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Bericht des Kommunalen Integrationszentrums zur schulischen Situation der Seiteneinsteiger*innen in der Stadt Aachen

FB 56/0323/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Dogan, Leiterin der Kommunalen Integrationszentrums, berichtet, dass nach heutigem Stand insgesamt 92 Kinder vermittelt worden seien, 12 Kinder befänden sich noch im Vermittlungsprozess. Insgesamt sei die Zusammenarbeit mit den Aachener Schulen sehr gut. Bei den Herkunftsländern nehme die Anzahl der Kinder aus Somalia derzeit zu.

Frau Griepentrog weist darauf hin, dass bei der Betrachtung der Zahlen immer die aktuellen Kinder auf die bereits vermittelten Kinder aus der Vergangenheit hinzuaddiert werden müssten, da diese nach wie vor sie Schullaufbahn an Aachener Schulen absolvieren würden.

Frau Lulla-Propers empfindet die Verteilung der SuS auf die einzelnen Schulformen im Gegensatz zu der Aussage in der Vorlage als nicht ausgewogen. Die absoluten Zahlen mögen den Eindruck einer Ausgewogenheit erwecken, jedoch sei der Anteil von Seiteneinsteiger*innen an der Gesamtschülerschaft prozentual gesehen gar nicht ausgeglichen. Hier wünsche sie sich mehr Transparenz und die Information, welche Schule konkret die Kinder aufnehmen würde.

Herr Auler gibt zu bedenken, dass nicht alle SuS auch langfristig in Aachen bleiben und somit eine Aufaddierung nicht immer korrekt sei. Er erkundigt sich ob es Auskunft über den Verbleib der SuS gebe, welche durch das Kommunale Integrationszentrum vermittelt worden seien.

Dies sei nach Auskunft von Frau Griepentrog nicht möglich, da das KI nur für die erstmalige Verteilung der Kinder in das Schulsystem zuständig sei.

Frau Schmitt-Promny erkundigt sich nach der verhältnismäßig hohen Anzahl von Kindern aus Spanien, weil sie dies als Herkunftsland nicht unbedingt erwartet habe.

Frau Dogan erklärt, dass die Bezirksregierung für die Abfrage der Zahlen zuständig sei und der Schulrat die Listen dann auswerden würde. In der Regel würden die Kinder zwei Jahre an der zugeteilten Schule verbleiben und dann ins Regelschulsystem integriert.

Frau Lulla-Propers ergänzt, dass die Hauptschulen mit dieser zusätzlichen Beschulung von Seiteneinsteiger*innen stark überlastet seien.

Frau Dogan erläutert, dass in Aachen sie Besonderheit ist, dass alle Schulformen zur Verfügung stehen. So könnten die schulpflichtigen Kinder an alle Schulen im Rahmen der Aufnahmekapazitäten entsprechend verteilt werden. Vor einiger Zeit hätten nur die Hauptschulen freie Kapazitäten angemeldet, nun seien es auch die anderen Schulformen. Unabhängig davon stehe das Erlernen der Sprache zunächst an erster Stelle und hierfür müssten die Schulen entsprechende Kapazitäten haben. Zu den spanischen Kindern ergänzt sie, dass es sich hierbei um EU-Wanderer handele, welche aufgrund des Berufs oder anderen Gründen nach Deutschland ausgewandert seien, möglicherweise auch schon vor mehreren Jahren.

Frau Griepentrog bestärkt, dass der Ausschuss nicht die Verteilung der Kinder anzweifele, dennoch sei die Darstellung in der Vorlage nicht selbsterklärend und werfe Fragen auf. Daher solle überlegt werden, wie die Darstellung gegebenenfalls angepasst werden könnte. Hier bittet sie die Verwaltung um Prüfung. Herr Brötz sichert zu, diesen Hinweis an den zuständigen Fachbereich für die künftigen Vorlagen weiterzuleiten.

Herr Schneider gibt zu bedenken, dass es sich nicht um zwölf, sondern acht städtische Gymnasien handele. Die Viktoriaschule als privates Gymnasium habe in der Vergangenheit auch immer SuS als Seiteneinsteiger*innen aufgenommen, diese Zahlen seien in der Vorlage gar nicht dargestellt. Zudem sei besonders bei den ukrainischen Kindern die praktische Arbeit erschwert wegen des ausgeprägten Rückkehrwunsches. Zudem sei er der Meinung, dass schon eine verantwortungsvolle Prüfung stattfinde, bevor das Kind einer Schule zugeordnet werde.

Herr Auler bestärkt die Aussage von Herrn Schneider, dass die Vorlage nur einen Ausschnitt zeige und nicht alle SuS, die in Aachen beschult würden.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss und der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss und der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem vorliegenden Bericht des Kommunalen Integrationszentrums (KI) Stadt Aachen, Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56), soll über die aktuelle schulische Situation der Seiteneinsteiger*innen in der Stadt Aachen informiert werden.

