25. Oktober 2023 um 18:00, Raum
TOP 6Öffentlich

Brückenbauwerk Wolfsbendenstraße (A008), hier: Planungsbeschluss für den Ersatzneubau der Brücke

E 18/0150/WP18 · Entscheidungsvorlage

Brückenbauwerk Wolfsbendenstraße (A008), hier: Planungsbeschluss für den Ersatzneubau der Brücke

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Bezirksbürgermeisterin Eschweiler eröffnet den TOP und teilt mit, dass es um den Planungsbeschluss für den Ersatzneubau zur Brücke Wolfsbendenstraße geht und begrüßt Herrn Herr Schneiderwind vom E26, der zu diesem Punkt gerne bestehende Fragen beantwortet.

Herr Bode bedankt sich für die zur Verfügung gestellte Vorlage und teilt mit, dass der Verwaltungsvorlage in dieser Form entsprochen wird, weil durch die Maßnahme eine Schwächung des Schienengebundenen SPNV erkannt wird und auch in die Zukunft mit dem Erhalt des Haltepunktes Aachen-Eilendorf geschaut werden muss. Bei Umsetzung der geplanten Maßnahme wird es zu einem dichteren Verkehr mit einer höheren Taktung kommen. Daher sollte jetzt schon bei Planung den dreigleisigen Ausbau eingebunden werden und dieses bei den weiteren Ausbauplanungen, wie z.B. dem Nirmer Tunnel berücksichtigen.

Herr Schneiderwind vom FB 61 teilt mit, dass die Sichtweise so richtig sei, aber weiterhin der Fachbereich 61 die Wiedererrichtung mit Blick auf eine Zweigleisigkeit errichtet werden soll., weil die Brücke so nicht als einzelnes Projekt betrachtet werden kann. Der FB 61 hatte den Auftrag erhalten bei den Planungen eine Machbarkeit mit drei Gleisen zu prüfen. Es stellte sich heraus, dass dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, da der Ausbau weitere Maßnahmen zur Folge hätte, was zu einem Großprojekt führen würde.

Herr Schneiderwind führt die Maßnahmen auf und zeigt als weiteren Grund, die auf die Stadt Aachen anfallenden Kosten auf, welche wegen unterschiedlicher Interessenlange zu einem Verhältnis von

75/25 anstatt bei 50/50 führen kann. Hinzu kommt, dass bei der Planung einer Drei-Gleisigkeit, wegen des Genehmigungsprozesses Jahrzehnte vergehen würden, ehe man mit dem Bau beginnen könnte.

Aus diesen Gründen sieht der Fachbereich 61 es als gegeben an, auf eine zweigleisige Planung hinzuwirken.

Frau Eschweiler dankt Herrn Schneiderweind und übergibt das Wort an Frau Bergs von den Grünen.

Frau Bergs dankt Herrn Schneiderwind ebenfalls und teilt mit, dass man die aufgeführten Argumente sowohl für als auch gegen die Betrachtung einer Drei-Gleisigkeit in die Entscheidungsfindung einbinden könnte, zumal die zeitlichen Aspekte unter Betrachtung der aktuell ca.70 Jahre bestehenden Brücke nicht im Kostenverhältnis der genannten eine Million Euro steht. Hinzu kommt, dass eine Drei-Gleisigkeit u.a. von der IHK gefordert wird und wir als Stadt Aachen nicht abgehängt werden dürfen, was passieren wird, wenn die Drei-Gleisigkeit nicht über kurz oder lang realisiert wird. Dieses sollte bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Ebenfalls hat die Bahn mit jeder Schaffung von zweigleisigen Brücken, hat die Bahn mehr Argumente Bahnstrecken nicht auszubauen, da der Aufwand dann zu hoch wird. Daher möchte wir dieser Vorlage in der Form nicht zustimmen.

Herr Schneiderwind stimmt Frau Bergs in Bezug auf die Nutzungsdauer zu, jedoch nicht in Bezug der Kosten, da die Stadt Aachen in Vorleistung gehen muss ohne eine Erstattung dieser zu erhalten. Frau Bergs ergänzt und macht auf die Nachhaltigkeit aufmerksam. Sie teilt mit, dass alle eine Verantwortung für die Zukunft haben und findet es nicht richtig, dass man aus Kostengründen eine Brücke baut, von der man ausgeht, dass sie irgendwann wieder abgerissen wird, damit die Bahn dann als Kostenträger die Verantwortung trägt.

