16. August 2023 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
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Forstwirtschaftsplan 2024

FB 36/0312/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr von Thenen begrüßt hierzu den Revierleiter des Gemeindeforstamtsbezirks Aachen - Grüne Eiche, Herrn Steinmetz, und dankt ihm für seine Geduld. Herr Steinmetz verweist auf den vorgestellten Forstwirtschaftsplan, möchte diesen aber angesichts der vorgerückten Stunde nicht noch einmal im Detail erläutern. Für Fragen steht er aber selbstverständlich zur Verfügung.

Herr Nießen fragt nach der Bewirtschaftung von Douglasien, hierzu ganz gezielt, ob dies bereits eine Konsequenz aus dem vor der Sommerpause im Umweltausschuss gefassten Beschlusses ist. Herr Steimetz antwortet, dass die Übernutzung bei Fichten und Douglasien bisher ausschließlich dem in der Vergangenheit angefallenen Bestand von Windbrüchen und anderen erzwungenen Ereignissen geschuldet ist. Dieser Bestand wird sukzessive nach Möglichkeit abgebaut. Bei den Beständen von Kiefern und Lärchen gibt es große Probleme, die der anhaltenden Trockenheit geschuldet sind.

Herr Nießen fragt, ob sein Eindruck richtig ist, dass bei Fichten und Douglasien zukünftig mit weitaus höheren Übernutzungen gerechnet werden muss. Herr Steinmetz entgegnet, dass sowohl aus forstwirtschaftlichen wie auch aus personellen Gründen nur ein behutsamer „Umbau“ des Waldes möglich ist. Die Trockenheit beeinträchtigt alle Baumarten, die einen mehr, die anderen weniger. Er betont, dass jetzt ganz gezielt durch die Ausbringung von Mischplanzungen versucht wird, zukünftige Probleme so weit dies möglich ist, zu vermeiden.

Herr Hoffner berichtet davon, dass nach seinem Eindruck im hiesigen Stadtbezirk verschiedene Fichtenbestände vor sich hinsterben, zum Beispiel im Itertal, die man so auch wohl sterben lässt.

Herr Steinmetz erläutert zum Itertal, dass es hierbei um ein besonders schützenswertes Biotop handelt, dass sich selbst überlassen werden muss.

Herr Hoffner fragt nach dem Iternberg. Der Wanderweg durch dieses Gebiet weist einige Stellen auf, die nach seiner Auffassung durch das Forstamt repariert werden müssen. Weiterhin bedürfen im Bereich des Etzelberges (Nähe Nütheim-Schleckheim) verschiedene Treppenstufen einer Ausbesserung.

Weiterhin fragt Herr Hoffner ganz gezielt nach, ob Windräder tatsächlich eine große Gefahr für den Bestand von Vögeln darstellen könnten, hier ganz gezielt bei Rotmilanen und Schwarzstörchen. Hier werden in den Medien ganz gegensätzliche Meinungen vertreten.

Herr Steinmetz berichtet von seiner persönlichen Erfahrung aus seiner beruflichen Praxis, dass er bisher noch keinen einzigen toten Vogel gefunden hat, der von einem Windrad getötet worden ist. Soweit er das überhaupt beurteilen kann, sind wohl allenfalls kleinere Vogelarten betroffen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr gewünscht sind, stellt Herr von Thenen den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt den Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2024 für den Münsterwald zustimmend zur Kenntnis. Herr von Thenen bedankt sich sehr herzlich bei Herrn Steinmetz für die Vorstellung und die Beantwortung der Fragen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt den Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2024 für den Münsterwald zustimmend zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Kommune erstellt gemäß Landesforstgesetz NRW jährlich einen Forstwirtschaftsplan. Dieser setzt die jährlich aus dem 10-jährigen Betriebsplan (Forsteinrichtungswerk) erwachsenden Einzelmaßnahmen zur Erfüllung der forstbetrieblichen Ziele fest.

Zentrale Ziele einer nachhaltigen ökologischen, ökonomischen und sozial verträglichen Waldbewirtschaftung sind u.a. die Sicherung der ökologischen Wertigkeit des Waldes/die Steigerung der Biodiversität, der Aufbau naturnaher Waldgesellschaften, die Sicherung des Waldes als Erholungsraum, die Bereitstellung des Rohstoffes Holz, der Erhalt der Kaltluftproduktion, die Sicherung der Grundwasserneubildung und Regenwasserrückhaltung und Bindung von CO 2 im städtischen Wald.

