15. August 2023 um 17:00, Verwaltungsgebäude Katschhof
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Wander-Knotenpunktsystem im Bezirk Kornelimünster/Walheim – hier: Verknüpfung Maarweg-Pascalstraße und Münsterwald West – Raerener Wald

FB 36/0308/WP18 · Entscheidungsvorlage

Wander-Knotenpunktsystem im Bezirk Kornelimünster/Walheim – hier: Verknüpfung Maarweg-Pascalstraße und Münsterwald West – Raerener Wald

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Dr. Gleißner stellt zunächst die geplante Wanderwegeverbindung Verknüpfung Maarweg-Pascalstraße (Verbindung 3 A) anhand einer Power-Point-Präsentation vor, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Herr Koch ist der Auffassung, dass die Führung von Wanderwegen über Wiesen zu gefährlich sei und fragt sich, ob der Landwirt im Schadensfall haften müsse. Er ist ebenfalls der Ansicht, dass die Flächen vermüllen und als Picknickwiesen genutzt werden, was aus seiner Sicht nicht zielführend sei.

Herr Slevogt erkundigt sich danach, aus welchem Grunde der Weg in diesem Bereich unbedingt über die Wiese geführt werden müsse. Es bestehe aus seiner Sicht in diesem Bereich die Möglichkeit, die vorhandene Wegeführung weiter zu verfolgen und dann Richtung Norden zu lenken, da an dieser Stelle bereits eine Einzäunung bestehe.

Dazu gibt Herr Dr. Gleißner bekannt, dass diese Wegeführung seitens des Landwirtes nicht gewünscht sei und man die geplante Variante mit seinem Einvernehmen getroffen habe. Das Konfliktpotential zwischen Hunden und Weidetieren wolle man durch eine Hundeanleinpflicht lösen und dies durch eine entsprechende Beschilderung nach außen tragen.

Herr Grooten schließt sich der Meinung des Herrn Koch an. Insbesondere durch liegengebliebenen Müll bestehe große Gefahr für die Weidetiere. Aus seiner Sicht hafte der Bewirtschafter der Flächen. Er fordert daher, dass im Schadensfall die Stadt bzw. der Nutzer hafte.

Herr Brandt führt aus, dass er oft erlebe, dass sich nicht angeleinte Hunde auf eingezäunten Flächen bewegten und die Hundebesitzer ihre Tiere oft nicht unter Kontrolle hätten. Unabhängig von der Haftungsfrage schätze er das Zustandekommen eines Personenschadens als zu hoch ein.

Herr Prof. Dr. Wagner kann die vorgetragenen Bedenken nachvollziehen. Es sei jedoch ausschlaggebend, ob der jeweilige Flächeneigentümer der Planung zustimme. Ohne Zustimmung könne eine derartige Planung ohnehin nicht weiterverfolgt werden.

Herr Dr. Gleißner stellt ebenfalls die geplante Wanderwegeverbindung Verknüpfung Münsterwald West-Raerener Wald (Verknüpfung 12) anhand der Power-Point-Präsentation vor.

Herr Prof. Dr. Wagner führt aus, dass er befürchte, dass durch die neue Wegeführung zusätzlicher Besucherdrang in den Münsterwald gelenkt werde ohne, dass die Erholungsnutzung im sensiblen Bereich um die Inde abnehme. Daher sei zu überlegen, den sensiblen Bereich zu nutzen statt eines neuen Weges zu öffnen.

Frau Dammers führt dazu aus, dass bei einer Wegeführung durch die Verbindungspunkte 78 und 79 sowohl Reitbankett als auch Reitwege betroffen seien. Rechtlich sei ein Reitweg nur für Reiter und nicht für Fußgänger nutzbar. Demzufolge hätte eine Änderung des Reitweges zum Reitbankett erfolgen und eine Verbreiterung auf insgesamt 4,50 m erfolgen müssen. Dies sei nicht gewünscht gewesen, so dass man sich für die südliche Variante entschieden habe. Frau Bümmerstede ergänzt, dass man das Problem auch sähe, aber keine illegale Nutzung legalisieren wolle und versuchen wolle, über eine Besucherlenkung Ruhe in den Bereich zu bringen.

