19. Oktober 2023 um 17:00, Rathaus
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Bebauungsplan Nr. 956 -Branderhofer Weg / Am Römerhof: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB- Empfehlung zum Satzungsbeschluss

FB 61/0759/WP18 · Anhörung

Bebauungsplan Nr. 956 -Branderhofer Weg / Am Römerhof: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB- Empfehlung zum Satzungsbeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Hucke erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Herr Plum, stellvertretender Ausschussvorsitzender, übernimmt den Vorsitz. Er weist einleitend darauf hin, dass ein Exemplar des Rechtsplans im Sitzungssaal zur Einsichtnahme ausliege.

Frau Strehle erläutert die Vorlage der Verwaltung. Die dem Vortrag zugrunde liegende Präsentation steht im Ratsinformationssystem als Anlage zur Niederschrift zur Verfügung.

Für die Fraktion der Grünen kündigt Herr Schaadt Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung an. Dieser Bebauungsplan sei ein wichtiger Baustein für die Wohnraumentwicklung, das Vorhaben erfülle hinsichtlich der ökologischen Aspekte und der Energiestandards alle Vorgaben, die für eine Bebauung von städtischen Grundstücken bestünden. Man hoffe, dass es auch wegen des Schwerpunkts auf dem Gemeinwohl insgesamt ein gutes Willkommen für das Projekt in der Nachbarschaft gebe, auch wenn es in der Umgebung teils starke Bedenken gegen diese Entwicklung gebe. In der Abwägung sei man insgesamt zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei dieser Verdichtung um ein zumutbares Zusammenrücken handele, so dass man nun auch entscheiden und dem Rat den Satzungsbeschluss empfehlen wolle.

Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Baal, dass man dem Bebauungsplan in dieser Fassung leider nicht zustimmen könne. Unabhängig davon wolle man jedoch zwei Hinweise zum städtebaulichen Vertrag geben: Zum einen schlage man vor, eine Registrierungspflicht für die GbR als Vertragspartnerin festzuschreiben, damit dauerhaft nachvollziehbar bleibe, wer Ansprechpartner*in und handlungsbefugt sei. Weiterhin rege man an, eine zumutbare Frist – beispielsweise 4 Jahre – für die Fertigstellung der Hochbauten in den Vertrag aufzunehmen, um auch bei der hier beabsichtigten Grundstücksvergabe im Rahmen eines Erbbaurechts die Realisierung sicherstellen zu können.

Die grundsätzliche Ablehnung des Satzungsbeschlusses resultiere daraus, dass man in der Abwägung in einigen Punkten zu anderen Ergebnissen gekommen sei als die Verwaltung in ihrem Abwägungsvorschlag, dies betreffe insbesondere die Höhenentwicklung. Im Plangebiet seien sowohl Gebäudehöhen als auch die Umsetzung von Flachdächern festgesetzt. Da die umgebende Bebauung im Bestand zumeist Satteldächer aufweise, sei die alleinige Darstellung der Firsthöhen unvollständig. Bei Satteldächern sei in der Regel die viel niedrigere Traufhöhe an der Gebäudekante und damit im Stadtraum spürbar, dieser Aspekt habe in der Abwägung keine ausreichende Würdigung erfahren. Ein weiterer kritischer Punkt seien die Festsetzungen in Kapitel 2.3 zur Höhe baulicher Anlagen. Dort sei dargestellt, dass die festgesetzten Höhen durch bestimmte Aufbauten um bis zu 2,50m ausnahmsweise überschritten werden dürfen. Aus einer möglichen Blickperspektiven aus der StraßeAm Römerhof von Südosten herblickend und der Straße In den Zwanzigmorgen von Osten herblickend ergebe sich unter Berücksichtigung der Topografie hier ein Höhenunterschied, den man in seiner Raumwirkung nicht für lediglich„von untergeordneter Bedeutung“ halte.

