19. September 2023 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 5Öffentlich

Koordination Durchgängige Sprachbildung in der Stadt Aachen

FB 45/0414/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Haring dankt der Verwaltung für die Vorlage und erkundigt sich danach, wie die Entscheidung getroffen werde, welche Kinder die Angebote besuchen könnten und ob die Teilnahme bei einer Zusage verpflichtend sei.

Frau Pautsch erläutert, dass der Prozess mit einem Anmeldezeitraum beginne. Es werde frühzeitig eine Information über die geplanten Kurse und die gewünschte Zielgruppe an die Schulen kommuniziert. Die Verwaltung sei bemüht, den Fokus zunächst auf die Kinder zu legen, die erst vor Kurzem nach Deutschland – meist die Kinder mit einer Aufenthaltsdauer von unter einem Jahr – gekommen seien und somit den höchsten Sprachförderbedarf hätten. Dies werde auch transparent gemacht. Es werde darauf vertraut, dass die Schulen einen guten Überblick über die Bedarfe ihrer Schülerinnen und Schüler hätten und die Eltern bei der Anmeldung ihrer Kinder begleiten und unterstützen würden. Es gebe für Eltern aber auch die Möglichkeit, ihre Anmeldung direkt an die Verwaltung zu schicken.

Im Idealfall würden sich dann die Anmeldungen mit den verfügbaren Plätzen decken, in Einzelfällen könne es aber auch vorkommen, dass nicht allen Kindern ein Platz angeboten werden könne. Unter Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer und möglichen Hinweisen seitens der Schulen werde versucht, eine bestmögliche Auswahl zu treffen. Eltern, deren Kinder kein Platz angeboten werden könne, würden darüber informiert, dass sie sich für die künftigen Ferienangebote erneut bewerben könnten. Gleichzeitig prüfe die Verwaltung, ob das betreffende Kind alternativ einen anderen Kurs besuchen könne.

Das Angebot sei freiwillig und kostenlos. Daher vertraue die Verwaltung darauf, dass die Kinder die Kurse aus freien Stücken besuchen würden. Da die Zielgruppe aus jüngeren Kindern bestehe, die noch am Anfang ihres Spracherwerbs stünden, seien die Angebote spielerisch und alltagsintegriert. Es solle so wenig wie möglich schulisch aufgebaut sein.

Frau Schmitt-Promny dankt Frau Pautsch für die Ausführungen. Die Angebote seien aus ihrer Sicht immens wichtig. Es sei auch erschreckend, wie viele Kinder in der 4. Klasse nicht vernünftig lesen und schreiben könnten. Es sei eine gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Schule, hierfür Lösungswege zu finden. Da die Kurse bislang ausschließlich in den Ferien angeboten würden, erkundigt sie sich danach, ob es denkbar wäre, zusätzliche Angebote außerhalb der Ferien über das ganze Jahr verteilt zu realisieren. Ebenso erkundigt sie sich danach, welche Akteure sich in Aachen mit dem Thema der Sprachförderung befassen würden und ob es möglich sei, diese untereinander zu vernetzen. Möglicherweise biete das die Chance, neue Ideen zu finden oder bestehende Konzepte weiterzuentwickeln.

Herr Brötz berichtet, dass es einen regelmäßigen Austausch mit der StädteRegion Aachen zu den dort durchgeführten Schuleingangsuntersuchungen gebe, die auch Hinweise auf die Sprachkompetenzen eines Kindes geben würden. Darüber hinaus sei man eng mit dem Kommunalen Integrationszentrum im Kontakt, welches seinerseits eigene Programme zum Bereich Sprache anbiete. Es bestehe Austausch zu allen Akteuren in diesem Feld.

Herr Kaldenbach ergänzt, dass die Verwaltung die Thematik aus einer Art Vogelperspektive betrachte. Bedauerlicherweise würden datenschutzrechtliche Bestimmungen die Arbeit einschränken, hier sei es manchmal notwendig, andere Wege zu finden. Es bestehe aber insgesamt ein guter Austausch.

Frau Vallot erkundigt sich danach, ob und wie die Verwaltung Kenntnis über die Kinder im Alter von 4 bis 6 Jahren erhalte, die keine KiTa besuchen würden.

