15. August 2023 um 17:00, Verwaltungsgebäude Katschhof
TOP 7Öffentlich

Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans der Stadt Aachen 1988 für die Aufstellung einer Sitzbank zum Andenken an eine Verstorbene (Richterich, Flur 2, Flurstück 1881)

FB 36/0307/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die Beratung des Tagesordnungspunktes war zunächst für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorgesehen. Herr Formen ist der Meinung, dass eine Beratung im öffentlichen Teil erfolgen könne, da der Name der antragstellenden Person nicht genannt worden sei. Die Auffassung des Herrn Formen wird sowohl seitens des Gremiums als auch seitens der Verwaltung geteilt und es erfolgt eine Verschiebung des Tagesordnungspunktes in den öffentlichen Teil der Sitzung.

Herr Formen befürchtet, dass durch die Genehmigung der Aufstellung einer Sitzbank ein Präzedenzfall geschaffen werde und zukünftig weiterer derartiger Anträge folgten.

Herr Slevogt schlägt vor, anstatt der Sitzbank einen Sitzstein aufzustellen, um eine Möblierung der Landschaft zu vermeiden. Frau Bümmerstede erwidert, dass der Antragsgegenstand das Aufstellen einer Sitzbank sei und dieser nicht ohne weiteres abgeändert werden könne.

Beschluss

Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung nicht.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung nicht.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die antragstellende Person begehrt die Genehmigung für die Aufstellung einer Sitzbank als Andenken an seine verstorbene Frau am Geuchter Feldweg in Aachen-Richterich (s. Lageplan).

Der betroffene Bereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans, der hier ein Landschafts-schutzgebiet festsetzt. Daher bedarf das Vorhaben einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans. Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt die Befreiung dafür zu erteilen, da durch das Vorhaben weder der Charakter des großflächigen Schutzgebietes beeinträchtigt wird, noch die Schutzzwecke des Schutzgebietes (Naturhaushalt, Landschaftsbild) erheblich beeinträchtigt werden. Im Gegenteil wird hierdurch der Schutzzweck der Erholung gefördert, ohne dass erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft ausgelöst werden.

Nach Prüfung und Abwägung aller Belange kann die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde zugelassen werden.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-07-31 FB 36_0307_WP18 Antrag auf Befreiung SAO.pdf

28.4.2025

365.5 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Naturschutzbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 15.08.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 19:46