Öffnung weiterer Schulhöfe als Spielplätze
FB 45/0394/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Fischer befürwortet eine Prüfung und Öffnung bestimmter Schulhöfe im Einzelfall, insbesondere in Stadtteilen mit wenig öffentlichen Spielflächen. Bei der Prüfung solle unter anderem das Quartiermanagement sowie die jeweilige Bezirksvertretung einbezogen werden.
Herr Rohé schließt sich Herrn Fischer an und erkundigt sich danach, ob es bereits eine konkrete Nachfrage zur Öffnung eines bestimmten Schulhofes gebe. Ansonsten seien seiner Wahrnehmung nach bereits viele Schulhöfe öffentlich zugänglich, was aus seiner Sicht sehr zufriedenstellend sei.
Herr Fagot bestätigt, dass ein Förderverein einer Grundschule bereits an die Verwaltung herangetreten sei. Die bislang geführten Gespräche mit der Schulleitung seien auch grundsätzlich positiv verlaufen, allerdings sei die Verwaltung darum gebeten worden, Vandalismus zu verhindern. Dies könne aber im Vorfeld nicht gewährleistet werden.
Herr Auler begrüßt die Öffnung der Schulhöfe ebenfalls. Ausgangspunkt hierfür sei eine Diskussion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand zur Nutzung von Basketballkörben auf Schulhöfen für Jugendliche gewesen. Er weist jedoch darauf hin, dass die Entscheidungskompetenz zur Öffnung von Schulhöfen bei bezirklichen Schulen bei den jeweiligen Bezirksvertretungen liege und nicht beim ASW. Daher hätte er es befürwortet, wenn die Vorlage auch allen Bezirksvertretungen vorgelegt worden wäre. Gegebenenfalls könne man in den nächsten Sitzungen eine Information unter Mitteilungen der Verwaltung geben.
Herr Menzel steht einer Öffnung von Schulhöfen grundsätzlich positiv gegenüber, allerdings sehe auch er die Gefahr von Vandalismus.
Frau Griepentrog bekräftigt den Hinweis von Herrn Auler zur bezirklichen Zuständigkeit. Sie lobt, dass die Vorlage verdeutlicht habe, dass bereits viele Schulhöfe öffentlich zugänglich seien.
Frau Vallot weist darauf hin, dass es durch die fehlende Abgrenzung des Schulhofes der Maria-Montessori-Gesamtschule zu den angrenzenden öffentlichen Parkanlagen immer wieder zu Schwierigkeiten komme.
Herr Brötz berichtet, dass es bereits Gespräche mit der Schulleiterin Frau Cönen sowie der Schulpflegschaft gegeben habe und Maßnahmen in die Wege geleitet worden seien, wie beispielsweise vermehrte Begehungen durch das Ordnungsamt, die Prüfung einer zusätzlichen Beleuchtung sowie Einsatz eines Sicherheitsdienstes. Der Fachbereich Stadtentwicklung habe darüber hinaus bestätigt, dass der Schulhof rechtlich nicht abgeriegelt werden könne, da die Wegeführung durch den Moltkepark erhalten bleiben müsse.
Herr Fagot ergänzt, dass eine Kehrmaschine angeschafft worden sei. Diese sei dahingehend aufgerüstet worden, dass sie auch Scherben aufsammeln könne. Die zusätzliche Beleuchtung habe noch nicht umgesetzt werden können, hier werde versucht, in Abstimmung mit dem Gebäudemanagement eine Lösung zu finden, die in vertretbarem Rahmen finanzierbar sei. Durch die schwierige Situation könne diese Schule nicht als Referenzschule genommen werden.
Die Verwaltung sei bestrebt, den Hof insgesamt attraktiver zu gestalten, um auch eine Durchmischung des Klientels zu erreichen. Man erhoffe sich dadurch eine höhere soziale Kontrolle.
Herr Auler schlägt vor, das positive Votum mit in den Beschluss aufzunehmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, grundsätzlich von einer weiteren Öffnung von Schulhöfen für die Nutzung als öffentlichen Spielplatz abzusehen. Eine weitere Öffnung sollte lediglich im Einzelfall unter Abwägung sämtlicher Interessen und Auswirkungen geprüft werden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen der Vorlage Spielplatz „Im Vennbahnbogen“ und Basketballspiel in Brand – Sachstandsbericht (FB 36/0182/WP18), welche in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 22.09.2022 beraten wurde, wurde vereinbart, die Frage der Öffnung von Schulhöfen nach dem Unterrichtsende in einer separaten Vorlage zu thematisieren. Seitens der Abteilung Schule wurde die Option der grundsätzlichen Öffnung von Schulhöfen als Spielplätze beleuchtet.
Aktuell sind an 30 städtischen Schulen in Aachen Schulhöfe als öffentliche Spielplätze freigegeben (vgl. Anlage 1). Diese Schulhöfe können im Sinne der Kinder- und Familienfreundlichkeit nach Schulschluss entsprechend von Kindern und Jugendlichen bespielt und genutzt werden; sie bieten somit zusätzliche Räume unter freiem Himmel für Spiel und Sport.
Eine grundsätzliche Freigabe von Schulhöfen als öffentliche Spielplätze kann vor diesem Hintergrund durchaus ein großer Gewinn für Kinder und Jugendliche darstellen, im Rahmen derer es jedoch eine Vielzahl weiterer Aspekte zu berücksichtigen gilt.
So sind Schulhöfe oftmals gut ausgestattet und verfügen beispielsweise über Spielgeräte, Klettergerüste und Basketballkörbe. Die Freigabe von Schulhöfen als öffentliche Spielplätze geht mit einer stärkeren Nutzung der Spielgeräte einher, sodass entsprechend häufigere Kontrollen und Wartungen durch den Aachener Stadtbetrieb (E 18) sowie häufigere Reparaturen erforderlich würden.