Frau Traeger erläutert, dass das Schulamt der StädteRegion zwei Jahre vor der Einschulung eine Sprachstandsfeststellung bei jedem Kind durchführe. Werde bei einem Kind eine sprachliche Auffälligkeit festgestellt und es besuche zu dem Zeitpunkt keine Einrichtung, erhalte die Verwaltung eine entsprechende Information. Die Verwaltung versuche dann, das Kind in eine Einrichtung zu vermitteln. Sofern dies nicht möglich sei, müsse das Kind einmal wöchentlich für zwei Stunden in einer Kindertagesstätte ein Sprachförderangebot besuchen. DiesesAngebot finde in Kleingruppen oder auch alltagsintegriert in einer der PlusKitas und/ oder in Familienzentren statt.

Frau Stedwell betont, dass die Fraktion Die Grünen die koordinierende Stelle ausdrücklich befürworte und die Fokussierung auf den Elementarbereich. Je früher eine Unterstützung erfolge, desto weniger müsse im weiteren Verlauf nachjustiert werden. Mit Blick auf die unterschiedlichen Gruppengrößen erkundigt sie sich, wie diese festgelegt würden. Sie stellt fest, dass der Bedarf deutlich über die verfügbaren Kapazitäten hinausgehe und habe sich daher gefragt, ob die Größen sinnvoll erweitert werden könnten.

Frau Pautsch erläutert, dass sich die Gruppengrößen bislang stets an die Förderrichtlinien der zugrunde liegenden Förderprogramme zur Durchführung der Kurse orientiert hätten. Die Förderrichtlinien würden die Gruppengrößen konkret festlegen. Je nach Förderprogramm würden die Größen allerdings unterschiedlich hoch ausfallen: so könne eine Gruppe im Programm „extraZeit“ zwischen 8 und 12 Kinder umfassen, im „Ferienintensivtraining“ wären es 20 bis 25 Kinder. Bei den ersten Kursen habe die Verwaltung die maximal möglichen Gruppengrößen ausgeschöpft, dies habe jedoch nicht in allen Fällen gut funktioniert. Mittlerweile könne die Verwaltung auf Erfahrungswerte zurückgreifen, diese würden dann bei der Konzipierung der Gruppen berücksichtigt. So sei es insbesondere für die jüngeren Kinder nicht sinnvoll, die Gruppengrößen voll auszuschöpfen. Es sei aus Sicht der Verwaltung zielführender, wenn die Kurse kleiner gehalten aber dafür gut funktionieren würden. Bei den älteren Kindern, insbesondere bei einer gewissen Homogenität, könne die Gruppe auch größer geplant werden. Der durch die Förderrichtlinien festgelegte, mögliche Rahmen an Plätzen werde somit individuell, aber möglichst orientiert an die Bedürfnisse der Kinder, gestaltet.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

2.Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

1.1Ausgangslage und Entwicklungen im Bereich Sprachbildung

Sprache ist der Türöffner zu vielen Bereichen in unserer Gesellschaft und Voraussetzung zur erfolgreichen Teilnahme am Schulunterricht, nicht nur im Fach Deutsch. Sprachbildung bedeutet, Schülerinnen und Schüler mit den sprachlichen Werkzeugen auszustatten, die ihnen Autonomie und Selbstbewusstsein, Präzision in der Ausdrucksweise und ein zügiges Verständnis von ggf. komplexen Texten und Vorträgen ermöglichen. Erst die Sprachkenntnisse erlauben den Schüler*innen, ihr Potential in den verschiedenen Unterrichtsfächern zu entdecken, selbstbestimmt ihren Weg durch das Bildungssystem zu gehen und am Schulleben und schließlich auch am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

In diesem Sinne betrifft Sprachbildung alle Kinder und Jugendlichen, ungeachtet ihrer Hintergründe. Sprachbildung reicht vom Neuspracherwerb bis hin zur Erweiterung des Wortschatzes. Die Kinder und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarfen im Bereich der Sprachbildung stellen demnach eine sehr heterogene Gruppe sowohl in Bezug auf ihr Alter (vorschulisch, Primar, Sekundar), ihre kulturellen Hintergründe (Neuzugewandert, mit oder ohne Migrationshintergrund) sowie ihr Sprachstandsniveau (von nicht alphabetisiert, über Deutsch als Zweitsprache bis hin zu grds. Sprachförderbedarf) dar.

Entsprechend unterschiedlich stellen sich auch die Bedarfe innerhalb der Gruppen dar. Sprachbildungsangebote müssen diese Vielfalt berücksichtigen und bedarfsgerecht gestaltet werden.