Rechne man auf die an der Straße In den Zwanzigmorgen mit 207,30 m ü.NN festgesetzte Höhesowie auf die mit 210,20 m ü.NN im gesamten Quartier höchste festgesetzte Höhe 2,50 m für einen möglichen Aufzugsaufbau, berücksichtige dann noch 10° Flachdachneigung und 1,00 m Abgrabungstoleranz durchGeländemodellierung, könne voneiner Position auf dem nördlich des Forster Wegs gelegenen Parkplatzes, der nochmals deutlich abfalle und unter 190 m ü.NN liegen dürfte, eine extreme Perspektive entstehen, die in der Abwägung bislang ungenügend gewürdigt worden sei.

Ob die Abwägung zwischen Denkmalschutz und Wohnraumentwicklung nachvollziehbar und richtig vorgenommen wurde, sei angesichts der aus seiner Sicht mangelhaften Abwägung zur Höhenentwicklung nicht mehr entscheidend und müsse daher nicht weiter thematisiert werden.

Man halte es aber für grundsätzlich problematisch, dass die Stadt als Eigentümerin des Grundstücks im Rahmen der Konzeptvergabe schon früh zu dieser Planung bekannt habe. Dies habe dazu geführt, dass der Bebauungsplan auf die Bauherrnschaft zugeschnitten sei, ohne dass die Umsetzung durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gesichert werde.

Für die SPD-Fraktion äußert Herr Küppers Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung. Die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum sei für seine Fraktion ein wichtiges Anliegen, daher komme man in der Abwägung zu einer klaren Entscheidung für das Bauvorhaben. Möglicherweise gelinge es ja, die Holzbauten noch in der Höhe etwas zu reduzieren, aber grundsätzlich sei man der Auffassung, dass hier eine gute Ortsmitte für eine aktive Nachbarschaft entstehen könne. Ein zusätzlicher positiver und wichtiger Aspekt sei dabei die Realisierung einer ebenfalls benötigten KiTa, man hoffe nun auf eine zügige Realisierung.

Die beiden Anregungen der CDU-Fraktion zum Vertrag könne man unterstützen und bitte daher die Verwaltung um Prüfung bis zur Ratssitzung.

Herr Allemandberichtet, dass die Abwägung zwischen dem Bau von Wohnungen und der dadurch ausgelösten Störung des Umfelds auch in der Fraktion Die Zukunft diskutiert worden sei. Letztlich habe man sich für den Wohnraum entschieden, so dass man nun am Ende eines langen Verfahrens den Satzungsbeschluss wie von der Verwaltung vorgeschlagen fassen wolle. Unverständlich sei allerdings die Streichung der Fassadenbegrünung aus dem Vertrag, eine solche sei heutzutage aus Gründen der Klimafolgenanpassung eigentlich unverzichtbar.

Für die Fraktion Die Linke betont Herr Beus das Potential des Standorts für eine neue Ortsmitte und für die Quartiersentwicklung insgesamt. Die Abwägung halte man für nachvollziehbar und sinnvoll, insbesondere vor dem Hintergrund, dass hier vor allem bezahlbarer Wohnraum entstehen solle, der auch im umliegenden Quartier fehle. Bezüglich der Höhenentwicklung und der Sichte sei man der Auffassung, dass die Planung ein maximal verträgliches Maß erreiche, aber nicht darüber hinaus gehe. Man werde dem Satzungsbeschluss daher zustimmen.

Als Vertreter der AfD schließt sich Herr Palm der von Herrn Baal vorgetragenen rechtlichen Bewertung an. Er werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung daher ebenfalls nicht zustimmen.

Für die FDP-Fraktion legt auch Herr Helg dar, dass man den Bebauungsplanentwurf in der jetzt vorliegenden Fassung ablehne. Man unterstütze die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, auch an diesem Standort, allerdings nicht auf Grundlage dieser Planung. Neben den bereits vorgetragenen Argumenten zur Höhenentwicklung habe man auch Bedenken gegen die Abwägung der Denkmalbelange und bitte zur Ratssitzung darum, die Position der Unteren Denkmalbehörde und deren Berücksichtigung in der Abwägung nochmals zu erläutern.