Schulen bieten den Kindern und Jugendlichen einen sicheren Ort, der für ihre weitere Entwicklung prägend ist. Dazu gehört neben funktionstüchtigen und sicheren Spielgeräten auch die Erhaltung der Sauberkeit und Ordnung des Schulhofes, den die Schüler*innen während der Pausenzeiten zum Spielen nutzen.
Anhand einiger bereits freigegebener Schulhöfe wird deutlich, dass es immer wieder zu Vandalismus-Vorfällenoder Verunreinigungen auf dem Schulgelände kommt. Hieraus resultierende vorhandene Missstände wie beispielsweise zerbrochene Glasflaschen, Zigaretten- und Alkoholreste müssen vor Schulbeginn durch die bzw. durch den zuständigen Schulhausmeister*in umgehend und mit hohem Zeitaufwand beseitigt werden, um die Sicherheit und Ordnung auf dem Schulgelände wiederherzustellen und zu gewährleisten. Nicht zuletzt führte dies beispielsweise zu zusätzlichen, hohen Investitionskosten für die Beschaffung einer Aufsitzkehrmaschine oder der Ertüchtigung von Außenbeleuchtungen, um etwaigen Vandalismusschäden vorzubeugen bzw. die entstandenen zu beseitigen.
Schulhausmeister*innen, die eine Schule mit freigegebenem Schulhof betreuen, wird vor diesem Hintergrund überdies eine zusätzliche Spielplatzpauschale gewährt.
Zuletzt wurde seitens eines Fördervereins eine Anfrage bzgl. der Freigabe des Schulhofs einer Gemeinschaftsgrundschule als öffentlichen Spielplatz gestellt, mit welcher sich die Schulleitung lediglich einverstanden erklären würde, wenn keine Müll- oder Vandalismus-Probleme entstünden, was seitens der Verwaltung nicht gewährleistet werden kann.
Ein weiterer Aspekt, den es in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen gilt, sind erforderliche Regelungen bzgl. des Zugangs zum Schulgelände außerhalb der Dienstzeiten derSchulhausmeisterin bzw. des Schulhausmeisters, insoweit die jeweilige Schule über eine verschließbare Zaunanlage verfügt. Von April bis September eines jeden Jahres sind die Schulhausmeister*innen grundsätzlich von montags bis donnerstags von 07:00 Uhr bis 17:15 Uhr und freitags von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr im Dienst. In den Monaten Oktober bis März eines jeden Jahres sind die Dienstzeiten von montags bis donnerstags von 06:00 Uhr bis 16:15 Uhr und freitags von 06:00 Uhr bis 15:30 Uhr. Weder die Schulhausmeister*innen, noch die Schulleitung oder die Verwaltung können gewährleisten, dass nach Schulschluss bzw. nach Dienstende der Schulhausmeisterin bzw. des Schulhausmeisters eine evtl. vorhandene Zaunanlage zu einem späteren Zeitpunkt verschlossen wird. Denkbar wäre in diesem Zusammenhang lediglich die Einstellung von zusätzlichen Hilfshausmeister*innen im Abendbereich oder die Beauftragung eines externen Schließdienstes an der jeweiligen Schule, was entsprechend zusätzliche Kosten verursachen würde.
Darüber hinaus ist die Freigabe einiger Schulhöfe mit einer Lärmbelästigung für die Anwohner*innen einhergegangen. So gibt es bei einigen geöffneten Schulhöfen Beschwerden von Anwohner*innen, dass sich in den Abendstunden und an den Wochenenden Jugendliche und junge Erwachsende aufhalten würden, die durch ihr Verhalten eine Belastung für die Anwohner*innen in Form von Lärmbelästigungen darstellten. An diesen Schulen wurden regelmäßige Kontrollen durch den Außendienst des städt. Ordnungsamts (FB 32) veranlasst, die in der Regel jedoch auch nur über einen gewissen Zeitraum erfolgen können.
Insgesamt ist festzustellen, dass Schulhöfe eine gute Option als Spielplatz für Kinder und Jugendliche darstellen können, insbesondere in städtischen Gebieten, in denen es an Freiflächen und Spielplätzen mangelt. Im Gegensatz zu originär ausgewiesenen Spielplätzen unterscheiden sich Schulhöfe als öffentliche Spielflächen jedoch dahingehend, dass diese erst im Nachmittag nach Schulschluss geöffnet werden können. Überdies stellen Vandalismusschäden, Lärmbelästigungen und Verunreinigungen auf Schulhöfen eine größere Problematik dar, da bereits am nächsten Morgen die Schüler*innen auf die Nutzung der Schulhoffläche angewiesen sind. Damitdie Sicherheit und das Wohlbefinden der Kinder sowie die Interessen der Schulen und der Nachbarn gewahrtbleiben, gilt es die v. g. Aspekte zwingend zu berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, grundsätzlich von einer weiteren Öffnung von Schulhöfen für die Nutzung als öffentlichen Spielplatz abzusehen, insbesondere dann, wenn in fußläufiger Nähe alternative Spielflächen zur Verfügung stehen. Eine weitere Öffnung sollte lediglich im Einzelfall unter Abwägung sämtlicher, vorgenannter Interessen und Auswirkungen geprüft werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 120659
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=120659
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-07-19 FB 45_0394_WP18 Oeffnung weiterer Sch SAO.pdf
29.11.2024
170.4 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
- Gremium
- Ausschuss für Schule und Weiterbildung
- Datum
- Do., 17.08.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 19:51
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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