Verkehrssituation Sief hier: Bürgerantrag vom 08.12.2021
FB 61/0770/WP18 · Kenntnisnahme
Verkehrssituation Sief hier: Bürgerantrag vom 08.12.2021
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Antragstellerin Birgit Hermanns, Anwohnerin aus Sief beschreibt den „Leidensweg“ der Siefer. Mit Ihrem Wunsch nach Verkehrsberuhigung des Ortes waren sie bereits zweimal in der B4. Ergebnis war ein bisschen mehr Beleuchtung. Und einige wenige Geschwindigkeitsmessungen in der Coronazeit. Die immer schlimmer werdenden Fluten von Umgehungsverkehr von der Monschauerstraße kommend, habe sie jetzt noch einmal tätig werden lassen. Sie selbst wohnt in einer der betroffenen Straßen und ist viel zu Fuß im Ort unterwegs. Sief hat weder breite Straßen noch Bürgersteige. Die Kinder die morgens zu den Bushaltestellen müssen um zur Schule zu kommen sind aufgrund der beschriebenen Rushhour stark gefährdet. Im Winter wird es grenzwertig gefährlich. Frau Hermanns beschriebt die Siefer als offen für jedwede Regelung, wenn denn überhaupt einmal etwas passiere. Vorstellbar sei für Sie die Ausweitung der Rechts-vor-Links Regelung, eine Bakenlösung, gerne auch alternierendes Parken, wenn die Parkplätze denn markiert würden. Dies würde auch optisch sichtbarer machen das es sich bei Sief um eine geschlossene Ortschaft und keine Landstraße handelt.
Herr Larscheid entschuldig sich bei der Antragstellerin für die Bearbeitungsdauer von über einem Jahr und erklärt, dass dies nicht der Anspruch der Fachverwaltung sei. Er zeigt die Ausgangssituation in Sief anhand einer Präsentation auf. Diese Präsentation wird der Niederschrift beigefügt. Herr Larscheid gibt zu verstehen, dass niemand an den Schilderungen der Frau Hermanns zweifele, es aber die Aufgabe der Fachverwaltung ist objektiv zu betrachten und in den gesamtstädtischen Zusammenhang einzuordnen.
So hat Sief eine hohe Freiraumqualität und ist via Ortstafel definiert mit 50 km/h. Gehwege sind, in der vorliegenden Eingruppierung der Straßen, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit bis zu 70 km/h nicht notwendig. Fußgänger*innen gehen am Rand der Fahrbahn oder benutzen dort wo vorhanden das Bankett. Es gibt ein Tempo-30-Streckengebot aus den 80er Jahren (Verkehrszeichen 136 „Achtung, Kinder“) obwohl es den Kindergarten im Bereich des heutigen Feuerwehrhauses gar nicht mehr gibt. Des Weiteren ist die Unfalllage in Sief laut Polizei unauffällig.
Ein Anwohner aus Sief bringt neben der Rush Hour, von der Monschauer Straße kommend, auch noch den Querverkehr aus Belgien, die Motorradtouristen und den Großverkehr (Landwirtschaft, LKW) ins Spiel. Die Intensivität der Verkehrsteilnehmenden sei neben der Masse, zu den Stoßzeiten ausschlaggebend. Am Ortseingang, von der Monschauer Straße kommend, wäre eine bauliche Verkehrsberuhigung wünschenswert, dann würde immerhin zunächst nicht in den Ort „reingeprescht“.
Herr M. aus Sief wohnt gerade so nicht mehr in der angesprochenen 30er Zone und fragt ob man diese nicht erweitern könnte. Des Weiteren ist es dort durch die zwar wunderschönen, aber eben sehr dichten Bäume besonders dunkel. Die Bäume schlucken fast gänzlich das Licht der spärlichen Straßenbeleuchtung. Er bestätigt die Aussage von Frau Hermanns, dass die Geschwindigkeitsmessungen in der Corona-Hochzeit gemacht wurden und damit in keinster weise repräsentativ sind. Des Weiteren war der Standort für die Messungen denkbar schlecht gewählt.
