17. Oktober 2023 um 18:00, Inda - Gymnasium Kornelimünster
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Verkehrsberuhigung Oberforstbacher Straße, hier: Bürgerantrag vom 10.10.2021

FB 61/0769/WP18 · Kenntnisnahme

Verkehrsberuhigung Oberforstbacher Straße, hier: Bürgerantrag vom 10.10.2021

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Der Antragsteller Dr. Lukas Nieuwenhuijsen, Anwohner der Oberforstbacher Straße im betroffenen Abschnitt, erklärt die tägliche Situation vor Ort. Seine vier Töchter nutzen den sehr schmalen Gehweg zur Schule oder zum Kindergarten. An manchen Stellen ist der Bürgersteig so schmal das man mit Kind an der Hand nicht nebeneinander gehen kann. Zu gefährlichen Situationen kommt es immer gerne, wenn Autofahrende bergauf die Grünphase der Ampel noch erwischen wollen. 30 km/h fährt dann niemand mehr. Das Ordnungsamt habe bereits einige Messungen von seinem Grundstück aus vornehmen dürfen was mittlerweile dazu führe, dass es zu irrationalem gehupe, quietschenden Reifen und Anfeindungen vor seinem Haus komme. Das sei aber ein anderes Thema, solle nur einmal erwähnt sein. Insgesamt sieht Herr Nieuwenhuijsen den Vorschlag der Verwaltung „alternierendes Parken am Seitenrand“ als nicht sehr zielführend an, da alle Anwohner Garagen oder Einfahrten haben es somit keine Fahrzeuge gibt die am Straßenrand geparkt werden können. Er gibt zu bedenken, dass er das Prinzip des alternierenden Parkens um die Geschwindigkeit der passierenden Autos zu drosseln, gemeinsam mit einigen Nachbarn bereits ausprobiert habe. Leider ohne Erfolg. Sein Vorschlag sind begrünte Inseln nach dem Vorbild des Föhrenwegs in Oberforstbach.

Herr Herr Tobias Larscheid, Teamleiter Straßenplanung, Verkehrszählungen des FB 61 gibt zu bedenken, dass Hinweise auf zu schnelles Fahren immer in einem gesamtstädtischen Zusammenhang gebracht werden müssen. Er erklärt dies anhand einer Präsentation, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt wurde. Herr Larscheid bestätigt, dass regelmäßig Verstöße durch das Ordnungsamt festgestellt wurden. Aufgrund der geschlossenen Bebauung, des schmalen Gehweges und dem alternativlosen Weg für Schul- und Kindergartenkinder sind planerische Maßnahmen wünschenswert aber nur im Sinne einer Markierung von alternierenden Parkflächen und einer Anpassung der Beschilderung. Größere bauliche Veränderungen empfiehlt der Fachbereich nicht.

Herr Szagung fragt ob man statt der alternierenden Parklösung, für die es ja offensichtlich keine Fahrzeuge gibt, eine Baken-Lösung wie in Brand auf der Nordstraß schaffen kann?

Frau Scheidt bittet darum die Kinder intensiv in den Fokus zu nehmen. Der Bürgersteig ist nachgewiesen winzig. Es wird eine dauerhafte Lösung für einen sicheren Schulweg benötigt, selbst wenn aus planerischer Sicht der städtische Zusammenhang dagegenspräche. Eine Lösung kann ja auch sein, den Bürgersteig noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Vielleicht kann man mit starkem Rückschnitt von Hecken o.ä. Platz gewinnen. Alternierende Parkplätze lösen vielleicht das „Raserproblem“, nicht aber den sicheren Schulweg für die Kinder.

Frau Göths bedankt sich bei Herrn Nieuwenhuijsen für den Bürgerantrag. Sie sieht einen engen Austausch mit der Bezirksvertretung Kornelimünster Walheim (B4) als unerlässlich an und bevorzugt weitere Beratungen dort vorzunehmen zu lassen. Der Vorschlag der Verwaltung scheint ihr derzeit zu kurz gedacht.

