18. Oktober 2023 um 17:00, Bezirksamt AC-Brand
TOP 7Öffentlich

Planung Pocketpark Rombachstraße, Anpassung an die Vennbahntrassenplanung

FB 36/0329/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Roß-Kark vom Fachbereich Klima und Umwelt stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation den Stand der Planung und die Vorschläge für den Pocketparks an der Rombachstraße vor.

Als erster Überblick wird der bisherige Planungsverlauf vorgestellt. Seit dem Planungsbeginn Ende 2018 hat sich das Umfeld des geplanten Pocketpark durch die entstandene Bebauung weiter verändert. Der Park soll als Mehrgenerationenpark und Radraststation dienen. Dies spiegele sich auch in der Auswahl der Sport- und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie der Bepflanzung wieder. Im Laufe der Jahre sei die Planung an die Veränderungen des Umfelds entsprechend angepasst worden.

Der Park solle größtenteils durch Hecken eingefasst werden. Ein Schwerpunkt werde dabei mit zahlreichen Sitzmöglichkeiten in verschiedenen, auch inklusionstauglichen, Ausführungen auf die Aufenthaltsqualität gelegt. Die Sport- und Spielmöglichkeiten würden nahezu für alle Altersgruppen ausgelegt, so dass auch ältere Menschen und Menschen mit Beeinträchtigung hieran partizipieren könnten.

Des Weiteren stellt Frau Roß-Kark die geplante Bepflanzung mit den entsprechenden Baum- und Straucharten vor. Hier werde zum einen Wert auf heimische Gehölze gelegt und zum anderen auf eine möglichst vielfältige farbliche Abstimmung. Im Park würden statt Holz- Stahlbänke verbaut, da diese unanfälliger gegen Vandalismus seien aber auch den Vorteil hätten, in verschiedenen Farben errichtet werden zu können.

Die Herstellungskosten lägen derzeit bei 360.000 €, wobei hiervon 80% gefördert würden. Die jährlichen Unterhaltungskosten seien mit 14.000 € veranschlagt. Die geplante Fertigstellung werde im Jahr 2024 sein.

Herr Auler von der CDU-BF bedankt sich für die Präsentation und freut sich auf die Umsetzung. Er hat hierzu verschiedene Fragen und Anregungen. Demnach empfiehlt er, bei den Baumpflanzungen noch mehr Wert auf heimische Arten zu legen und möglichst keine Obstgehölze zu verwenden, die Früchte tragen. Des Weiteren sollten schattenspendende Pflanzen, wie beispielsweise schnell wachsende Baumarten, verwendet werden, da Sonnensegel aufgrund der Kosten und Anfälligkeit nicht geeignet seien. Er sehe die wassergebundene Oberfläche des Parks als problematisch an, da das Wasser hier nur langsam versickere und so die Gefahr bestehe, dass der Platz versumpft. Im Sommer sei dann ein Problem für die Bäume gegeben, da der Untergrund schnell austrockne und so die Wasserversorgung nicht gewährleistet wäre. Hier bittet er um weitergehende Informationen, wie die Wasserversorgung geplant sei.

Darüber hinaus schlägt Herr Auler vor, anstatt der normalen Sitzbänkeein bis zwei „smarte“ Sitzbänke zu installieren. Die mit Photovoltaik ausgestatteten Bänke böten die Möglichkeit, mobile Endgerät problemlos aufzuladen. Beim Fahrradabstellplatz befürchtet Herr Auler, dass es beim Ausparken insbesondere mit Lastenrädern oder mit Anhängern zu Kollisionen kommen könne, da sich dieser zu nah am Vennbahnweg befinde. Auch bittet er um Prüfung, ob auf der Fahrbahn des Vennbahnwegs das Verkehrszeichen „spielende Kinder“ markiert werden könne, um auf das Konfliktpotential aufmerksam zu machen. Um Angsträume im Park zu vermeiden, solle ein Beleuchtungskonzept umgesetzt werden. Außerdem solle der Bewuchs mit Büschen nicht zu hoch werden, um Unübersichtlichkeit zu vermeiden.

Frau Roß-Kark nimmt hierzu Stellung und erklärt, dass die ausgesuchten Baum- und Straucharten keine Früchte tragen sollten und zudem meist schnellwachsend seien. Es würden auch überwiegend heimische Baumarten verwendet, so dass es zügig zu schattenspendenden Effekten komme. Sonnensegel seien im öffentlichen Bereich zu anfällig für Vandalismus. Die Klettergerüste würden mit Dächern ausgestattet, um Schatten zu spenden.

