31. Oktober 2023 um 17:00, Rathaus
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Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für den Finanzausschuss

FB 20/0188/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden begrüßt Herrn Born. Er bedankt sich bei ihm und wünscht viel Erfolg und gute Zusammenarbeit in seiner neuen Funktion.

Beschluss

Der Finanzausschuss bestellt Herrn Felix Born (FB 20/100) einstimmig als stellvertretenden Schriftführer.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss bestellt Herrn Felix Born (FB 20/100) als stellvertretenden Schriftführer.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 58 Abs. 7 GO NRW ist über die im Finanzausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die gemäß § 52 Abs. 1 GO NRW vom Ausschussvorsitzenden und einem vom Finanzausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.

Als Schriftführer wurde mit Wirkung vom 08.12.2020 Herr Andreas Clahsen (FB 20/100) bestellt. Die Verwaltung schlägt vor, als seinen Stellvertreter mit Wirkung zum 31.10.2023 Herrn Felix Born

(FB 20/100) zu bestellen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-10-05 FB 20_0188_WP18 Bestellung eines ste SAO.pdf

19.11.2024

128.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 2
Sitzung
Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 31.10.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:27