6. September 2023 um 17:00, Rathaus
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Benennung einer inneren Erschließung im Bereich der Simpelvelder Straße 48 / Gut Muffet

FB 62/0026/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Dr. Otten kritisiert das Verfahren. Die Entscheidung über die Namensfindung für den in Rede stehenden Bereich hätte der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vorgelegt werden sollen.

Herr Ferrari erläutert, die Eigentümer des Gutes hätten ihn angesprochen mit dem Wunsch, den Bereich in Gut Muffet zu benennen. Diese Anregung habe er an die Verwaltung gegeben zur Prüfung, ob dies möglich sei. Das Ergebnis der Prüfung liege jetzt vor.

Herr Dr. Otten bekräftigt, der richtige Weg wäre gewesen, den Vorschlag der Eigentümer in die Bezirksvertretung zu bringen. Vielleicht hätte die Bezirksvertretung einen anderen Namen gefunden.

Herr Mohr teilt den Einwand von Herrn Dr. Otten.Eine Diskussion darüber, wie man den Bereich benennen möchte, sollte erfolgen. Er beantragt, das Thema bis zur nächsten Sitzung zu vertagen und sich bis dahin Benennungsvorschläge zu überlegen.

Frau Luczak weist darauf hin, dass Vorschläge zur Benennung von Bürger*innen, der Politik und der Verwaltung gemacht werden können. Die Verwaltung habe den Vorschlag der Bürger*innen angenommen und schlage der Bezirksvertretung vor, diesem Vorschlag zu folgen. Die Bezirksvertretung könne sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließen oder anders beschließen.

Herr Bezirksbürgermeister Ferrari lässt über den Antrag von Herrn Mohr, das Thema zu vertagen, abstimmen. Der Antrag wird mit 1 Ja-Stimme mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beschließt die innere Erschließung im Bereich der Simpelvelder Straße 48 / Gut Muffet „Am Gut Muffet“ zu benennen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie beschließt die innere Erschließung im Bereich der Simpelvelder Straße 48 / Gut Muffet

„Am Gut Muffet“

zu benennen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind in der Stadt Aachen die Bezirksvertretungen zuständig. Die verwaltungstechnische Abwicklung führt der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung durch.

Vorschläge zur Benennung können von Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung gemacht werden.

Im Bereich des Gut Muffet (Simpelvelder Straße 48) sind umfangreiche Umbau- und Erweiterungsarbeiten sowie Nutzungsänderungen geplant, die die Vergabe von neuen Hausnummern auslöst.

Die Eigentümer von Gut Muffet haben sich an Herrn Bezirksbürgermeister Ferrari gewandt mit der Anregung, den Bereich der inneren Erschließung „Am Gut Muffet“ zu benennen. Begründet wird das Anliegen damit, dass eine Straßenbenennung „Am Gut Muffet" die identitätsstiftende Wirkung des historischen Gutshofes aus dem 18. Jahrhundert, welches in den 1960er Jahren zu einem Wohn- und Atelierhaus umgebaut wurde, auf den Stadtteil noch verstärken würde.

Diese Anregung wurde von der Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung mit dem Auftrag zur Prüfung übersandt.

Die Prüfung der Anregung durch die Verwaltung ergab:

Die betreffende Fläche ist bisher offiziell nicht gesondert benannt. Die umliegenden Gebäude mit den jeweiligen Adressen der anliegenden Straßen können ohne Änderung den einzelnen Straßen zugeordnet werden. Nach den Planungsangaben des Eigentümers soll die Erschließung aller Hauszugänge über den künftigen inneren Bereich geführt werden. Somit hat eine Straßenumbenennung keine Adressänderung der umliegenden Anwohner zur Folge.

Die Verwaltung hält es daher für möglich, der Anregung der Eigentümer von Gut Muffet zu entsprechen und die innere Erschließung im Bereich der Simpelvelder Straße 48 / Gut Muffet in „Am Gut Muffet“ zu benennen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-08-15 FB 62_0026_WP18 Benennung einer inne SAO.pdf

19.10.2024

3.9 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 17
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 06.09.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:02