Ratsantrag 314/18 der Fraktionen Grüne und SPD vom 24.01.2023 – Queeres Leben in Aachen stärken
FB 56/0310/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Dr. Pavlovic, Rainbow e. V., referiert anhand einer Powerpoint-Präsentation zum Thema „Queeres Leben in der Region Aachen - Aufgaben und Ziele“. Die Präsentation findet sich in der Anlage dieser Niederschrift. Angesprochen werden z. B. die Frage, wer die queere Community ist, statistische Daten zur Community, wichtige Meilensteine der Entwicklung der Community in der Region Aachen, die Vorstellung verschiedener Gruppen (wie SchLau, das Queer-Referat, Rainbow, Shalk, trans*unity, Aidshilfe und Knutschfleck), aktuelle Projekte wie die Zeitschrift „Diva“, die Aktion „queerfriendly places“, Angebote zur psychosozialen Beratung, Kooperationen mit IHK und Bistum sowie weitere kurz-, mittel- und langfristige Aufgaben und Ziele.
Am Ende der Ausführungen danken der Vorsitzende und Mitglieder der verschiedenen Fraktionen für die wertvolle Arbeit der verschiedenen queeren Vereine, Gruppen und Verbände.
Danach werden Fragen aus dem Kreis der Ausschussmitglieder gestellt und beantwortet.
Angesprochen werden etwa Themen wie die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur Stärkung der Akzeptanz von Belangen queerer Menschen in der Stadtgesellschaft und zur finanziellen Unterstützung queerer Organisationen seitens der Verwaltung, die bisherige Zurückhaltung der StädteRegion Aachen bei der finanziellen Unterstützung queerer Organisationen in und um Aachen, statistische Zahlen zur Sichtbarkeit queeren Lebens in Aachen und zum Anforderungskatalog, den „queerfriendly places“ erfüllen müssen.
Zur Frage der Konzepterstellung seitens der Verwaltung berichtet Herr Tönnes, dass der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration bereits im Frühjahr erste Gespräche geführt habe und nun eine weitere Gesprächsrunde anstehe. Herr Tönnes hebt hervor, dass es sich um ein Querschnittsthema handele, das in der Gesamtverwaltung einen hohen Abstimmungsbedarf und die Erschließung zusätzlicher Ressourcen z. B. an zusätzlicher Arbeitskraft in der Verwaltung erfordere. Insofern sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, wann die Verwaltung das von der Politik gewünschte Konzept vorlegen könne.
Herr Tillmanns erinnert an die geltende Beschlusslage des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vom 19. Januar 2023 zur Frage der finanziellen Förderung queerer Organisationen seitens der Stadt Aachen. Damals sei mehrheitlich beschlossen worden, dass eine finanzielle Förderung ausschließlich auf entsprechenden Antrag einer queeren Organisation hin und nach a) vorheriger Vorstellung der Organisation im Ausschuss und b) einem Einzelbeschluss des Ausschusses über die jeweilige Mittelvergabe erfolgen solle. Ebenso sei die Verwaltung mit der Entwicklung von Kriterien beauftragt worden, welche sachlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein*e Antragsteller*in als förderwürdig gelten könne. Im Ergebnis kritisiert Herr Tillmans die grün-rote Koalition dafür, dass sie sich gegenüber der Verwaltung bis heute nicht mit Nachdruck dafür eingesetzt habe, dass die am 19. Januar 2023 verabschiedeten Beschlüsse im Rahmen der bereits laufenden finanziellen Förderung queerer Organisationen im Jahr 2023 Beachtung finden.
Herr Tönnes entschuldigt sich für die Verwaltung. Er erklärt, dass er den Umstand schlicht und ergreifend übersehen habe, dass die Fördermittel erst Zug-um-Zug gegen eine Vorstellung der Antragsteller*innen in der Ausschusssitzung und einen sich daran anschließenden Beschluss des Ausschusses über die finanzielle Förderung für jeden Einzelfall hätten ausgezahlt werden sollen. Im Zusammenhang des bestehenden Zeitdrucks bei der Fördermittelvergabe bei gleichzeitiger Vakanz der für die Bewilligung zuständigen Sachbearbeitungsstelle habe er sich um die zügige Bescheidung der bereitgestellten Mittel bemüht. Der Vorsitzende und die Ausschussmitglieder bekunden Herrn Tönnes ihren Respekt für seine klaren Worte und nehmen die Entschuldigung an. Verschiedene Mitglieder des Ausschusses erklären weiter, dass Fehler immer passieren könnten.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden debattieren die Fraktionen darüber, wie der Beschlussvorschlag der Verwaltung im Lichte der Beschlusslage vom 19.01.2023 sinnvoll ergänzt bzw. geändert werden könnte.
Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Tillmanns, dass die finanzielle Förderung der queeren Organisationen seitens der CDU weiter unterstützt werde. Er schlägt folgende Ergänzung des Beschlussvorschlags der Verwaltung vor:
- Satz 1, Kenntnisnahme, wie ursprünglicher Beschlussvorschlag der Verwaltung.
- Danach einfügen: „Er beauftragt die Verwaltung kurzfristig Förderrichtlinien für die Vergabe zu entwickeln und diese dem Ausschuss zur Beschlussfassung ebenso vorzulegen wie die Förderanträge selbst. Auf den Beschluss des Ausschusses vom 19.01.2023 wird Bezug genommen.“
Im Anschluss unterbricht der Vorsitzende die Sitzung für fünf Minuten, um den Ausschussmitgliedern der grün-roten Koalition die Möglichkeit geben, sich zum geänderten Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion zu beraten.
Als die Sitzung fortgesetzt wird, präsentiert Frau Koentges für die Koalition folgenden geänderten Beschlussvorschlag:
- Satz 1, Kenntnisnahme, wie ursprünglicher Beschlussvorschlag der Verwaltung.
- Danach neu einfügen: „Er beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit den Vereinen kurzfristig Förderkriterien für die Folgejahre zu entwickeln und dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Auf den Beschluss des Ausschusses vom 19.01.2023 wird Bezug genommen.“
Herr Tillmanns lehnt diesen Vorschlag insoweit ab, als dass die Notwendigkeit im Ausschuss über jede Förderung eines Antrags einzeln zu entscheiden nicht darin enthalten sei.
Verwaltungsseitig sichert Herr Thomas zu, dass die Verwaltung sich in Zukunft strikt an die Vorgaben des Beschlusses vom 19.01.2023 halten werde.
Die Vertreter*innen der Koalition lenken ein und nehmen, wie von der CDU-Fraktion gewünscht, die Vorlage- und Beschlusspflicht für alle einzelnen Förderanträge in den Beschlusstext auf.
Am Ende der Debatte ergeht so einstimmig der folgende, geänderte Beschluss:
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird weiter berichten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Beschluss in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vom 19.01.2023 zu den Haushaltsplanberatungen 2023 wurden in den Produktbereich des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) unter anderem Mittel für den Haushalt 2023 wie folgt eingestellt:
- Anträge Queerer Organisationen, 75.000 Euro
- Förderung CSD, 25.000 Euro
sowie für die Haushaltsjahr 2024 und 2025
- Anträge Queerer Organisationen, 125.000 Euro
vorgesehen.
Mit Ratsantrag 314/18 vom 24.01.2023 beantragen die Fraktionen von Grünen und SPD, dass die Verwaltung
- ein Konzept zur Unterstützung der Angebote für LGBTQIA+-Personen zu erarbeiten, welches den Angebotsträgern Fördermöglichkeiten aufzeigt
- Leistungsvereinbarungen mit den im entsprechenden Beratungsbereich tätigen Organisationen trifft
- Die Ausrichtenden des CSD in Aachen unterstützt
- Gespräche mit der StädteRegion mit dem Ziel zu führen, eine gemeinsame Förderkulisse abzustimmen
- innerhalb ihrer eigenen Strukturen dafür Sorge zu tragen, dass die Belange von LGBTQIA+-Personen im Rahmen der Gleichstellung berücksichtigt werden und deren Akzeptanz gefördert wird.
Bezüglich der Antragsbegründung wird auf den als Anlage 1 beigefügten Ratsantrag verwiesen.
Ein erstes Gespräch über die mögliche Unterstützung hat der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration mit Vertretern von Rainbow e.V. im Frühjahr 2023 geführt. Als Dachverband für die queeren Organisationen in Aachen sowie auch für vereinzelt noch nicht eigener Vereinsform organisierte Akteure/Gruppen, hat der Verein Rainbow die Koordination für diese wahrgenommen.
Es bestand die einvernehmliche Einschätzung, dass, sowohl auf Seiten der queeren Organisationen als auch auf Seiten der Verwaltung, Strukturen für eine längerfristige Zusammenarbeit erst entwickelt werden müssen. Aufgrund der vorgelegenen Dringlichkeit wurde prioritär die finanzielle Unterstützung der Organisationen im Jahr 2023 erörtert. Seitens der Verwaltung wurde erläutert, wie diese kurzfristig auf den Weg gebracht werden können (Antragstellungen auf Grundlage von Projektbeschreibungen und Finanzierungsplänen). Im Zuge dessen wurden entsprechende Anträge sodann im Zeitraum vom 01. bis 19. April 2023 bei der Verwaltung eingereicht (Anlage 2).
