Quartiersparken in Aachen, Ergebnisse des Gutachtens „Gesamtkonzept Quartiersparken“
FB 61/0715/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Dr. Frehn vom beauftragten Büro Planersocietät stellt die Ergebnisse des Gutachtens vor. Auf Nachfrage von Frau Breuer erläutert er die Methodik der Untersuchung, mit der der Parkraumbedarf ermittelt und mit anderen Bedarfen verschnitten worden sei. Ziel sei es, die Bedarfe soweit wie möglich zu berücksichtigen und dabei Möglichkeiten zur Aufenthaltsverbesserung zu identifizieren.
Herr Dr. van den Hurk begrüßt die Ergebnisse des Gutachtens, mit dem nun ein Werkzeug vorliege, um Bedarfe objektiver beurteilen zu können. In bisherigen Diskussionen, beispielsweise zur Lintertstraße, habe häufig die Datengrundlage gefehlt, um Entscheidungen besser zu begründen. Für zukünftige Maßnahmen werde man über eine solche Basis verfügen, damit sei eine wesentliche Verbesserung möglich. Gleichzeitig sei damit aber auch mehr Ehrlichkeit in den Diskussionen möglich und nötig, für die SPD-Fraktion habe dabei das Ziel der lebenswerten Stadt für alle oberste Priorität.
Für die FDP-Fraktion erklärt Herr Blum, dass man die hinter dem Gutachten stehende Idee zwar für gut und richtig halte, die Ergebnisse müsse man aber leider als eher theoretischer Natur bewerten. Auf die Nutzung der privaten Stellplätze habe man wenig Einfluss, Veränderungen könne man hier nicht erzwingen.
Herr Lindemann verweist auf den Umfang der Vorlage und schlägt für die CDU-Fraktion vor, die Ausführungen heute lediglich zur Kenntnis zu nehmen, um vor einer inhaltlichen Beschlussfassung eine Beratung in den Fraktionen zu ermöglichen. Konkret zur Lintertstraße stelle sich für ihn die Frage, ob aufgrund des Gutachtens nun beabsichtigt sei, den gefundenen Kompromiss nochmals zur Diskussion zu stellen. Dies lehne seine Fraktion in jedem Fall ab.
Herr Neumann betont, dass heute kein Beschluss über konkrete Maßnahmen gefasst werden solle, auch nicht zur Lintertstraße. Beabsichtigt sei, die Grundlage für eine gesamtstädtische Strategie für zukünftige Maßnahmen zu schaffen. In diesem Sinne werde die Fraktion der Grünen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.
Herr Dr. Nositschka signalisiert für die Fraktion Die Linke ebenfalls Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung. Konkrete Maßnahmen spielten in der heutigen Beratung keine Rolle, eine Diskussion zur Lintertstraße sei jetzt nicht mehr zielführend. Jede Einzelmaßnahme werde auch zukünftig mit Varianten zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, allerdings sei die Datenlage für die Abwägung dann eine bessere.
Auf Nachfrage von Herrn Veltrup zur Situation im Frankenberger Viertel berichtet Frau Burgdorff über den Stand der Gespräche hinsichtlich der AachenArkaden und des Moltkebahnhofs. Grundsätzlich sei man bemüht, die Kräfte dort zu konzentrieren, wo sich realistische Möglichkeiten böten.
Für die AG Behindertenhilfe weist Frau Strack darauf hin, dass bei einer quartiersbezogenen Betrachtung Menschen mit Behinderungen besonders berücksichtigt werden müssen. Zudem kritisiert sie die Verwendung der Formulierung „funktionierende“ Gehwegbreiten und regt an, stattdessen den Begriff „barrierefrei“ zu verwenden.
Herr Dr. Frehn stellt klar, dass aus Sicht der Gutachter eine Gehwegbreite von 2,70m gemeint sei, um Begegnungsverkehre von mobilitätseingeschränkten Personen zu ermöglichen.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung die dargestellten konzeptionellen Ansätze bei der Überprüfung weiterer Quartiere zu berücksichtigen und in eine „Gesamtstrategie Parken“ aufzunehmen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 22.04.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zum Quartiersparken zu erarbeiten. Ziel war, eine umfassende Methodik zur Bedarfsabschätzung für Quartiersparkplätze unter Berücksichtigung allgemeingültiger Straßenraumqualitäten zu entwickeln. Das Konzept soll zudem Empfehlungen für eine stärkere Nutzung von privaten Stellplätzen beinhalten.
Das Gutachten zum „Gesamtkonzept Quartiersparken“ wurde am 14.12.2021 an das Planungsbüro Planersocietät (Dortmund) vergeben. Parallel wurde der Gutachter auch mit dem „Parkraumgutachten für die Gesamtstadt“, das ebenfalls in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 24.08.2023 beraten wird, beauftragt, und in einem engen inhaltlichen Zusammenhang zum „Gesamtkonzept Quartiersparken“ zu betrachten ist.Die Gutachten ergänzen sich sowohl auf analytischer Ebene (z. B. das in den Akteursgesprächen und der Befragung erlangte Wissen und die Daten der Parkraumerhebungen) als auch im konzeptionellen Maßnahmenteil. Während sich das gesamtstädtische Konzept mit übergreifenden Maßnahmen und Herangehensweisen befasst, zeigt das Quartierskonzept grundsätzliche Möglichkeiten auf Quartiersebene auf und konkretisiert diese in drei Beispielquartieren.
