15. August 2023 um 17:00, Rathaus
TOP 9Öffentlich

Bildung des Fachbereiches Mobilität und Verkehr (FB 68) bei gleichzeitiger Teilung des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61)

FB 11/0135/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden führt aus, dass dieser Punkt von ihm nachträglich auf die Tagesordnung genommen worden sei. Im Personal- und Verwaltungsausschuss wurde ein ergänzter Beschluss getroffen und die Beteiligung des Finanzausschusses sei angeregt worden. Dies wurde von ihm gerne angenommen. Er persönlich habe keine große Neigung dazu, allzu sehr in die inhaltliche Debatte einzusteigen, der Finanzausschuss sollte jedoch stets darauf achten, dass dem Haushaltsvorbehalt Rechnung getragen werde. Deshalb sei der Punkt von ihm auf die Tagesordnung gesetzt worden und er würde dem Ausschuss gerne einen Beschlussvorschlag unterbreiten, welchen er im Folgenden vorliest und der dem Gebot des Haushaltsvorbehalts Rechnung tragen würde, sofern der Ausschuss entsprechend beschließen sollte.

Ratsherr Baal dankt für die Einleitung. Seine Fraktion finde es gut, dass über Sachverhalte mit entsprechenden Auswirkungen auf den Haushalt im Finanzausschuss informiert werde. So werde zum Beispiel ja auch mit den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe umgegangen. Im vorliegenden Fall sehe er jedoch die Schwierigkeit eine Empfehlung auszusprechen. Die Bildung des Fachbereichs sei eine Entscheidung der Verwaltung bzw. der Oberbürgermeisterin. Was den allgemeinen Haushaltsvorbehalt angehe, sei der vorgelegte Beschlussvorschlag ein Schritt in die richtige Richtung. Jedoch gebe er zu bedenken, dass die Einrichtung der Stellen immer Folge der Beratungen zum Stellenplan sei. Vorher können keine Mittel für Personalkosten aufgewendet werden, sondern frühestens am 01.01.2024. Wie damit umzugehen sei, insbesondere unter Berücksichtigung, dass möglicherweise kein genehmigungsfähiger Haushalt vorliegen werde, müsse dann überlegt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt könne er nicht beurteilen, ob die 5,5 Stellen pflichtig seien. Diese Beurteilung sei aber auch nicht Aufgabe des Finanzausschusses, sondern des Personal- und Verwaltungsausschusses, welcher festlegen müsse, welche Stellen auch im Falle einer vorläufigen Haushaltsbewirtschaftung besetzt werden können. Der Beschlussvorschlag sei gut formuliert und könne mitgetragen werden, er laufe allerdings aus den erwähnten Gründen ins Leere.

Ratsherr Helg schließt sich den inhaltlichen Ausführungen von Herrn Baal an. Selbstverständlich werde er der Kenntnisnahme zur Gründung des FB 68 zustimmen. Es sei stets betont und am Ende der letzten Wahlperiode von seiner Fraktion thematisiert worden, dass der sehr große Fachbereich 61 aufgeteilt werden solle, und das Themenfeld Mobilität und Verkehr in einem eigenen Fachbereich abgebildet werden solle. Die Gründung des Fachbereichs halte er daher für richtig, jedoch nicht mit den zusätzlichen Stellen und den damit einhergehenden Personalkosten in der dargestellten Höhe. Dem zweiten Satz des Beschlussvorschlags könne er aus den genannten Gründen nicht zustimmen.

Frau Grehling erläutert, dass sich die Beteiligung des Finanzausschuss aus ihrer Sicht nicht nur aus dem ergänzten Beschluss des Personalausschusses ergebe, sondern insbesondere aus den in der Vorlage dargestellten finanziellen Auswirkungen. Die Ausführungen seien zweifelsfrei richtig, u.a. die zum Stellenplanverfahren. Wichtig sei zu erwähnen, dass der Beschluss des PVA einer Klarstellung in Bezug auf den Haushaltsvorbehalt bedinge, welche durch den vorgelegen Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss erzielt werden solle. Aus dem Grunde glaube sie nicht, dass der Beschluss ins Leere laufen würde.