Frau Eschweiler übergibt das Wort an Herrn Schäfer von der SPD.

Herr Schäfer teilt mit, dass man die Argumentation der Stadt Aachen nachvollziehen kann. Mehrausgaben von einer Million Euro stellen für den Haushalt der Stadt Aachen eine große Summe dar, die man u.a. bei einem Kindergarten oder sonstiges besser gebrauchen kann. Das Thema eines drittes Gleises ist schon länger im Umlauf. Seines Wissens sind die Planungen sehr langwierig. Bei einem dritten Gleis würde man über ein Gleis verfügen, welches nicht genutzt würde und man würde hiermit Steuergelder verschwenden, was man nicht verantworten kann. Hinzu kommt, dass der ohnehin zusätzlich entstehende Verkehr wegen längerer Bauzeiten eben auch länger bestehen würde. Aus diesen Gründen stimmt die SPD der geplanten Maßnahme der Verwaltung im Interesse der Bürger zu.

Herr Hofman von der AfD teilt mit, dass es sich bei solchen Maßnahmen immer um Steuergelder handelt. Ein drittes Gleis ist zwingend notwendig. Der Tunnel war früher größer und sah ein drittes Gleis vor. Daher sollte die Planung ein drittes Gleis beinhalten. Daher wird gegen den Verwaltungsvorschlag gestimmt.

Herr Bode teilt nochmal mit, dass aus Gesichtspunkten der Zukunftssicherungdes Bahnhaltepunktes, seitens der CDU keine Zustimmung erfolgt. Man habe aus anderen Beispielen gesehen, dass Haltepunkte weggefallen sind, die zweigleisig und daher unattraktiv waren. Wenn man das perspektivisch betrachtet, dann muss man dreigleisig planen.

Frau Bohrer ist ebenfalls der Meinung, dass man hier dreigleisig planen sollte, da hierdurch mehr Züge durch Eilendorf fahren und halten können, was zu mehr Attraktivität für den Ort führt. Da der Regionalexpress nicht mehr in Eilendorf hält, wirkt der Bahnhaltepunkt jetzt schon unattraktiver und wenn man dem Verwaltungsvorschlag folgt, würden noch weniger Züge nach und durch Eilendorf fahren. Daher kann dem Verwaltungsvorschlag in der Form nicht zugestimmt werden.

Frau Bergs führt nochmals aus und bekräftigt, dass die Haltepunkte Schanz und Eilendorf als Hemmnis zur Kapazitätssteigerung gesehen werden.

Ebenfalls möchte Frau Bergs nochmals mit auf den Weg geben, dass vor ca. 10 Jahren ein Beschluss gefasst wurde, in dem über die Abgänge der Brücke gesprochen wurde, die in den Plänen nichts wiederzufinden sind.

Auch sollten Fahrradabstellanlagen mit berücksichtigt und eingeplant werden.

Herr Schneiderwind geht auf die Abgänge zu den Bahngleisen ein. Er berichtet, dass man sich dies angeschaut hat und es nicht für zielführend hält, da es ein zu lange Strecke sei. Sinnvoller wäre es, wenn man dies von der Kehrbrückstraße aus realisieren würde.

Herr Schäfer teilt mit, dass ein drittes Gleis sehr schön wäre, aber der Brückenbau dieses weder beschleunigen noch verlangsamen würde, da dies für die Bahn unerheblich wäre, weil diese dem Wunsch der Dreigleisigkeit nicht nachkommen werde. Hier und heute ist die Entscheidung zu treffen, ob man als Stadt Aachen eine Million mehr oder weniger ausgibt. Daher ist die SPD der Meinung, dass man das Geld besser an anderer Stelle einsetzen kann.

Herr Bode bittet ebenfalls das im Vorfeld besprochene Thema des Zugangs auf der Südseite mit in die Planungen einzubeziehen bzw. zu verfolgen, da dieser weiterhin für sinnvoll erachtet wird.

