Abstellplätze für E-Tretroller; Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 13.07.2021 „Abstellzonen für E-Scooter“ sowie Ratsantrag 365/18 der Fraktion Die Linke vom 01.08.2023 zur Beendigung des Stationslosen E-Scooter-VerleihsErgänzung: Ratsantrag (Nr. 260/18) der CDU-Fraktion vom 30. März 2022 "Barrierefreie Shared Mobility“
FB 61/0727/WP18-1 · Kenntnisnahme
Abstellplätze für E-Tretroller; Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 13.07.2021 „Abstellzonen für E-Scooter“ sowie Ratsantrag 365/18 der Fraktion Die Linke vom 01.08.2023 zur Beendigung des Stationslosen E-Scooter-VerleihsErgänzung: Ratsantrag (Nr. 260/18) der CDU-Fraktion vom 30. März 2022 "Barrierefreie Shared Mobility“
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Herr Deloie begrüßt, dass Abstellplätze für E-Tretroller in der Innenstadt eingerichtet werden, insbesondere wegen des Ärgernisses, das mit den wild in der Stadt abgestellten Rollern verbunden sei.Er merkt an, bezogen auf die Anzahl der Roller, die täglich in der Innenstadt stehen, reichten
16 Standorte nicht aus. Möglichst zeitnah sollten weitere Abstellplätze eingerichtet werden.
Zu der Beschilderung stellt er die Frage, ob es wirklich erforderlich sei, jede Zone mit 2 Schildern und einer Bodenmarkierung zu kennzeichnen. Wenn es nicht rechtlich verpflichtend sei, sollte auf 1 Schild verzichtet werden.
Des Weiteren führt er aus, die Systeme seien so intelligent, dass man als Betreiber dafür sorgen könne, dass die Roller in bestimmten Zonen nicht fahren und dass man außerhalb entsprechender Zonen eine Fahrt nicht beenden könne. Die Roller seien Kraftfahrzeuge und dürften trotzdem, nach seiner Kenntnis, überall dort fahren, wo auch Fahrräder fahren dürfen. Das heiße, ein Roller dürfe durch den Kaiser-Friedrich-Park fahren. Hier sollte die Verwaltung auf die Betreiber zugehen und eine Vereinheitlichung erfolgen, um ein Durchfahren des Parks zu unterbinden.
Auch Herr Dr. Otten geht auf die Zahl der E-Tretroller ein, die sich derzeit in der Innenstadt im Bereich des Grabenrings befinden, und spricht sich für die Einrichtung weiterer Abstellplätze aus. Insbesondere für sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen stelle das wilde Abstellen der Scooter ein Hindernis dar. Man könne sich die Einrichtung von taktilen Leitelementen sparen, wenn die Roller quer stehen. Er bezieht sich auf den Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Sondernutzungssatzung und bittet, dies zu prüfen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sollteentsprechend ergänzt werden.
Herr Klopstein spricht sich dafür aus, neben den 16 Standorten weitere zu schaffen. Er beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte begrüßt die Vorlage der Verwaltung und beauftragt die Verwaltung, neben den in der Vorlage beschriebenen 16 Standorten auch außerhalb des Alleenrings in der Nähe wichtiger Stellen, wie Bahnhöfen, Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Alten-/Pflegeheimen, Abstellplätze für E-Tretroller einzurichten. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass der „Pfalzbezirk“ E-Tretroller frei bleibt“.
Herr Lindemann merkt kritisch an, dass in einigen Bereichen für die Abstellplätze der E-Tretroller mehrere Parkplätze entfallen. Wenn überhaupt, dann sollte nur ein Parkplatz an diesen Stellen wegfallen und man sollte auch andere Flächen, die nicht als Parkplatz ausgewiesen sind, hierfür nutzen. Er fragt an, ob ausschließlich nur Parkplätze in Frage kommen oder auch andere Flächen.
Herr Ferrari weist auf den Beschlussvorschlag für den Mobilitätsausschuss hin, wonach ein Konzept für die E-Scooter Abstellzonen im innerstädtischen Bereich beschlossen werden soll.
Herr Dr. Langweg erläutert anhand einer Präsentation zum Thema.
Frau Penalosa fragt an, ob man nur an den entsprechenden Standorten die E-Tretroller abstellen kann.
Herr Dr. Langweg teilt mit, dass dies auch in Zwischenbereichen möglich sei, sofern man weit genug von einer eingerichteten Abstellstation entfernt sei. Erst wenn es genügend Stationen gebe, würde ein
Abstellen der Roller nur noch an den Stationen möglich sein. Derzeit sei das Abstellen auch
außerhalb des Radius um eine jeweilige Station möglich.
Herr Mohr teilt mit, es entstehe ein hoher Verwaltungsaufwand, um das Ganze zu organisieren. Bei den Betreibern handele es sich um privatwirtschaftlich tätige Unternehmen, die mit dem Verleihen der E-Tretroller Geld verdienten. Er fragt an, ob den Betreibern klar sei, dass der Aufwand, der hier von der Stadt betrieben werde, entsprechend rückzuvergüten sei. Dies könne nicht von der Allgemeinheit getragen werden.
Herr Dr. Langweg merkt an, dies sei ein Thema für die Sondernutzungssatzung. Er sei zuversichtlich, dass hier eine gute Regelung gefunden werde.