Frau Strehle sagt zu, alle angesprochenen planungsfachlichen Aspekte nochmals zu überprüfen und in der Ratssitzung dazu zu berichten.

Herr Schuster ergänzt, dass man auch die Anregungen zum städtebaulichen Vertrag prüfen werde, wenn der Ausschuss die Verwaltung entsprechend beauftrage.

Herr Plum fasst die diesbezüglichen Wortmeldungen kurz zusammen und bestätigt den Auftrag des Ausschusses an die Verwaltung, die Anregung von Herrn Baal aufzugreifen und bis zur Ratssitzung zu prüfen, ob und mit welcher Formulierung die Pflicht zur GbR-Registrierung und eine Frist zur Realisierung der Hochbauten in den Vertrag aufgenommen werden können.

Abschließend betont er unter Bezugnahme auf die Diskussion, dass die Gebäudehöhen sich nicht nach den Interessen des Eigentümers richte.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 956 -Branderhofer Weg / Am Römerhof- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 956 -Branderhofer Weg / Am Römerhof- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den BebauungsplanNr. 956-Branderhofer Weg / Am Römerhof- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

hier: Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung

Empfehlung zum Satzungsbeschluss

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 956 - Branderhofer Weg / Am Römerhof - hat im März 2014 mit der ersten Programmberatung begonnen (FB 61/1062/WP 16).

Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die vorgestellten Entwürfe zu überarbeiten, um das Denkmal vor allem im Kreuzungsbereich Forster Weg/ Branderhofer Weg stärker freizustellen. In den politischen Beratungen im Mai 2014 wurde beschlossen, die Öffentlichkeit über die überarbeitete Planung zu informieren (FB 61/1138/WP 16).

Die erste frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeitfand in der Zeit vom 29.09.2014 bis zum 10.10.2014 mit einer Anhörungsveranstaltung statt.

Seit der ersten frühzeitigen Beteiligung gab es weitere Entwicklungen, die Auswirkungen auf die Planung hatten. Hierzu zählen insbesondere der Verkauf der Doppelscheune zur Nutzung als Kita, die Gründung des Vereins Gut! Branderhof e.V. zur Schaffung eines Nachbarschafts- und Begegnungszentrums im denkmalgeschützten Branderhof sowie der Beschluss der Politik, auf Geschosswohnungsbau zu setzen. Es erfolgte eine Abkehr von der Planung von vorrangig zweigeschossigen Einfamilienhäusern hin zu einer Planung mit Geschosswohnungsbau (FB 6170370/WP 17).

Mit dem Beschluss des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses am 19.09.2017, die Grundstücke nach Konzeptqualität zu vergeben, sollte interessierten Wohn- und Baugruppen die Möglichkeit gegeben werden, auf dem Areal des Branderhofes ein gemeinschaftliches Wohnprojekt im Rahmen des experimentellen Wohnungsbaus zu realisieren (FB 56/0094/WP17).

Um die besonderen Bedarfe der zukünftigen Nutzer*innen in der Planung berücksichtigen zu können,fand ein Werkstattverfahren im Jahr 2018 statt. Die Ergebnisse wurden in Entwurfsvarianten dargestellt und am 07.02.2019 der Politik vorgestellt (FB 61/1127/WP17).

Am 05.09.2019 hat der Planungsausschuss beschlossen, die überarbeiteten Varianten der Öffentlichkeit vorzustellen (FB 61/1267/WP17). Im Rahmen der zweiten frühzeitigen Beteiligung erhielten die Bürger*innen die Möglichkeit, sich über die überarbeitete Planung zu informieren und sich zu dieser zu äußern. Die Beteiligung fand in der Zeit vom 14.10.2019 - 15.11.2019 statt.