Herr Slevogt schlägt vor, mit vorhandenem Totholz eine Benjeshecke anzulegen. Herr Dr. Gleißner teilt mit, dass Totholz im Wald, anders als in der freien Landschaft, nicht entfernt werde.

Beschluss

Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung zur Wanderwegemarkierung am geplanten Verbindungsweg Maarweg – Pascalstraße (Verbindung 3 A) mit 6 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen und keiner Ja-Stimme. Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung zur Wanderwegemarkierung am geplanten Verbindungsweg Münsterwald West – Raerener Wald (Verbindung 12) einstimmig nicht. Im Hinblick auf die Ablehnung des Naturschutzbeirates zur Verbindung 3 A weist Frau Bümmerstede an dieser Stelle darauf hin, dass seitens des Naturschutzbeirates innerhalb einer Frist von 6 Wochen eine Stellungnahme abzugeben sei und erst nach Abgabe der Stellungnahme eine Beratung im Ausschuss für Klima und Umweltschuß erfolgen könne. Es wird seitens der Verwaltung zugesagt, dies dem Gremium nochmals schriftlich mitzuteilen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat widerspricht durch die untere Naturschutzbehörde der beabsichtigten Befreiung zur Wanderwegemarkierung an den beiden geplanten Verbindungswegen Maarweg – Pascalstraße und Münsterwald West – Raerener Wald nicht.


Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung des Naturschutzbeirats (NBR) am 06.06.2023 stellte der Fachbereich Klima und Umwelt die Vorplanung eines Knotenpunktsystems im Bezirk vor. Bei dieser Sitzung hat der NBR an 2 Abschnitten des Wanderknotenpunktsystems seine Entscheidung zurückgestellt. Zur vorgesehenen Wanderwegemarkierung längs der beiden Verbindungswege Maarweg – Pascalstraße und Münsterwald West – Raerener Wald wird nun der Naturschutzbeirat beteiligt. Es sind Maßnahmen in Natur und Landschaft vorgesehen, die von den Verboten des Landschaftsplans betroffen sind. Im Folgenden werden auch schriftliche Eingaben des NABU, LNU und BUND zu bestimmten Trassen, insoweit diese für die Beteiligung relevant sind, mitberücksichtigt. Die Nummerierung bestimmter Trassen bezieht sich auf die Planungskarte der Wanderwege, die bereits am 6.6.2023 vorgestellt wurde (Anlage 1)

Verbindungsweg Maarweg – Pascalstraße (Anlage 2-3)

Die Verbindung Nr. 03 Variante A verknüpft zwischen Knoten 10 am Maarweg zum Knoten 9 am Wirtschaftsweg südlich der Pascalstraße. Von hier aus ist via Knoten 8 eine Verknüpfung via Tannenallee nach Norden und nach Westen via Baumgartsweg zum belgischen Knotenpunktsystem beschlossen worden. Innerhalb des Gewerbegebiets Pascalstraße (BP 842) wurden im Projekt Work by Walk neue Wegeverbindungen, teils über private Flächen abgestimmt. Dadurch ist hier die Durchgängigkeit der Wege gegeben.

Das fehlende Fußwegstück, zu dem der NBR beteiligt wird, betrifft einen künftigen Fußpfad auf ca. 140 m Länge, der über teils verpachtetes städtisches, teils privates Grünland mit Weidewirtschaft führt. Bei einem Ortstermin im Mai 2023 hat der zuständige Landwirt einer derartigen Nutzung zugestimmt. Eine Nutzungsvereinbarung mit dem zuständigen Fachbereich Immobilienmanagement der Stadt mit entsprechenden Kompensationsleistungen folgt erst, wenn die landschaftsrechtlichen Fragen geklärt sind.

Konkrete Maßnahmen in Natur und Landschaft, die von den Verboten des Landschaftsplans betroffen sind (Anlage 3):

-am östlichen Ende Maarweg:1 Drehkreuz und 1 Markierungspfosten im Übergang zur Weide

-östlich des Knoten Nr.9, am Rand des B-Plangebiets 842: 1 Markierungspfosten.