Ratsherr Baal kündigt an, dass seine Fraktion bei einer „inhaltsleeren Abstimmung“ darauf Wert lege, nicht abweichend vom mitgetragenen Beschluss im Personal- und Verwaltungsausschuss zu beschließen. Es solle nicht der Eindruck entstehen, dass die Mitglieder seiner Fraktion im Finanzausschuss eine andere Meinung vertreten würden als die im Personal- und Verwaltungsausschuss.

Ratsherr Neumann führt aus, dass die inhaltliche Diskussion im PVA vorgenommen worden sei. Dem klarstellenden Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss werde seine Fraktion gerne zustimmen.

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden bekräftigt, dass die inhaltliche Diskussion in der Tat nicht Zielsetzung des Ausschusses sein sollte. Der Beschlussvorschlag habe die Ergänzung um den Haushaltsvorbehalt zum Zweck.

Beschluss

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt der Finanzausschuss dem Rat, die Bildung eines neuen Fachbereiches Mobilität und Verkehr (FB 68) bei gleichzeitiger Teilung des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61) zur Kenntnis zu nehmen. In Ergänzung des Empfehlungsbeschlusses des Personal- und Verwaltungsausschusses wird die Verwaltung beauftragt unter Berücksichtigung des allgemeinen Haushaltsvorbehaltes eine schnellstmögliche Bewirtschaftung zu ermöglichen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterinempfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat,die Bildung eines neuen Fachbereiches Mobilität und Verkehr (FB 68) bei gleichzeitiger Teilung des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61) zur Kenntnis zu nehmen. Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die hierfür notwendigen Beschlüsse im Rahmen des Stellenplanverfahrens zu treffen (siehe unter „Finanzielle Auswirkungen“).

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschussesnimmt der Rat die Bildung eines neuen Fachbereiches Mobilität und Verkehr (FB 68) bei gleichzeitiger Teilung des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61) zur Kenntnis. Der Rat beschließt, die hierfür notwendigen Beschlüsse im Rahmen des Stellenplanverfahrens zu treffen (siehe unter „Finanzielle Auswirkungen“).

Erläuterungen

Erläuterungen:


Der heutige Fachbereich „Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur“ (FB 61) besteht in seiner Struktur grundsätzlich seit seiner Fachbereichsbildung im Jahr 2006. Seitdem wurde die Aufbauorganisation jeweils abteilungsbezogen stetig weiterentwickelt, da sich die Projektdichte innerhalb der Abteilungen in den letzten Jahren deutlich erhöht hat und die vorhandenenAufgaben um zahlreiche neue Aufgabenfelder - insbesondere im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) und in Zusammenhang mit der Mobilitätswende - erweitert wurden. Infolge dessen hat sich die Anzahl der Planstellen des FB 61 seit 2018 nahezu verdoppelt (rd. 97%ige Steigerung von 89,5 auf 176,0 Stellen).

Der FB 61 besteht neben der Verwaltungsabteilung FB 61/010 aus sieben Fachabteilungen:

-FB 61/100 – Stadtentwicklung

-FB 61/200 – Stadtplanung

-FB 61/300 – Verkehrsplanung und Mobilität

-FB 61/400 – Straßenverkehrsbehörde und Sondernutzungen

-FB 61/500 – Stadterneuerung und Stadtgestaltung

-FB 61/600 – Denkmalpflege

-FB 61/700 – Straßenplanung und -bau, Koordinierungsstelle Abwasser.

Allein in den beiden Abteilungen FB 61/300 und FB 61/700 sind aufgrund ihrer thematischen Schwerpunkte seit 2019 insgesamt fast 50 Stellen eingerichtet wurden, um insbesondere die zahlreichen notwendigen Mobilitätsmaßnahmen zur Umsetzung der Beschlüsse zur „Klimaneutralität 2030“ zu realisieren und um die Ziele der am 30.01.2020 im Mobilitätsausschuss beschlossenen „Mobilitätsstrategie 2030“ zu erreichen.

Somit hat sich nicht nur die Leitungsspanne der Fachbereichsleitung, sondern auch der beiden Abteilungsleitungsfunktionen massiv erhöht. Neben dem reinen Unterstellungsverhältnis beeinflussen zusätzlich eine Vielzahl von Einflussgrößen den Führungsaufwand und die Führungskapazität - je nach Besonderheit der Organisationseinheit.

Im FB 61 sind diese Indikatoren insbesondere die Komplexität und Vielfalt der Aufgaben in der Organisationseinheit über die sieben Fachabteilungen hinweg sowie die Neuartigkeit und das Veränderungspotential der Aufgaben (fortlaufende Veränderungen, Großprojekte und Innovationen), sodass die Leitungsspanne innerhalb des FB 61 nicht mehr sachgerecht und zukunftsfähig erscheint.