Herr Dopatka schlägt eine „pädagogische“ Lösung vor indem das Ordnungsamt regelmäßig, deutlich häufiger und vor allem an geeigneter Stelle Geschwindigkeitsmessungen mit Ahndung durchführt. Es ist davon auszugehen, dass Pendler die regelmäßig durch eine bestimmte Straße fahren bewusst zu schnell fahren. Um ein Versehen kann es sich bei solch einer Regelmäßigkeit nicht handeln. Wäre es eine Option sich die Verkehrsberuhigung in Sief in einem Jahr auf Wiedervorlage zu setzten, im Oktober 2024 im Bürgerforum erneut zusammen zu kommen und in der Zwischenzeit wie beschrieben vorzugehen? Eventuell bringen 7 oder 8 Messungen im Jahr mehr als die, lt. Fachverwaltung, „lange Liste von Kleinmaßnahmen“.
Herr Nießen kennt Sief gut von Fahrradtouren und ist über das angesprochene 30er Streckengebot an der Feuerwehrwache überrascht. Dies ließe sich nicht erkennen. Gibt es Optionen dies etwas kenntlicher zu machen und wenn es nur eine neue Beschilderung ist? Er bittet außerdem darum den Beschluss derart abzuändern, dass weitere Vorschläge der Verkehrsberuhigung in der B4 diskutiert werden.
Ein Anwohner findet das es genug Schilder im Ort gibt. Ortseingangsschild, Viehtriebsschild, Tempo 30, das alles reicht nur nicht, weil die Durchfahrenden es nicht sehen wollen. Er schlägt eine Einbahnstraßenlösung Magelspfad und Wilbankstraße vor. Würde man dies umsetzen, gäbe es zumindest auf jeder Straße nur einmal Pendelverkehr pro Tag.
Herr Larscheid gibt zu bedenken, dass Straßen auch Anforderungen entsprechen müssen. Der Landwirtschaftliche Verkehr und der ÖPNV muss durch und dementsprechend sind den infrastrukturellen Maßnahmen Grenzen gesetzt. Es stellt sich immer die Frage wo man wieviel tun kann. Die Ausweitung des Tempo 30 Streckengebotes ist mehr als unwahrscheinlich, zumal die zuständige Straßenverkehrsbehörde ja jetzt weiß, dass die Strecke dem Gebot eigentlich gar nicht mehr entspricht, da es seit langer Zeit keinen Kindergarten mehr gibt. Dass Messungen zu Coronazeiten stattgefunden haben, sagt vermutlich nichts über die Geschwindigkeitstendenz aus. Die Verkehrsmenge ist sicherlich nicht repräsentabel, bedenken muss man aber, dass das Verkehrsniveau tendenziell ohnehin nicht wieder auf das vor Corona Niveau gestiegen ist. Ein gewisses Monitoring durch das städtische Ordnungsamt kann sicherlich durch politischen Beschluss geschehen und scheint Herrn Larscheid eine sinnvolle Maßnahme zu sein. Die vorgeschlagene Einbahnstraßenlösung kommt Herrn Larscheid grob bekannt vor, dies wird er im Fachbereich nochmals recherchieren. Vermutlich ist diese Lösung bereits vor Jahren schon einmal geprüft worden. Er gibt zu bedenken, dass niemals jede Lösung von jedem gleich geliebt werden kann.
Ein Anwohner der Wilbankstraße lobt den Vorschlag des Ausschussvorsitzenden Dopatka, „erzieherische Maßnahmen“ vorzunehmen. Der berühmte Blitzanhänger darf gerne in Sief Station machen. Die letzte Messung hat knapp vor seinem Haus, zur Mittagszeit stattgefunden. Da ist selbstverständlich kaum was los. Des Weiteren befinden wir uns in Sief in einem Wasserschutzgebiet, was bauliche Maßnahmen sicherlich erschwert. Er gibt zu bedenken, selbst wenn es nun keine schützenswerte Einrichtung in Form des Kindergartens mehr gibt, gibt es doch schützenswerte Menschen die auch etwas wert sein sollten.
Frau Scheidt zieht das Fazit aus den beiden heutigen Themen, dass es in der Verkehrspolitik noch viel zu tun gibt. Das man bei einer Durchgangsgeschwindigkeit von 70 km/h keinen Bürgersteig braucht, kommt ihr regelrecht absurd vor. Beide Anträge machen deutlich das Gesprächsbedarf besteht.