Herr Yavuz bezeugt viel Verständnis für die belastende Situation des Antragstellers. Lt. Messungen muss das Augenmerk primär auf die Bergab-Richtung, Richtung Kornelimünster gelegt werden, dies ist nachgewiesen die „Raserstrecke“. In der Theorie ist die Straße bereits dermaßen schmal, dass dies alleine Anlass zum drosseln des Fahrzeugs geben sollte.

Herr Nießen ist in der selbigen Straße aufgewachsen und bestätigt die Aussage des Herrn Yavuz. Eigentlich ist es nicht zu erklären warum hier immer wieder so gerast wird. Er bittet Herrn Larscheid und sein Team um eine Aufstellung von Vorschlägen/Maßnahmen die man (auch baulich) ergreifen könnte, mit hinterlegten Kosten.

Herr von Thenen beschreibt den Aachener Südraum als vom Ordnungsamtv bestens überwacht. Speziell im Gebiet der B4 werden engmaschige Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, weshalb man auch so gut sehen kann wie stark die Geschwindigkeit an manchen Stellen überschritten wird. Eindeutig ist im vorliegenden Fall die Bergabrichtung die „schlimmere“. Er hält die Lösung der Verwaltung, neue Markierungen für alternierendes Parken zu setzen für sinnvoll, gibt jedoch zu bedenken, dass auch auf der Oberforstbacher Straße im genannten Teilstück Busverkehr stattfindet. Üblicher Linienverkehr der ASEAG nicht, gewiss aber Reisebusse mit dem Ziel Benediktinerabtei und Umleitungsverkehr der ASEAG bspw. bei Sperrung der Autobahn, wie erst kürzlich geschehen. Dies könnte mit baulichen Geschwindigkeitsreduzierungen sicher nicht mehr stattfinden, dafür ist die Straße ohnehin bereits zu eng.

Herr Palm dankt Herrn Larscheid für seine Vorlage und unterstützt den Vorschlag der Fachverwaltung des alternierenden Parkens. Fußgängerkinder haben absolut Vorrang, dennoch sind kostenintensive bauliche Maßnahmen im vorliegenden Fall nicht angezeigt.Können Geschwindigkeits-Smileys eine kostengünstige und wirkungsvolle Alternative zu baulichen Maßnahmen sein? Diese werden in Kornelimünster ohnehin bereits an mehreren Stellen eingesetzt.

Herr Dopatka empfindet die Verwaltungssicht als nachvollziehbar, sieht dennoch Handlungsbedarf. Wenn laut der Anwohnenden alternierendes Parken nicht sinnvoll ist und bauliche Maßnahmen zu teuer, gibt es Kleinmaßnahmen die erfahrungsgemäß wirkungsvoll in solchen Situationen sind?

Herr Larscheid gibt zu bedenken, dass Maßnahmen wie Blumenkübel, Baken o.ä. oft verhältnismäßig klein erscheinen in der Einbringung/Unterhaltung dann aber sehr intensiv sind. Blumenkübel sind bspw. bei der Straßenunterhaltung sehr unbeliebt da diese enorm aufwändig in der Unterhaltung sind. Sie werden ständig angefahren, sind von Vandalismus gezeichnet und sehen in kürzester Zeit schäbig aus, egal wie viel Mühe man reinsteckt. Leider gibt es außerdem eine städtische Kleinmaßnahmenliste die ganz schön lang ist. Herr Larscheid bietet an, eine speziell auf die Oberforstbacher Straße zugeschnittene Maßnahmenliste zu erstellen, mit hinterlegten Kosten für eine kommende Sitzung der B4.

Herr Dopatka erweitert den Beschluss wie folgt:

Beschluss

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt zur inhaltlichen Entscheidung eine Behandlung des Themas in eine der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim. Die Verwaltung wird beauftragt im Vorfeld dieser Sitzung einen Maßnahmenliste mit hinterlegten Kosten zu erstellen und weitere Optionen zum alternierenden Parken zu prüfen. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt zur inhaltlichen Entscheidung eine Behandlung des Themas in eine der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim.

