Sachstandsbericht Neues Kurhaus - Schwerpunkt Untergeschoss
E 26/0131/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Die Kolleg*innen des Teams Projektmanagement – Sonderprojekt – E 26/47, Frau Agnes Holler und Herr Kilian Schumacher, stellten ergänzend zum Objekt „Neues Kurhaus“ anhand einer Präsentation den aktuellen Sachstand, den Projektfortschritt und die weitere Kostenprognose dar. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.
Im Hauptausschuss am 25.08.2023 wurde über diesen Punkt bereits informiert und man kommt nun der Bitte nach, bezüglich des Neuen Kurhauses einen aktuellen Stand mitzuteilen.
Frau Holler und Herr Kilian Schumacher teilten mit, dass der Vergabe- und Bauablauf bis dato im Wesentlichen eingehalten werden könne.
Vergangene Komplikationen im Bereich der Saalstützen konnten zwischenzeitlich behoben werden und andere tragende Bauteile konnten beseitigt werden.
Der technische Ausbau hat mit seiner Rohinstallation begonnen und die ersten Großkomponenten der Lüftungs- und Klimatechnik konnten eingebracht werden, bzw. werden in naher Zukunft angeliefert. Ca. 50 % der Ausbaugewerke wurden zwischenzeitlich vergeben und beauftragt. Die restlichen noch ausstehenden Vergaben werden sukzessive im Laufe des Jahres bzw. zu Beginn des kommenden Jahres ausgeschrieben.
Weiterhin laufen die baulichen Ausführungen ebenfalls planmäßig.
Die Detaillierung der Konzeptionierung der „Clubnutzung“ mit dem Nutzer Musikbunker e. V. ist finalisiert und mit den Nutzern abgestimmt.
Es wurde nochmal deutlich gemacht, dass man beim Bauen im Bestand auch immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt wird. Im Rahmen des Projekts „Neues Kurhaus“ wurden u. a. neue archäologische Funde entdeckt, sodass ebenfalls zeitweise Archäologen eingebunden waren. Alte Fundamente des Maria-Hilf-Spitals behinderten den Ablauf die darauf schließen ließen, dass das Kanalnetz sanierungsbedürftig ist. Weiterhin wurden bei Kanalarbeiten Risse entdeckt. Positiv gestärkt konnte man jedoch aus dieser Situation hervorgehen: „Man wurde kurz ausgebremst, aber es geht wieder weiter.“
Die Fakten der Clubnutzung wurden nochmals kurz zusammengefasst:Die Erarbeitung konzeptioneller Lösungen zur Umsetzung einer zuvor festgelegten Clubnutzung mit max. 99 dB, nahmen ihrer Komplexität entsprechend angemessene Zeit in Anspruch.
Eine Problemstellung waren hier die Schallübertragungswege in den angrenzenden Bereichen des Eurogress. Die angrenzenden Bereiche des Eurogress, die Außengastronomie des „Neuen Kurhauses“ sowie der Stadtpark mit angrenzenden Wohnungen und Hotels sollen hierbei, soweit möglich, geschützt werden.
Schlussendlich kam man zu dem Ergebnis, dass dies eine Neukonzeptionierung aller technischen Systeme, insbesondere schalldämmende Verkleidung des Innenraums, neue Lüftungsgeräte und eine Abhangdecke und Vorsatzschalen eine Reduzierung der Schalldurchdringung beinhaltete.
Voraussichtliche Investitionskosten für den abgestimmten vormals so fehlenden „veredelten Rohbau“ (als Bezeichnung dafür, dass planerisch mehr auf mögliche Nutzung Rücksicht genommen wird, als in dieser frühen Planungsphase üblich) des Clubs beliefen sich auf ca. 1.390.000 €, Stand 12/2019. Die Kosten des Ausbaus konnten vorab nicht beziffert werden. Diese liegen jetzt erstmalig vor, da die Nutzung erst nach Erstellung der Kostenberechnung festgelegt wurde und vorher im Spektrum mehrerer Projekt-Varianten verblieb. Hier entstehen jetzt zusätzliche Kosten in Höhe von 575.000 €.
Vor den Wortmeldungen führte Herr Schavan zur Diskussion um benannte Kosten aus:
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenberechnung in 12/2019 stand die potenzielle Nutzung noch gar nicht fest. Klar war, dass eine sogenannte „Vierte Nutzung“ im kulturellen Bereich zu ermöglichen ist.
Daher wurden Kosten benannt, die über das normale Maß an Planung in diesem Stadium (Entwurfsplanung) hinausgingen. Dafür wurde der Begriff „veredelter Rohbau“ genutzt. Für diese bereits voraussichtlich zusehenden Anforderungen wurden Kosten genannt i. H. v. 1,39 Mio. Euro (Stand 12/2019).