Die Ergebnisse des „Gesamtkonzept Quartiersparken“ werden im Folgenden kurz zusammenfassend dargestellt. Im beigefügten Gutachten (vgl. Anlage) sind diese detailliert beschrieben und werden im Mobilitätsausschuss durch den Auftragnehmer vorgestellt.
Ergebnisse des Gutachtens
Mit dem Gesamtkonzept Quartiersparken steht nun ein Instrument für eine differenzierte Betrachtung des Themas Parkenauf Quartiersebene zur Verfügung. Anhand der entwickelten Berechnungsmethodik und mit Hilfe von Strukturdaten, Pkw-Zahlen sowie ergänzenden Daten ist eine erste Einschätzung des Parkplatzdarfs in einem Quartier möglich. Mittels eines Excel-Tools werden Daten miteinander verschnitten und ins Verhältnis gesetzt. Als Ergebnis wird ein theoretischer Parkplatzbedarf - oder auch Überschuss - im öffentlichen Raum ermittelt und eine Kapazitätsermittlung für unterschiedliche Nachfragegruppen aufgezeigt (vgl. Anlage, Kapitel 3).
Der Bedarfsermittlung wird eine allgemeingültige Bewertung des Straßenraums mittels qualitativer Indikatoren zum Raumbedarf von ruhendem Verkehr, Grünstrukturen, Barrierefreiheit und anderen Raumerfordernissengegenübergestellt. Um eine Vergleichbarkeit einzelner Straßenzüge zu ermöglichen, wurden Minimal- und Maximalwerte festgelegt und mit Hilfe des arithmetischen Mittels der Einzelbewertungen eine Einteilung in verschiedene Klassen vorgenommen (vgl. Anlage, Kapitel 5.3).
Aus der Einschätzung des qualifizierten Parkraumbedarfs in einem Quartier zusammen mit den lokalen Analysen der Straßenraumqualität, den Nutzungsansprüchen und den verschiedenen Belangen, die sich
•aus der Verbesserung der Verkehrssicherheit,
•Sicherstellung einer ausreichenden Gehwegbreite,
•Schaffung korrekt dimensionierter oder bisher fehlender Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen und Hauptrouten des Radverkehrs,
•der Bereitstellung von Mobilstationen, Sharing-Angeboten, Radabstellanlagen etc. sowie
•der Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch z. B. Bäume, Stadtmobiliar und Außengastronomie
ergeben, muss jeweils ein quartiersspezifischer Maßnahmenplanzum Umgang mit erarbeitet werden. Dazu wurden neun Handlungsansätze (vgl. Anlage, Kapitel 6.1) ausgearbeitet, die neben einer Verbesserung der Parkraumsituation für die Bewohnenden sowie externen Nutzenden auch zu einer verbesserten Auslastung von privaten Stellplätzen und insgesamt mehr Qualität im öffentlichen Raum führen. Die Ansätze erstrecken sich von nachhaltigen Mobilitätsangeboten über Kommunikation, Vernetzung und Ausbau von Infrastruktur bis zur direkten Aktivierung privater Stellplatzkapazitäten.
Dieser theoretische Ansatz wurde in drei unterschiedlichen Projekträumen, dem Frankenberger Viertel, dem Quartier rund um den Westpark und dem Quartier um die „Untere Lintertstraße“ im Rahmen des Projektes verifiziert. Dazu wurden detaillierte Vor-Ort- Erhebungen sowie eine Online-Befragung der Anwohnenden im Juni 22 durchgeführt (vgl. Anlage, Kapitel 5). Mit der Befragung konntedie örtliche Stellplatznutzung näher analysiert und Hinweise über Parkraumbedarf sowie Nachfrage- und Nutzungsverhalten der Bevölkerung erlangt werden.
Es wird aufgezeigt, dass sich je nach Quartierstyp unterschiedliche Gegebenheiten und Anforderungen zum Parken im öffentlichen Raum ergeben. Mit der Nähe zur Innenstadt und dem älterem Gebäudebestand steigt der Druck des Parkens im öffentlichen Raum, da weniger Potenziale zur Abwicklung des Parkens im privaten Raum bestehen. Ortsteile außerhalb der Kernstadt mit jüngerer und offener Bebauungsstruktur weisen hohe Potenziale bzw. Nutzung von privaten Stellplätzen auf. Ein vermehrtes Parken im Straßenraum ist auf wenigen Straßen erforderlich. Eine Neustrukturierung oder Umstrukturierung des Parkens erfordert jedoch nicht nur den Blickwinkel aus Sicht der Bewohner*innen eines Viertels, sondern vielmehr auch die Betrachtung von anderen Nutzergruppen,wie Arbeitnehmer*innen und Besucher*innen, die einen außerquartierlichen Parkbedarf generieren.
