9. August 2023 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 9Öffentlich

Cricket in Aachen ermöglichenRatsantrag Nr. 356/18 der CDU-Fraktion vom 03.05.2023

FB 52/0114/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Derichs teilt mit, dass sie von der Vorlage enttäuscht sei, da die Verwaltung kein Angebot für die Cricketspieler gemacht habe. Es stehe den Vereinen in Aachen kein Platz für die Ausrichtung von Bundesligaspielen zur Verfügung. Die nächsten Spielmöglichkeiten seien weit entfernt. Ihr sei klar, dass nicht so schnell ein Platz gefunden werden könne, aber die Verwaltung solle zumindest versuchen, Trainingszeiten auf einem Rasenplatz zur Verfügung zu stellen und die Cricketvereine bei der Kooperation mit anderen Kommunen zu unterstützen,

Herr Balthasar sieht einen richtigen Weg darin, sich mit dem Anliegen an die Politik zu wenden. Der Platzbedarf in der Stadt Aachen sei allerdings immens. Die Ausmaße eines Cricketplatzes würde die Hälfte der zur Verfügung stehenden Flächen im Sportpark Soers einnehmen.

Es werden Flächen für den Wohnungsbau und das Gewerbe dringend benötigt. Eine Fläche für einen Cricketplatz stehe in der Stadt Aachen definitiv nicht zur Verfügung. Der Bedarf könne allenfalls in die Kategorie „nice to have“ im Masterplanprozess Sportpark Soers aufgenommen werden.

Herr Dr. Nadzeyka bestätigt die Ausführungen des Herr Balthasar und folgt der Argumentation der Verwaltung.

Herr Dr. Breuer rät den Vereinen bei der Verwaltung anzufragen, ob es weitere Trainingsmöglichkeiten gebe. Eine Unterstützung der Verwaltung bei der Kommunikation mit anderen Kommunen hält er für möglich.

Herr Elbert gibt zu bedenken, dass die Naturrasenplätze aus guten Gründen ohne Beleuchtung ausgestattet und somit die Trainingszeiten insbesondere in den Wintermonaten eingeschränkt seien. Außerdem habe der Fachbereich Sport in der letzten Zeit einige Sportplätze aufgeben müssen: Karl-Kuck-Straße, Heidbendenstraße, Rathausstraße und Robert-Schumann-Straße. Durch den Verlust dieser Plätze seien die Spiel- und Trainingsmöglichkeiten beschränkt worden und haben zu mehr Auslastung auf den vorhandenen Plätzen geführt. Auf die Flächen des ALRV habe man keinen Zugriff, da diese im Erbbaurecht dem ALRV übertragen worden seien. Es könne versucht werden, einen Kontakt herzustellen.

Beschluss

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, nach weiteren Trainingsmöglichkeiten, vorzugsweise auf Rasenplätzen, zu suchen und die Vereine bei der Suche nach Wettkampfstätten in der Region zu unterstützen. Der Ratsantrag Nr. 356/18 der CDU-Fraktion vom 03.05.2023 gilt damit als erledigt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 356/18 der CDU-Fraktion vom 03.05.2023 gilt damit als erledigt.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die CDU-Fraktion stellt mit Datum vom 03.05.2023 den Antrag (Nr. 358/18), die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit den in Aachen ansässigen Cricket-Vereinen nach geeigneten Trainingsflächen zu suchen und perspektivisch auf die Zurverfügungstellung einer den Anforderungen an den Wettkampfbetrieb entsprechenden Fläche hinzuwirken.

Für den Wettkampfbetrieb ist ein großer, meist elliptischer oder runder Rasenplatz mit einem Durchmesser von 137 – 150 Metern erforderlich. Der wesentliche Teil des Spiels findet in der Mitte des Feldes auf dem Pitch statt. Hierbei handelt es sich um einen rechteckigen Streifen aus festem tonhaltigem Boden oder sehr kurzem Grasbewuchs. Der Pitch ist 3,05 m breit und 20,12 m lang.

Der größte Naturrasenplatz der Stadt Aachen auf der Sportplatzanlage Grünenthaler Straße hat eine Diagonale von 130 m.

In Aachen gibt es 2 Vereine mit einer Cricket-Abteilung, die auch Mitglied im Westdeutschen Cricket Verband e.V. sind:

  • Polizei-Sport-Verein Aachen 1922 e.V.

Mitglieder Cricket Abteilung: 14, davon 2 jünger als 18 Jahre

  • Aachen Rising Stars e.V.

Mitglieder Cricket Abteilung: 35, davon 5 unter 18 Jahren (Stand 01/2021)

Den Vereinen wurde im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten Nutzungszeiten auf städtischen Sportstätten eingeräumt.

Der Polizei-Sport-Verein hat am Wochenende Trainingszeiten in der Turnhalle Aretzstraße.

Der Verein Aachen Rising Stars e.V. hat sonntags Trainingszeiten in der Turnhalle Aretzstraße und freitags auf dem Tennen-Sportplatz Zehnthofweg. Der Verein hat dort für das Training einen Schlagkäfig gelagert. Dem Wunsch nach Trainingszeiten auf einem Rasenplatz konnte nicht entsprochen werden, da es dafür keine freien Kapazitäten gibt.

Des Weiteren gibt es den Aachener Leoparden Cricket e.V.. Der Verein hat keine Anfrage auf Nutzungszeiten städtischer Sportstätten gestellt.

Außerdem trainiert das Indische FEV-Cricket-Sportteam der Betriebssportgemeinschaft der FEV Europe GmbH seit 2014 samstags auf dem Tennen-Sportplatz Breslauer Straße.

Ausgehend von den o.g. Mitgliederzahlen handelt es sich nur um einen vergleichsweisen kleinen Personenkreis, der diesen Sport betreibt. Zum Vergleich haben die Aachener Fußballvereine rund 16.000 Mitglieder. Davon gehören rund 4.400 Mitglieder zur Kinder- und Jugendabteilung.

Die Situation in anderen Kommunen stellt sich wie folgt dar:

In Köln trainieren und spielen die dort ansässigen 5 Cricket-Vereine auf einer öffentlichen Wiese im Park und auf einer Wiese, die an eine Sportanlage grenzt. Es erfolgt keine Zuweisung von Belegungszeiten.

In Bonn gibt es einen Cricketplatz in einem öffentlich zugänglichen Park. Dort befindet sich eine große Wiese, die von der Stadt gepflegt wird. Der Verein hat sich einen Pitch angelegt. Es gibt keine Infrastruktur. Die Nutzungszeiten werden vom Sportamt an die Vereine vergeben.

In Düsseldorf wird den Vereinen eine Wiesenfläche im Nordpark nur für Spiele, nicht für das Training, vom Friedhofs- und Grünflächenamt zur Verfügung gestellt.

Eine entsprechend große Fläche steht in Aachen, auch in einer Parkanlage, leider nicht zur Verfügung.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

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0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

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0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-07-07 FB 52_0114_WP18 Cricket in Aachen er SAO.pdf

23.11.2024

901.8 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Mi., 09.08.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:43