Der nachfolgende Forstwirtschaftsplan setzt die im Dialogprozess erarbeiteten Bewirtschaftungsvorgaben (Stichwort: „Eckpunktepapier“) für den Aachener Wald bereits in weiten Teilen um.

Rückblick auf das Forstwirtschaftsjahr (FWJ) 2023 sowie vorhergehende

Wie aus der nachfolgenden Grafik hervorgeht, flauen die durch Sturm, Borkenkäfer und Trockenheit verursachten außerplanmäßigen Einschläge (s. nachfolgende Grafik, rote Farbgebung) ab. Dieser Trend folgt dem allgemeinen Trend in NRW. Die ausbleibenden Winterstürme und das vergleichsweise kühle und regnerische Frühjahr geben Hoffnung, dass sich dieser rückläufige Trend weiter fortsetzt und wieder reguläre Verhältnisse eintreten. Infolgedessen reduzieren sich auch die Freiflächen zur Wiederaufforstung. Lediglich die drei- bis fünfjährige Pflege der in den Vorjahren angelegten Kulturen wirkt noch in die Zukunft fort.

Bereitstellung von Fichtenholz, getrennt nach planmäßiger (blau) und außerplanmäßiger (rot) Nutzung

Ungeachtet dessen ist mit erhöhten Aufwendungen im Bereich der Verkehrssicherung zu rechnen.
Nach wie vor fallen Eschen durch Pilzbefall (Eschentriebsterben) aus oder stürzen aufgrund von Wurzelfäule um, wie beispielsweise im Naturschutzgebiet/in der Stilllegungsfläche „Frankenwäldchen“.
Zeitverzögert zeigen sich Schäden bei älteren Buchen. Diese verlieren bei langandauernder Trockenheit einen Teil ihrer Feinwurzelmasse und damit an Vitalität. Die Schäden sind oft erst Jahre später erkennbar (Verlust an Blattmasse, Vergilbung der Blätter, Eintrocknen der Kronen) und verursachen einen höheren Aufwand bei der Verkehrssicherung.

Die Saatversuche mit den Baumarten Buche und Eiche waren im Forstwirtschaftsjahr 2023 leider nur mäßig erfolgreich. Insbesondere die Buchensaaten sind aufgrund von Fäulnis nur teilweise aufgelaufen. Grundsätzlich haben Saaten ein höheres Ausfallrisiko als Pflanzungen.

Forstwirtschaftsplan 2024

a) Holzbereitstellung

Baumartengruppen (Angaben in Festmeter)

Eiche

Buche/Alh*)

Aln*)

Kiefer/
Lärche

Fichte**)/
Douglasie

Summe

a)

jährl. Hiebssatz Forsteinrichtung 2015

338

602

301

452

4.434

6.127

b)

abgeglichener Hiebssatz 2024
Stand 19.07.2023

2.003

3.542

2.252

2.478

11.540

21.815

c)

Planung 2024

25

372

15

1.018

4.897

6.327

*)Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)

zu a) Der jährliche Hiebssatz beschreibt die nachhaltig nutzbare Holzmenge je Jahr, getrennt nach Holzartengruppen

zu b) Der abgeglichene Hiebssatz summiert sämtliche Mehr- oder Mindernutzungen der Vorjahre seit Inkrafttreten des
Forsteinrichtungswerkes (01.10.2015) auf. Diese Holzmenge wäre theoretisch nutzbar, um auf das ursprüngliche
Planungsniveau der Forsteinrichtung zu kommen.

Aufgrund der rückläufigen Kalamitäten im Vorjahr wird die Nadelholznutzung allmählich wieder an das reguläre Niveau herangeführt. Geplant ist die Nutzung von 5.915 Erntefestmeter Kiefer, Lärche, Douglasie und Fichte.

Bis zur Konkretisierung der im Ratsantrag Nr. 208/18 geforderten unbewirtschafteten Waldflächen (Naturwaldentwicklungsgebiete) erfolgt die Laubholznutzung ausschließlich in jungen Laubwäldern (Alter unter 90 Jahre) und außerhalb der von der Umweltverwaltung angedachten Potentialflächen.