Durch entsprechend angelegter Mulden solle gewährleistet werden, dass die Bepflanzung mit ausreichend Wasser versorgt werde, da grundsätzlich keine Oberflächenentwässerung vorgesehen sei. Die Installation von Bänken mit Ladestationen werde aus Kostengründen derzeit nicht geplant.

Der Platz für herausfahrende Fahrräder aus dem Unterstand sei vom verantwortlichen Fachbereich geprüft worden und solle ausreichen. Hier werde sie aber noch einmal nachfragen. Auch klärt Frau Roß-Kark ab ob es möglich sei, die Aufschrift „spielende Kinder“ auf dem Bodenbelag aufzubringen. Die Wege im Pocketpark würden bei Dunkelheit beleuchtet.

Frau von Eckardstein von der BF-Grüne bedankt sich für das gelungene Konzept und die darin enthaltenen vielfältigen Möglichkeiten für Jung und Alt, sich dort zu betätigen. Sie weist darauf hin, dass die Beschattung des Spielplatzes, möglichst durch Bäume, sehr wichtig sei. Auch das Miteinander zwischen Fußgängern und Radfahrern sei wichtig, daher müsse auch für beide Nutzergruppen genügend Platz zur Verfügung stehen. Frau von Eckardstein macht darauf aufmerksam, dass eine Bepflanzung mit Weidenbäumen für Allergiker problematisch sei. Hier bittet sie um Prüfung alternativer Baumarten.

Frau Roß-Kark sagt zu, die Anregungen noch einmal zu prüfen.

Frau Müller von der SPD-BF ist von der Planung begeistert. Sie gibt allerdings zu bedenken, dass bei starker Sonneneinstrahlung die metallene Rutschfläche sehr heiß werde und sich Kinder daran verbrennen könnten. Sie schlägt daher vor, hier ein anderes Material zu verwenden.

Frau Roß-Kark erklärt hierzu, dass die Rutschen nur in nordwestlicher Richtung ausgerichtet werden dürfen, um eine zu starke Sonneneinstrahlung zu vermeiden. Für die seitliche Einfassung der Rutschfläche werde Kunststoff verwendet.

Herr Auler weist darauf hin, dass smarte Sitzbänke bereits ab 2.500 € zu erwerben und damit nicht viel teuer als normale Sitzbänke seien. Er fragt nach ob geplant sei, dass das Oberflächenwasser auf der kompletten Fläche im Pocketpark stehen bleiben solle. Falls dies so wäre, sehe er hier die Gefahr, dass der Spielplatz über Wochen und Monate nicht nutzbar wäre.Für ein gegenüberliegendes Baugebiet gebe es bereits Bodengutachten, die über die Versickerungsfähigkeit des Untergrunds Auskunft geben könnten.

Frau Roß-Kark wird diesbezüglich noch einmal nachfragen.

Ratsherr Palm von der AfD bedankt sich ebenfalls für das ausgearbeitete Konzept. Er bittet darum, nicht zu viele Änderungen in die Vorlage einzubringen. Dies vor dem Hintergrund, dass dies die Umsetzung des Konzeptes nur unnötig verzögern würde. Er macht darauf aufmerksam, dass mögliche Gefahren, wie zu wenig Schattenplätze, selbstverständlich ernst genommen werden müssten, aber die Nutzer des Pocketparks dies eigenverantwortlich regeln könnten.

Herr Hellmann von der SPD-BF bittet bei den geplanten, bankähnlichen Sitzauflagen zu beachten, dass viele Menschen die Zwischenräume zur Müllentsorgung nutzen würden und die städtischen Bediensteten Mühe hätten, diesen wieder zu entsorgen. Eventuell gebe es hier Vorrichtungen, um dies zu vermeiden.

Frau Roß-Kark, teilt hierzu mit, dass der Aachener Stadtbetrieb bei den Planungen hierfür mit eingebunden werde.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Planung zum „Pocketpark“ Rombachstraße zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen, vorbehaltlich der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Planung zum „Pocketpark“ Rombachstraße zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen vorbehaltlich der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses.

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt der Verwaltung, die Planung zum „Pocketpark“ Rombachstraße umzusetzen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Planung „Pocketpark Rombachstraße“

Bereits am 05.12.2018 wurde eine Planung für die öffentliche Grünfläche im Bereich der Rombachstraße in Brand in der Bezirksvertretung vorgestellt, die erst nach Ausbau der Vennbahntrasse realisiert werden sollte. Die damalige Planung ging noch von einer Trennung der Vennbahntrasse in einen Fuß- und Radweg aus.