Erhebungen und wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die Anzahl an Kindern mit Entwicklungs- und Förderbedarfen im Bereich der Sprachbildung in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen ist:

Der IQB-Bildungstrend (Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen) zeigt sowohl deutschlandweit als auch länderspezifisch einen negativen Trend in diesem Bereich. Seit 2011 erreichen immer weniger Kinder den von der KMK (Kultusministerkonferenz) vorgegebenen Mindeststandard in Deutsch. Die Entwicklung ist zwischen 2016 und 2021 besonders deutlich. Betroffen sind Kinder mit und ohne Zuwanderungsgeschichte, aber bei denjenigen mit Zuwanderungsgeschichte ist die Negativentwicklung noch alarmierender.[1]

Blickt man auf die Schuleingangsuntersuchungen des Gesundheitsamts der StädteRegion Aachen, bestätigen diese einen Trend ansteigender Auffälligkeiten bei der Sprachentwicklung.

Darüber hinaus haben die pandemiebedingten Betriebseinschränkungen der Kitas und der Ausfall von Präsenzunterricht in den Schulen die Sprachentwicklung von mehrsprachigen und benachteiligten Kindern ganz besonders beeinträchtigt. Belegt wurde dies unter anderem von Forscherinnen und Forschern der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim (HAWK).[2]

1.2Personelle und finanzielle Ressourcen im Bereich Sprachbildung

Als Reaktion auf die zuvor genannten Entwicklungen und die damit verbundene hohe und tendenziell steigende Relevanz von Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Sprachbildung für immer mehr Kinder und Jugendliche, sowie mit dem Ziel, diese Zielgruppe bestmöglich auf ihrem Bildungsweg zu stärken, hat die Stadt Aachen zum 01.01.2022 eine Stelle, zunächst befristet bis Ende 2024, für den Bereich der „Koordination für durchgängige Sprachbildung“ eingerichtet.

Zum 01.09.2022 konnte die Stelle erfolgreich besetzt werden und ihre Arbeit aufnehmen.

Für die Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen und Projekten, sowie zur Finanzierung möglicher kommunaler Eigenanteile bei der Inanspruchnahme von Förderprogrammen wurden für das Haushaltsjahr 2024 Mittel im Haushalt angemeldet. Sofern Maßnahmen aus laufenden Förderprogrammen finanziert werden können, werden diese immer vorrangig betrachtet. Gleichzeitig bieten die Haushaltsmittel auch die Möglichkeit, einige Maßnahmen eigenständig zu gestalten und sie damit individuell bestmöglich an die bestehenden Bedarfe anzupassen.

1.3Förderprogramme

Extra-Zeit zum Lernen

Dieses Förderprogramm war zuletzt in das Landesförderprogramm „Ankommen und Aufholen“ integriert und ist zum Ende der Sommerferien ausgelaufen.

Aktuell ist die Landesregierung in Überlegungen, ob für 2024 ein vergleichbares Programm neu aufgelegt wird. Hierzu gibt es jedoch noch keine verlässlichen Aussagen.

Über das Programm Extra-Zeit konnten bis zu 80% der förderfähigen Gesamtausgaben (Honorar + Sachausgaben) für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote und damit u.a. auch für Sprachbildungsmaßnahmen genutzt werden.

FIT (Ferien-Intensiv-Training)

Dieses Förderprogramm richtet sich konkret an neu zugewanderte Schüler*innen und finanziert Sprachfördermaßnahmen, die in den Schulferien durchgeführt werden.

DasLandesförderprogramm FITwurde zuletzt bis zum 31.12.2027 (!)verlängert.

Auch über dieses Programm werden bis zu 80% der förderfähigen Gesamtausgaben für Honorar und Sachausgaben bezuschusst. Der Eigenanteil der Stadt Aachen beträgt demnach 20%.

1.4Aktuelle Beschlusslage

Zuletzt wurde in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 25.10.2022 über die Sprachfördermaßnahmen der Stadt Aachenberichtet(vgl. Vorlage FB 45/0283/WP18). Bereits in der Sachstandsvorlage aus Juni (vgl. Vorlage FB 45/0238/WP18) zu diesem Themenfeld hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung einen erweiterten Beschlussvorschlag gefasst und die Verwaltung damit beauftragt, „Möglichkeiten zur Verstetigung des Projektes, inklusive der Weiterfinanzierung zu erarbeiten“.

Im Folgenden werden die Arbeits- und Tätigkeitsfelder, die seit Besetzung der Stelle im Spätsommer 2022 bearbeitet wurden, vorgestellt und erläutert.

  1. Arbeitsbereiche der Koordination für Durchgängige Sprachbildung

2.1Sprachferienmaßnahmen für Schüler*innen

Ein Schwerpunkt seit Besetzung der Stelle war die Fortführung von Sprachferienmaßnahmen; vorrangig über die Inanspruchnahme der Förderprogramme „Extra-Zeit“ und „FIT“. Neben der Beantragung und Abwicklung der Fördergelder ist damit auch die Planung, Organisation und Begleitung bei der Durchführung der Kurse verbunden.

