowie die Neuartigkeit und das Veränderungspotential der Aufgaben (fortlaufende Veränderungen, Großprojekte und Innovationen), sodass die Leitungsspanne innerhalb des FB 61 nicht mehr sachgerecht und zukunftsfähig erscheint.

Darüber hinaus bilden die Aufgaben der Mobilitätswende einen eigenen thematischen Schwerpunkt mit entsprechender politischer Beschlussfassung, verbunden mit öffentlichen und gesellschaftlichen Erwartungshaltungen sowie klimapolitischer Zielsetzung:

-Reduktion des motorisierten Individualverkehrs (MIV)

-Reduzierung von Unfallrisiken und Unfällen im Straßenverkehr

-Reduzierung von Emissionen (CO2, Luftschadstoffe, Lärm)

-Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

-Ausbau des Fuß- und Radverkehrs

-Ausbau des (betrieblichen und kommunalen) Mobilitätsmanagements

-Ausbau neuer Mobilitätsangebote wie CarSharing, Mobilstationen, VeloCity sowie der Entwicklung neuer Apps etc.

-Organisation effizienter Prozesse im Straßenbau

-klimaresilienter Umbau des Straßenbaus

Insofern ist es erforderlich, den Themen Mobilität, Verkehr und Straßenbau nunmehr auch organisatorisch akzentuiert Rechnung zu tragen und eine eigenständige Organisationseinheit für diese Aufgabenschwerpunkte zu bilden.

Aus diesen Gründen werden die Abteilungen Verkehrsplanung und Mobilität (FB 61/300), Straßenverkehr und Sondernutzungen (FB 61/400) sowie Straßenplanung und -bau, Koordinierungsstelle Abwasser (FB 61/700) aus dem FB 61 herausgelöst und bilden mit Wirkung vom 01.01.2024 im Dezernat III den neuen Fachbereich „Mobilität und Verkehr“ (FB 68). Infolge der organisatorisch erforderlichen Teilung der Abteilung FB 61/300 - Verkehrsplanung und Mobilität des bisherigen FB 61, die mit 51,0 Stellen größer als eine Vielzahl von Fachbereichen innerhalb der Stadt Aachen ist, ergibt sich für den FB 68 eine Organisationsstruktur mit fünf Abteilungen, einer Verwaltungsabteilung sowie vier Fachabteilungen. Die endgültige Strukturplanung ist noch nicht abgeschlossen, ein erster Entwurf ist dem beigefügten Organigramm (Anlage 1) zu entnehmen. Sowohl die weitere Aufbauorganisation und die Zuordnung von Stellen als auch die Geschäftsverteilung des neuen FB 68 inklusive erforderlicher Stellenbewertungen erfolgen im Rahmen eines Aufbauprozesses, der unter Mitwirkung der neuen Fachbereichsleitung und unter Beteiligung des Dezernates III sowie der Abteilung FB 11/500 – Organisationsmanagement durchgeführt wird. Dieser Entwicklungsprozess erfolgt unter Beteiligung der betroffenen Mitarbeiter*innen. Es ist beabsichtigt, die Basisstruktur mit fünf Abteilungen mit der Besetzung der Fachbereichsleitung und Ausgliederung der Abteilungen 61/300, 61/400 und 61/700 mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft zu setzen und sukzessive im Rahmen einer Organisationsentwicklung zu ergänzen.

Die übrigen Fachabteilungen Stadtentwicklung (FB 61/100), Stadtplanung (FB 61/200), Stadterneuerungund Stadtgestaltung (FB 61/500) sowie Denkmalpflege (FB 61/600) verbleiben imFB 61 und bilden den inhaltlichen Schwerpunkt des Fachbereiches Stadtplanung und -entwicklung. Ein Entwurf auf Basis der bisherigen Aufbauorganisation ist ebenfalls beigefügt (Anlage 2). Auch hier ist ein beteiligungsorientierter Prozess vorgesehen, um insbesondere die Schnittstellen zum neuenFB 68 aufmerksam zu betrachten sowie zu analysieren und die Struktur gegebenenfalls noch zu optimieren.