Mit dem Beschluss vom 17.08.2022 (Bezirksvertretung Aachen-Brand) und 01.09.2022 (Mobilitätsausschuss) wird die Vennbahntrasse nun jedoch als 4 m breiter Weg ausgeführt, den Fußgänger und Radfahrer gemeinsam nutzen. Diese Wegeführung hat Auswirkungen auf die ursprüngliche Planung des „Pocketparks“, da die Wegeführung im Park und Nutzungsmöglichkeiten darauf abgestimmt werden müssen.

Der Förderantrag für den Bereich der zukünftigen öffentlichen Grünfläche zwischen Rombachstraße und Trierer Straße sowie die Vennbahnerweiterung in Aachen Brand ist bereits Ende 2017 im Rahmen des Städtebauförderprogramms beim Fördergeldgeber eingereicht worden, und Ende 2018 bewilligt worden.

Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 943 Rombachstraße im Bezirk Aachen Brand

Ist für diesen Bereich eine 1230 qm große öffentliche Grünfläche mit Spielplatz festgesetzt worden.

Im Umfeld leben zudem zahlreiche Familien mit Kindern.

Die Grünfläche soll als kleiner „Pocketpark" fungieren und zum einen eine Verbindung zum

angrenzenden Vennbahnradweg aufnehmen, zum anderen Spielmöglichkeiten für Kinder des

Neubaugebietes und der Umgebung ermöglichen. Die Freifläche ist als Schnittstelle zur Vennbahntrasse, als Übergang zur Wohnbebauung und dem Gewerbepark mit Discounter zu sehen und soll einen Treffpunkt und Aufenthaltsmöglichkeiten für Nutzer*Innen der Vennbahntrasse und Anwohner*lnnen des direkten Wohnumfeldes bieten. Die für Radfahrer beliebte Vennbahnradroute führt von der Innenstadt Aachens über den Bezirk Brand weiter in die Eifel bis nach Luxemburg. Der Park soll somit über die Grenzen des Bezirks Brand hinaus Aufenthaltsqualitäten aufzeigen und als Mehrgenerationenpark zum Verweilen einladen.

Die Entwurfsplanung wurde am 29.10.2018 in der Stadtteilkonferenz Brand vorgestellt und traf dort auf allgemeine Zustimmung. Dabei wurde hervorgehoben, dass zusätzlich eine Boule Bahn gewünscht wird. Am 21.05.2019 wurde eine Bürgerbeteiligung vor Ort durchgeführt und weitere Wünsche und Anregungen zur Entwurfsplanung entgegengenommen.

Die Planung der Trassenführung der Vennbahntrasse hat aus verschiedenen Gründen bis jetzt Zeit beansprucht, so dass nun erst die Ausführungsplanung zum Park vorgenommen werden kann.

Planung:

Die damalige Zielvorstellung wurde in der neuen Planung beibehalten. Unter dem Motto „Stadt trifft Land" sieht die Planung nach wie vor einen kleinen Park mit Spielplatz und einer Raststation bzw. Radstation vor. Jedoch reagiert die vorliegende Planung nun auf die geänderte Trassenführung des 4 m breiten Fuß- und Radweges und nimmt außerdem damals geäußerte Kritikpunkte und Wünsche auf.

Eine asphaltierte Aufweitung als Halbrund bietet Abstellmöglichkeiten für insg. 16 Fahrräder und eine Service-Station mit Luftpumpe und Werkzeug.

Für Jugendliche und Erwachsene ist in diesem Bereich ein kleines „Streetworkout“­Gerät geplant, welches diverse Eigengewichtkörperübungen zulässt und so allen Sporttreibenden ein zusätzliches Angebot bietet. Es steht wegen seiner Größe nicht in Konkurrenz zur geplanten Anlage „Im Wolferskaul“.

Eine Boule Bahn (4x 12 m) ist auf Wunsch der Bürger*Innen nun ebenfalls vorgesehen. Der Spielplatzbereich grenzt nördlich in ausreichendem Abstand an und ist auch eindeutig von dem Rastplatz abgegrenzt. Auf dem Spielplatz ist der Konsum von Alkohol, rauchen etc. nicht gestattet.

