16. August 2023 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
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Wander-Knotenpunktsystem im Bezirk Kornelimünster/Walheim. Hier: Prüfauftrag zur besseren Anbindung von Schmithof und Sief

FB 36/0310/WP18 · Kenntnisnahme

Wander-Knotenpunktsystem im Bezirk Kornelimünster/Walheim. Hier: Prüfauftrag zur besseren Anbindung von Schmithof und Sief

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr von Thenen begrüßt erneut Herrn Dr. Gleißner vom Fachbereich FB 36 Klima und Umwelt.

Dieser berichtet insbesondere im Nachgang zu seinem letzten Bericht in der Bezirksvertretung am 21. Juni 2023 von den Ergebnissen der gestrigen Sitzung des Naturschutzbeirates der Stadt Aachen am 15. August 2023.Der Wunsch der Bezirksvertretung ist es, die Bereiche Sief und Schmithof besser an das bereits bestehende Wegenetz anzuschließen, hier durch die Einbindung des Reitweges sowie die Anbringung von Trittsteinen im Bachlauf der Inde. Die Prüfung durch die Verwaltung des Fachbereiches Klima und Umwelt - FB 36 - hat ergeben, dass die Flächen links und rechts entlang des Bachlaufes bis etwa 30 Meter ein besonderes schützenswertes Naturschutzgebiet sind.

Die Trasse, die an das belgische Wegeknotensystem anschließt, wurde nach intensiver Diskussion vom Naturschutzbeirat freigegeben. Aktuell werden einige „Trampelpfade“ durch Wanderer genutzt, die jedoch besonders streng geschützte Biotope tangieren und zum Teil durchkreuzen. Der Naturschutzbeirat verlangt, dass durch geeignete Maßnahmen dies zukünftig verhindert werden soll. FB 36 arbeitet aktuell an einem schlüssigen Konzept.

Beide Fachabteilungen, das Gemeindeforstamt wie auch die untere Naturschutzbehörde, lehnen weitere Öffnungen für Wanderwege übereinstimmend ab.

Zur Thematik der Monschauer Straße berichtet Herr Dr. Gleißner, dass die von der Bezirksvertretung gewünschte zusätzliche Querung an die zuständige Fachverwaltung der Stadt Aachen, Verkehrsmanagement, weitergeleitet worden ist. Da es sich hier aber bekanntermaßen um eine Bundesstraße handelt, entscheidet letztendlich nicht die Stadt Aachen, sondern der Straßenbaulastträger, hier also der Landesbetrieb Straßen NRW. Ob, und gegebenenfalls wann eine Umsetzung erfolgen wird, kann nicht abgeschätzt werden.

Die gleiche Problematik besteht natürlich auch bei einer noch wünschenswerter 3. Querung, die bei einer Realisierung eines Rundwanderweges erforderlich wäre.

Nachdem Herr Dr. Gleißner über weitere kritische Punkte im Wanderknotenpunktsystem berichtet hat, für die aktuell noch keine endgültigen Lösungen gefunden werden konnten, spricht er noch die aktuellen Planungen bezüglich der zerstörten Brücke im Stadtteil Aachen-Hahn an, über die auch noch nicht abschließend entschieden worden ist. Ein Neubau würde mindestens 50.000 €uro kosten. Er hat erst kürzlich die ausgewiesene Umleitung auf dem Eifelsteig in diesem Bereich geprüft, die nach seiner Einschätzung vollständig und korrekt erfolgt ist.

Herr Nießen erwähnt, dass im Hochwasserbeirat angesprochen worden ist, dass die in mittelbarer Nähe der zerstörten Brücke gelegene Wiese als Fläche eines möglichen Hochwasserrückhaltebeckens in Betracht gezogen wird und fragt, inwieweit eine neu gebaute Brücke dann als Wehr dieses Beckens dienen könne.

Herr Dr. Gleißner betont, dass er kein Fachmann auf diesem Gebiet ist. Gleichwohl weiß er von früheren Prüfungen. Seinerzeit wurden diese Überlegungen wegen der hohen Kosten wie auch wegen des massiven Eingriffs nicht weiterverfolgt. Sein letzter Kenntnisstand ist der, dass diese Lösung vom Wasserverband verworfen wurde.

Herr Plum fragt Herrn Dr. Gleißner, ob es Normbreiten gibt, wenn ein Weg gleichzeitig als Wander- und als Reitweg ausgewiesen wird. Weiterhin äußert er sein Unverständnis, wenn es Einvernehmen über einen geplanten Weg, hier der Maarweg, gibt, dass dann der Naturschutzbeirat sein Veto erklärt.Zu der Breite gibt es keine Angabe. Zur anderen Problematik erläutert Herr Dr. Gleißner, dass letztendlich der Ausschuss für Klima und Umwelt abschließend entscheidet.

Herr Krott bedankt sich bei Herrn Dr. Gleißner für seinen Einsatz in dieser Angelegenheit. Er betont noch einmal, dass wohl alle Mitglieder der Bezirksvertretung insbesondere die bestmögliche Verbindung zwischen den Knotenpunkten 78 + 79 als besonders wichtig erachten.

Herr Hoffner befürchtet, dass das Veto des Naturschutzbeirates hinsichtlich der Nutzung eines 140 Meter langen Wiesenstücks auch zukünftig Auswirkungen auf nachfolgende Entscheidungen haben könnte.

Herr Jumpers berichtet über seine Erfahrungen auf seinen eigenen Wiesen, wo er leider immer wieder unliebsame Hinterlassenschaften von Hunden findet, weil die Hundehalter*innen sich nicht an bestehende Regelungen halten.

Nach kurzer Beratung stellt Herr von Thenen folgenden erweiterten Beschlussvorschlagzur Abstimmung: Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Darüber hinaus bittet sie, dass präferiert die Verbindung zwischen den Punkten 78 und 79 wird und weiter darüber hinaus die Herstellung einer Fußwegeverbindung (Wanderverbindung) zwischen dem Maarweg und 3 A.“

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beschließt bei 2 Enthaltungen einstimmig wie folgt: Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Darüber hinaus bittet sie, dass präferiert die Verbindung zwischen den Punkten 78 und 79 wird und weiter darüber hinaus die Herstellung einer Fußwegeverbindung (Wanderverbindung) zwischen dem Maarweg und 3 A.“ Herr von Thenen bedankt sich bei Herrn Dr. Gleißner für die Ausführungen zur Vorlage. Er gibt zu Protokoll, dass die angeregten Querungen der Monschauer Straße zukünftig nicht nur für Wanderer und Fußgänger hilfreich sein werden, sondern auch für die zahlreichen Fahrradfahrer.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:
In der Sitzung der Bezirksvertretung am 21.06.2023 stellte der Fachbereich Klima und Umwelt die Vorplanung eines Knotenpunktsystems im Bezirk vor. Der Inhalt der Vorlage wurde einstimmig beschlossen, aber der Beschluss um Prüfaufträge an die Verwaltung erweitert wie folgt: „... zu prüfen, Wanderwege festzulegen, die es Wanderinnen undWandern ermöglichen soll, von den Dörfern Schmithof und Sief den naheliegendenMünsterwald zu erreichen. Dazu soll sie prüfen, wie eine gefahrlose Überquerung derBundesstraße B 258 Monschauer Straße, möglichst an der Einmündung Schmithofer Weg,erreicht werden kann. Außerdem soll am Oberlauf der Inde durch den Einbau von Trittsteineneine Überquerung des Baches ermöglicht werden und der vorhandene Wander- und Reitwegin Richtung Mühle ertüchtigt werden.“ (Beschlussauszug 21.6.23, Anlage 1)

Auf Basis der bereits vorgestellten Wanderwegeplanung (Anlage 2) wird das Umfeld von Schmithof/Siefmit den Prüfaufträgen als Karte visualisiert (Anlage 3): Gefordert wird die Querung der Inde entlang des Reitweges mit Hilfe eines Trittsteinwegs zw. Knoten 78-79. Diese zusätzliche Trasse über die Inde hat igs. eine Länge von ca. 1000 m. Die Querung der Inde ist hier ca. 8 m breit. notwendig wäre hier ein Trittsteinweg ähnlich den Vorgaben am realisierten Trittsteinweg über die Iter in Höhe Messweg. Die Trasse selber besteht zu 383 m Reitbankett und 650 m Reitweg unterschiedlicher Breite.Die Anbindung von Schmithof über den Weg „Mühle“soll vom Knotenpunkt 78 via Querung der Monschauer Straße hergestellt werden.

Prüfergebnis nach Beratung der Fachverwaltung.

-Im Münsterwald West verknüpft die Forststraße (Trasse 12) via Knoten 78-99 den Münsterwald Ost über das Relais Königsberg mit dem neuen Wander-Knotenpunktsystem in Ostbelgien (seit 2021). Via Knoten 72-98-79 sind Schmithof und Sief wieder erreichbar.

-Von Seiten des NBR wurde Vorbehalte zur Trasse 12 formuliert, weil hier ein Brutgebiet des Schwarzstorchs betroffen wäre. Tatsächlich liegt das Brutgebiet östlich des Wegs Nr. 12 in Richtung Himmelsleiter, es ist also nicht von dem Wanderweg tangiert. Die Darstellung der Trasse 12 ist im Wanderwegekonzept strategisch wichtig zur Anbindung an das Knotenpunktsystem in Ostbelgien. Die Zustimmung der Tourismusagentur Ostbelgien dazu liegt vor. Die Beteiligung und Zustimmung dazu wird in der Sitzung des Naturschutzbeirats am 15.08.2023 behandelt.

-Schutz der wertvollen Biotope im Naturschutzgebiet (NSG) „Bachtalsystem im Oberlauf der Inde“: Die aktuelle Bestanderfassung der Wege im Münsterwald zeigt, dass zurzeit beidseits der Inde im NSG illegale Trampelpfade genutzt werden und auch online beworben werden. Aus ökologischer Sicht ist es der Unteren Naturschutzbehörde wichtig, durch konkrete Angebote das Besucheraufkommen auf ausgewählte markierte Verbindungswegezu fokussieren, insbesondere auf die o.g. Trasse 12 zw. Knoten 78-99.Man ist bestrebt, die Trampelpfade längs der Inde künftig zu unterbinden. Die von der Bezirksvertretung in Kornelimünster beantragte Prüfung der o.g. zusätzlichen Wegeverbindung für Wanderer zur mit Querungdes NSGs Oberlauf Inde tangiert ein naturschutzfachlich sensibles Gebiet, wo schon jetzt die illegale Nutzung durch Wanderer begrenzt werden muss aus Gründen des Biotopschutzes. Die detaillierten Schutz- und Entwicklungsziele des Biotopssindim Vorentwurf 2018 des neuen Landschaftsplans beschrieben (Anlage 4) und stehen in Konflikt mit dem Prüfauftrag der Politik dazu.

--Die Prüftrasse zwischen Knoten 78 – 79 besteht zu 383 m Reitbankett und 650 m Reitweg. Der Reitweg wurde nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ausgewiesen, daraus ergibt sich ein Reitwegenutzungsgebot für ReiterInnen und ein Nutzungsverbot für alle übrigen Nutzergruppen. Nach der Sichtung durch das Gemeindeforstamt wird im Bereich des Reitwegs die für die Umwandlung in ein Reitbankett erforderliche Breite nicht erreicht,die aus Sicherheitsgründen für den Begegnungsverkehr von Fußgängern und Reitern notwendig wäre. Dazu müssten entlang des 650 m langen Reitwegs Bäume gefällt und Sträucher entfernt werden, auch im bestehenden o.g. NSG. Das widerspricht den oben zitierten Entwicklungszielen.

-Die Anbindung von Schmithof über den Weg „Mühle“ kann vom Knotenpunkt 78 via Querung der Monschauer Straße an der Ardennenstraße und Hunsrückweg über versiegelte Wege hergestellt werden. Allerdings ist hier auch die Einrichtung einer Querungshilfe an der Ardennenstraße über die Monschauer Straße mit Tempo 70 km/h zur Sicherheit der Fußgänger notwendig (Anlage 3). Diese Querungshilfe mit Kosten von ca. 10.200€ist im jetzigen Budget noch nicht eingeplant.

-Der Prüfauftrag der Politik zur Darstellung von zwei Querungshilfen über die B 258 Monschauer Straßen in Höhe des Schmithofer Wegs und des Eisenhüttenwegs wurde an das zuständige Fachverwaltung, Verkehrsplanung und Mobilität, Verkehrsmanagement am 12.7.2023 weitergegeben. Der Prüfauftrag der Politik wird dann an den zuständigen Baulastträger der Bundesstraße, Strassen NrW, weitergegeben werden.

Fazit:

Die Fachverwaltung sieht die Einrichtung einer Wegeverbindung für Wanderer über die Inde zwischen Knoten 78-79 aus den genannten naturschutzfachlichen Gründen sehr kritisch und spricht sich gegen eine Realisierung aus. Die Darstellung einer zusätzlichen Wegeverbindung nach Schmithof von Knoten 78 über „Mühle“ ist möglich, aus Sicherheitsgründen möglichst mit einer dritten Querungshilfe an der Monschauer Straße.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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0

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Ergebnis

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0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-08-01 FB 36_0310_WP18 Wander-Knotenpunktsy SAO.pdf

19.11.2024

4.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 16.08.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:48