Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 - Sanierung der Chemieräume am Rhein-Maas-Gymnasium
FB 45/0402/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Heider erkundigt sich danach, wie die Preissteigerung von rund 560.000 Euro zum ursprünglichen Kostenansatz zustande gekommen sei.
Herr Platen erläutert, dass es sich nicht um eine tatsächliche Preissteigerung handele. Der ursprüngliche Ansatz von 350.000 Euro habe keiner Machbarkeitsstudie oder vertieften Planung zugrunde gelegen, sondern habe auf Erfahrungswerten – wie beispielsweise den Maßnahmen aus Gute Schule 2020 – beruht. Es handele sich um ein weit größeres Projekt als die Referenzwerte aus Gute Schule 2020. Zusätzlich hierzu befinde sich das Bestandsgebäude in einem grundsätzlich schlechten baulichen Zustand: u.a. müssten sämtliche Heizungen und Heizungsleitungen, der Estrich, die Decken sowie die Lüftungsrohre erneuert werden. Die dann aufgestellte Kostenschätzung sei die erste belastbare Zahl gewesen.
Frau Griepentrog befürchtet, dass sich künftig nicht mehr alle Maßnahmen realisieren lassen könnten, wenn es jedes Mal zu solch drastischen Kostensteigerungen käme.
Herr Auler berichtet, dass der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 15.08.2023 die Mittelbereitstellung einstimmig empfohlen habe.
Frau Griepentrog weist darauf hin, dass Dezernat II (Kämmerei) um die folgende Erweiterung des Beschlussvorschlages gebeten habe: „Im Rahmen der Kostendeckung ist die dargestellte Deckung der Finanzposition entsprechend des Verwaltungsvortrags im investiven Bereich zu
mindern." Sie erkundigt sich bei Herrn Kaldenbach, wie dies zu verstehen sei.
Herr Kaldenbach erläutert, dass bis zur Sitzung des Finanzausschusses davon ausgegangen worden sei, dass die benötigten Mittel investiv bereitgestellt werden müssten. Seit gestern gebe es allerdings eine neue Einschätzung der Anlagenbuchhaltung, wonach bestimmte Maßnahmen nicht investiv, sondern konsumtiv zu veranlagen seien. Dies führe zu einer leichten Verbesserung der finanziellen Situation.
Frau Griepentrog lässt über den erweiterten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung dem Rat der Stadt Aachen die überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Sanierung der Chemieräume am Rhein-Maas-Gymnasium.
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die überplanmäßigeMittelbereitstellung zur Sanierung der Chemieräume am Rhein-Maas-Gymnasium.
- Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Sanierung der Chemieräume am Rhein-Maas-Gymnasium.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Am Rhein-Maas-Gymnasium ist eine Sanierung der Chemieräume im Untergeschoss erforderlich. Die Sanierung steht in einem baulichen sowie terminlichen Zusammenhang mit der gesamten G 9 Baumaßnahme, da alles im selben Gebäudetrakt aufeinander aufbaut: die Sanierung der Chemieräume im Untergeschoss, die Sanierung der Biologieräumeim Erdgeschoss sowie die notwendige Aufstockung des Obergeschosses im Rahmen G 8 / G 9. Aus vorgenannten Gründen wurde, in Absprache mit dem Gebäudemanagement (E 26), entschieden, die Chemie-Sanierung im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Wiedereinführung G 9 zu planen und vor Beginn dieser großen Baumaßnahme im Jahr 2023 umzusetzen.
- Sanierung Chemieräume
Es ist vorgesehen, die Räumlichkeiten Chemielehrsaal, Chemielabor/-kursraum, Chemiesammlung und Chemievorbereitung im Untergeschoss der Schule zu sanieren. Zusätzlich zu einer normalen Sanierung ist eine Schadstoffsanierung erforderlich. Dies kann grundsätzlich nur außerhalb des Schulbetriebs, also in den Ferien, erfolgen. Zudem liegt ein sanierungsbedürftiger Bestand im Bereich Technische Gebäudeausstattung (Grundleitungen, Heizungsrohre usw.) vor, der eine Erneuerung erforderlich macht. Des Weiteren erfolgt eine Ausstattung der Räume mit Lüftungsgeräten.
- Kosten
Der ursprüngliche Ansatz von 350.000 € für die Sanierung entspricht nicht mehr den bisher zugrunde gelegten Kostenschätzungen zur Ertüchtigung von NW-Räumen. Laut vertiefter Kostenschätzung werden für die Sanierung von vier Räumen und zusätzlichen erforderlichen Maßnahmen, wie beispielsweise der Schadstoffsanierung, 913.432 € benötigt.
Es sind somit Mittel in Höhe von 563.432 € zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Hiervon wird der ca. hälftige Betrag von 282.000 € durch E 26 finanziert, da anteilig Maßnahmen derInstandhaltung zuzuschreiben sind. Für die restlichen 281.432 € hat eine Deckung durch FB 45 zu erfolgen.
Die 281.432 € teilen sich auf in 74.057 € konsumtive Mittel sowie 207.375 € investive Mittel.
Die konsumtive Deckung der 74.057 € ist bei Position 4-030101-802-9; 52910000 (Schulen digital, Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen)gegeben. Eine investive Deckung der 207.375 € ist bei Position 5-030302-900-00100-990-5; 78650000 (Inklusion) gegeben.
Da mit der Bereitstellung von investiven Mittel gleichzeitig eine konsumtive Deckung dieser in gleicher Höhe einher geht, stehen bei Position 4-030101-802-9; 52910000 Mittel in Höhe von 88.450,30 € bzw. bei Position 4-030104-902-4; 52910000 Mittel in Höhe von 118.924,70 € zur Verfügung.
Zuzüglich der bereits etatisierten Haushaltsmittel stehen somit im Haushaltjahr 2023 insgesamt konsumtive Mittel in Höhe von 214.057 € sowie investive Mittel in Höhe von 417.375 € zur Verfügung.
- Vorschlag der Verwaltung
Die Durchführung der geplanten Maßnahme ist zwingend in 2023 notwendig, um den Zeitplan der Aufstockung im Rahmen der Maßnahme G 9 nicht zu gefährden und um den laufenden Schulbetrieb gewährleisten zu können.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die überplanmäßigen Mittel für die Maßnahme bereitzustellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
1)5-030104-900-00900-900-1, SK 78350000
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 210.000 | 417.375 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -210.000 | -417.375 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -207.375 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben aus 5-030302-900-00100-990-5, SK 78650000 | Deckung ist gegeben | ||||||
2)4-030104-981-1, SK 52410000 | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 140.000 | 214.057 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -140.000 | -214.057 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -74.057 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben aus 4-030101-802-9, SK 52910000 | Deckung ist gegeben | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die notwendige konsumtive Deckung für die überplanmäßigen investiven Mittel ist gegeben aus 4-030101-802-9, 52910000 (88.450,30 €) sowie 4-030104-902-4, 52910000 (118.927,70 €) und wird bereit gestellt bei 1-030101-900-2, SK 52560000.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 120721
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=120721
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-07-25 FB 45_0402_WP18 Ueber- und ausserplanm SAO.pdf
19.11.2024
509.2 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
- Gremium
- Ausschuss für Schule und Weiterbildung
- Datum
- Do., 17.08.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 19:51
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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