Herr Klopstein möchte wissen, wer den Radius festlegt. Er bekräftigt noch einmal, dass außerhalb des Alleenrings in der Nähe wichtiger Stellen, wie Bahnhöfen, Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Alten-/Pflegeheimen, Abstellplätze für E-Tretroller eingerichtet werden sollten.
Herr Deloie führt aus, die Einrichtung der Abstellplätze sei ein Vorteil für die Betreiber*innen.
Es gebe viel weniger Sammelstationen. Den Betreibern*innen müsste schon klar sein, dass der Aufwand, der hier betrieben werde, ihnen zugutekomme. Er fragt an, wie oft es Fälle gegeben habe, woBetreiber*innen sanktioniert worden seien, ob es Zahlen hierzu gebe und Einnahmen aus den Sanktionen generiert wurden.
Die Fragen, die im Rahmen der Diskussion gestellt wurden, nimmt Herr Dr. Langweg mit.
Die Antworten der Verwaltung sind der Niederschrift beigefügt.
Herr Ferrari macht folgenden Beschlussvorschlag.
„Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt, zunächst an den in der Vorlage beschriebenen 16 Standorten Abstellplätze für E-Tretroller einzurichten.
Sie begrüßt und empfiehlt die Beauftragung eines innerstädtischen Konzeptes und eine Überarbeitung der Sondernutzungssatzung.“
Herr Deloie weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag für den Mobilitätsausschuss sich auf den innerstädtischen Bereich bezieht und Burtscheid beispielsweise dann hierin nicht enthalten sei. Er regt an, dies zu ändern in „gesamtstädtisches Konzept“.
Folgender Beschluss wird gefasst.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ratsantrag der CDU-Fraktion vom 30.03.2022 (Nr. 260/18) gilt mit der Beschlussvorlage mit der Nummer FB 61/0727/WP18 als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Für die Zukunft ist zu erwarten, dass die Bedeutung von „geteilten“ Verkehrsmitteln im urbanen als auch im suburbanen Raum zunehmen wird. Damit gehen Chancen für die Ziele der Mobilitätsstrategie einher, es ergeben sich aber auch Probleme – insbesondere beim ungeordneten Abstellen dieser Verkehrsmittel im öffentlichen Straßenraum – vor allem auf den Geh- und auch auf Fahrradwegen.
Als Vorschlag zum Umgang mit im Straßenraum abgestellten E-Tretrollern hat die Fachverwaltung eine Vorlage zur Einrichtung von E-Tretroller-Abstellplätze erarbeitet (siehe Vorlage Nr. FB 61/0727/WP18). In dieser werden die Anträge der politischen Fraktionen Die Linke als auch der SPD-Fraktion behandelt. Ein weiterer Antrag der CDU-Fraktion vom 30.3.2022 liegt zu diesem Thema („Barrierefreie Shared Mobility“) ebenfalls vor und wurde versehentlich in der o.g. Vorlage nicht mit aufgeführt. Dieser wird daher in dieser Ergänzungsvorlage nachgereicht.
Die Einrichtung von Abstellplätzen für E-Tretroller stellt eine sinnvolle Möglichkeit dar, um auf die im Antrag beschriebene Herausforderung zu reagieren. Die Behinderung auf Gehwegen durch die Fahrzeuge kann dadurch im unmittelbaren Umfeld der Abstellplätze reduziert werden (siehe Anlage 1: CDU-Fraktion vom 30.03.22 (Nr. 260/18) „Barrierefreie Shared Mobility“).
Ausblick
Die ersten 16 E-Tretroller Abstellplätze werden im Bereich der Innenstadt eingerichtet und die Erfahrungen und Ergebnisse evaluiert. Perspektivisch sollen die Abstellplätze im inneren Grabenring weiter verdichtet werden, so dass nur noch ein Abstellen der E-Tretroller auf den vorgesehenen Parkflächen möglich ist. Die Einrichtung weiterer Abstellplätze auch außerhalb des Alleenrings in der Nähe neuralgischer Stellen, wie Bahnhöfen, Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Alten-/Pflegeheimen soll darüber hinaus geprüft werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 300.783,15* | 300.783,15 | 460.000 | 460.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 300.783,15 | 300.783,15 | 460.000 | 460.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 128.657,34** | 128.657,34 | 210.000 | 210.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 92.103,43*** | 92.103,43 | 120.000 | 120.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 220.760,77 | 220.760,77 | 330.000 | 330.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
*Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 170.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 130.783,15 €
**Haushaltsansatz 2023 i.H.v.70.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 66.657,34 € abzügl. üpl. Mittelverlagerung i.H.v. 8.000 €
***Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 40.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 52.103,43 €
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | X | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
X | nicht | ||
nicht bekannt |
E-Tretroller besitzen ein bisher unterschätztes Potenzial, private Pkw-Fahrten zu ersetzen. Ca. 25% der E-Tretroller-Fahrten werden mit dem ÖPNV-kombiniert und sind daher im Sinne ihrer verkehrlichen Wirkung insgesamt positiv im Kontext des Klimaschutzes zu beurteilen. Da es sich bei der hier vorgeschlagenen Maßnahme zur Re-Organisation des Abstellens der E-Tretroller nicht um eine quantitative Veränderung der E-Tretroller-Fahrten handelt, gehen wir von einer neutralen Wirkung im Sinne des Klimaschutzes bzw. der Klimaanpassung aus.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 121792
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=121792
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-09-28 FB 61_0727_WP18-1 Abstellplaetze fuer E- SAO.pdf
16.10.2024
391.4 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 13.1
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 18.10.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 20:17
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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