Nicht zuletzt wegen der konkreter werdenden Planung der Bau- und Wohngruppen auch in Bezug auf die Verortung auf dem Grundstück, erfolgte am 26.08.2020 unter Berücksichtigung der Eingaben zur zweiten frühzeitigen Beteiligung ein erneuter Planungsworkshop, der von der Verwaltung initiiert wurde. Ziel war es, den städtebaulichen Entwurf weiterzuentwickeln und in der Zusammenschau mit dem Projekt des Vereins Gut! Branderhof sowie insbesondere den öffentlichen Belangen der stadträumlichen und denkmalgerechten Integration, der baulichen Struktur, der verkehrlichen Erschließung, der öffentlichen Durchwegung, der Freiraumgestaltung, etc. weiter zu qualifizieren. Der weiterentwickelte Entwurf wurde im Planungsausschuss am 14.01.2021 beraten (FB61/0035/WP18). Die vorgeschlagenen Änderungen der Verwaltung und des Planungsausschusses wurden beschlossen und flossen in den Entwurf mit ein, der auf der digitalen Informationsveranstaltung „Rund um den Branderhof“ am 26.01.2021 vorgestellt wurde. Der in der Veranstaltung gezeigte Entwurf bildete die Grundlage für den Planentwurf zur Offenlage.

Da die Lage der Straße geändert wurde, musste jedoch vor der Offenlage auch die Entwässerung umgeplant und erneut mit der Regionetz abgestimmt werden, was zu zeitlichen Verzögerungen geführt hat (FB 61/0292/WP18).

Mit der Vorlage„Quartiersentwicklung | Branderhof - Information über das weitere Vorgehen im Rahmen der Bauleitplanung“(FB 61/0504/WP18) wurde die Politik über einen von der Verwaltung geplanten Dialogtag in Kenntnis gesetzt. Dieser fand am 29.10.2022 statt und wurde mit einem öffentlichen Spaziergang für interessierteBürger*innen in der Beverau eröffnet, um über den aktuellen Stadtentwicklungsprozessund die bevorstehenden Maßnahmen im Rahmen der 2. und 3. Förderstufe des ISEKs zu informieren.Im Anschluss an den Spaziergang wurde eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Zum einen standen wohnungspolitische Fragestellungen (Wohnraumbedarf, Wohnformen,Baugruppen,...) im Vordergrund, die die beabsichtigte wohnbauliche Entwicklung auf demAreal des Branderhofes maßgeblich geprägt haben. Zum anderen wurde die planerische Umsetzung dervorgesehenen Wohnbebauung erläutert, die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes gesichert werden soll. Die Wortbeiträge entsprechen den Themen, die im Rahmen der Abwägung der Eingaben zur Offenlage behandelt werden. Aus diesem Grund wird von einer separaten Abwägung der Informationsveranstaltung abgesehen.

Der Dialogtag wurde der Offenlage vorgeschaltet, um sich im Rahmen der Offenlage sehr zielgerichtet zur Planung äußern zu können. Der Beschluss zur Aufstellung und Offenlage wurde am 08.12.2022 vom Planungsausschuss gefasst (FB 61/0488/WP18).

Die Offenlage fand in der Zeit vom 16.01. – 17.02.2023statt.Die Pläne konnten im Verwaltungsgebäude Am Marschiertor und im Internet eingesehen werden. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2)BauGB

Es sind 35 Eingaben, darunter auch Eingaben mit Unterschriftenlisten, eingegangen. Eingaben mit identischem Wortlaut werden in der Abwägung nur einmal behandelt.Auch wenn sich die Eingaben auf viele verschiedene Themen beziehen, wird die Geschossigkeit der geplanten Mehrfamilienhäuser im Hinblick auf den Denkmalschutz, die Auswirkungen auf die Nachbarbebauung, die Einfügung in die Siedlungsstruktur und im Hinblick auf das Klima am stärksten kritisiert. Zudem sorgen sich viele Bürger*innen um die zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die durch das geplante Wohngebiet entstehen und sich negativ auf die vorhandene, als angespannt wahrgenommene Verkehrs- und Parksituation auswirken würden.

Die Eingaben der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

Diese Eingaben führten nicht zu einer Änderung der Planung.

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Parallel wurden 30 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Zwei davon haben Bedenken zur Planung vorgebracht, die im Rahmen der Abwägung jedoch zu keiner Änderung der Planung führten. Aufgrund einer erneuten Stellungnahme zur städtebaulichen Kriminalprävention vom Polizeipräsidium Aachen, wurden die Hinweise in den schriftlichen Festsetzungen durch die Kontaktdaten der polizeilichen Beratungsstelle ergänzt.

Die Stellungnahmen der Behörden sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt.

  1. Weitere Änderungen

Starkregen – Hinweis in den schriftlichen Festsetzungen

Aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Gefahrensituationen durch Starkregenereignisse wurde das Plangebiet im Hinblick auf die Starkregengefährdung geprüft. Gemäß der Starkregenhinweiskarte des Landes NRW, zur Verfügung gestellt vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (https://geoportal.de/map.html), bestehen für einzelne Bereiche der Grundstücke Überflutungsgefahren durch Mulden und Absenkungen. Diese Gefahren sind bereits vorhanden und werden nicht durch den Bebauungsplan ausgelöst. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden an den gefährdeten Stellen innerhalb der allgemeinen Wohngebiete WA 1 und WA 2 geeignete Maßnahmen durch Geländemodellierungen (Festsetzung der Geländehöhe) getroffen, so dass die Gefahren entschärft werden und die Gefahr einer Wasseransammlung mit ungeregeltem Abfluss im Starkregenfall deutlich reduziert wird. Ein Hinweis auf die Starkregenhinweiskarte wurde in die schriftlichen Festsetzungen aufgenommen. Neben der Festsetzung der Geländehöhen im Bebauungsplan sind geeignete Schutzmaßnahmen durch den/die jeweilige*n Eigentümer*in zu treffen.

Fassadenbegrünung – Verzicht auf die vorgesehene vertragliche Sicherung

Von der vorgesehenen vertraglich gesicherten Fassadenbegrünung wird abgesehen.Aus Sicht der Fachverwaltung liegen keine ausreichenden Erfahrungen vor, um konkrete Aussagen zum jetzigen Stand der Planung treffen zu können. Mit den Festsetzungen und Verträgen werden jedoch effektive Maßnahmen gesichert, mit denen dem Klimaschutz und der Klimaanpassung im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren auch ohne Fassadenbegrünung ausreichend Rechnung getragen wird, zumal sich das Plangebiet nicht innerhalb des Schutzbereiches Stadtklima befindet. Der Bebauungsplan schließt Fassadenbegrünungen nicht aus, so dass diese grundsätzlich umgesetzt werden können.

Änderung der schriftlichen Festsetzung Nr. 11 „Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“

Der Stammumfang der festgesetzten standorttypischen 10 Obstbäume wie z.B. Apfel, Birne, Kirsche oder Walnuss wird auf eine Mindestgröße von 10-12 cm (Hochstamm 2 x v.o.B.) reduziert. Zum Ausgleich wird festgesetzt, dass zusätzlich innerhalb des allgemeinen Wohngebietes WA 1 drei Hainbuchen mit der Mindestgröße von 18-20 cm Stammumfang (Hochstamm 3 x v. m.B.) entlang der Straße In den Zwanzigmorgen zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten sind, um auch den vorhandenen Straßenraum zu begrünen.

Diese Änderung wird aus wirtschaftlichen Gründen vorgenommen. Es ist hierdurch keine nennenswerte ökologische oder klimatische Verschlechterung zu befürchten, da die Reduzierung des Stammdurchmessers durch das Anpflanzen von drei zusätzlichen Bäumen kompensiert werden kann.

Bisherige Festsetzung:

Innerhalb der allgemeinen Wohngebiete WA 1 und WA 2 und der festgesetzten privaten Grünfläche sind insgesamt 10 Bäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Auf den privaten Grundstücksflächen sind standorttypische Obstbäume wie z.B. Apfel, Birne, Kirsche, Walnuss oder Hainbuche in einer Mindestgröße von 18 - 20 cm Stammumfang (Hochstamm 3 x v.m.B.) zu verwenden.