Frau Göths legt dar, dass die Stadt Aachen der Initiative „Lebenswerte Städte“ angeschlossen ist. Die Initiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Derzeit legt der § 45 der Straßenverkehrsordnung - ein Bundesgesetz - fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann. Die Wiedervorlage in einem Jahr und zwischenzeitlichem Monitoring durch das Ordnungsamt unterstützt sie sehr.
Ein Anwohner fragt warum in Sief nicht einfach auch Bürgersteige gebaut werden können, wie überall sonst?
Eine Anwohnerin bestätigt nochmals, dass sich die Verkehrssituation Jahr für Jahr deutlich verschlechtert. Die Bedeutsamkeit des Themas sehe man auch daran, wie viele Siefer zur heutigen Sitzung gekommen sind. Siefer werden seitens der Stadt immer als „Stiefkinder“ behandelt. Beim Hochwasser wie auch bei der Durchgangsverkehrsproblematik. Es werden am laufenden Band Haustiere überfahren. Die einzigen Verkehrsteilnehmer im genannten Szenario die wirklich immer sehr vorbildlich und rücksichtsvoll fahren sind die Buslinien der ASEAG.
Herr von Thenen verdeutlicht, dass das Umgehungsproblem bereits in Roetgen beginnt. Die Himmelsleiter ist gerade im Winter häufig gesperrt was eine Durchfahrt durch Sief alternativlos macht. Ab November ist die Verkehrsbelastung also nochmals höher als zur Sonnenzeit. Alles heute Gehörte spricht seines Erachtens sehr wohl für Maßnahmen. „Da kann man nichts tun“ aus Mündern der Verwaltung, hält er für stark verzerrt. Zumal die Verwaltung schon folgen sollte, wenn es zu einem politischen Beschluss kommt. Er bittet daher auch um Rückspiel in die B4 um weitere Maßnahmen zu diskutieren.
Herr Yavuz bestätigt dies. Wir werden dem Bürgerantrag nicht gerecht, wenn wir diesen wie im Beschlussvorschlag „abbügeln“.
Herr Hoffner bittet darum die Beschlüsse mit Nachdruck zu verfolgen und nicht auf die lange Bank zu schieben.
Frau Hermanns fühlt sich vom Gremium gut verstanden und bedankt sich für den intensiven Austausch. Sie möchte nochmals anmerken, das dass Bankett auf dem die Fußgänger*innen lt. Straßenverkehrsordnung zu laufen haben, halbjährlich mit meterhohem Gras bewachsen ist. Die andere Hälfte des Jahres besteht es aus Wasser und Matsch. Dort zu Fuß zu gehen ist wirklich keine Alternative. Des Weiteren sind auch 50 km/h -von 70 km/h ganz zu schweigen- für einen Passanten ohne Bürgersteig wirklich sehr schnell und beängstigend, selbst wenn sich die Fahrzeuge an die 50 km/h halten.
Eine Anwohnerin befindet es dürfe sich nicht immer erst etwas ändern, wenn jemand zu Tode kommt.
Herr Szagun beurteilt eine Ablehnung von Maßnahmen aufgrund von personellen und finanziellen Gründen als Ressourcenmangel. Dies stellt für ihn keine fachliche Auskunft dar.
Herr Dopatka erweitert den Beschluss wie folgt:
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW bitten die Antragsteller*innen, die Verkehrssituation in Sief (vorrangig entlang der Raerener Straße, der Wilbankstraße und des Magelpfads) zu prüfen und ggf. zu verbessern (vgl. Anlage 1).
- Heutige Situation
Die Antragsteller*innen beantragen eine Verbesserung der Verkehrssituation in Aachen-Sief. Vorrangig sollen die Raerener Straße, die Wilbankstraße und der Magelspfad sicherer gestaltet werden.