Frau Bezirksbürgermeisterin Eschweiler, führt auf, dass das Thema des Bahnhaltepunktes die Bezirksvertretung regelmäßig sehr intensive und in Teilen sehr unterschiedlich beschäftigt. Einig ist man sich in der Situation aber, dass der Bahnhaltpunkt Eilendorf erhalten bleibt. Man kann allerdings erkennen, wie dieser mit und mit abhanden gekommen ist. Als Beispiele sind hier u.a. die Verkehrszählung zu Ruhezeit, die dann herangezogen wurde um den RE9nicht mehr in Eilendorf halten zu lassen oder nachgeholte Verkehrsführung, die dann über den Brückentag lag, wo nicht genügend Leute da waren. Man ist sich im Klaren, dass auch der Railport eine Rolle spielt, aber man läuft Gefahr, dass der Haltepunkt durch die Maßnahme noch unattraktiver gemacht wird. Mit jeder Fahr die weniger stattfindet, werden weniger Leute den Haltepunkt nutzen und das ist nicht das was Eilendorf will. Ebenfalls macht dann auch die Planung der Unter- und/oder Überführung keinen Sinn. Denn wenn keiner den Haltepunkt nutzt, dann benötigt man diese auch nicht.

Frau Eschweiler entnimmt der Diskussion, dass der Beschlussvorschlag zu einer Zweigleisigkeit keine Mehrheit findet und ein gemeinschaftlicher Beschluss gefasst wird.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Weiterführung der Planung des Ersatzneubaus der Brücke Wolfsbendenstraße – anders als im Bestand – als Straßenüberführung über drei Gleise zu beschließen. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Eilendorf über den Zustand und die Abgängigkeit der bestehenden Brücke zu berichten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Weiterführung der Planung des Ersatzneubaus der Brücke Wolfsbendenstraße wie im Bestand als Straßenüberführung über zwei Gleise zu beschließen.

Der Mobilitätsausschuss fasst den Beschluss für die Weiterführung der Planung des Ersatzneubaus der Brücke Wolfsbendenstraße wie im Bestand als Straßenüberführung über zwei Gleise.


Erläuterungen

investive Auswirkungen

Ansatz

2023*

fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz

2024ff.

fortgeschriebener Ansatz 2024ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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Auszahlungen

166.594,45

166.594,45

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Ergebnis

166.594,45

166.594,45

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0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz

2024ff.

fortgeschriebener Ansatz 2024ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

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Personal-/Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /-Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 64.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 107.594,45 € abzügl. 5.000 € üpl. Deckung für eine andere Maßnahmen

Ferner sind auf der Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen für Folgejahre 2.917.500 € vorgemerkt.

Erläuterungen:

Veranlassung:

Das Brückenbauwerk Bw-Nr. A008 „Wolfsbendenstraße“ überführt die K9 (Wolfsbendenstraße) über die zweigleisige elektrifizierte Bahnstrecke 2600 Aachen – Köln (Bahn km 65,105). Das im Jahr 1965 errichtete Bauwerk weist einen nicht mehr ausreichenden Bauwerkszustand auf und muss ersatzneugebaut werden. Die entsprechenden Planungenfür einen Ersatzneubau einer Brücke über zwei Gleise wie im Bestand wurden am 30.06.2021 in der Bezirksvertretung Eilendorf und am 02.09.2021 im Mobilitätsausschuss vorgestellt. Im Mobilitätsausschuss wurde der Prüfauftrag erteilt, zu untersuchen, ob die Brücke so errichtet werden kann, dass sie ggf. auch bei einer längerfristig möglichen Weiterführung des dreigleisigen Ausbaus der Bahnstrecke Aachen-Köln über den Haltepunkt Eilendorf hinaus ohne weiteren Umbauten den dann dreigleisigen Verkehr aufnehmen kann.

Zur Umsetzung dieses Prüfauftrags wurde mit den bis zu diesem Zeitpunkt beschlossenen Planungsmitteln eine Machbarkeitsuntersuchung für die Weiterführung des dreigleisigen Bahnverkehrs über den Haltepunkt Eilendorf hinaus in Auftrag gegeben. Diese Untersuchungen hatten folgende Ziele:

  • Feststellung, wie der dreigleisige Ausbau im Anschluss an den aktuellen Ausbaubereich realisierbar ist und
  • Festlegung der neuen Randbedingungen für die Brückenplanung, die sich aus der Dreigleisigkeit ergeben.

