TOP 9Öffentlich

Umbesetzung des Naturschutzbeirates

FB 36/0299/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Es gibt keine Wortmeldungen.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, Herrn Dieter Formen als Mitglied und Herrn Ralf Güttes als stellvertretendes Mitglied für den BUND in den Naturschutzbeirat zu wählen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, Herrn Dieter Formen als Mitglied und Herrn Ralf Güttes als stellvertretendes Mitglied für den BUND in den Naturschutzbeirat zu wählen.

Der Rat der Stadt Aachen wählt gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz Herrn Dieter Formen als Mitglied und Herrn Ralf Güttes als stellvertretendes Mitglied für den BUND in den Naturschutzbeirat der Stadt Aachen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Naturschutzbeirates werden gemäß § 70 Abs. 4 und 5 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) i.V.m. § 2 Abs. 2 der Durchführungsverordnung des Landesnaturschutzgesetz (DVO-LNatSchG) auf Vorschlag der berechtigten Verbände von der Vertretungskörperschaft gewählt.

Der Rat der Stadt Aachen hat auf Vorschlag der Verbände in seiner Sitzung am 23.06.2021 unter anderem für den BUND Herrn Ralf Güttes als Mitglied und Herrn Dieter Formen als stellvertretendes Mitglied in den Naturschutzbeirat der Stadt Aachen gewählt (s. Sitzungsvorlage FB 36/0060/WP18).

Seitens des BUND NRW e.V. wurde per E-Mail vom 19.06.2023 darum gebeten, dass die Positionen von Herrn Ralf Güttes und Herrn Dieter Formen getauscht werden und zukünftig Herr Dieter Formen als Mitglied und Herr Ralf Güttes als stellvertretendes Mitglied für den BUND im Naturschutzbeirat der Stadt Aachen tätig werden.

Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde sprechen keine Gründe dagegen, dem Wunsch des BUND NRW e.V. nicht zu entsprechen und es wird der Tausch der Positionen befürwortet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-06-28 FB 36_0299_WP18 Umbesetzung des Natu SAO.pdf

23.11.2024

5.3 MB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 29.08.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:59