-Ein Wegebau entlang des Fußwegs ist nicht vorgesehen.

Die am 6.6.23 vorgestellte Variante 3B via Bahnesweg wird verworfen, weil hier zum gleichartigen Einbau von 1 Drehkreuz und 2 Pfostenzusätzlich eine regelmäßige Verkehrssicherungan Bäumen des ehemaligen Bahneswegs auf einer Länge von 114 m notwendig wären (seit ca. 2009 entwidmet als öffentlicher Weg, nun nur Teil des Landschaftsschutzgebiets. Auf dem Maarweg als Wirtschaftsweg wird bereits jetzt eine Verkehrssicherung der Bäume nach der städtischen Dienstanweisung Baumkontrolle durchgeführt.

Verbindung Münsterwald-West – Raerener Wald (Trasse 12, Knoten 78-99, nach Anlage 4 - 5)

Die bestehende Forststraße verknüpft via Knoten 78-99 den Münsterwald Ost über das Relais Königsberg mit dem neuen Wander-Knotenpunktsystem in Ostbelgien (seit 2021). Via Knoten 72-98-79 sind Schmithof und Sief wieder erreichbar. Konkrete Maßnahmen in Natur und Landschaft, die von den Verboten des Landschaftsplans betroffen sind:

-4 Pfosten entlang Forststraße auf deutschem Gebiet

Von Seiten des NBR wurden Vorbehalte zur Trasse 12 formuliert, weil hier ein Brutgebiet des Schwarzstorchs betroffen wäre. Tatsächlich liegt das Brutgebiet östlich des Wegs Nr. 12 in Richtung Himmelsleiter, es ist also nicht von dem Wanderweg tangiert. Die Darstellung der Trasse 12 ist im Wanderwegekonzept strategisch wichtig zur Anbindung an das Knotenpunktsystem in Ostbelgien. Die Zustimmung der Tourismusagentur Ostbelgien dazu liegt vor.

Schutz der wertvollen Biotope im NSG „Bachtalsystem im Oberlauf der Inde“: Die aktuelle Bestanderfassung der Wege im Münsterwald zeigt, dass zurzeit beidseits der Inde im NSG illegale Trampelpfade genutzt werden und auch online beworben werden (s. Anlage 3: Wegenetz entlang Inde nach Openstreetmap). Aus ökologischer Sicht ist es der Unteren Naturschutzbehörde wichtig, durch konkrete Angebote das Besucheraufkommen auf ausgewählte markierte Verbindungswege zu fokussieren, ibs. auf die o.g. Trasse 12 zw. Knoten 78-99. Man ist bestrebt, die Trampelpfade längs der Inde künftig zu unterbinden. Andererseits hat die Bezirksvertretung in Kornelimünster am 21.6.2023 beantragt, eine Erweiterung des vorhandenen Reitwegs zwischen Knoten 78-79 zu einem Wanderweg mit Trittsteinen über die Inde zu prüfen. Die Fachverwaltung hat auch diese Trasse untersucht und lehnt sie aus den o.g. ökologischen Gründen ab und verweist auf die vorgesehene Realisierung der Trasse 12.

Verbindungswege, die im Beteiligungsverfahren mit dem NBR zurückgestellt wurden:

-14 Falkenbach-Viadukt

-17b Alternativ-Trasse zu Schleckheimer Straße

-18a Verbindungsweg Hitfeld – Ritscheid:

-22 Wiesenpfad als Alternative zur Oberforstbacher Str.

-26 b/c: Alternativtrassen zu Eifelsteig Hahn (z.Z. in Abstimmung; ggfs. wird Aktuelles mündlich berichtet)

Der Naturschutzbeirat wird gebeten, den Beschlussvorschlag der Fachverwaltung anzunehmen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

zu 1: 0 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen, 6 Nein-Simmen zu 2: Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-07-31 FB 36_0308_WP18 Wander-Knotenpunktsy SAO.pdf

22.12.2024

5.2 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Naturschutzbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 15.08.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:46

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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