Überarbeitete Festsetzung:

Entlang der Straße In den Zwanzigmorgen sind innerhalb des allgemeinen Wohngebietes WA 1 insgesamt 3 Hainbuchen mit der Mindestgröße von 18 - 20 cm Stammumfang (Hochstamm 3 x v. m.B.) zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.

Auf den privaten Grundstücksflächen innerhalb der allgemeinen Wohngebiete WA 1 und WA 2 und der festgesetzten privaten Grünfläche sind insgesamt 10 standorttypische Obstgehölze, wie z.B. Apfel, Birne, Kirsche oder Walnuss mit der Mindestgröße von 10-12 cm Stammumfang (Hochstamm 2 x v. o.B.) zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.

Städtebaulicher Vertrag – Ergänzung der Planwerke

Die Planwerke wurden durch einen Hinweis auf den städtebaulichen Vertrag als beigefügtes Dokument ergänzt, um auf dessen Existenz auch außerhalb der Begründung aufmerksam zu machen.

Weitere redaktionelle Änderungen

Zum besseren Verständnis wurden einzelne Textpassagen in der Begründung umformuliert und Inhalte klarer beschrieben.Die Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept wurden zwischenzeitlich ausgearbeitet und werden in der Begründung abschließend aufgeführt. Zur Sicherung der Mobilitätsmaßnahmen wird die Stadt Aachen parallel zur Vergabe der Grundstücke privatrechtliche Regelungen treffen.

Die oben aufgeführten Ergänzungen und Änderungen sind redaktioneller Art und dienen der Klarstellung. Ein Beschluss bzw. eine erneute öffentliche Auslegung der Planung ist nicht erforderlich.

  1. Klimanotstand

Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 19.06.2019 sollen die Auswirkungen der Beschlüsse hinsichtlich der Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte dargestellt werden, um die Gremien bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Im Sinne von § 1 a Abs. 2 Baugesetzbuch sollen Nachverdichtungsmöglichkeiten im bebauten Innenbereich gegenüber der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher oder als Wald genutzter Flächen bevorzugt zur baulichen Entwicklung genutzt werden. Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung einer Fläche innerhalb des Siedlungsbereiches. Ökologisch wertvollere Flächen werden dadurch geschützt. Aufgrund der städtebaulichen Struktur des „Baublocks“, die sich durch den Branderhof, die vorhandenen Mehrfamilienhäuser und die Kirchengemeinde bereits heute vom übrigen Siedlungsgefüge abhebt, wird eine Nachverdichtung mit Geschosswohnungsbau an diesem Standort für sinnvoll erachtet. Hierdurch kann im Vergleich zu einer Bebauung mit Einfamilienhäusern ein schonenderer Umgang mit Grund und Boden sowie eine bessere Klimabilanz je Wohneinheit ermöglicht werden. Eine kompakte Bauweise ist in jedem Fall aus Klimaschutzgesichtspunkten dem Einfamilienhausbau vorzuziehen, aufgrund des geringeren Energiebedarfs beim Heizen. Eine höhere Bauweise verringert den Flächenbedarf bei einer höheren Anzahl von Wohneinheiten.

Darüber hinaus werden im Verhältnis zu baulichen Entwicklungen im Außenbereich aufgrund der guten Verkehrsanbindung und Nähe des Plangebietes zur Innenstadt deutlich geringere motorisierte Verkehre ausgelöst, wodurch ebenfalls ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird.

Da es sich bei der Fläche um eine städtische Fläche handelt und mit den Baugruppen verschiedene Verträge geschlossen werden, ergeben sich hinreichende Einflussmöglichkeiten, eine klimafreundliche Planung sicherzustellen. Die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung werden durch Festsetzungen im Bebauungsplan sowie durch die vertraglichen Regelungen gesichert. Zu den Festsetzungen zählen, die Begrünung der Dächer und der Tiefgarage, die Errichtung von Anlagen zur Solarenergiegewinnung auf den Dachflächen, das Anpflanzen und der Erhalt von Bäumen,dieFestsetzung von privaten Grünflächen und die Festsetzung der Gebäudehöhe, die auf eine Geschosshöhe von 3,20m ausgerichtet ist, um die Errichtung der Gebäude in Holzbauweise realisieren zu können.

Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der Nutzung von privaten PKW beitragen, werden privatrechtlich gesichert, der Energiestandard der Gebäude als Effizienzhaus 40 über einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch. Um die Energieversorgung möglichst effizient zu gestalten, ist ein Energiekonzept zu erstellen, das vertraglich über Erbbaurechtsverträge mit dem Ziel gesichert werden soll, eine möglichst klimaneutrale Energieversorgung für das Quartier bereitzustellen. Auch bauliche Maßnahmen, die der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung dienen, sollen über die Erbbaurechtsverträge gesichert werden.

  1. Städtebaulicher Vertrag

Der städtebauliche Vertrag wurde zwischen der Siedlungsgemeinschaft Branderhof GbRund der Stadt Aachen abgestimmt und wird nach der Empfehlung zumSatzungsbeschluss und vor dem Beschluss des Rates unterzeichnet werden.

Über den städtebaulichen Vertrag werden unter anderem ein Anteil von 40% öffentlich gefördertem Wohnungsbau, Ausgleichszahlungen für die Aufwertung vorhandener öffentlicher Kinderspielplätze, die Umsetzung einzelner Elemente der Freiflächenplanung, eine bodenkundliche Baubegleitung und als Mindeststandard der Gebäudedas Effizienzhaus 40 gemäß der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)“ gesichert.

Das Grünkonzept ist dem städtebaulichen Vertrag als Anlage beigefügt.

  1. Erbbaurechtsverträge

Neben den unter Nr. 5 beschriebenen Maßnahmen, die dem Klimaschutz, der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung dienen, soll eine gestalterische Abstimmung der Planung über die Erbbaurechtsverträge gesichert werden.

Die Erbbaurechtsverträge werdenderzeit zwischen den Baugruppen und der Stadt Aachen abgestimmt und nach Satzungsbeschluss und mit bestehendem Planungsrecht sowie nach Beschluss im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss sowie im Rat der Stadt beurkundetwerden. Erst mit Unterzeichnung der Erbbaurechtsverträge werden die Baugruppen über die Grundstücke verfügen.

  1. Privatrechtliche Sicherung verschiedener Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept

Das von der Siedlungsgemeinschaft und dem Verein Gut!Branderhof e.V. entwickelte und mit der Verwaltung abgestimmte alternative Mobilitätskonzept soll nach Satzungsbeschluss privatrechtlich gesichert werden. Ziel ist es, langfristig das Mobilitätsverhalten der Bewohner des Quartiers und der Besucher über verschiedene Mobilitätsangebote zu ändern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Hierfür werden unter anderem Carsharing-Parkplätze und eine Bikesharing-Station realisiert sowie ein Mobilitätsbudget eingerichtet. Mit dem Mobilitätskonzept und den damit verbundenen Maßnahmen soll erreicht werden, dass mit 0,5 Stellplätzen pro Wohneinheit der Stellplatzbedarf gedeckt wird.

  1. Kosten

Für den Bau der öffentlichen Verkehrsflächen entstehen der Stadt Aachen nach derzeitigem Kenntnisstand Kosten von ca.600.000 Euro. In den Haushalt wurden hierfür entsprechende Mittel eingestellt. Gegebenenfalls ist eine Förderung und damit eine Reduzierung der Kosten im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes „Beverau“ möglich. Die konkreten Kosten für die Straßenbaumaßnahmen werden im Rahmen des Planungsbeschlusses vorgelegt werden.

  1. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Die Verwaltung empfiehlt, den Satzungsbeschluss entsprechend der Vorlage zu fassen, um damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes als Antwort auf den vorhandenen Wohnraumbedarf zu schaffen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU, FDP und AfD
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-09-12 FB 61_0759_WP18 Bebauungsplan Nr. 95 sao

16.10.2024

45.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 19.10.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:20