Die Situation in Aachen-Sief stellt eine Außerortslage mit Streusiedlungscharakter dar. Es gibt keine durchgängige Bebauung mit unmittelbarer Erschließung von Grundstücken. Damit haben die dortigen Straßen einen Charakter von Außerortsstraßen. Die Verkehrswege sind entsprechend der Nutzung überwiegend in Asphalt ohne separat angelegte Gehwege ausgebaut.
Die Wilbankstraße ist Teil des Hauptverkehrsstraßennetzes nach der Richtlinie für integrierte Netzgestaltung (RIN 2008) von Aachen (Kategorie HS III). Die Kreisstraßen 38 (Magelspfad) und 39 (Raerener Straße) sind nicht im Hauptstraßennetz für den Kfz-Verkehr nach RIN 08 enthalten, da sie nach RIN 08 keine maßgebliche Verbindungsfunktion besitzen.
Laut den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) fallen die Straßen in Sief aufgrund ihrer geringen Verkehrsbelastung von weniger als 3.000 Kfz/Tag (2020 waren es bis zu 1.100 Kfz/Tag) in die Straßenkategorie LS IV (vgl. RAL Tabelle 8 Seite 19). Daraus ergibt sich die Entwurfsklasse IV (vgl. RAL Tabelle 7 Seite 19). Für diese sind bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis zu 70 km/h für den Fußgängerverkehr nach den RAL keine separaten Anlagen für den Fußverkehr notwendig (vgl. RAL Abschnitt 3.3 Seite 22). Somit gehen Fußgänger*innen am Rand der Fahrbahn oder benutzen dort wo vorhanden das Bankett. Dies ist aufgrund der geringen Verkehrsbelastung durch Kfz und Fußgänger*innen in solchen Fälle möglich. Nichtsdestotrotz wurde der Bereich der Ortslage Sief vor längerer Zeit mit einer Ortstafel definiert, so dass in diesem Bereich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Ausnahme bildet der Bereich etwa zwischen Pfeiferweg und Baumgartsweg. Hier wurde in den 80er-Jahren ein Tempo-30-Streckengebot zusammen mit dem Verkehrszeichen 136 „Achtung, Kinder“ beschildert, da sich damals ein Kindergarten im heutigen Feuerwehrhaus befand.
Der Bereich ist durch den öffentlichen Nahverkehr (Linie 16) erschlossen, wobei die „Hauptbusachse“ über den Pfeiferweg verläuft. Zu Schulzeiten finden auch Fahrten über die Haltestelle „Baumgartsweg“ statt.
Die Unfalllage in Sief ist laut Polizei unauffällig.
Geschwindigkeitsmessungen
Seitens der Stadt Aachen wurden seit 2019 diverse Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen. Die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
Geschwindigkeitsmessungen (ohne Ahndung)
Datum | Straße | Hausnr. | Anzahl Fahrzeuge | Vzul. | Vd. | V85. | Vzul.+10 | |
gesamt | durchschn./Tag | |||||||
02.-08.10.2019 | Raerener Str. | 344 | 2493 | 406 | 50 km/h | 43 km/h | 52 km/h | 2,8% |
14.-17.01.2020 | Raerener Str. | Haltestelle Baumgartsweg | 2089 | 703 | 30 km/h | 47 km/h | 57 km/h | 78,3% |
20.-23.10.2020 | Wilbankstr. | 27 | 3205 | 1079 | 50 km/h | 39 km/h | 58 km/h | 10,1% |
23.-27.10.2020 | Pfeiferweg | 38 | 2008 | 519 | 50 km/h | 50 km/h | 64 km/h | 22,6% |
02.-10.03.2023 | Wilbankstr. | 143 | 3815 | 198 | 50 km/h | 51 km/h | 63 km/h | 23,1% |
Vzul.= zulässige Höchstgeschwindigkeit
Vd= Mittlerwert der gemessenen Geschwindigkeiten
V85= Geschwindigkeit, die von 85 % der erfassten Fahrzeuge nicht überschritten wird
Vzul. +10= Anteil Überschreitungen von 10 km/h über die geltende Höchstgeschwindigkeit
Es wurden maximal ca. 1.100 Fahrzeuge/Tag erfasst. Auf der Raerener Straße wurde im Bereich der Tempo 30-Regelung eine Überschreitung von 78,3 % festgestellt. Die höchsten Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit von Tempo 50 wurde mit 23,1 % auf der Wilbankstraße ermittelt.