Das Angebot von Sprachferienmaßnahmen wird in der Stadt Aachen bereits mehreren Jahren angeboten. Mit Besetzung der Stelle konnte es sowohl im Hinblick auf die Quantität als auch aufgrund von regelmäßiger Evaluation qualitativ ausgeweitet und verbessert werden. Zwischenzeitlich werden Sprachferienmaßnahmen in den Oster-, Sommer- und Herbstferien an verschiedenen Standorten für verschiedene Alters- und Zielgruppen angeboten. Hierbei wird sich möglichst an den aktuellen Bedarfen orientiert.

Seit dem letzten Sachstandsbericht zu umgesetzten Maßnahmen (vgl. Vorlage FB 45/0283/WP18) konnten über die beiden Förderprogramme im Zeitraum Herbst 2022 bis zum Ende der Sommerferien 2023 insgesamt 14 Maßnahmen an unterschiedlichen Standorten durchgeführt werden, an denen ca. 330 Schüler*innen teilgenommen haben.

Für die Herbstferien 2023 sind weitere Sprachferienmaßnahmen geplant.

Eine Übersicht der einzelnen Maßnahmen findet sich in Anlage 1.

2.2Weitere Tätigkeitsfelder

Vorschulische Sprachförderung

Als weitere relevante Zielgruppe für Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Sprachbildung wurde die Gruppe der Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren identifiziert, die ohne KiTa-Platz sind und gleichzeitig einen hohen Sprachförderbedarf aufweisen. Zielsetzung ist, diese Kinder bis zum Eintritt in die Schule bestmöglich beim Erwerb der erforderlichen Sprachkompetenzen zu unterstützen.

Hierbei ist darauf zu achten, dass passende Konzepte für diese Altersgruppe gestaltet werden, die Sprache eher spielerisch und im besten Fall innerhalb eines Sprachbads gemeinsam mit anderen Kindern vermitteln. Gemeinsam mit der Fachabteilung sind hierfür Ideen zur organisatorischen, konzeptionellen und finanziellen Gestaltung einer solchen Unterstützungsmaßnahme erarbeitet worden.

Aktuell liegt ein erster Konzeptentwurf vor und die Maßnahmen sollen in Kürze beginnen. Da es sich um ein neues Konzept handelt, sollten die Maßnahmen fortwährend im Hinblick auf mögliche Anpassungsbedarfe überprüft und Anfang 2024 evaluiert werden.Hierüber wird zu gegebener Zeit gerne in einer Sitzung berichtet.

Sprachförderung/-bildung in der OGS

Bereits in der Vorlage aus Herbst 2022 wurde der Bereich „Sprachförderung/-bildung in der OGS“ als ein weiterer Ansatz für die Koordination durchgängige Sprachbildung genannt.

Diesbezüglich wurden erste Gespräche mit den Beteiligten aus diesem Bereich geführt, um Bedarfe zu ermitteln bzw. diese zu konkretisieren und mögliche Ansatzpunkte zu finden, die als Grundlage für weitere Überlegungen zu Maßnahmen und konzeptionellen Ideen dienen.

Bedarfsermittlung und Beratung

Für die Ermittlung von Bedarfslagen in der Stadt Aachen im Bereich der Sprachförderung/-bildung hat die Koordination für durchgängige Sprachbildung eine Vielzahl von Gesprächen, u.a. mit den einzelnen Fachabteilungen des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule, dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Kolleg*innen aus dem Kommunalen Integrationszentrum, dem Bildungsbüro der StädteRegion, der Schulaufsicht sowie weiteren Beteiligten aus der Praxis, wie z.B. Schulen, OGS und Trägern der freien Jugendhilfe geführt, um die konkreten Bedarfe in den einzelnen Bereichen zu identifizieren.

Darüber hinaus berät sie die Fachabteilungen, Akteure vor Ort aus Schule und OGS sowie andere Fachbereiche bei themenspezifischen Fragestellungen und/oder unterstützt bei der Entwicklung von zielgruppenspezifischen und bedarfsgerechten Konzepten und Projekten im Bereich der Sprachförderung und -bildung.

Evaluation

Seit Besetzung der Stelle wurden die Sprachferienmaßnahmen systematisch evaluiert, um Optimierungsbedarfe zu ermitteln. Hierbei wurden sowohl organisatorische und strukturelle Fragestellungen als auch konzeptionelle Themen und Rückmeldungen/Feedback zur Wirksamkeit der Maßnahmen mit einbezogen.

