26. September 2023 um 17:00, Eurogress Aachen
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Bestuhlungspläne im Eurogress

E 88/0079/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Wulf bezieht sich im Wesentlichen auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen. Sie erklärt, dass Bestuhlungspläne für alle Versammlungsstätten zu erstellen sind, die der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO/SBauVO) des jeweiligen Bundeslandes unterliegen.

Da das Eurogress Aachen der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO/SBauVO) unterliegt, muss es Bestuhlungspläne erstellen und der zuständigen Behörde zur Genehmigung vorlegen. Die genehmigende Behörde für das Eurogress ist die Bauaufsicht der Stadt Aachen.

Bestuhlungspläne regeln nicht nur die Einhaltung der maximal genehmigten Personenzahlen, sie dienen auch als Flucht- und Rettungswegpläne (wie z.B. in Hotels) und sind deshalb immens wichtig. Alle Räume des Eurogress können in verschiedenen Varianten bestuhlt werden (Reihe, Bankett, parlamentarisch…) und alle Varianten müssen von der hiesigen Bauaufsicht genehmigt werden bzw. sind genehmigt. Solange sich an bestehenden Sachverhalten nichts ändert, haben die Pläne grundsätzlich rechtlichen Bestand. Die städtische Bauaufsicht hat dem Eurogress bestätigt, dass Bestandsschutz für die genehmigten Bestuhlungspläne gilt.

Frau Crumbach-Trommler fragt nach, warum die Bestuhlung bei den Sinfoniekonzerten im Europa Saal so eng gestellt wird, wo doch in den Seitenflügeln oft Plätze frei seien. Sie möchte wissen, ob das Eurogress von sich aus die Bestuhlung ändern könnte.

Frau Wulf erklärt, dass man Kapazitäten, nach Rücksprache mit Veranstalter*innen, immer verringern könne. Ausschlaggebend ist aber, wie Veranstalter*innen ihren Vorverkauf steuern. Bei den Sinfonie-konzerten sind viele Plätze von Abonnierenden fest belegt, so dass hier eine Reduzierung oder gar ein Wegfall der Plätze nicht möglich ist.

Frau Verbracken möchte wissen, wie ein Bestuhlungsplan konkret erstellt wird und wie die Abläufe sind.

Frau Wulf erläutert, dass der Antrag zur Genehmigung eines Bestuhlungsplans an die Bauaufsicht zu richten ist. Je nach Sachlage werden über die Bauaufsicht weitere Behörden, z.B. die Feuerwehr, zur Beurteilung hinzugezogen. Konkret heißt das, das Eurogress erstellt einen neuen Bestuhlungsplan und reicht diesen bei der städtischen Bauaufsicht zur Genehmigung ein. Im aktuellen Fall war das Eu-rogress Aachen der Meinung, dass die Änderungen, die sich aus der aktuellen SBauVO ergeben, an-zuwenden sind. Die städtische Bauaufsicht stellte fest, dass für die bereits genehmigten Bestuhlungs-pläne Bestandsschutz gilt.

Herr Servos bedankt sich für die Ausführungen. Er hat einen guten Eindruck vom Haus, Themen wie Digitalisierung werden aktiv angegangen. Allgemein stellt er fest, dass das Haus gut und umsichtig geführt wird und auch technisch sehr gut aufgestellt ist. Er spricht dafür größten Dank aus.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung einstimmig zur Kennt-nis. Herr Jacoby schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 18.04 Uhr.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Notwendigkeit von Bestuhlungsplänen

Bestuhlungspläne sind für alle Versammlungsstätten zu erstellen, die der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO/SBauVO) des jeweiligen Bundeslandes unterliegen.

Das können sein:

  • Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Personen fassen
  • Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Personen fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben
  • Anlagen im Freien mit Szeneflächen, deren Besucher*innenbereich jeweils mehr als 1.000 Besucher*innen fassen und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen bestehen
  • Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher*innen fassen.