Darüber hinaus bilden die Aufgaben der Mobilitätswende einen eigenen thematischen Schwerpunkt mit entsprechender politischer Beschlussfassung, verbunden mit öffentlichen und gesellschaftlichen Erwartungshaltungen sowie klimapolitischer Zielsetzung:

-Reduktion des motorisierten Individualverkehrs (MIV)

-Reduzierung von Unfallrisiken und Unfällen im Straßenverkehr

-Reduzierung von Emissionen (CO2, Luftschadstoffe, Lärm)

-Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

-Ausbau des Fuß- und Radverkehrs

-Ausbau des (betrieblichen und kommunalen) Mobilitätsmanagements

-Ausbau neuer Mobilitätsangebote wie CarSharing, Mobilstationen, VeloCity sowie der Entwicklung neuer Apps etc.

-Organisation effizienter Prozesse im Straßenbau

-klimaresilienter Umbau des Straßenbaus

Insofern ist es erforderlich, den Themen Mobilität, Verkehr und Straßenbau nunmehr auch organisatorisch akzentuiert Rechnung zu tragen und eine eigenständige Organisationseinheit für diese Aufgabenschwerpunkte zu bilden.

Aus diesen Gründen werden die Abteilungen Verkehrsplanung und Mobilität (FB 61/300), Straßenverkehr und Sondernutzungen (FB 61/400) sowie Straßenplanung und -bau, Koordinierungsstelle Abwasser (FB 61/700) aus dem FB 61 herausgelöst und bilden mit Wirkung vom 01.01.2024 im Dezernat III den neuen Fachbereich „Mobilität und Verkehr“ (FB 68). Infolge der organisatorisch erforderlichen Teilung der Abteilung FB 61/300 - Verkehrsplanung und Mobilität des bisherigen FB 61, die mit 51,0 Stellen größer als eine Vielzahl von Fachbereichen innerhalb der Stadt Aachen ist, ergibt sich für den FB 68 eine Organisationsstruktur mit fünf Abteilungen, einer Verwaltungsabteilung sowie vier Fachabteilungen. Die endgültige Strukturplanung ist noch nicht abgeschlossen, ein erster Entwurf ist dem beigefügten Organigramm (Anlage 1) zu entnehmen. Sowohl die weitere Aufbauorganisation und die Zuordnung von Stellen als auch die Geschäftsverteilung des neuen FB 68 inklusive erforderlicher Stellenbewertungen erfolgen im Rahmen eines Aufbauprozesses, der unter Mitwirkung der neuen Fachbereichsleitung und unter Beteiligung des Dezernates III sowie der Abteilung FB 11/500 – Organisationsmanagement durchgeführt wird. Dieser Entwicklungsprozess erfolgt unter Beteiligung der betroffenen Mitarbeiter*innen. Es ist beabsichtigt, die Basisstruktur mit fünf Abteilungen mit der Besetzung der Fachbereichsleitung und Ausgliederung der Abteilungen 61/300, 61/400 und 61/700 mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft zu setzen und sukzessive im Rahmen einer Organisationsentwicklung zu ergänzen.

Die übrigen Fachabteilungen Stadtentwicklung (FB 61/100), Stadtplanung (FB 61/200), Stadterneuerungund Stadtgestaltung (FB 61/500) sowie Denkmalpflege (FB 61/600) verbleiben imFB 61 und bilden den inhaltlichen Schwerpunkt des Fachbereiches Stadtplanung und -entwicklung. Ein Entwurf auf Basis der bisherigen Aufbauorganisation ist ebenfalls beigefügt (Anlage 2). Auch hier ist ein beteiligungsorientierter Prozess vorgesehen, um insbesondere die Schnittstellen zum neuenFB 68 aufmerksam zu betrachten sowie zu analysieren und die Struktur gegebenenfalls noch zu optimieren.

Die Personalvertretung wird hinsichtlich der Fachbereichsbildung am 13.07.2023 entsprechend eingebunden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die im Rahmen der Fachbereichsbildung erforderlichen Stellenneueinrichtungen und werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens zur Aufstellung des Stellenplans 2024 berücksichtigt. Nach jetzigem Stand handelt es sich um sechs Funktionen (5,5 Stellen) mit jährlichen Personalkosten in Höhe von ca. 540.000 €:

Funktion

Stellenbewertung

Stellenumfang

KGSt-Kosten

Fachbereichsleitung

A 16 LBesO A

1,0

152.900 €

Assistenz der FBL

EG 6 TVöD

1,0

52.600 €

Abteilungsleitung

(Fachabteilung 68/200)

A 14 LBesO A /

EG 14 TVöD

1,0

* 108.500 €

Abteilungsleitung

(Verwaltungsabteilung 68/100)

A 12 LBesO A

1,0

102.200 €

Sachbearbeitung

A 11 LBesO A

1,0

90.800 €

Sachbearbeitung

EG 9a TVöD

0,5

31.700 €

5,5

538.700 €

* Mischkalkulation

Im Rahmen der Fachbereichsbildung FB 68 besteht neben der zusätzlichen Fachbereichsleitung und deren Assistenz der Bedarf für die Leitungsfunktionen zweier neuer Abteilungen. Hierbei handelt es sich zum einen – wie in den meisten technischen Fachbereichen (in der Stadt Aachen u.a. in den Fachbereichen 23, 36, 37, 60, 61 und 63) üblich und notwendig – um die VerwaltungsabteilungFB 68/100, in der die Querschnittsaufgaben wie Ausschussgeschäftsführung, IT-Koordination, Haushalts- und Finanzplanung sowie weitere klassische Verwaltungsaufgaben und oftmals auch vorbereitende technische Aufgabenstellungen angesiedelt sind. Darüber hinaus ist die Bildung einer zusätzlichen Fachabteilung FB 68/200 erforderlich, da die bisherige Abteilung FB 61/300 – Verkehrsplanung und Mobilität aufgrund ihrer Größe (derzeit 51,0 Stellen) nicht in der bisherigen Organisationsstruktur überführt, sondern aufgabenspezifisch in die Bereiche Verkehrsplanung (neu FB 68/200) sowie Mobilität (neu FB 68/300) geteilt werden sollte.

Die beiden Sachbearbeitungsfunktionen werden in der neuen Verwaltungsabteilung benötigt, da für die Aufgaben Haushaltsplanung und -sachbearbeitung (1,0 VZÄ) sowie buchhalterische Aktivierung im Anlagevermögen, Rechnungsbearbeitung, Budgetkontrolle (0,5 VZÄ) etc. im FB 61 jeweils lediglich eine Ressource (insgesamt 1,5 Stellen) zur Verfügung steht und diese aufgrund der auch weiterhin bestehenden Aufgaben im FB 61 dort verbleiben muss. Aufgrund der identischen Aufgaben sind diese Stellen zukünftig ebenfalls im FB 68 erforderlich, eine Reduzierung des Bedarfes ist aufgrund der Größe des neuen Fachbereiches und des damit verbundenen Haushaltsvolumens im Mobilitätsbereich nicht möglich. Für die Ausschussgeschäftsführung, die IT-Koordination und weitere Verwaltungsaufgaben sind im FB 61 aufgrund seiner Größe auch heute schon doppelte Stellenressourcen in der Verwaltungsabteilung vorhanden, die entsprechend in den FB 68 verlagert werden. Insgesamt wird die Verwaltungsabteilung des FB 68 sieben Stellen beinhalten, von denen lediglich die Abteilungsleitung, die Vorzimmerassistenz und die 1,5 Sachbearbeitungsstellen neu einzurichten sind.

Die erforderlichen neuen Stellen sind in der Anlage 1 separat gekennzeichnet.

Das Ergebnis des zu startenden Aufbauprozesses bleibt vorbehalten.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Grundsätzlich ist die Bedeutung der Fachbereichsbildung FB 68 für den Klimaschutz nicht ermittelbar.

Bei den Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Beschlüsse zur „Klimaneutralität 2030“ sowie der Mobilitätswende ist jedoch eine positive Relevanz für den Klimaschutz zu erwarten. Aufgrund der Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Maßnahmen ist der Effekt auf die CO2-Emissionen zwar nicht als konkreter Einsparwert kalkulierbar, es kann aber auch hier von einem positiven Effekt ausgegangen werden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-07-13 FB 11_0135_WP18 Bildung des Fachbere SAO.pdf

19.11.2024

221.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 15.08.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:46