Die Situation wird innerhalb der Verwaltung anhand des Geschwindigkeitsprofils beraten. In der Regel werden planerische Veränderungen vorgenommen, wenn 40 % der Verkehrsteilnehmer*innen die geltenden Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h überschreiten. Andernfalls ist ab etwa 15 % Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h auch die Einrichtung sogenannter Messstellen möglich. Dort wo eine Messstelle eingerichtet wird, dürfen im Anschluss Geschwindigkeitskontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
Bei der Beratung werden immer auch die örtlichen Begebenheiten berücksichtigt.
Die Verwaltung hat die Einrichtung einer Messstelle durch das Ordnungsamt beschlossen. Daraufhin wurden am Baumgartsweg seit Mai 2022 drei Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Verwarnungen werden hier bei einer Überschreitung von 9 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit ausgesprochen.
Messung mit Stativ
Datum | Uhrzeit | Straße | Standort | Fahrtrichtung | Vzul. | Anzahl Fahrzeuge | Verstöße |
11.05.2022 | 07:42-12:15 | Raerener Str. | Haltestelle Baumgartsweg | Lichtenbusch | 30 km/h | 130 | 53 |
04.05.2023 | 7:09-10:30 | Raerener Str. | Haltestelle Baumgartsweg | Lichtenbusch | 30 km/h | 161 | 50 |
08.09.2023 | 7:09-09:20 | Raerener Str. | Haltestelle Baumgartsweg | Lichtenbusch | 30 km/h | 88 | 20 |
- Bewertung
Mit Ausnahme der Messung am Baumgartsweg zeigt keine der Geschwindigkeitsmessungen eine Überschreitung von mind. 10 km/h in 40 % der erfassten Fälle.
Damit liegt die Überschreitung in einer Größenordnung, in der bauliche oder verkehrsrechtliche Maßnahmen zwar wünschenswert sind, aber in Abwägung der örtlichen Gegebenheiten sowie im gesamtstädtischen Vergleich aufgrund der begrenzten personellen und finanziellen Mittel von den verkehrslenkenden Dienststellen der Stadt Aachen nicht empfohlen werden.
Heute befinden sich nach Definition der Straßenverkehrsordnung (StVO) keine schützenswerten Einrichtungen (Kita, Schule, Spielplätze, Sporthallen) in Sief. Zwecks Schulwegsicherung der Kinder, die im Siedlungsbereich Baumgartsweg wohnen und die Haltestelle „Sief Schule“ erreichen wollen, wird trotzdem an der Tempo-30-Regelung zwischen Pfeiferweg und etwa Baumgartsweg festgehalten, da keine Gehwege zur Verfügung stehen. Zusätzlich wurde die Beleuchtung im Bereich der Haltestelle „Baumgartsweg“ verbessert. Da die Messungen des Ordnungsamts einen rückläufigen Anteil der Verstöße an der Messstelle Baumgartsweg zeigen, soll an der Durchführung der Messungen festgehalten werden.
Weitere Maßnahmen werden aufgrund des Streusiedlungscharakters nicht empfohlen.
- Fazit und Empfehlung
Aufgrund der Siedlungssituation und der geringen Verkehrsbelastung von maximal 1.100 Fahrzeugen/Tag, sind die Geschwindigkeitsmessungen in Sief im gesamtstädtischen Vergleich mit Ausnahme der Situation am Baumgartsweg als unauffällig zu bewerten. Daher werden von der Verwaltung keine planerischen Maßnahmen empfohlen.
Es können weiterhin Geschwindigkeitskontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Da diese Vorlage nur zur Kenntnis dient und zunächst keine Baumaßnahme mit sich bringt, werden somit auch keine CO-2- Emissionen verursacht.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 121398
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=121398
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-09-19 FB 61_0770_WP18 Verkehrssituation Si SAO.pdf
20.1.2025
10.6 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4.2
- Sitzung
- Sitzung des Bürgerforums
- Gremium
- Bürgerforum
- Datum
- Di., 17.10.2023
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Status
- öffentlich
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 5.11.2025
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 20:14
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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