Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans der Stadt Aachen 1988 für die Aufstellung einer Sitzbank zum Andenken an eine Verstorbene (Richterich, Flur 2, Flurstück 1881)
FB 36/0307/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Die Beratung des Tagesordnungspunktes war zunächst für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorgesehen. Herr Formen ist der Meinung, dass eine Beratung im öffentlichen Teil erfolgen könne, da der Name der antragstellenden Person nicht genannt worden sei. Die Auffassung des Herrn Formen wird sowohl seitens des Gremiums als auch seitens der Verwaltung geteilt und es erfolgt eine Verschiebung des Tagesordnungspunktes in den öffentlichen Teil der Sitzung.
Herr Formen befürchtet, dass durch die Genehmigung der Aufstellung einer Sitzbank ein Präzedenzfall geschaffen werde und zukünftig weiterer derartiger Anträge folgten.
Herr Slevogt schlägt vor, anstatt der Sitzbank einen Sitzstein aufzustellen, um eine Möblierung der Landschaft zu vermeiden. Frau Bümmerstede erwidert, dass der Antragsgegenstand das Aufstellen einer Sitzbank sei und dieser nicht ohne weiteres abgeändert werden könne.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung nicht.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die antragstellende Person begehrt die Genehmigung für die Aufstellung einer Sitzbank als Andenken an seine verstorbene Frau am Geuchter Feldweg in Aachen-Richterich (s. Lageplan).
Der betroffene Bereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans, der hier ein Landschafts-schutzgebiet festsetzt. Daher bedarf das Vorhaben einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans. Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt die Befreiung dafür zu erteilen, da durch das Vorhaben weder der Charakter des großflächigen Schutzgebietes beeinträchtigt wird, noch die Schutzzwecke des Schutzgebietes (Naturhaushalt, Landschaftsbild) erheblich beeinträchtigt werden. Im Gegenteil wird hierdurch der Schutzzweck der Erholung gefördert, ohne dass erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft ausgelöst werden.
Nach Prüfung und Abwägung aller Belange kann die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde zugelassen werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 121056
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=121056
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-07-31 FB 36_0307_WP18 Antrag auf Befreiung SAO.pdf
28.4.2025
365.5 KB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung des Naturschutzbeirates
- Gremium
- Naturschutzbeirat
- Datum
- Di., 15.08.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 19:46