15. August 2023 um 17:00, Rathaus
TOP 6Öffentlich

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 - Sanierung der Chemieräume am Rhein-Maas-Gymnasium

FB 45/0402/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Pilgram möchte die Notwendigkeit der Maßnahme und den entsprechenden Beschluss nicht in Frage stellen, bemängelt jedoch, dass ihm die konkrete Erläuterung für die erhebliche Kostensteigerung in der Vorlage fehle. Daher richte er die Bitte an die Verwaltung bei solchen Kostensteigerungen die Gründe künftig deutlicher herauszustellen.

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden bittet darum, diese Empfehlung in das Protokoll aufzunehmen.

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig, vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung, dem Rat der Stadt Aachen die überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Sanierung der Chemieräume am Rhein-Maas-Gymnasium.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung dem Rat der Stadt Aachen die überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Sanierung der Chemieräume am Rhein-Maas-Gymnasium.
  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die überplanmäßigeMittelbereitstellung zur Sanierung der Chemieräume am Rhein-Maas-Gymnasium.
  1. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Sanierung der Chemieräume am Rhein-Maas-Gymnasium.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Am Rhein-Maas-Gymnasium ist eine Sanierung der Chemieräume im Untergeschoss erforderlich. Die Sanierung steht in einem baulichen sowie terminlichen Zusammenhang mit der gesamten G 9 Baumaßnahme, da alles im selben Gebäudetrakt aufeinander aufbaut: die Sanierung der Chemieräume im Untergeschoss, die Sanierung der Biologieräumeim Erdgeschoss sowie die notwendige Aufstockung des Obergeschosses im Rahmen G 8 / G 9. Aus vorgenannten Gründen wurde, in Absprache mit dem Gebäudemanagement (E 26), entschieden, die Chemie-Sanierung im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Wiedereinführung G 9 zu planen und vor Beginn dieser großen Baumaßnahme im Jahr 2023 umzusetzen.

  1. Sanierung Chemieräume

Es ist vorgesehen, die Räumlichkeiten Chemielehrsaal, Chemielabor/-kursraum, Chemiesammlung und Chemievorbereitung im Untergeschoss der Schule zu sanieren. Zusätzlich zu einer normalen Sanierung ist eine Schadstoffsanierung erforderlich. Dies kann grundsätzlich nur außerhalb des Schulbetriebs, also in den Ferien, erfolgen. Zudem liegt ein sanierungsbedürftiger Bestand im Bereich Technische Gebäudeausstattung (Grundleitungen, Heizungsrohre usw.) vor, der eine Erneuerung erforderlich macht. Des Weiteren erfolgt eine Ausstattung der Räume mit Lüftungsgeräten.

  1. Kosten

Der ursprüngliche Ansatz von 350.000 € für die Sanierung entspricht nicht mehr den bisher zugrunde gelegten Kostenschätzungen zur Ertüchtigung von NW-Räumen. Laut vertiefter Kostenschätzung werden für die Sanierung von vier Räumen und zusätzlichen erforderlichen Maßnahmen, wie beispielsweise der Schadstoffsanierung, 913.432 € benötigt.

Es sind somit Mittel in Höhe von 563.432 € zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Hiervon wird der ca. hälftige Betrag von 282.000 € durch E 26 finanziert, da anteilig Maßnahmen derInstandhaltung zuzuschreiben sind. Für die restlichen 281.432 € hat eine Deckung durch FB 45 zu erfolgen.

Die 281.432 € teilen sich auf in 74.057 € konsumtive Mittel sowie 207.375 € investive Mittel.

Die konsumtive Deckung der 74.057 € ist bei Position 4-030101-802-9; 52910000 (Schulen digital, Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen)gegeben. Eine investive Deckung der 207.375 € ist bei Position 5-030302-900-00100-990-5; 78650000 (Inklusion) gegeben.

Da mit der Bereitstellung von investiven Mittel gleichzeitig eine konsumtive Deckung dieser in gleicher Höhe einher geht, stehen bei Position 4-030101-802-9; 52910000 Mittel in Höhe von 88.450,30 € bzw. bei Position 4-030104-902-4; 52910000 Mittel in Höhe von 118.924,70 € zur Verfügung.

Zuzüglich der bereits etatisierten Haushaltsmittel stehen somit im Haushaltjahr 2023 insgesamt konsumtive Mittel in Höhe von 214.057 € sowie investive Mittel in Höhe von 417.375 € zur Verfügung.

  1. Vorschlag der Verwaltung

Die Durchführung der geplanten Maßnahme ist zwingend in 2023 notwendig, um den Zeitplan der Aufstockung im Rahmen der Maßnahme G 9 nicht zu gefährden und um den laufenden Schulbetrieb gewährleisten zu können.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die überplanmäßigen Mittel für die Maßnahme bereitzustellen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

1)5-030104-900-00900-900-1, SK 78350000

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

210.000

417.375

0

0

0

0

Ergebnis

-210.000

-417.375

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-207.375

0

Deckung ist gegeben aus

5-030302-900-00100-990-5, SK 78650000

Deckung ist gegeben

2)4-030104-981-1, SK 52410000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

140.000

214.057

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-140.000

-214.057

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-74.057

0

Deckung ist gegeben aus

4-030101-802-9, SK 52910000

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die notwendige konsumtive Deckung für die überplanmäßigen investiven Mittel ist gegeben aus 4-030101-802-9, 52910000 (88.450,30 €) sowie 4-030104-902-4, 52910000 (118.927,70 €) und wird bereit gestellt bei 1-030101-900-2, SK 52560000.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-07-25 FB 45_0402_WP18 Ueber- und ausserplanm SAO.pdf

19.11.2024

509.2 KB

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 15.08.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:46