Klar war auch, dass spezifische Kosten, die erst mit der Klarstellung der tatsächlichen Nutzung (nutzungsspezifische Kosten) zu ermitteln waren, erst zu einem späteren Zeitpunkt benannt werden können.
Da der „Nutzungs-Partner“ zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war, konnten auch noch keine spezifischen Abgrenzungen der Kosten erfolgen. Dieser Prozess setzte erst mit der Entscheidung über den Nutzer/ Betreiber ein.
Der Anteil der Kosten des Bauherrn, der im Zeitraum des „Schwebezustands“ der unklaren Nutzung nicht ermittelbar war, lag erstmals in 08/29023 vor. Dieser Anteil wurde vorher zu keinem Zeitpunkt benannt. Daher handelt es sich auch nicht um eine „Kostensteigerung“, geschweige denn einer„Kostenexplosion“. Die vorgenannte Maßnahme, die mit Kosten in Höhe von 1,39 Mio. Euro benannt wurde, wurde ohne Kostensteigerung umgesetzt.
Ratsherr Herr Hecker fragte nach, ob es sich bei dem Lüftungssystem um ein mobiles Klimagerät handelt.
Diesbezüglich teilte Herr Schavan mit, dass es sich hierbei um kein mobiles Lüftungsgerät handelt, welches man flexibel bewegen kann, sondern ein fest installiertes Gerät.
Im Anschluss gab es noch eine Wortmeldung von Frau Wolf zum Dachgeschoss des „Neuen Kurhaus“, ob bezüglich der dort vorhandenen Technik bereits ein Brandschutzgutachten vorliegen würde. Weiterhin kam die Frage auf, ob das Lüftungssystem bzgl. des Schallschutzpegels von 99 dB bei der Beschallung bereits berücksichtigt wurde.
Herr Schavan ergriff vorab das Wort und teilte mit, dass der Wert von 99 dB in keiner rechtlichen Verordnung verankert ist, sondern eine „Empfehlung der Gesundheitsministerkonferenz“ ist, um Gesundheitsschäden zu vermeiden.
Frau Holler führte im Anschluss weiter aus, dass selbstverständlich ein Brandschutzkonzept im Gesamtkonzept vorliegt.
Bezüglich des Lüftungssystems wurde aufgeführt, dass es sich hierbei um einevöllig neue Gerätegeneration handelt, welches gerade erst auf dem „Markt“ erschienen ist und welches es vorher in dieser Form noch nicht gab.
Herr Lauven kam im Anschluss zu Wort und lobte zunächst die Mitarbeitenden Frau Holler und Herrn Schumacher. Er teilte jedoch mit, dass die Wertung„veredelte Rohbau“ bezüglich der Kosten des Innenausbaus missverständlich war. Dennoch sei er mit dem Projektablauf nun zufrieden.
Herr Gilles kam ebenfalls zu Wort und fragte nach, welche Lautstärke nach den Schallschutzmaßnahmen effektiv nach draußen dringen würde. Frau Holler teilte mit, dass die Schallschutzmaßnahmen die zugelassenen Emissionswerte nicht überschreiten und eingehalten werden können. Diesbezüglich liegt ebenfalls ein Gutachten vor.
Frau Brinner lobte bei ihrer Wortmeldung ebenfalls nochmal die Darstellung der Mitarbeitenden Frau Holler und Herrn Schumacher und hofft nun, dass die letzten Zweifel ausgeräumt werden konnten und dass die vielseitige Nutzung des Clubs befürwortet wird. Es entstehen zwar Kosten, diese seien jedoch angemessen und gut investiert.
Zum Ende der Diskussion fügte Herr Thomas nochmals hinzu, dass er froh ist, dass die Ausschussangehörenden diesen Weg mitgehen. Wichtig sei nochmal zu sagen, dass es sich bei der vorherigen Diskussion nicht um die Inneinrichtung des Clubs handelt, sondern darum, ob grundsätzlich eine Clubnutzung möglich ist. Die Kosten in Höhe von 575.000 € sind aus seiner Sicht mehr als vertretbar und wären bei der vorherigen Variante (Lüftung im Dachgeschoss) deutlich höher ausgefallen. Wichtig ist, dass man die weiteren Schritte gemeinsam geht.
