19. September 2023 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Leistungsvereinbarungen im Bereich der Jugendhilfe: hier: Auswirkungen neuer TVÖD

FB 45/0422/WP18 · Entscheidungsvorlage

Leistungsvereinbarungen im Bereich der Jugendhilfe:hier: Auswirkungen neuer TVÖD

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Tillmanns zitiert eine Aussage aus der Vorlage, wonach die städteregionale Diskussion sowie die landesspezifischen Entscheidungen mit zu berücksichtigen seien. Er erkundigt sich danach, von welcher Diskussion bzw. welcher Entscheidungen die Rede sei.

Herr Brötz erläutert, dass es vor zwei Wochen auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in der StädteRegion Aachen ein Gespräch zur Finanzierung der Leistungen der freien Träger, u.a. in den Bereichen soziale Pflege, KiTas, OGS, OTs, etc. gegeben habe. An diesem Gespräch hätten auch Bürgermeister, Beigeordnete und Amtsleitungen von Stadt und StädteRegion teilgenommen. Es sei gemeinsam nach Lösungen gesucht worden, wie weiter vorgegangen werden könne. Am Morgen der heutigen Sitzung habe es dazu erneut einen Austausch des Verwaltungsvorstandes der Stadt sowie der Verwaltungskonferenz der StädteRegion gegeben. Der gemeinsame Konsens sei, dass sich das Vorgehen nicht zu weit auseinander bewege. Die landesspezifischen Entscheidungen würden die Frage nach der finanziellen Unterstützung von Seiten des Landes betreffen, inwieweit das Land den Kommunen entgegenkommen würde. Das Land reagiere noch verhalten, dabei sei ein Signal zum jetzigen Zeitpunkt wichtig, damit Stadt und StädteRegion das weitere Vorgehen planen könnten.

Herr Tillmanns unterstreicht, dass es wichtig sei, mit dem heutigen Beschluss ein Signal in Richtung der freien Träger zu entsenden, dass sie nicht alleine seien. Die StädteRegion habe ihrerseits mit der Aufnahme des Ergebnisses aus dem Tarifabschluss mit in die Leistungsvereinbarungen bereits ein starkes Signal gesendet. Wie die Stadt Aachen damit umgehe, bleibe bis zu den Haushaltsberatungen abzuwarten. Gleichzeitig betont er die Solidarität des Kinder- und Jugendausschusses mit den Trägern und das Bemühen, nicht nur den Status Quo zu erhalten, sondern die offene Jugendarbeit weiter zu unterstützen. Er habe die Hoffnung, dass die Auswirkungen des Tarifabschlusses in den Haushaltsberatungen berücksichtigt würden und sich gegebenenfalls ein stückweit bewältigen lassen könnten.

Herr Tillmann dankt für die geleistete Vorarbeit. Die Vorlage verdeutliche die Belastungen, die der Tarifabschluss für die freien Träger und die Kommune bedeuten würden. Aufgrund der noch anstehenden Haushaltsberatungen sei zwar heute noch keine konkrete Aussage möglich. Dennoch sei er froh, dass die Inflationsausgleichszahlung an die Träger habe ausgezahlt werden können. Daher werde die SPD-Fraktion den Beschlussvorschlag unterstützen.

Herr Breuer bedankt sich über den Konsens im Hinblick auf die Ausgleichszahlung. Bezüglich der Tarifsteigerungen merkt er an, dass es trägerbezogene Besonderheiten gebe, die mit geprüft und unter Berücksichtigung derer entsprechende Einzelberechnungen durchgeführt werden müssten. Er erkundigt sich nach dem weiteren Vorgehen und wie die vorliegenden Anträge der freien Träger nun in die Haushaltsberatungen einfließen würden.

Herr Kaldenbach erläutert, dass die eingegangenen Anträge für die Haushaltsberatungen vorgemerkt seien. Wie in jedem Jahr würde die Verwaltung die Anträge bewerten. Sofern verwaltungsseitig noch Fragen aufkommen würden, würden diese mit dem Träger geklärt. Auf Basis der Prüfungen werde die Verwaltung der Politik im Rahmen der Haushaltsberatungen eine Empfehlung geben.

Frau Scheidt bekräftigt, dass die Anträge wie immer behandelt würden.

Auf Nachfrage von Herrn Weinen erläutert Herr Kaldenbach, dass das Vorgehen im OGS-Bereich abweichend sei. Zwar gelte auch hier, dass die Haushaltsberatungen abgewartet werden müssten, bevor verbindliche Aussagen getroffen werden könnten. Allerdings sei es nicht notwendig bzw. möglich, trägerspezifische Berechnungen durchzuführen, da es ein trägerunabhängiges, einheitliches Förderkonzept gebe.

Frau Hoffmann bedankt sich für das positive Signal, dass die Träger finanziell unterstützt würden. Sie habe festgestellt, dass die Zuschussstruktur sehr heterogen und vermutlich historisch gewachsen sei. Hier befürchte sie Unsicherheiten bis hin zu einer Konkurrenzsituation in der Trägerlandschaft. Sie erkundigt sich daher, ob es nicht möglich sei, eine pauschale Regelung für alle Träger zu finden.