Die Personalvertretung wird hinsichtlich der Fachbereichsbildung am 13.07.2023 entsprechend eingebunden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die im Rahmen der Fachbereichsbildung erforderlichen Stellenneueinrichtungen und werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens zur Aufstellung des Stellenplans 2024 berücksichtigt. Nach jetzigem Stand handelt es sich um sechs Funktionen (5,5 Stellen) mit jährlichen Personalkosten in Höhe von ca. 540.000 €:

Funktion

Stellenbewertung

Stellenumfang

KGSt-Kosten

Fachbereichsleitung

A 16 LBesO A

1,0

152.900 €

Assistenz der FBL

EG 6 TVöD

1,0

52.600 €

Abteilungsleitung

(Fachabteilung 68/200)

A 14 LBesO A /

EG 14 TVöD

1,0

* 108.500 €

Abteilungsleitung

(Verwaltungsabteilung 68/100)

A 12 LBesO A

1,0

102.200 €

Sachbearbeitung

A 11 LBesO A

1,0

90.800 €

Sachbearbeitung

EG 9a TVöD

0,5

31.700 €

5,5

538.700 €

* Mischkalkulation

Im Rahmen der Fachbereichsbildung FB 68 besteht neben der zusätzlichen Fachbereichsleitung und deren Assistenz der Bedarf für die Leitungsfunktionen zweier neuer Abteilungen. Hierbei handelt es sich zum einen – wie in den meisten technischen Fachbereichen (in der Stadt Aachen u.a. in den Fachbereichen 23, 36, 37, 60, 61 und 63) üblich und notwendig – um die VerwaltungsabteilungFB 68/100, in der die Querschnittsaufgaben wie Ausschussgeschäftsführung, IT-Koordination, Haushalts- und Finanzplanung sowie weitere klassische Verwaltungsaufgaben und oftmals auch vorbereitende technische Aufgabenstellungen angesiedelt sind. Darüber hinaus ist die Bildung einer zusätzlichen Fachabteilung FB 68/200 erforderlich, da die bisherige Abteilung FB 61/300 – Verkehrsplanung und Mobilität aufgrund ihrer Größe (derzeit 51,0 Stellen) nicht in der bisherigen Organisationsstruktur überführt, sondern aufgabenspezifisch in die Bereiche Verkehrsplanung (neu FB 68/200) sowie Mobilität (neu FB 68/300) geteilt werden sollte.

Die beiden Sachbearbeitungsfunktionen werden in der neuen Verwaltungsabteilung benötigt, da für die Aufgaben Haushaltsplanung und -sachbearbeitung (1,0 VZÄ) sowie buchhalterische Aktivierung im Anlagevermögen, Rechnungsbearbeitung, Budgetkontrolle (0,5 VZÄ) etc. im FB 61 jeweils lediglich eine Ressource (insgesamt 1,5 Stellen) zur Verfügung steht und diese aufgrund der auch weiterhin bestehenden Aufgaben im FB 61 dort verbleiben muss. Aufgrund der identischen Aufgaben sind diese Stellen zukünftig ebenfalls im FB 68 erforderlich, eine Reduzierung des Bedarfes ist aufgrund der Größe des neuen Fachbereiches und des damit verbundenen Haushaltsvolumens im Mobilitätsbereich nicht möglich. Für die Ausschussgeschäftsführung, die IT-Koordination und weitere Verwaltungsaufgaben sind im FB 61 aufgrund seiner Größe auch heute schon doppelte Stellenressourcen in der Verwaltungsabteilung vorhanden, die entsprechend in den FB 68 verlagert werden. Insgesamt wird die Verwaltungsabteilung des FB 68 sieben Stellen beinhalten, von denen lediglich die Abteilungsleitung, die Vorzimmerassistenz und die 1,5 Sachbearbeitungsstellen neu einzurichten sind.

Die erforderlichen neuen Stellen sind in der Anlage 1 separat gekennzeichnet.

Das Ergebnis des zu startenden Aufbauprozesses bleibt vorbehalten.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Grundsätzlich ist die Bedeutung der Fachbereichsbildung FB 68 für den Klimaschutz nicht ermittelbar.

Bei den Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Beschlüsse zur „Klimaneutralität 2030“ sowie der Mobilitätswende ist jedoch eine positive Relevanz für den Klimaschutz zu erwarten. Aufgrund der Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Maßnahmen ist der Effekt auf die CO2-Emissionen zwar nicht als konkreter Einsparwert kalkulierbar, es kann aber auch hier von einem positiven Effekt ausgegangen werden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-07-13 FB 11_0135_WP18 Bildung des Fachbere SAO.pdf

19.11.2024

221.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 10.08.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:45