Herr Lauven führte abschließend aus, dass der Begriff des „veredelten Rohbaus“ in der Öffentlichkeit unterschiedlich gedeutet werden kann, so dass immer eine Klarstellung sinnvoll sei. Er dankt für die Aufklärung, dass es sich dabei um eine Bezeichnung handelt, die deutlich machen sollte, dass mehr hinsichtlich einer zukünftigen Nutzung vorgegeben wurde, als zu diesem damals früheren Planungsstadium üblich.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangssituation
Der Hauptausschuss ist in seiner Sitzung am 04.07.2018 dem Beschlussvorschlag von CDU und SPD gefolgt, für das Untergeschoss im Neuen Kurhaus „eine Nutzung für kulturelle Angebote, Live-Auftritte sowie Event- und Tanzveranstaltungen“ anzustreben.
Der Beschluss, ein transparentes Auswahlverfahren mit dem Schwerpunkt das Nutzungskonzept des künftigen Nutzers zu betrachten, wurde in einer weiteren Sitzung am 22.01.2020 vom Hauptausschuss gefasst.
Nach Abschluss des in Anschluss durchgeführten Verfahrens wurde in der Sitzung vom 09.06.2021 entschieden, das Untergeschoss im Neuen Kurhaus an den Verein Musikbunker e.V. zu verpachten.
Neben dem Clubbetrieb sind gemäß Bewerbungsunterlagen des Musikbunkers e.V. ergänzend auch Veranstaltungen mit moderater Lautstärke wie Lesungen, Kleinkunstveranstaltungen sowie Konzerte mit Jazzkünstlern sowie Singern / Songwritern geplant.
Die Untersuchungen zur Nutzung der Clubräume wurden zunächst, wie im Vergabeverfahren verankert, vom zukünftigen Betreiber (Musikbunker) auf eigene Kosten und Veranlassung durchgeführt. Nachdem die Untersuchungen durch den künftigen Nutzer nicht zum Ziel führten, wurde E 26 mit der Erarbeitung baulicher und technischer Lösungen beauftragt.
Als größte Herausforderung stellte sich die Anforderung des Musikbunkers heraus, Veranstaltungen mit einem Schalldruckpegel von bis zu 120 dB in den neuen Clubräumen zu ermöglichen. Dieser Wert bestätigte sich bei Schallmessungen im derzeitigen Musikbunker.
Die Auswirkungen dieser Vorgabe wurden in der vom E 26 extern in Auftrag gegebene Gutachterlichen Stellungnahme „Schalltechnische Grundsatzbetrachtung zum Clubbetrieb im Kurhaus Aachen“ vom 01.06.2022 dargelegt. Die beschriebene Bauaufgabe wurde unter den genannten Voraussetzungen als „nicht umsetzbar“ dargestellt.
Im August 2022 wurden bei einem Termin die Übertragung von Immissionen aus dem Club in das Hauptgebäude und die Nachbarbebauung mit verschiedenen Schallpegeln als „Realversuch“ demonstriert. Hieraus resultierend wurde einvernehmlich zwischen der Verwaltung und dem Musikbunker vereinbart, dass der in den Clubräumen erzeugte Schalldruckpegel auf 99 dB begrenzt wird. Da es sich hierbei nach DIN um einen Mittelwert handelt, der kurzweilige Spitzen von bis zu 110 dB zulässt, wurde der Einsatz von schallbegrenzenden „Limitern“ vereinbart.
Die Nutzung der Clubräume durch den Musikbunker wurde gleichzeitig weiter präzisiert und zur Erfüllung aller baurechtlichen Anforderungen im Innen- und Außenbereich durch umfangreiche akustische Messungen im Gebäude konkretisiert. Das Hauptaugenmerk liegt in dem möglichst störungsfreien Parallelbetrieb der verschiedenen Nutzer Eurogress, Musikbunker und Mieter der 3. Nutzungseinheit.
Es ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Begrenzung auf 99 dB keinen baulichen, technischen oder baurechtlichen Bezug hat. Sie basiert auf einer Empfehlung der Gesundheitsministerkonferenz aus dem Jahr 2005, die den Schutz der Gesundheit der Nutzer und Besucher zum Ziel hat. Hieran orientierte sich das weitere Vorgehen.
Bei der schalltechnischen Betrachtung müssen zwei Aspekte untersucht und nachweislich auf ein gesetzlich vorgeschriebenes Maß begrenzt werden.
| die Schallübertragung zu anderen Nutzungseinheiten innerhalb des Gebäudes |
| die Schallübertragung zu benachbarten Gebäuden und Außenbereichen. |
Seit Ende 2022 laufen die Abstimmungen mit dem Musikbunker sowie die Untersuchungen der baulichen, technischen Möglichkeiten im Gebäude unter Beteiligung der weiteren Fachbereiche.
