18. Oktober 2023 um 17:00, Rathaus
TOP 13.1Öffentlich

Abstellplätze für E-Tretroller; Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 13.07.2021 „Abstellzonen für E-Scooter“ sowie Ratsantrag 365/18 der Fraktion Die Linke vom 01.08.2023 zur Beendigung des Stationslosen E-Scooter-VerleihsErgänzung: Ratsantrag (Nr. 260/18) der CDU-Fraktion vom 30. März 2022 "Barrierefreie Shared Mobility“

FB 61/0727/WP18-1 · Kenntnisnahme

Abstellplätze für E-Tretroller; Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 13.07.2021 „Abstellzonen für E-Scooter“ sowie Ratsantrag 365/18 der Fraktion Die Linke vom 01.08.2023 zur Beendigung des Stationslosen E-Scooter-VerleihsErgänzung: Ratsantrag (Nr. 260/18) der CDU-Fraktion vom 30. März 2022 "Barrierefreie Shared Mobility“

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Deloie begrüßt, dass Abstellplätze für E-Tretroller in der Innenstadt eingerichtet werden, insbesondere wegen des Ärgernisses, das mit den wild in der Stadt abgestellten Rollern verbunden sei.Er merkt an, bezogen auf die Anzahl der Roller, die täglich in der Innenstadt stehen, reichten

16 Standorte nicht aus. Möglichst zeitnah sollten weitere Abstellplätze eingerichtet werden.

Zu der Beschilderung stellt er die Frage, ob es wirklich erforderlich sei, jede Zone mit 2 Schildern und einer Bodenmarkierung zu kennzeichnen. Wenn es nicht rechtlich verpflichtend sei, sollte auf 1 Schild verzichtet werden.

Des Weiteren führt er aus, die Systeme seien so intelligent, dass man als Betreiber dafür sorgen könne, dass die Roller in bestimmten Zonen nicht fahren und dass man außerhalb entsprechender Zonen eine Fahrt nicht beenden könne. Die Roller seien Kraftfahrzeuge und dürften trotzdem, nach seiner Kenntnis, überall dort fahren, wo auch Fahrräder fahren dürfen. Das heiße, ein Roller dürfe durch den Kaiser-Friedrich-Park fahren. Hier sollte die Verwaltung auf die Betreiber zugehen und eine Vereinheitlichung erfolgen, um ein Durchfahren des Parks zu unterbinden.

Auch Herr Dr. Otten geht auf die Zahl der E-Tretroller ein, die sich derzeit in der Innenstadt im Bereich des Grabenrings befinden, und spricht sich für die Einrichtung weiterer Abstellplätze aus. Insbesondere für sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen stelle das wilde Abstellen der Scooter ein Hindernis dar. Man könne sich die Einrichtung von taktilen Leitelementen sparen, wenn die Roller quer stehen. Er bezieht sich auf den Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Sondernutzungssatzung und bittet, dies zu prüfen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sollteentsprechend ergänzt werden.

Herr Klopstein spricht sich dafür aus, neben den 16 Standorten weitere zu schaffen. Er beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte begrüßt die Vorlage der Verwaltung und beauftragt die Verwaltung, neben den in der Vorlage beschriebenen 16 Standorten auch außerhalb des Alleenrings in der Nähe wichtiger Stellen, wie Bahnhöfen, Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Alten-/Pflegeheimen, Abstellplätze für E-Tretroller einzurichten. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass der „Pfalzbezirk“ E-Tretroller frei bleibt“.

Herr Lindemann merkt kritisch an, dass in einigen Bereichen für die Abstellplätze der E-Tretroller mehrere Parkplätze entfallen. Wenn überhaupt, dann sollte nur ein Parkplatz an diesen Stellen wegfallen und man sollte auch andere Flächen, die nicht als Parkplatz ausgewiesen sind, hierfür nutzen. Er fragt an, ob ausschließlich nur Parkplätze in Frage kommen oder auch andere Flächen.

Herr Ferrari weist auf den Beschlussvorschlag für den Mobilitätsausschuss hin, wonach ein Konzept für die E-Scooter Abstellzonen im innerstädtischen Bereich beschlossen werden soll.

Herr Dr. Langweg erläutert anhand einer Präsentation zum Thema.

Frau Penalosa fragt an, ob man nur an den entsprechenden Standorten die E-Tretroller abstellen kann.

Herr Dr. Langweg teilt mit, dass dies auch in Zwischenbereichen möglich sei, sofern man weit genug von einer eingerichteten Abstellstation entfernt sei. Erst wenn es genügend Stationen gebe, würde ein

Abstellen der Roller nur noch an den Stationen möglich sein. Derzeit sei das Abstellen auch

außerhalb des Radius um eine jeweilige Station möglich.

Herr Mohr teilt mit, es entstehe ein hoher Verwaltungsaufwand, um das Ganze zu organisieren. Bei den Betreibern handele es sich um privatwirtschaftlich tätige Unternehmen, die mit dem Verleihen der E-Tretroller Geld verdienten. Er fragt an, ob den Betreibern klar sei, dass der Aufwand, der hier von der Stadt betrieben werde, entsprechend rückzuvergüten sei. Dies könne nicht von der Allgemeinheit getragen werden.

Herr Dr. Langweg merkt an, dies sei ein Thema für die Sondernutzungssatzung. Er sei zuversichtlich, dass hier eine gute Regelung gefunden werde.

Herr Klopstein möchte wissen, wer den Radius festlegt. Er bekräftigt noch einmal, dass außerhalb des Alleenrings in der Nähe wichtiger Stellen, wie Bahnhöfen, Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Alten-/Pflegeheimen, Abstellplätze für E-Tretroller eingerichtet werden sollten.

Herr Deloie führt aus, die Einrichtung der Abstellplätze sei ein Vorteil für die Betreiber*innen.

Es gebe viel weniger Sammelstationen. Den Betreibern*innen müsste schon klar sein, dass der Aufwand, der hier betrieben werde, ihnen zugutekomme. Er fragt an, wie oft es Fälle gegeben habe, woBetreiber*innen sanktioniert worden seien, ob es Zahlen hierzu gebe und Einnahmen aus den Sanktionen generiert wurden.

Die Fragen, die im Rahmen der Diskussion gestellt wurden, nimmt Herr Dr. Langweg mit.

Die Antworten der Verwaltung sind der Niederschrift beigefügt.

Herr Ferrari macht folgenden Beschlussvorschlag.

„Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt, zunächst an den in der Vorlage beschriebenen 16 Standorten Abstellplätze für E-Tretroller einzurichten.

Sie begrüßt und empfiehlt die Beauftragung eines innerstädtischen Konzeptes und eine Überarbeitung der Sondernutzungssatzung.“

Herr Deloie weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag für den Mobilitätsausschuss sich auf den innerstädtischen Bereich bezieht und Burtscheid beispielsweise dann hierin nicht enthalten sei. Er regt an, dies zu ändern in „gesamtstädtisches Konzept“.

Folgender Beschluss wird gefasst.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt, zunächst an den in der Vorlage beschriebenen 16 Standorten Abstellplätze für E-Tretroller einzurichten. Sie begrüßt und empfiehlt die Beauftragung eines gesamtstädtischen Konzeptes und eine Überarbeitung der Sondernutzungssatzung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ratsantrag der CDU-Fraktion vom 30.03.2022 (Nr. 260/18) gilt mit der Beschlussvorlage mit der Nummer FB 61/0727/WP18 als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Für die Zukunft ist zu erwarten, dass die Bedeutung von „geteilten“ Verkehrsmitteln im urbanen als auch im suburbanen Raum zunehmen wird. Damit gehen Chancen für die Ziele der Mobilitätsstrategie einher, es ergeben sich aber auch Probleme – insbesondere beim ungeordneten Abstellen dieser Verkehrsmittel im öffentlichen Straßenraum – vor allem auf den Geh- und auch auf Fahrradwegen.

Als Vorschlag zum Umgang mit im Straßenraum abgestellten E-Tretrollern hat die Fachverwaltung eine Vorlage zur Einrichtung von E-Tretroller-Abstellplätze erarbeitet (siehe Vorlage Nr. FB 61/0727/WP18). In dieser werden die Anträge der politischen Fraktionen Die Linke als auch der SPD-Fraktion behandelt. Ein weiterer Antrag der CDU-Fraktion vom 30.3.2022 liegt zu diesem Thema („Barrierefreie Shared Mobility“) ebenfalls vor und wurde versehentlich in der o.g. Vorlage nicht mit aufgeführt. Dieser wird daher in dieser Ergänzungsvorlage nachgereicht.

Die Einrichtung von Abstellplätzen für E-Tretroller stellt eine sinnvolle Möglichkeit dar, um auf die im Antrag beschriebene Herausforderung zu reagieren. Die Behinderung auf Gehwegen durch die Fahrzeuge kann dadurch im unmittelbaren Umfeld der Abstellplätze reduziert werden (siehe Anlage 1: CDU-Fraktion vom 30.03.22 (Nr. 260/18) „Barrierefreie Shared Mobility“).

Ausblick

Die ersten 16 E-Tretroller Abstellplätze werden im Bereich der Innenstadt eingerichtet und die Erfahrungen und Ergebnisse evaluiert. Perspektivisch sollen die Abstellplätze im inneren Grabenring weiter verdichtet werden, so dass nur noch ein Abstellen der E-Tretroller auf den vorgesehenen Parkflächen möglich ist. Die Einrichtung weiterer Abstellplätze auch außerhalb des Alleenrings in der Nähe neuralgischer Stellen, wie Bahnhöfen, Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Alten-/Pflegeheimen soll darüber hinaus geprüft werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

300.783,15*

300.783,15

460.000

460.000

0

0

Ergebnis

300.783,15

300.783,15

460.000

460.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

128.657,34**

128.657,34

210.000

210.000

0

0

Abschreibungen

92.103,43***

92.103,43

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

220.760,77

220.760,77

330.000

330.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 170.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 130.783,15 €

**Haushaltsansatz 2023 i.H.v.70.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 66.657,34 € abzügl. üpl. Mittelverlagerung i.H.v. 8.000 €

***Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 40.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 52.103,43 €


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

X

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

X

nicht

nicht bekannt

E-Tretroller besitzen ein bisher unterschätztes Potenzial, private Pkw-Fahrten zu ersetzen. Ca. 25% der E-Tretroller-Fahrten werden mit dem ÖPNV-kombiniert und sind daher im Sinne ihrer verkehrlichen Wirkung insgesamt positiv im Kontext des Klimaschutzes zu beurteilen. Da es sich bei der hier vorgeschlagenen Maßnahme zur Re-Organisation des Abstellens der E-Tretroller nicht um eine quantitative Veränderung der E-Tretroller-Fahrten handelt, gehen wir von einer neutralen Wirkung im Sinne des Klimaschutzes bzw. der Klimaanpassung aus.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-09-28 FB 61_0727_WP18-1 Abstellplaetze fuer E- SAO.pdf

16.10.2024

391.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 13.1
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 18.10.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:17

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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