Der Bestuhlungsplan zeigt die Bestuhlungsart (z.B. Reihenbestuhlung, Bankettbestuhlung, Blocktafel) inklusive der Plätze für Rollstuhlbenutzende, die Bühne oder Szenenfläche, die Anzahl und Breite der Notausgänge sowie den Verlauf der Rettungswege.

Bei verschiedenen Anordnungen, wie sie in Versammlungsstätten mit freier Bestuhlung vorkommen, ist für jede Anordnung ein besonderer Plan erforderlich.

Die Bestuhlungspläne haben dabei zwei Hauptaufgaben. Sie dienen dazu die maximal genehmigten Personenzahlen anhand der definierten Sitz- und Stehplätze im laufenden Betrieb einzuhalten. Da sie zusätzlich den Verlauf der Rettungswege darstellen, dienen sie auch als Flucht- und Rettungswegplan für die Nutzer*innen.

2. Bestuhlungsvarianten im Eurogress

Im Eurogress Aachen gibt es folgende Bestuhlungsvarianten sowie Kapazitäten:

Raum

Reihe

Plenar

Bankett

Stehempfang

Europa-Saal

1.700

845

1.400

1.400

Brüssel-Saal

430

220

293

430

Konferenzraum 1

340

192

280

350

Konferenzraum 2

180

108

100

150

Konferenzraum 3

90

60

72

100

Konferenzraum 4

76

48

78

72

Konferenzraum 5

76

48

78

72

Konferenzraum 4/5

158

96

156

174

Konferenzraum 6

80

44

84

80

Konferenzraum 7

34

24

34

36

Konferenzraum 8

34

24

34

36

Konferenzraum 7/8

78

48

65

72

Konferenzraum 9

78

54

60

70

Konferenzraum 7/8/9

152

107

120

125

Tagungstreff

66

36

24

80

Basis jeder dieser Varianten ist ein genehmigter Bestuhlungsplan.

Die Kapazitäten können im Europa-Saal variieren, da die Bühnengröße verschieden sein kann. Die Bühne im Europa-Saal besteht aus mehreren Podien, die auf das Niveau des Saales abgesenkt werden können. Wird eine große Bühnenfläche benötigt, kommen alle Podien zum Einsatz und die Kapazität im Saal verringert sich aufgrund der kleineren Grundfläche.

Wird nur eine kleine Bühnenfläche benötigt, können die einzelnen Bühnenpodien auf Saalniveau abgesenkt werden, so dass die Grundfläche im Saal und somit auch die Kapazität größer werden.

Je nach Planung und Format der Veranstaltung kann es erforderlich werden, weitere - spezifische – Bestuhlungspläne genehmigen zu lassen. Die genehmigende Behörde ist die Bauaufsicht der Stadt Aachen. Antragsteller ist die Versammlungsstätte.

3. Aktueller Stand

Die Bestuhlungspläne haben grundsätzlich rechtlich Bestand, solange sich am bestehenden Sachverhalt nichts ändert. Die Bauaufsicht der Stadt Aachen hat dem Eurogress bestätigt, dass der Bestandsschutz für die genehmigten Bestuhlungspläne gilt.

Zudem wird im Eurogress im Rahmen der technischen Probe, die in der Sonderbauverordnung NRW (SBauVO) gefordert ist, regelmäßig die Umsetzung der in der SBauVO geforderten Vorgaben durch die Behörden bei Veranstaltungen geprüft. Bei bestimmten Prüfungen sind unter anderem auch Brandfälle simuliert worden, ebenso wie die in solchen Fällen greifenden Entfluchtungskonzepte sowie der Einsatz einer modernen Entrauchungsanlage.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-09-19 E 88_0079_WP18 Bestuhlungsplaene im SAO.pdf

31.10.2024

182.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für das Eurogress
Gremium
Betriebsausschuss Eurogress
Datum
Di., 26.09.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 88 - Eurogress
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:10