Der Antrag gilt damit als behandelt.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW bitten die Antragsteller*innen, geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen entlang der Oberforstbacher Straße (im Bereich zwischen Aachener Straße und Hausnummer 215) zu prüfen (vgl. Anlage 1).

  1. Heutige Situation

Der Bürgerantrag bezieht sich auf den Bereich der Oberforstbacher Straße zwischen Aachener Straße und Hausnummer 215.

Die Oberforstbacher Straße verbindet Kornelimünster und Oberforstbach. Sie ist weder eine klassifizierte Straße noch ist sie Teil des Hauptverkehrsstraßennetzes nach der Richtlinie für integrierte Netzgestaltung (RIN 2008) von Aachen. Der Abschnitt zwischen Aachener Straße und Hausnummer 224 liegt innerhalb der geschlossenen Ortschaft von Oberforstbach und ist beidseitig mit Wohnhäusern bebaut. Der genannte Abschnitt liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone.

Der Gehweg ist auf der nördlichen Straßenseite ca. 1,50 m breit. Auf der südlichen Seite misst er überwiegend ca. 2,00 m. Entlang der 5,50-6,00 m breiten Fahrbahn ist Fahrbahnrandparken möglich.

Der betrachtete Bereich der Oberforstbacher Straße ist nicht durch den öffentlichen Nahverkehr erschlossen.

Die Unfalllage ist laut Polizei unauffällig.

  1. Geschwindigkeitsmessungen

Seitens der Stadt Aachen wurden in 2018 und 2023 Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen. Die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Geschwindigkeitsmessungen (ohne Ahndung)

Datum

Straße

Hausnr.

Anzahl Fahrzeuge

Vzul.

Vd.

V85.

Vzul.+10

gesamt

durchschn./Tag

02.-06.03.2018

Oberforstbacher Str.

235

5.849

1.464

30 km/h

34 km/h

42 km/h

20,4%

05.-12.09.2023

Oberforstbacher Str.

209

8.713

1.260

30 km/h

32 km/h

37 km/h

6,9 %

Vzul.= zulässige Höchstgeschwindigkeit

Vd= Mittlerwert der gemessenen Geschwindigkeiten

V85= Geschwindigkeit, die von 85 % der erfassten Fahrzeuge nicht überschritten wird

Vzul. +10= Anteil Überschreitungen von 10 km/h über die geltende Höchstgeschwindigkeit

In 2018 wurden ca. 1.500 Fahrzeuge/Tag erfasst. 20,5 % der ermittelten Fahrzeuge fuhren schneller als 40 km/h. 2023 fuhren rund 7 % der 1.260 Fahrzeuge/Tag schneller als 40 km/h. Hier sei darauf hingewiesen, dass die Messungen nicht an der gleichen Örtlichkeit vorgenommen wurde.

Die Situation wird innerhalb der Verwaltung anhand des Geschwindigkeitsprofils beraten. In der Regel werden planerische Veränderungen vorgenommen, wenn 40 % der Verkehrsteilnehmer*innen die geltenden Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h überschreiten. Andernfalls ist ab etwa 15 % Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h auch die Einrichtung sogenannter Messstellen möglich. Dort wo eine Messstelle eingerichtet wird, dürfen im Anschluss Geschwindigkeitskontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Aufgrund der ermittelten Überschreitungen von ca. 20 % im Jahre 2018, wurde an der Oberforstbacher Straße eine Messstelle eingerichtet. Dort werden regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt.

Verwendet wird hierzu entweder ein semistationärer Anhänger, der über einen längeren Zeitraum vor Ort steht, oder die Messung wird aus einem Pkw heraus vorgenommen.

Verwarnungen werden hier bei einer Überschreitung von 9 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit ausgesprochen.

Messung mit semistationärem Anhänger

Datum

Anfang

Uhrzeit
Anfang

Datum Ende

Uhrzeit Ende

Messstelle

Fahrtrichtung

Anzahl

Fahrzeuge

Anzahl

Verstöße

Straße

Nr.

