17. August 2023 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 8Öffentlich

Beschäftigung von OGS-Vertretungskräften

FB 45/0395/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Auler weist darauf hin, dass die Vertretungskräfte ab dem 01.01.2024 beschäftigt werden sollen, aber der Haushalt zu diesem Zeitpunkt noch nicht genehmigt sei. Er erkundigt sich daher, wie die Übergangszeit gestaltet werde.

Herr Kaldenbach erläutert, dass die derzeitigen Verträge mit den Trägern bis zum 31.12.2023 befristet seien. Mit Dezernat II (Kämmerei) werde das weitere Vorgehen derzeit abgestimmt.

Herr Winkler merkt an, dass bereits eine der letzten eingerichteten Stellen nicht habe besetzt werden können. Er fragt daher, ob sichergestellt sei, dass genügend Fachpersonal gefunden werden könne.

Herr Brötz verneint dies. Es handele sich zunächst um das geplante Modell. Ob nachher die Stellen entsprechend besetzt werden könnten, könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Der Fachkräftemangel betreffe auch andere Bereiche massiv, wie beispielsweise die Kindertagesbetreuung oder die Jugendhilfe. Der OGS-Bereich sei zudem aufgrund der besonderen Arbeitszeiten besonders schwierig zu besetzen.

Frau Giesen erkundigt sich danach, wie die Verträge ausgestaltet werden sollen. Gerade Vertretungskräfte seien oft nur zeitlich befristet eingestellt. Die Entfristung von Verträgen könne einen zusätzlichen Anreiz schaffen.

Herr Kaldenbach bekräftigt, dass eine unbefristete Anstellung angestrebt werde. Befristete Arbeitsverträge gebe es oftmals in Bereichen, die projektbezogen und fördermittelabhängig seien.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und befürwortet die Einrichtung eines städtischen Vertretungspools ab dem 01.01.2024.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und befürwortet die Einrichtung eines städtischen Vertretungspools ab dem 01.01.2024.

Erläuterungen

Erläuterungen:


  1. Ausgangslage

Seit dem 01.01.2010 besteht zwischen dem Verein IN VIA e.V. und der Stadt Aachen eine Kooperationsvereinbarung zur „Übernahme von Vertretungen für städt. Personal in Offenen Ganztagsschulen“.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben wurden Zuwendungen im Umfang von zunächst 34.188,00 Euro an IN VIA gezahlt, die regelmäßig indexiert wurden. Die zugehörige Leistungsbeschreibung sah den Einsatz von vier Kräften á 10 Stunden Wochenarbeitszeit im Rahmen von sog. „400 Euro-Jobs“ vor.

Zum 31.12.2023 hat IN VIA die Kooperationsvereinbarung fristgerecht, aufgrund einer gravierenden Verschlechterung der Finanzlage, gekündigt – ausgelöst durch die aktuellen Tarifabschlüsse.
Die eingesetzten Kräfte werden bei IN VIA im Tarifwerk nach S4 / Anlage 33 / AVR eingruppiert.

Zur Aufrechterhaltung des o.g. Angebotes würde IN VIA inkl. Overheadkosten von 7.966,99 Euro insg. 74.358,59 Euro benötigen, was den aktuellen Zuwendungsbetrag von 39.315,00 um rund 89 % übersteigt.

Zuletzt wurden aus den bereitgestellten Zuwendungen der Stadt Aachen zwei Kräfte á sechs Stunden sowie zwei Kräfte á acht Stunden Wochenarbeitszeit beschäftigt, wobei eine dieser Stellen seit mehreren Monaten nicht besetzt ist.

Die Notwendigkeit für den fortlaufenden Einsatz dieser Vertretungskräfte ist nach wie vor gegeben. Sie haben neben ihrer Pufferfunktion bei alltäglichen Belastungsspitzen innerhalb der Einrichtungen auch maßgeblich während der Coronapandemie dazu beigetragen, dass Schließtage in den städtischen OGS fast vollständig abgewendet werden konnten.

  1. Optionen

Vor dem Hintergrund der Kündigung durch IN VIA wären grundsätzlich zwei Optionen denkbar.


Option 1:

Es wird eine Wiederaufnahme der Vereinbarung mit IN VIA angestrebt. Dafür wäre eine Anpassung der Zuwendungen erforderlich. Folgende Vorteile wären hiermit verbunden:

  • Personalakquise und -betreuung werden weiterhin extern übernommen
  • Die Aufgabe zur Beschäftigung der Vertretungskräfte würde subsidiär von der Stadt Aachen an einen freien Träger abgegeben
  • Das bisherige Modell war in der Praxis grundsätzlich hilfreich und unterstützend


Option 2:

Der Vertretungskräfte werden durch die Stadt Aachen selbst, ebenfalls unter Anpassung der Zuwendungshöhe, beschäftigt. Eingestellt werden päd. Ergänzungskräfte (TVöD SuE, S4). Folgende Vorteile wären hiermit verbunden:

  • Keine zusätzlichen Overheadkosten (IN VIA: 7.966,99 Euro), da Abwicklung über Teamleitung OGS erfolgt
  • Eigene Akquiseverantwortung – denkbar wäre ein Kooperationsmodell mit der Katho oder anderen Partner*innen
  • Keine Reibungsverluste in der Kommunikation zu den Mitarbeitenden
  • Schnellere Reaktionsmöglichkeiten, z.B. bei kurzfristiger Unterstützung einer anderen Dienststelle, durch den direkten Zugriff auf das Personal
  • Mitarbeiter*innen hätten durch Zugehörigkeit zur Stadt Aachen eine höhere Identifikation mit Arbeitgeber*in und Dienststelle
  1. Resümee

Unabhängig davon, ob die Vertretungskräfte durch einen freien Träger oder die Stadt Aachen eingestellt werden, ist eine Anpassung der Finanzmittel zur Aufrechterhaltung eines Unterstützungsrahmens von vier Ergänzungskräften á 10 Wochenstunden, notwendig.

Eine Wiederaufnahme der Kooperationsvereinbarung mit IN VIA würde bei diesen Rahmenbedingungen Kosten i.d.H. von 74.358,59 Euro verursachen. Stellt die Stadt Aachen die Vertretungskräfte selbst ein, so würden sich die Kosten voraussichtlich auf ca. 60.000,00 Euro belaufen.

Gemäß der Darstellung unter Punkt 2 überwiegen aus Sicht der Verwaltung die Argumente, den Vertretungspool ab dem 01.01.2024 selbstständig zu betreiben.

Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, einen unterjährigen Stelleneinrichtungsantrag zu stellen mit dem Ziel, die Vertretungskräfte ab dem 01.01.2024 selbst zu beschäftigen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-07-19 FB 45_0395_WP18 Beschaeftigung von OG SAO.pdf

13.1.2025

143.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 17.08.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:51

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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