Aus dem vergangenen Schuljahr 2022/23

Anzahl der Seiteneinsteiger*innen

Im Schuljahr 2022/23 wurden in der Stadt Aachen vom Primar- bis zum Sek II-Bereich insgesamt 465 Kinder und Jugendliche, die neu aus dem Ausland nach Aachen gezogen sind, erfasst, beraten undin Schulen vermittelt (s. Anlage 1).

Verteilung auf Schulstufen und -formen

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Anzahl der Seiteneinsteiger*innen im Schuljahr 2022/23 tabellarisch nach Alters- und Schulstufen aufgegliedert:

Alters-/Schulstufen

mit Schulplatz versorgt

(in absoluten Zahlen)

schulisch unversorgt

(in absoluten Zahlen)

Primar (6 – 10 Jahre)

211

0

Sek I (10 – 16 Jahre)

148

0

Sek II (16 – 18 Jahre)

88

0

Sonstige Vermittlungen

(z.B. Förderschule, Waldorfschule o.ä.)

18

0

Gesamt

465

0

Hinsichtlich der Schulformen in der Sekundarstufe I verteilen sich die Vermittlungen in Relation zur jeweiligen Anzahl vorhandener Deutschfördergruppen weitgehend ausgewogen zwischen den Gymnasien (48 Seiteneinsteiger*innen = 32,4%), den Hauptschulen (43 Seiteneinsteiger*innen = 29,1%), den Gesamtschulen (35 Seiteneinsteiger*innen = 23,6%) und den Realschulen (22 Seiteneinsteiger*innen = 14,9%).

Herkunftsländer

Die Seiteneinsteiger*innen sind 2022/23 aus insgesamt 56 verschiedenen Ländern zugezogen (s. Anlage 2a).

Deutschfördergruppen / Internationale Klassen im Sekundarbereich I

Im Sekundarbereich I gab es innerhalb der Stadt Aachen im Schuljahr 2022/23 an fast allenweiterführenden Schulen der Sekundarstufe I mindestens eine Deutschfördergruppe / Internationale Klassefür die zugewanderten Kinder und Jugendlichen.Alle weiterführenden Schulen (auch jene ohne eine Deutschfördergruppe) haben sich an der Aufnahme von Seiteneinsteiger*innen beteiligt.
Aus dem aktuellen Schuljahr 2023/24 (Stand: 13.09.2023)

Anzahl der Seiteneinsteiger*innen

Seit Beginn des neuen Schuljahres (Stichtag 01.08.2023) konnten insgesamt 70 Kinder und Jugendliche durch das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Aachen beraten und erfolgreich an Aachener Schulen vermittelt werden (s. Anlage 1).

Weitere 6 Seiteneinsteiger*innen befinden sich tagesaktuell noch im Vermittlungsprozess.

Verteilung auf Schulstufen und -formen

Die nachfolgende Übersicht zeigt die bisherige Anzahl der Seiteneinsteiger*innen im Schuljahr 2023/24 tabellarisch nach Alters- und Schulstufen aufgegliedert:

Alters-/Schulstufen

mit Schulplatz versorgt

(in absoluten Zahlen)

schulisch noch

unversorgt

(in absoluten Zahlen)

Primar (6 – 10 Jahre)

25

4

Sek I (10 – 16 Jahre)

30

1

Sek II (16 – 18 Jahre)

13

1

Sonstige Vermittlungen

(z.B. Förderschule, Waldorfschule o.ä.)

2

0

Gesamt

70

6

Hinsichtlich der Schulformen in der Sekundarstufe I verteilen sich die Vermittlungen bisher wie folgt zwischen den Gymnasien (13 Seiteneinsteiger*innen = 43,3%), den Hauptschulen (8 Seiteneinsteiger*innen = 26,7%), den Gesamtschulen (5 Seiteneinsteiger*innen = 16,7%) und den Realschulen (4 Seiteneinsteiger*innen 13,3%).

Herkunftsländer

Die Seiteneinsteiger*innen sind bis dato aus 28 unterschiedlichen Ländern zugezogen (s. Anlage 2b).

Deutschfördergruppen / Internationale Klassen im Sekundarbereich I

Aktuell gibt es innerhalb der Stadt Aachen an fast allen Schulen der Sekundarstufe I mindestens eine Deutschfördergruppe / Internationale Klasse. Die vorliegenden Zahlen erfassen nur die Erstvermittlungen der ersten 6 von 40 Schulwochen.

Nicht abgebildet werden die zahlreichen Umzüge in die Stadt Aachen während der zweijährigen Erstförderung sowie die noch in der Erstförderung befindlichen Seiteneinsteigenden, die sich bereits durch die Vermittlungenaus den beiden vorherigen Schuljahren in den Deutschfördergruppen/ Internationalen Klassen befinden.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-09-22 FB 56_0323_WP18 Bericht des Kommunal SAO.pdf

16.10.2024

288.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Gemeinsame Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses mit dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung - ACHTUNG! Neuer Sitzungsraum!
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 24.10.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht.
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:22

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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