Auf Basis der planmäßigen Holznutzung erwartet der Forstbetrieb Erlöse aus Holzverkauf in Höhe von 560.000 Euro (Gesamtbetrieb). Es ist jedoch davon auszugehen, dass es zu weiteren Kalamitäten in unseren Fichtenwäldern kommen wird. Die Erlöse aus Zwangsnutzung sind nicht kalkulierbar und erhöhen - je nach Schadensausmaß – den zuvor genannten Betrag.

b) Kultur-, Wege- und Erholungsplanung

Kulturbegründung

Kulturen entstehen entweder aus Naturverjüngung, durch Saat oder durch Pflanzung. Im Gemeindeforstamt kommen alle Verjüngungsverfahren zum Einsatz, je nachdem, wie sich die Ausgangssituation vor Ort darstellt. Grundsätzlich bevorzugt das Gemeindeforstamt die natürliche Waldverjüngung, sofern Sie klimaresiliente Waldgesellschaften hervorbringt. Sie ist kostengünstig, führt zu einem natürlichen Wurzelwachstum und birgt im Gegensatz zur Pflanzschulware eine höhere genetische Vielfalt. Diese genetische Bandbreite steigert die Resilienz der Wälder, bspw. in Bezug auf den Klimawandel. Ähnliche Vorteile wie die Naturverjüngung bietet die Saat. Ungeachtet der überschaubaren Erfolge aus dem Vorjahr, werden die Saatversuche unter geänderten Rahmenbedingungen (z. B. andere Saattiefe) fortgesetzt.

Im kommenden Forstwirtschaftsjahr sollen 4.075 Pflanzen gesetzt werden. Ein nicht unerheblicher Teil von 950 Stück entfällt auf Strauch- und niedrigwüchsigen Baumarten zur Waldrandgestaltung, bspw. entlang der Himmelsleiter.
Bei den Baumarten dominieren die Stieleiche sowie deren Begleitbaumarten wie Hainbuche oder Winterlinde.

Kulturpflege/Waldschutz

Die Pflicht zur Wiederaufforstung geht mit der Verpflichtung einher, diese Investitionen zu pflegen und zu schützen (§ 44 (2) LFoG). In diesem Zusammenhang werden Forstkulturen manuell mit Sense oder Freischneider freigeschnitten, sofern die Konkurrenzvegetation (meist Adlerfarn und Brombeere) dominiert und die Kultur gefährdet. Geplant ist ein zweimaliger Freischnitt auf rund 1,4 ha.

Eichenkultur mit aufkommendem Adlerfarn, vor dem Freischnitt (22.05.2023)

Der Schutz gegen Wildverbiss durch Streichen von Verbissschutzmittel ist auf 1,0 ha geplant (ebenfalls zweimal jährlich).

Beide Maßnahmen bewegen sich im Umfang des Vorjahres.

Jungbestandspflege

Haben sich die jungen Bäume zu einer Dickung geschlossen, so entwickeln sich die Individuen je nach Baumart, Lichtsituation und genetischer Disposition sehr unterschiedlich. In diesen Entwicklungsprozess greift der Forstbetrieb nur steuernd ein, wenn die gesteckten Entwicklungsziele gefährdet sind. So gewinnen Fichten im Sukzessionsverlauf sehr oft die Oberhand und überwachsen naturnahe Baumarten, wie beispielsweise Vogelbeere, Hainbuche, Buche oder Ahorn.

Natürliche Sukzession auf einer Fichten-Kalamitätsfläche mit Rotbuche, Bergahorn und dominierendem Fichtenjungwuchs

Dieser Prozess kann im Zuge der Jungbestandspflege frühzeitig und ergonomisch vertretbar unterbrochen werden, indem die Fichten im jungen Alter zurückgedrängt und die klimaresilienten Laubbaumarten im Gegenzug gefördert werden.

Des Weiteren werden im Zuge der Jungbestandspflege invasive Arten wie bspw. die spätblühende Traubenkirsche (Neophyt) oder nicht lebensraumtypische Pflanzen (z. B. Kirschlorbeer) beseitigt.

Die Jungbestandspflege erfolgt auf rund 4,3 Hektar.

Wegeunterhaltung sowie Instandsetzung von Erholungseinrichtungen

Ein Schwerpunkt bei Instandsetzungsmaßnahmen von Erholungseinrichtungen liegt in der Erneuerung der Bänke und Tische an den Waldgrillplätzen Adamshäuschen und Karlshöher Hochweg (Stadtwald).

Die Entwicklung des Knotenpunktsystem im Münsterwald schreitet voran. Im Jahr 2023 wird die Detailplanung ausgeschrieben, die Umsetzung/der Bau ist für 2024 vorgesehen.

Alle weiteren Instandhaltungsarbeiten an Wegen, Bänken, Orientierungstafeln, Hütten usw. bewegen sich im üblichen Rahmen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-08-03 FB 36_0312_WP18 Forstwirtschaftsplan SAO.pdf

19.11.2024

1.3 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 15
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 16.08.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:48