07.09.2022

7:26

13.09.2022

6:32

Oberforstbacher Straße

252

Aachener Straße

4904

56

07.09.2022

7:50

13.09.2022

6:40

Oberforstbacher Straße

252

Kornelimünster

4852

378

23.11.2022

9:10

29.11.2022

6:37

Oberforstbacher Straße

252

Aachener Straße

4828

32

23.11.2022

9:27

29.11.2022

6:39

Oberforstbacher Straße

252

Kornelimünster

5054

293

12.04.2023

8:46

18.04.2023

7:07

Oberforstbacher Str.

252

Aachener Str.

5440

24

12.04.2023

8:57

18.04.2023

7:10

Oberforstbacher Str.

252

Kornelimünster

6045

520

Messung mit Pkw

Datum

Uhrzeit

Messstelle

Fahrtrichtung

Anzahl Fahrzeuge

Anzahl Verstöße

Straße

Nr.

24.01.2023

19:17-21:00

Oberforstbacher Straße

235

Kornelimünster

48

1

08.02.2023

11:25-13:05

Oberforstbacher Straße

221

Kornelimünster

103

7

02.03.2023

06:49-09:30

Oberforstbacher Straße

231

Aachener Straße

237

21

02.03.2023

06:57-09:25

Oberforstbacher Straße

231

Kornelimünster

79

6

10.05.2023

11:03-13:25

Oberforstbacher Straße

231

Kornelimünster

150

14

14.08.2023

07:09-09:30

Oberforstbacher Straße

229

Aachener Straße

234

11

Auffällig ist die unterschiedlich hohe Anzahl der Verstöße je nach Fahrtrichtung. Dies kann mit der Fahrbahngeometrie und der Rechts-vor-Links-Situation am Knoten Nievelshecker Straße begründet werden. Fahrzeuge, die in Richtung Kornelimünster fahren, haben an dem Knoten Vorfahrt und erreichen daher höhere Geschwindigkeiten.

  1. Bewertung

Der Vergleich der städtischen Geschwindigkeitsmessung vor und nach dem Einrichten der Messstelle zeigt, dass sich die ermittelten Geschwindigkeiten zwar verändert haben (V85 von 42 auf ca. 37km/h), jedoch werden auch weiterhin regelmäßig Verstöße durch das Ordnungsamt festgestellt.

Der betrachtete Abschnitt der Oberforstbacher Straße liegt innerhalb geschlossener Bebauung und stellt für Schul- und Kindergartenkinder aus dem angrenzenden Wohngebiet (Im Steinfeld und Nievelshecker Straße) eine wichtige Verbindung zur Lichtsignalanlage am Knoten Aachener Straße/Oberforstbacher Straße dar. Aufgrund des vergleichbar schmalen Gehwegs auf der Nordseite (ca. 1,50 m breit) scheinen wegen der erhöhten Geschwindigkeiten planerische Maßnahmen zur Fußgängersicherung sinnvoll.

Folgende Maßnahmen sind denkbar und müssten von der Verwaltung geprüft werden:

-Markierung von alternierenden Parkflächen

-Anpassung der Beschilderung

Größere bauliche Veränderungen werden von der Verwaltung nicht empfohlen.

  1. Fazit und Empfehlung

Zur weiteren inhaltlichen Entscheidung empfiehlt die Verwaltung eine Behandlung des Themas in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Da diese Vorlage nur zur Kenntnis dient und zunächst keine Baumaßnahme mit sich bringt, werden somit auch keine CO-2- Emissionen verursacht.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig angenommen.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-09-19 FB 61_0769_WP18 Verkehrsberuhigung O SAO.pdf

21.11.2024

3.7 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4.1
Sitzung
Sitzung des Bürgerforums
Gremium
Bürgerforum
Datum
Di., 17.10.2023
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Status
öffentlich
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
5.11.2025
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:14

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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