Die zentralen Punkte der erfolgten Evaluation, ein Auszug der Rückmeldungen zu Lernfortschritten und Entwicklungen der Schüler*innen, die von Seiten der Schulen, Sprachlernbegleitungen und/oder Eltern kommuniziert wurden sowie die daraus resultierenden Schlussfolgerungen für die Konzeption zukünftiger Maßnahmen findet sich in Anlage 2.

Netzwerkarbeit und Vertretung in Gremien

Die Koordination für Durchgängige Sprachbildung nimmt an den Netzwerktreffen für Grundschulen und weiterführende Schulen des Kommunalen Integrationszentrums teil, erhält dort Einblick in die Arbeit der Lehrkräfte und bewirbt die städtischen außerschulischen Angebote zur Sprachförderung. Außerdem ist sie aktiv im NRW-weiten digitalen Austauschformat „KI Austausch FIT und Co.“ um dort Anregungen rund um die Sprachferienkurse zu sammeln.

  1. Fazit/Ausblick

Betrachtet man die Entwicklungen aus den letzten Jahren zeigt sich, dass das Thema der Sprachförderung/-bildung weiter an Bedeutung gewonnen hat und zu erwarten ist, dass die Aufgabe, geeignete Unterstützungsmaßnahmen mit dem Ziel, einer gelingende Bildungsbiographie für möglichst alle Kinder und Jugendlichen in der Stadt Aachen zu fördern, eine dauerhafte sein wird.

Die Sprachferienmaßnahmen, die seit mehreren Jahren in der Stadt Aachen durchgeführt werden, bilden hier zwischenzeitlich einen verlässlichen und wichtigen Baustein beim Deutschspracherwerb für viele Kinder und Jugendliche, der mit Besetzung der „Koordination für durchgängige Sprachbildung“ weiter ausgebaut werden konnte und über die regelmäßige Evaluation auch qualitativ verbessert wird.

In diesem Bereich wird angestrebt, die laufenden Maßnahmen weiter zu verstetigen und sie als „Willkommensangebot“ für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche zu etablieren. In Zusammenarbeit mit Schulen und anderen Bildungsakteuren ist vorgesehen, ähnliche Ferienkurskonzepte zu entwickeln, die auf zurzeit noch nicht ausreichend berücksichtigte Bedarfslagen im Bereich der Sprachbildung reagieren (bspw. Alphabetisierung, Schrifttraining, vorschulische Sprachförderung).

Neben der Initiierung und Umsetzung von Sprachferienmaßnahmen sind weitere Aufgabenfelder der Koordination für durchgängige Sprachbildung, bestehende Bedarfslagen entlang der Bildungskette der Kinder und Jugendlichen zu ermitteln und gemeinsam mit den Beteiligten und den Fachabteilungen geeignete Konzepte, Projekte und Maßnahmen zu entwickeln.

Die bislang erfolgten Ansätze, u.a. im vorschulischen Bereich sowie der OGS gilt es weiter auszuarbeiten und strukturell zu verankern.

Für die Erhebung der Bedarfe, sowie die Entwicklung und Etablierung geeigneter Unterstützungsangebote mit den jeweiligen Fachabteilungen sowie den Aufbau und die Pflege von Netzwerkstrukturen sind ein kontinuierlicher personeller Ressourceneinsatz unerlässlich, um den vielfältigen Bedarfen in diesem breit gefächerten Themenfeld aktiv begegnen zu können.


[1]Vergleiche P. Stanat, S. Schipolowski, R. Schneider, K. A. Sachse, S. Weirich, S. Henschel (Hrsg.):IQB-Bildungstrend 2021 - Kompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik am Ende der 4. Jahrgangsstufe im dritten Ländervergleich – Pressemappe, https://www.iqb.hu-berlin.de/bt/BT2021/Bericht/, Aufruf am 07.08.2023.

[2] Vergleiche K. Schäfer, Prof. Dr. T. Rohrmann:Sprachbildung in Corona-Zeiten - Auswirkungen von pandemiebedingten Kita-Schließungen auf Sprachentwicklung von Kindern und Sprachförderung in Kitas, https://www.nifbe.de/fachbeitraege/beitraege-von-a-z?view=item&id=966:sprachbildung-in-corona-zeiten&catid=336, Aufruf am 07.08.2023.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-08-30 FB 45_0414_WP18 Koordination Durchgae SAO.pdf

31.10.2024

306.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 19.09.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:07

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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