Auf dem Spielplatz ist eine Kletter-Seillandschaft mit kleinem Spielturm mit Rutsche (H = 2 m) und einem Drehelement vorgesehen. Ein Spielsandbereich mit Sandbauwerk, Kleinkindrutsche, zwei Wackelschafen, einem Wackelpferd mit Kutsche sowie einer Eltern-Kind-Schaukel runden das Angebot ab. Als für alle Altersklassen nutzbare Attraktion sind eine Tampenschaukel (Schaukel mit dickem Seil), und ein Geschicklichkeitsspiel vorgesehen. Zur Straße „An der Schmit“ hin wird der Spielbereich durch einen 1,20 m hohen Zaun und eine Hecke eingefasst und der Spielbereich so hinreichend geschützt.

Sitzmauern aus Grauwacke mit Sitzauflagen fassen die Fallschutz- bzw. Sandspielbereiche. Vier Tischbankkombinationen bieten neben einfachen Bänken mit Lehne und Armlehnen und einer Hängematte hier wichtige Rast- und Picknickmöglichkeiten.

Die Spielgeräte sollen in Kombination aus Holz und Stahl mit unterschiedlichen Grüntönen hergestellt werden, ebenso notwendige Fallschutzflächen aus Teppichvlies. Die Bänke und Tische, sowie Sitzauflagen sollen ebenfalls aus Stahl in anthrazit hergestellt werden, die ein oder andere Bankauflage ebenfalls in Grüntönen.

Ein ca.3 m breiter beleuchteter Verbindungsweg von der Vennbahntrasse in das neue Wohngebiet soll wie alle übrigen Wege in wassergebundener Bauweise ausgeführt werden.

Der Weg soll als Fußweg beschildert werden. Radfahren ist hier nicht erlaubt. Dem Radfahrer kann zugemutet werden, sein Rad ein kurzes Stück zu schieben, bzw. einen kleinen Umweg zu fahren und nicht den „Pocketpark“ als Radstrecke zu nutzen. Der Wunsch, den Park fahrradfrei zu planen, entsprang der Diskussion in der Bürgerbeteiligung und den Hinweisen und Vorstellungen des Stadtteilbüros.

Insgesamt acht Hainbuchen und Ahorne sind auf dem Gelände geplant. Diese Baumarten sind im direkten Umfeld bereits vorhanden. Weitere 10 kleinkronige Bäume sollen als Zierobst bzw. Zierkirschen gepflanzt werden, Heckenstrukturen die Grünfläche gliedern. Die übrigen Flächen werden als Rasenflächen gestaltet und können als Liege- und Spielflächen genutzt werden.

Dem Inklusionsgedanken folgend, sind Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Anforderungen geplant, die insbesondere das Miteinander fördern sollen.

Der Bau der Vennbahntrasse in dem Abschnitt Rombachstraße-Trierer Straße ist für Anfang nächsten Jahres vorgesehen. Der Bau des „Pocketparks“ dann zeitlich anschließend möglich.

Die ermittelten Gesamtkosten für den Pocketpark belaufen sich auf ca. 360.000 €

Ab 2024 fallen jährlich Zusatzkosten in Höhe von 14.000 € für die Pflege- und Unterhaltung der Anlage an.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP 5-130101-100-001700-300-1

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

291.342,92 *)

0

0

0

0

Auszahlungen

0

364.178,74 **)

0

0

0

0

Ergebnis

0

-72.835,82

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

14.000 ****)

0

0

14.000 p.a.

Abschreibungen

0

35.000 ***)

0

0

0

0

Ergebnis

0

-35.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

14.000

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

*****) s-u-

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Ab 2024 fallen jährlich Zusatzkosten in Höhe von 14.000 € für die Pflege- und Unterhaltung der Anlage an.

*) entspricht der 80%igen Förderung

**) als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr

***) als konsumtive Auswirkung des Festwertes

****) Ab 2024 fallen jährlich Zusatzkosten in Höhe von 14,000 € für die Pflege- und Unterhaltung der Anlage an.

*****) Die Folgekosten sind bisher noch nicht eingeplant. Die Deckungsfähigkeit ist dann unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Haushaltsanmeldung in jedem Fall sicherzustellen. Dies muss entweder durch strikte Konsolidierungsvorgaben (z.B. Streichung, Aussetzung oder Reduzierung anderer Maßnahmen und Programme) oder Erhöhung der städtischen Erträge (z.B. Steuererhöhungen) hergestellt werden.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-09-27 FB 36_0329_WP18 Planung Pocketpark R SAO.pdf

16.10.2024

3.5 MB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 18.10.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Zusätze
Die Vorlage wird nachgereicht.
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:14

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen