17. August 2023 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Erweiterungsbaumaßnahme Rhein-Maas-Gymnasium im Rahmen der Umstellung von G 8 auf G 9

FB 45/0403/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Platen (städtisches Gebäudemanagement – E 26) stellt die Erweiterungsmaßnahme am Rhein-Maas-Gymnasium anhand einer Powerpoint-Präsentation (s. Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem) vor.

Herr Auler dankt Herrn Platen für die Ausführungen. Die geplante Aufstockung auf dem Verwaltungstrakt sowie die Sanierung des Chemietraktes seien baulich notwendig. Ihm sei allerdings aufgefallen, dass die Mittelbereitstellung für die Sanierung des Chemietraktes außerplanmäßig in 2023 erfolge. Die Mittel für die restlichen Maßnahmen im Zuge der Umstellung von G8 auf G9 seien in der Haushaltsplanung für 2024 verankert. Wenn angenommen würde, dass die Ausschreibung erst im ersten Quartal 2024 erfolgen könne, gebe es zu diesem Zeitpunkt noch keinen genehmigten Haushalt sondern es geltedie vorläufige Haushaltsführung. Er erkundigt sich daher, ob die Maßnahme mit Jahresbeginn ausgeschrieben werden könne oder zunächst die Mittelfreigabe im Rahmen der Haushaltsgenehmigung abgewartet werden müsse.

Herr Kaldenbach erläutert, dass es sich bei den Maßnahmen um eine Pflichtaufgabe handele, insoweit könne auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung beauftragt werden. Hierfür seien auch ausreichend Mittel vorhanden. Eine Herausforderung sei, die restlichen notwendigen investiven Mittel zu etatisieren und einzuplanen.

Herr Fischer begrüßt die vorgelegte Planung.

Frau Griepentrog weist auf die zu Beginn der Sitzung ausgelegte Empfehlung der Kommission Barrierefreies Bauen (s. Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem) hin.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Planung in den Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe) fortzuführen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Planung in den Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe) fortzuführen.
  1. Der Planungsausschuss nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Planung gemäß der Leistungsphasen 4 bis 6 fortzuführen.

Erläuterungen

Erläuterungen:


1.Ausgangslage

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 20.08.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, die Rahmenplanung gemäß Leistungsphase 0 zu den in der Ausschusssitzung vorgeschlagenen Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen an dem Inda Gymnasium, dem Rhein-Maas-Gymnasium, dem Couven Gymnasium und dem St. Leonhard Gymnasium weiterzuführen.

Diese Rahmenplanungen (Lph 0) wurden dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 27.04.2021 vorgestellt. Dieser hat daraufhin die Verwaltung beauftragt, die Planungen für die Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen im Rahmen der Umstellung der städtischen Gymnasien von G 8 aufG 9 gemäß der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI fortzuführen.

2. Bauliche Maßnahme am Rhein-Maas-Gymnasium

Die Verwaltung hat nach erfolgter Ausschreibung das Architekturbüro Hahn Helten Architektur mit der Fortführung der Planung (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) am Rhein-Maas-Gymnasium, Rhein-Maas-Straße 2, 52066 Aachen beauftragt. Zusätzlich wurde für die Planung der Fachklassen Biologie das Büro Kommunalplan P + S GmbH beauftragt.

Es ist vorgesehen, den Verwaltungs-NW-Trakt um ein Geschoss aufzustocken. Hierdurch entstehen vier Klassenräume, ein Ersatzklassenraum, drei Kursräume, zwei Differenzierungsräume, ein Multifunktionsraum und ein offenes Lernzentrum.

Zudem erfolgt im Erdgeschoss eine Sanierung der Biologieräume (zwei Unterrichträume, eine Biologiesammlung und eine Biologievorbereitung).

Aufgrund der Dachkonstruktion ist eine Sanierung des Lehrerzimmers erforderlich. Hierfür wird ein Container zur Auslagerung des Lehrerzimmers während der Bauzeit geschaffen. Weitere Auslagerungen sind nicht erforderlich.

Zur Schaffung der Barrierefreiheit ist der Bau eines Aufzuges geplant.

Es wird insgesamt eine nachhaltige Bauweise und die Berücksichtigung der Standards der „Aachener Planungsbausteine“ angestrebt. Zudem ist ein Bauen in Holztafelbauweise geplant. Diese Bauweise soll die Bauzeit vor Ort im Schulbetrieb verkürzen.

Die Dachfläche wird mit einer Photovoltaikanlage ausgerüstet. Der spezifische Ertrag der Anlage wird ca. 850 kWh/kWp im Jahr betragen.

3.Kosten

Die Gesamtkosten ohne Varianz, Risikokosten und Betriebsausstattung betragen 10.274.000 €. Die Gesamtprojektsumme inklusive einer Kostenvarianz, Risikokosten und Betriebsausstattung beläuft sich gemäß Kostenberechnung auf rd. 12.321.00 €. Die mit dieser Planungstiefe verbundenen Kostenunsicherheiten von bis zu 20 % sind bereits eingepreist.

Die Details der Ausstattung der Räume werden im weiteren Planungsprozess gemeinsam mit der Schule abgestimmt, daher kann die Summe der Betriebsausstattung auf der Basis von Erfahrungswerten und ersten Kalkulationen bislang nur geschätzt werden.

Für die Baumaßnahme wurden bisher 8.267.400 € (Stand LP 0) auf der § 13 Liste vermerkt.

Die Summe der Betriebsausstattung beträgt schätzungsweise 428.377 €. Hierfür wurden Mittel in Höhe von 225.000 € für das Haushaltsjahr 2025 auf der § 13 Liste vermerkt. Die Kostensteigerung ist auf allgemeine Preissteigerungen und der Berücksichtigung schulpädagogischer Bedürfnisse (Präsentationstechnik, Bedarf NW-Räume usw.) zurückzuführen.

Die Mittel für die Umsetzung der Maßnahme sind zum Haushaltsplan 2024 anzumelden.

4. Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung spricht sich für die Durchführung der Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß HOAI aus und empfiehlt die genannte Erweiterungsbaumaßnahme, wie dargestellt, umzusetzen.

Der Baubeschluss kann frühestens nach Aufnahme in den Haushaltsplan im Planungsausschuss gefasst werden.

Eine Ausschreibung und Vergabe der Baumaßnahme wird auch in jedem Fall im Kalenderjahr 2023 nicht mehr möglich sein, sodass es auch ohne Verzögerungen zu verursachen ausreichend ist, den Baubeschluss nach Einbringung der Haushaltsplanentwurfs 2024 zu fassen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

5-030104-900-00100-991-3 – Baul. Maßn. Für G91; 78650000

5-030104-900-02300-900-1 – Ausstattung für G 92; 78350000

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

3.000.000*

3.000.000

0

11.892.6001

428.4002

0

0

Ergebnis

0

0

0

-12.321.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-12.321.000

Deckung ist gegeben

keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

428.400

0

721.800**

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

-428.400

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-428.400

Deckung ist gegeben

keine ausreichende Deckung vorhanden

* Ansatz von 1.000.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung i.H.v. 2.000.000 €.

** Die Folgekosten in Höhe von 721.800 € aus Zinsen (rd. 232.700 € = Durchschnitt über gesamte Laufzeit von 35 Jahren bei Annahme von 3,5%), Abschreibungen (rd. 339.800 € über Nutzungsdauer von 35 Jahren), Instandhaltungsaufwand (142.700 €) sowie Verwaltungskosten (6.600 €) werden nach Fertigstellung der Maßnahme jährlich anfallen. Zusätzliche Betriebskosten wurden nicht mit in die Folgekosten eingerechnet. Zudem werden keine Preissteigerungen in den Folgejahren unterstellt.

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die investiven Kosten für die Leistungsphasen 4-6 sind haushälterisch bereits hinterlegt. Für die Planungskosten aller Gymnasien sind insgesamt 3.000.000 € hinterlegt. Die darüber hinaus gehende investive Mittelbereitstellung für die Umsetzung muss mit der Haushaltsplanung 2024ff. erfolgen. Aus den Mitteln des Belastungsausgleiches stehen nach Verwendung für das Couven Gymnasium lediglich noch rd. 2,2 Mio. € für die verbleibenden drei Gymnasien (Inda Gymnasium, St. Leonhard und Rhein-Maas) zur Verfügung. Wie die Mittel verteilt werden erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

HINWEIS: Die Angaben zur Klimarelevanz lagen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht vor und werden mündlich in der Sitzung nachgereicht.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-07-25 FB 45_0403_WP18 Erweiterungsbaumassna SAO.pdf

15.11.2024

10.3 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 17.08.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:51

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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