Frau Scheidt weist darauf hin, dass die Individualität die Stärke der freien Träger sei. Alle Anträge würden von Verwaltung und Politik gewissenhaft geprüft und bewertet. Die bislang im Rahmen der Haushaltsberatungen gefassten Beschlüsse würden ihrer Ansicht nach auch gut wiederspiegeln, welch hohen Stellenwert die Angebote im Bereich der Jugendarbeit der freien Träger hätten. Sie betont, dass in den vergangenen Jahren keine Kürzungen von Seiten des Ausschusses vorgenommen worden seien.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung entsprechend der Ausführungen den betroffenen Trägern der Jugendhilfe im Rahmen der Leistungsvereinbarungen einen ergänzenden Zuschuss in 2023 zu gewähren, um hiermit die durch die Zahlung der tarifbedingten Einmalzahlungen in Höhe von 3.000€/VZÄ entstehenden Aufwände zu kompensieren.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung entsprechend der Ausführungen den betroffenen Trägern der Jugendhilfe im Rahmen der Leistungsvereinbarungen einen ergänzenden Zuschuss in 2023 zu gewähren, um hiermit die durch die Zahlung der tarifbedingtenEinmalzahlungen in Höhe von 3.000€/VZÄ entstehenden Aufwände zu kompensieren.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage

Ausgelöst durch die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst (TVöD) und den damit verbundenen vereinbarten Einmalzahlungen, sowie den strukturellen Steigerungen ab 01.03.2024 und den gestiegenen Verbraucher/Energiekosten (Inflation) melden die anerkannten Träger derJugendhilfe einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf und damit verbunden einen erhöhten Zuschuss der Stadt Aachen zur Aufrechterhaltung ihrer Leistungen im Jugendhilfebereich an. Dies geschieht durch bereits vorliegende formale Anträge zum Haushaltsjahr 2024 ebenso wie in Gesprächsrunden adressiert an Politik und Verwaltung.

So haben u.a. die Träger der offenen Jugendarbeit die Übernahme der lt. Tarifvertrag zu zahlenden Einmalzahlung (Inflationsausgleich) für das Jahr 2023 beantragt und eine strukturelle Erhöhung ab dem Jahre 2024 im Umfange von 15%.

Grundsätzlich sieht die Verwaltung die durch den Tarifabschluss ausgelöste besondere Finanzierungssituation der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe und der damit verbundenen Dienstleistungen. Insoweit besteht eine grundsätzliche Bereitschaft zu unterstützen und damit verbunden auch das finanzielle Engagement der Stadt Aachen anzupassen.

Der Bereich der Leistungsvereinbarungen im Bereich der Jugendhilfe der Stadt Aachen ist gekennzeichnet von extrem heterogenen und historisch sehr unterschiedlich gewachsenen Zuschussstrukturen. Darüber hinaus unterliegen die sehr unterschiedlichen Aufgabenfelder auch sehr unterschiedlichen finanziellen gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Insoweit empfiehlt die Verwaltung keine pauschale Erhöhung der Zuschüsse für alle Träger und Angebote. Vielmehr sollte eine trägerindividuelle Berechnung der voraussichtlichen tariflichen Auswirkungen folgen. Hierbei sind die bereits in den vergangenen Jahren erfolgten tariflichen Erhöhungen und Zuschusserhöhungen der Stadt Aachen einzubeziehen.

Seitens der Verwaltung wird daher folgendes vorgeschlagen:

Für das Jahr 2023:

Im Jahr 2023 wird die inflationsbedingte Einmalzahlung in voller Höhe (3.000 Euro je Vollzeit Äquivalent) von der Stadt Aachen übernommen und in 2023 an die Träger ausgezahlt. Hierfür wird bei den Trägern eine entsprechende Abfrage erfolgen. Die Träger müssen sicherstellen und erklären, dass die Zahlung entsprechend verwendet wird, dass jede*r Mitarbeiter*in auch nur einmal und maximal die ihm/ihr gemäß seinem/ihrem Gesamtbeschäftigungsumfang entsprechende Summe erhält.

Da wie oben bereits ausgeführt es sich um einen sehr individuellen und heterogenen Bereich handelt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verifizierte abschließende Gesamtsumme dargestellt werden.

Die hiermit verbundenen Aufwände werden in Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzsteuerung gem. § 33a II KomHOV NRW i. V. m. § 5 NKF-CUIG isoliert.

Für das Jahr 2024

Eine konkrete Aussage hinsichtlich einer eventuellen Übernahme oder Akzeptanz geltend gemachter Tarifsteigerungen kann derzeit nicht erfolgen. Hier werden mehrere Faktoren zu berücksichtigen sein. Eine pauschale Indexierung verbietet sich aufgrund der unterschiedlichen trägerbezogenen Gegebenheiten. Ebenso ist auch die (städte-) regionale Diskussion zur Gesamtthematik mit zu betrachten und zu bewerten. Daraus folgt, dass in jedem Fall auch unter Berücksichtigung bereits bestehender vertraglicher Indexierungsgrundlagen konkrete Einzelberechnungen erforderlich sein werden. Eventuell werden ja auch noch die landesspezifischen Entscheidungen relevant werden. Die ggf. ermittelbaren Beträge werden vorsorglich zum Haushaltsplan 2024 angemeldet. Im Übrigen wird eine abschließende Regelung und Entscheidung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Der Rat der Stadt Aachen wird in der kommenden Sitzung am 27.09.2023 entsprechend informiert.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Konkrete finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst nach Rückmeldung der freien Träger bezüglich der zu berücksichtigenden VZÄs. In 2023 erfolgt eine Isolierung gem. § 33a II KomHOV NRW i. V. m. § 5 NKF-CUIG.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-08-30 FB 45_0422_WP18 Leistungsvereinbarun SAO.pdf

31.10.2024

15.7 MB

Metadaten

TOP
Ö 15
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 19.09.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen wurden nachgereicht.
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:07

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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