Finanzielle Unterstützung
Gemäß der im Haushaltsplan 2023 dazu bereitgestellten Mittel hat die Verwaltung Zuwendungsbescheide wie folgt erteilt:
- Förderung des CSD, 25.000 Euro
- Förderung Rainbow e.V., 51.000 Euro
- Förderung Rainbow Sports Aachen e.V., 5.000 Euro
- Förderung Queerreferat an den Aachener Hochschulen e.V., 5.000 Euro
- Förderung AIDS-Hilfe Aachen e.V. (Projekt SchLAu), 14.000 Euro
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage befindet sich ein weiteres Gespräch – möglichst noch vor der Sitzung am 28. September 2023 - zwischen Vertretungen von Rainbow e.V. und dem Fachbereich, Wohnen, Soziales und Integration in der Terminplanung. In diesem und ggf. auch in Folgegesprächen sind u. a. die Möglichkeiten des Abschlusses von Leistungsvereinbarungen zu prüfen.
Ferner hat die Verwaltung erste Gespräche mit der StädteRegion geführt, konkret mit den dortigen Dezernaten III – Herrn Dr. Ziemons und V – Herrn Terodde. Es wurde vereinbart, dass die von den beiden Herren Dezernenten jeweils formulierten Positionierungen bezüglich des Aachener Ratsantrags hier in der Vorlage wiedergegeben werden:
Dezernat III - Herr Dr. Ziemons
„Die StädteRegion Aachen finanziert und unterstützt sowohl im Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes und der Sozialplanung, als auch als untere Gesundheitsbehörde verschiedene Institutionen, die sich bei persönlichem Bedarf auch um Belange der LGBTQIA+-Community kümmern. Dabei handelt es sich sowohl um Beratungsstellen (z.B. für Selbsthilfegruppen, AIDS-Hilfe, Suchthilfe, Kurberatung) als auch um konkrete gesundheitsbezogene Unterstützung, wie z.B. STD-Testungen, die auch anonym möglich sind, sowohl im Gesundheitsamt als auch bei freien Trägern. Wichtig ist der StädteRegion dabei, dass keine wie auch immer geartete Stigmatisierung entsteht, so dass die Angebote grundsätzlich für alle Bevölkerungsgruppen offen sind.“
Dezernat V - Herr Terodde
„Im Kontext der LGBTQIA+-Unterstützungsangebote zielt das Projekt SchLAu auf Aufklärungsarbeit an Schulen und in Jugendeinrichtungen und ist damit im Bildungsbereich zu verorten. Da Innere Schulangelegenheiten betroffen sind, ist das Schulamt für die Städteregion Aachen eingebunden. Die kommunalen Schulträger in der Städteregion Aachen werden regelmäßig im Rahmen der Bildungsdezernent/innen-Konferenz informiert. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Bitte des Trägers, den Aufwand für die Antragsstellung und die Abrechnung zu reduzieren, ist es zielführend, das Vertragsverhältnis auf die AIDS-Hilfe sowie die städteregionale Verwaltung zu begrenzen und den städtischen Finanzierungsbeitrag über die differenzierte Umlage Städteregion Aachen einzubringen.
Operativ ist das Bildungsbüro der Städteregion Aachen tätig, das über den Lenkungskreis gesteuert wird, in dem neben dem Beigeordneten für Bildung, Jugend und Kultur als stellv. Vorsitzendem weitere leitende Mitarbeiter der Stadt Aachen vertreten sind.
Der Intention des Antrags, eine gemeinsame, abgestimmte Förderkulisse aufzusetzen, wird hiermit Rechnung getragen.“
Konzepterstellung
In konzeptioneller Hinsicht ist festzustellen, dass es sich bei dem Thema „Queeres Leben“ um eine mehrere Verwaltungsbereiche betreffende Querschnittsaufgabe handelt. Die Erstellung eines Gesamtkonzepts, welches sowohl die Darstellung der Fördermöglichkeiten für die Angebotsträger als auch die Entwicklung geeigneter Maßnahmen für die Berücksichtigung der Belange sowie die Akzeptanz von LGBTQIA+-Personen beinhaltet, bedarf zum einen der Verfügbarkeit entsprechender personellen Ressourcen und zum anderen der strukturellen Verortung innerhalb der Verwaltung. Diesbezüglich sind noch verwaltungsinterne Abstimmungen notwendig. Die Verwaltung wird damit zu gegebener Zeit wieder auf die Politik zu kommen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 121375
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=121375
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-08-30 FB 56_0310_WP18 Ratsantrag 314_18 de SAO.pdf
19.11.2024
12.4 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
- Gremium
- Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
- Datum
- Do., 28.09.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 20:13
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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