24. Oktober 2023 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 10Öffentlich

Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 994 – Raafstraße/Sanddornweg

FB 36/0331/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Brinner führt aus, dass der Beschluss den Bebauungsplan und dasGrünkonzept betreffen würde.

Sie würden der Vorlage zustimmen, weil die Schaffung von Wohnraum wichtig sei. Wichtig sei es jedoch, der Verwaltung mitzugeben, dass man sich wünsche, im Rahmen der Planung noch mehr Bäume vorzusehen.

Herr Dr. Nositschka führt aus, dass 3 Bäume entnommen werden sollen, die unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen würden und er bittet nochmals zu prüfen, ob dies unumgänglich sei.

Ratsherr Kiemes findet die Bebauung und die Berücksichtigung von Klimaaspekten adäquat umgesetzt.

Herr Formen möchte gerne wissen, ob die Schaffung von Schottergärten in diesem Bereich verboten werde.

Herr Meiners führt aus, dass es sich bei Schottergärten um bauliche Anlagen handele, die schon vom Grundsatz her verboten seien. Dies müsse nicht zusätzlich konkret im Bebauungsplan erwähnt werden.

Frau Dr. Wolf führt aus, dass im Plangebiet ein extrem hoher Versiegelungsgrad von 69% vorliege. Es sei daher ein hoherAusgleichsflächenwert umzusetzen.

Herr Meiners führt die Besonderheiten des Gebietes aus. Der hohe Versiegelungsgrad läge u.a. an der Lage der Baufläche in 2. Reihe und dem Zuschnitt dereinzelnen Baugrundstücke.

Herr Dr. Nositschka führt aus, dass es mal einen Ratsantrag auf Verbot von Schottergärten gegeben habe. Der Ausschuss habe seinerzeit nicht entsprechend dem Antrag beschlossen. Er schlägt daher vor, dieses Thema in Zukunft interfraktionell erneut anzugehen.

Es erfolgt der Beschlussnach dem vorgelegten Beschlussvorschlag.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zur Offenlage des Bebauungsplans Nr. 994. Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz den Grünkonzeptplan für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zur Offenlage des Bebauungsplans Nr. 994.

Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz den Grünkonzeptplan für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Das ca. 1,5 ha große Plangebiet liegt innerhalb des Ortsteils Lichtenbusch im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim und besteht heute vornehmlich aus Wiesen- und Weideland. Es liegt im Blockinnenbereich zwischen Raafstraße, Sanddornweg, Holunder Weg und Lichtenbuscher Weg.

Ziel der Planung ist die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers (ca. 70 Wohneinheiten) mit verschiedenen Bauformen (Reihen- und Doppelhäuser, sowie Geschosswohnungsbau) in verdichteter Bauweise.

Zur Verwirklichung des städtebaulichen Konzeptes und um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wird für das o.g. Plangebiet ein vorhabenbezogener Bebauungsplan entwickelt.

Begleitend zum Bebauungsplan wurde durch das Büro BKI eine Umweltprüfung durchgeführt und in dem hier vorliegenden Umweltbericht dokumentiert.

Darüber hinaus wurde ein Konzept der Frei- und Außenflächen in einem Grünkonzeptplan dargestellt, welcher die Anzahl, Art und Umfang der Anlage und Gestaltung von 31 neuen Baumstandorten (Wegfall von 7 Bestandsbäumen), sowie Strauch- und Heckenbepflanzungen beinhaltet. Auch eine extensive Dachbegrünung (teils als Solar-Gründach) für Flachdächer ist Bestandteil der Plandarstellung und soll zu ihrer Absicherung in den begleitenden Städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden.

Im Hinblick auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Klima, Wasser, Landschaft und Ortsbild sowie Kultur- und Sachgüter sind lediglich geringfügige Einwirkungen durch das Vorhaben zu erwarten.

Für das Schutzgut Fläche und das Schutzgut Boden ergeben sich bedingt erhebliche bzw. erhebliche Auswirkungen, da ein Großteil der unversiegelten Fläche durch die Planung versiegelt wird (ca. 69 %).

Zum Schutz der Anwohnerschaft vor den geogenen oder bergbaulich bedingten Belastungen (erhöhte Cadmium Gehalte im gesamten Plangebiet) werden in den Festsetzungen Auflagen hinsichtlich der Nutzung der Böden u.a. für gärtnerische Nutzung beschrieben. Ein Bodenschutzkonzept ist Teil des Umweltberichts.

Für die Problematik von „wild abfließendem Wasser“ wurde das Entwässerungskonzept durch umfangreiche Drainageleitungen (Kiespackungen) und Transportleitungen dieses Wassers ergänzt. Ein neuanzulegendes unterirdisches Rückhaltebecken (südlich des Gutshofes) ermöglicht die Drosselung des Niederschlagswassers bei Starkregenereignissen.

Gemäß Leitfaden für den Eingriff in Natur und Landschaft wird für den Eingriff ein externer multifunktionaler Ausgleich zur Kompensation eines Defizits von 3.980 Punkten zu leisten sein.

Insgesamt sind die Umwelteinwirkungen unter Berücksichtigung der im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag genannten Ausgleichsmaßnahmen vertretbar.

Es ergeben sich durch die Planung insgesamt keine erheblichen negativen Auswirkungen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig ohne Enthaltungen.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-10-04 FB 36_0331_WP18 Umweltbericht zum Be SAO.pdf

7.11.2024

7.8 MB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 24.10.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:21