Weiteres Vorgehen:
Die Aufgabenstellung ist so definiert, dass für die beschlossene Clubnutzung mit einem festgelegten Schalldruckpegel von max. 99 dB bauliche, technische und konzeptionelle Lösungen gefunden werden, durch die sowohl eine baurechtliche Genehmigungsfähigkeit als auch ein weitestgehend störungsfreier Betrieb anderer Nutzungen im Gebäude gewährleistet wird - und dies möglichst wirtschaftlich umsetzbar.
Diese Aufgabenstellung ist hoch-komplex und führt zu aufwendigen iterativen Denk-, Planungs- und Abstimmungs-schleifen
Es wurden (immer wieder) alle baulichen und technischen Gebäudeteile auf den Prüfstand gestellt, neu bewertet und bei Bedarf umgeplant.
Der Club wird mit schallhemmend gestaltetem Eingangsbereich ausgestattet, spezielle Vorsatzschalen und Abhangdecken verhindern die Schallübertragung innerhalb und außerhalb des Gebäudes.
Nach planerischer Präzisierung des Clubbereiches und Festlegung von Eingangsbereich, Hauptraum, Technik-und Nebenräumen wurde der baurechtlich relevante Hauptraum des Clubs auf unter 200 qm begrenzt.
Dies führt zu einer geringfügig geringeren Besucherzahl (max. 400 Pers.), jedoch zu erheblichen baurechtlichen Vereinfachungen und dadurch zu ebenso erheblichen Planungsvereinfachungen, die sich kostenreduzierend auswirken.
Wesentliche Herausforderungen bei der Clubnutzung bilden die notwendigen technischen Systeme wie Lüftungsanlage, Entrauchung, Sprinklerung u.ä., sowie alle damit verbundenen Durchdringungen der Trennwand zwischen Club und Hauptgebäude, die den Schalltransport maßgeblich begünstigen.
Technische Lösungen wie Schalldämpfer etc. sind entweder nicht zulässig (Entrauchung) oder in den beengten Platzbedingungen (Raumhöhen) räumlich und wirtschaftlich nicht zu verorten (Lüftung).
Diese Systeme wurden daher den neuen Bedingungen angepasst und wesentlich umgeplant.
Hierbei wurden weitere Einsparpotentiale konsequent genutzt.
Alle jetzt vorgenommenen Änderungen in Planung und Ausführung konnten in die Bau- und Vergabeabläufe noch rechtzeitig integriert werden. Es werden hierdurch keine weiteren terminlichen Verzögerungen erzeugt.
Trotz erforderlicher Anpassungen in der Erschließung und Grundrissgestaltung wird die Barrierefreiheit vollumfänglich gewährleistet.
Kosten
Der Kostenanteil für den nutzungsneutralen „veredelten Rohbau“ wurden bereits im Juli 2019 (also vor Zuschlag an den Musikbunker) mit ca. 1.390.000 € beziffert und sind im Gesamtbudget für die Sanierung des Neuen Kurhauses bereits berücksichtigt. Die Anpassung des Gesamtbudgets durch die multiplen Krisen und Preissteigerungen der letzten Jahre beinhalten bereits die anteiligen gestiegenen Kosten für diesen sogenannten „veredelten Rohbau“.
Es ist aus Sicht des E 26 unabdingbar, zukunftsorientiert auch eine allgemeingültige Nutzung jenseits des Musikbunkers in den „Clubräumen“ zu gewährleisten, falls ein entsprechender Vertrag entweder nicht zustande kommt oder dieser irgendwann auslaufen sollte.
Durch die oben beschriebenen Änderungen und Anpassungen, aber auch durch das zähe Ringen des Projektteams mit den zahlreichen externen Fachplanern und Sonderfachleuten und das beharrliche Einsetzen für die Projektziele konnten die angenommenen Kostenkorridore immer stärker nach unten reduziert werden.
Mit Stand 29. KW sind die sich ergebenden Mehrleistungen zur Verwirklichung der vorgesehenen Nutzung als „Club“ mit Kosten i.H.v.rd. 575.000 € verbunden. Diese sind hinreichend verifiziert.
Die Betriebsleitung des Gebäudemanagement hält dies für eine herausragende Leistung der fachlich Beteiligten und verzeichnet dies als Erfolg einer professionellen Projektsteuerung!
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 121047
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=121047
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-08-11 E 26_0131_WP18 Sachstandsbericht Ne SAO.pdf
19.11.2024
148.9 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung des Betriebsausschusses für das Gebäudemanagement
- Gremium
- Betriebsausschuss Gebäudemanagement
- Datum
- Di., 05.09.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 26 - Gebäudemanagement
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 20:01
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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