Abschließend wurden für die drei Beispielquartiere Maßnahmenvorschläge zur Parkraumverlagerung, Ergänzung von Mobilitätsangeboten, zur Verdichtung von Grünelementen sowie zum Ausbau von barrierefreien Querungen erarbeitet. Dazu wurden Straßenzüge mit erhöhtem Handlungsbedarf herausgestellt und exemplarisch unterschiedlich Problemlagen betrachtet. Die dargestellten Maßnahmen tragen einerseits zur Reduktion des ruhenden Verkehrs, andererseits zur Steigerung der Aufenthalts- und Wegequalität der Nahmobilität bei (vgl. Anlage, Kapitel 6.4).
Im Rahmen der Projektbearbeitung wurde das Thema Parken akteursübergreifend betrachtet und Gespräche mit typischen Akteurs- und Interessengruppen zum Quartiersparken in Aachen geführt. Dabei wurden konkrete thematische Hinweise, wie die Sichtweisen und Interessen der Akteure sowie die Potenziale und Hemmnisse für die Bereitstellung und Aktivierung von privaten Stellplätzen festgehalten.
Empfehlung des Gutachters
Der Gutachter empfiehlt, das Pkw-Parkenzukünftig stärker im halb-öffentlichen oder privaten Raum zu fördern. Dazu sollen bestehende private Parkmöglichkeiten aktiviert und effizienter genutzt werden. Für die Anpassung der Stellplatzsatzung wird die Erarbeitung einer rechtlichen Grundlage vorgeschlagen, die es erlaubt, private Parkmöglichkeiten effizienter und aus Quartierssicht flexibler zu nutzen.
Bei der Entwicklung von Neubauprojekten sollten nicht nur Parkmöglichkeiten für das Vorhaben, sondern bestenfalls für das gesamte Quartier zur Entlastung des öffentlichen Raums berücksichtigt werden.
Der Bau von Quartiersgaragen stellt ebenfalls eine Möglichkeit dar, um Alternativen zum Parken im Straßenraum zu schaffen und Möglichkeiten zur Umgestaltung und Aufwertung des öffentlichen Raums zu generieren. Die Realisierung und der Betrieb solcher Anlagen sind abhängig von der Verfügbarkeit geeigneter Grundstücke und der Bereitschaft von Investor*innen bzw. Betreiber*innen ein solches Objekt zu betreiben. Zudem ist ein den örtlichen Gegebenheiten angepasstes Betreiberkonzept zu erarbeiten, das die Wirtschaftlichkeit der Anlagen sicherstellt.
Öffentliche Parkierungsanlagen sollten, da wo sie bereits vorhanden sind, intensiver in ein einheitliches, vernetztes System eingebunden werden. Dabei sollten die Gebühren- und Bewirtschaftungskonzepte, vernetzte und verständliche Lenkungssysteme, sozial-verträgliche und durchschaubare Tarifmodelle, intuitive Zugangs- und Bezahlmöglichkeiten sowie zusätzliche Service- und Mobilitätsangebote der Parkierungsanlagen gegenüber dem Straßenparken weiter attraktiviert werden.
Die Erreichbarkeit der Stadt, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Nutzergruppen, ist weiterhin wichtig. Deshalb muss es auch zukünftig Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum geben.
Die Quartiersbetrachtungen müssen kommunikativ begleitet werden. Dabei müssen die ermittelten Parkbedürfnisse und Parkraumpotentiale nachvollziehbar dargestellt werden. Zur Kommunikation gehört ebenso die Darstellung möglicher Potentiale für die Gestaltung des öffentlichen Raums. Wesentlich ist, dass die Akteur*innen in der Stadt und in den Quartieren bei den Prozessen beteiligt und informiert werden.
Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, der vom Gutachter vorgeschlagenen Vorgehensweise zu folgen und bei der Betrachtung weiterer Quartiere eine quartiersspezifische Strategie zur Aktivierung von privaten Stellplatzanlagen zu erarbeiten.
Die Maßnahmenvorschläge für die Beispielquartiere sollen weiter konkretisiert werden.
Im Zuge der Überarbeitung der Stellplatzsatzung sollen Möglichkeiten für eine Mehrfachnutzung von Stellplätzen geprüft werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Aktuell wird ein großer Anteil des öffentlichen Raums allein für das Parken genutzt, was innerstädtisch auch viel Park-Such-Verkehre zur Folge hat. Eine Neuorganisation des Parkens kann dazu beitragen, die Flächenbedarfe der Mobilitätswende zu generieren, die Akzeptanz für Parkplätze im privaten Raum zu stärken und die Straßenraumqualitäten hinsichtlich Grünstrukturen und Barrierefreiheit zu steigern, so dass weniger Parkplätze und mehr Straßenbäume oder begrünte Abschnitte in den öffentlichen Straßenraum eingebracht werden können.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 120498
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=120498
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-06-30 FB 61_0715_WP18 Quartiersparken in A SAO.pdf
23.10.2024
7.5 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 24.08.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 9.9.2025
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 19:56
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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