26. September 2023 um 17:00, Eurogress Aachen
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Jahresabschluss Eurogress Aachen 2022

E 88/0074/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Hennefeld teilt unter Bezug auf den vorliegenden Jahresabschlussprüfungsbericht 2022 mit, dass die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Neumann und Partner MBB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zu keinerlei Einwendungen geführt hat und dem Eurogress Aachen mittels eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks eine ordnungsgemäße Buchführung attestiert wurde. Die Freigabe von Dezernat II liegt ebenfalls vor. Das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 (ohne Umspannwerk Borngasse) schließt gegenüber dem Ansatz (-3.138.000 EUR) um 900.820 EUR besser ab als geplant. Für das Jahr 2022 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.194.821,62 EUR (nach Verrechnung mit dem positiven Ergebnis des Umspannwerks Borngasse).

Zur weiteren Erläuterung führt Frau Hennefeld aus, dass auch der Jahresabschluss 2022 noch durch das Pandemiegeschehen geprägt war.

Die geplanten Ertragsziele, die 2021 definiert wurden, konnten, bedingt durch die Aufhebung aller Corona-Maßnahmen ab dem 03.04.2022 weit übertroffen werden und lagen um 1.274.384 EUR über dem Ansatz. Mit den ab April 2022 durchgeführten Veranstaltungen konnte, auch im Vergleich zu den Vorjahren, mit -2.237.180 EUR (ohne Borngasse) ein sehr solides Ergebnis erreicht werden. Die Born-gasse schließt ebenfalls mit einem um 29.358 EUR höheren Ergebnis als geplant ab, bedingt durch eine neue Zinsvereinbarung für die Darlehn.

Der städtische Zuschuss 2022 betrug 2.247.100,00 EUR. Weiter berichtet sie, dass die Stadt Aachen dem Eurogress Aachen einen weiteren Betriebskostenzuschuss wegen der Pandemie-Auswirkungen für das Jahr 2021 in Höhe von 770.633,00 EUR gezahlt hat, der buchhalterisch aber erst im Jahr 2022 erfasst werden darf. Der Jahresfehlbetrag wird gemäß der Betriebssatzung des Eurogress Aachen mit dem allgemeinen Rücklagekapital verrechnet, dessen Wert per 31.12.2022 nunmehr 16.924.482,19 EUR beträgt.

Der städtische Zuschuss 2022 für das Neue Kurhaus betrug 200.000,00 EUR. Daneben gab es eine städtische Einlage (Sanierungskosten) in Höhe von 2.187.161,76 EUR. Das Rücklagekapital für das Neue Kurhaus per 31.12.2022 beträgt nunmehr 16.020.480,43 EUR.

Das Rücklagekapital für die Borngasse per 31.12.2022 beträgt 275.126,87 EUR.

Abschließend führt sie aus, dass das gesamte Eigenkapital zum 31.12.2022 insgesamt 33.245.654,08 EUR beträgt. Dies sind rund 52% der Bilanzsumme. Im Vergleich zum Vorjahr (49%) zeigt sich hier eine positive Entwicklung.

Frau Crumbach-Trommler spricht ein Kompliment für das gute Ergebnis aus und beglückwünscht das Eurogress Aachen zu dem guten Zinsabschluss für die Darlehn für das Umspannwerk Borngasse.

Frau Hennefeld merkt hierzu an, dass das Eurogress Aachen in den städtischen Darlehnspool inte-griert ist.

Herr Fischer bedankt sich und freut sich, dass es im Eurogress Aachen nach der Pandemie wieder so gut läuft.

Herr Pilgram bittet darum, zu erklären, dass das Rücklagekapital keine Liquidität ist.

Frau Hennefeld erläutert dazu, dass sich ein Großteil des Rücklagekapitals aus gewoge-Aktien, dem Gebäude Eurogress Aachen sowie der Entwicklung des jährlichen Fehlbetrages zzgl. des städtischen Zuschusses zusammensetzt. Liquidität wäre erst durch einen Verkauf des Gebäudes oder von gewo-ge-Aktien gegeben. Den Kapitalstamm des Neuen Kurhauses bilden die Sanierungskosten, die auf-grund der Erstattung durch die Stadt Aachen als Einlage ins Rücklagekapital behandelt werden, sowie die Einlage des Grundstückes inklusive der Musikmuschel. Hierbei handelt es sich jeweils um Vermö-genswerte, die dem Eigenkapital gegenüberstehen.

Herr Jacoby weist darauf hin, dass Frau Hennefeld in einer der letzten Sitzungen ausführlich zu dieser Thematik berichtet hat. Er dankt Frau Wulf und Frau Hennefeld.

Beschluss

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen einstimmig die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2022 für EUROGRESS AACHEN, einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.194.821,62 EUR ausweisend, gem. § 4 lit. c) EigVO NRW und die Verrechnung dieses Jahresergebnisses 2022 über das Eigenkapital/Rücklagekapital entsprechend § 17 Abs. 6 der Betriebssatzung. Weiterhin empfiehlt der Betriebsausschuss dem Rat der Stadt Aachen einstimmig die Entlastung des Betriebsausschusses EUROGRESS AACHEN für das Wirtschaftsjahr 2022 (§ 4 lit. c) EigVO NRW). Daneben erteilt der Betriebsausschuss einstimmig der Betriebsleitung des EUROGRESS AACHEN Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2022 gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für den Betriebsausschuss Eurogress:

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2022 für EUROGRESS AACHEN, einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.194.821,62 EUR ausweisend, gem. § 4 lit. c) EigVO NRW und die Verrechnung dieses Jahresergebnisses 2022 über das Eigenkapital/Rücklagekapital entsprechend § 17 Abs. 6 der Betriebssatzung. Weiterhin empfiehlt der Betriebsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Entlastung des Betriebsausschusses EUROGRESS AACHEN für das Wirtschaftsjahr 2022 (§ 4 lit. c) EigVO NRW). Daneben erteilt der Betriebsausschuss der Betriebsleitung des EUROGRESS AACHEN Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2022 gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW.

Für den Rat der Stadt Aachen:

Auf Empfehlung des Betriebsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen, den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022, einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.194.821,62 EUR ausweisend, gem. § 4 lit. c) EigVO NRW festzustellen und dieses Jahresergebnis 2022 entsprechend § 17 Abs. 6 der Betriebssatzung über das Eigenkapital/Rücklagekapital zu verrechnen. Weiterhin beschließt der Rat die Entlastung des Betriebsausschusses EUROGRESS AACHEN für das Wirtschaftsjahr 2022 gem. § 4 lit. c) EigVO NRW.


Erläuterungen

Erläuterungen:


Hinweis:

Die Mitglieder des Betriebsausschusses EUROGRESS AACHEN haben je eine gedruckte Ausfertigung des Prüfungsberichtes zum 31.12.2022 mit der der Einladung zur Sitzung am 26.09.2023 erhalten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-09-08 E 88_0074_WP18 Jahresabschluss Euro SAO.pdf

31.10.2024

18.6 MB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für das Eurogress
Gremium
Betriebsausschuss Eurogress
Datum
Di., 26.09.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 88 - Eurogress
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:10