Basierend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsuntersuchung wurde das Ingenieurbüro Doser Kempen Krause mit der Erstellung der Vorplanung des Ersatzneubaus einer Brücke über drei Gleise beauftragt

Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung:

Die DB Netz AG führt derzeit den Ausbau des Güterbahnhofs Aachen Rothe Erde aus. Hier wird ein drittes Gleis als Überholmöglichkeit für den Güterverkehr errichtet. Diese Maßnahme soll 2023 fertiggestellt werden. Der dreigleisige Ausbau endet vor der Brücke Wolfsbendenstraße.

Aufbauend auf diesem Ausbauzustand wurden 3 Varianten untersucht:

  • Variante 0 – Ausbau nur im Bereich Haltepunkt Eilendorf
  • Variante 1 – Verlängerung um einen Blockabschnitt bis zum Nirmer Tunnel
  • Variante 2 – Ausbau bis Stolberg

Für alle Varianten wird davon ausgegangen, dass ein drittes Gleis nur nördlich der bestehenden Strecke errichtet werden kann. Dies ist vor allem der dichteren Wohnbebauung südlich der Strecke geschuldet, welche den vorhandenen Platz deutlich einschränkt.Desweiteren befinden sich bereits mehrere Flächen nördlich des Bestandes im Besitz der DB AG sowie der Stadt Aachen, welche voraussichtlich für den Neubau genutzt werden könnten. Der Regelquerschnitt ist nachfolgend dargestellt.

Variante 0 (Ausbau im Haltepunktbereich)

Hier wurde ein Ausbau nur im Haltepunktbereich untersucht. Ziel war es keine baulichen Veränderungen an der EÜ Nirmer Straße vornehmen zu müssen. Für diese Variante würde die bestehende Dreigleisigkeit vom Bahnhof AC-Rothe Erde kommend bis hinter den Haltepunkt Eilendorf verlängert. Diese Ausbauvariante wird aus technischen und betrieblichen Gründen als nicht umsetzbar bewertet (kein zusätzlicher vollwertiger Blockabschnitt, keine Kapazitätssteigerung, deutliche Verringerung der Streckengeschwindigkeit auf allen betroffenen

Gleisen ... ).

Variante 1 (Verlängerung um einen Blockabschnitt bis zum Nirmer Tunnel)

Die Variante 1legt einen dreigleisigen Ausbau im Bereich des HP Eilendorf bis zum Nirmer Tunnel zugrunde. Die Ausbaulänge würde ca. 1,1 km betragen. Durch diese Erweiterung kann eine Überholmöglichkeit für im HP Eilendorf haltende Züge geschaffen werden. Außerdem würde sich so eine durchgehende Dreigleisigkeit von dem HP

Eilendorf bis zum BF Aachen-Rothe Erde ergeben. Somit gäbe es die Möglichkeit den langsameren

SPNV und den schnelleren SPFV parallel zu führen, um bei einer erforderlichen Überholung eine

mögliche Verspätung zu minimieren.

Abbildung: Gleisplan Variante 1

Für die Erweiterung der Strecke wären sehr umfängliche Baumaßnahmen an mehreren Bauwerken außer an der neu zu bauenden SÜ Wolfsbendenstr.erforderlich. Nachfolgend werden die Maßnahmen kurz erläutert:

  • Dammeinschnitt

Das Ende der aktuell vorhandenen Dreigleisigkeit liegt in einem Einschnitt mit beidseitig steilen Böschungen, die im Zuge der aktuellen Ausbaumaßnahmen der DB neu hergestellt wurden.

Abriss der nordseitigen Böschung und Neubau einer Bohrpfahlwand als Stützwand bis zur

Wolfsbendenstraße (Länge 250 m, Höhe bis ca. 5,75)

  • Einschnitt und Lärmschutzwand (LSW) bis zum Haltepunkt

Zwischen Wolfsbendenstraße und Haltepunkt Eilendorf werden nördlich der Bahnstrecke eine Lärmschutzwand sowie ein Gehweg parallel zum Gleis geführt.

Rückbau Gehweg und Lärmschutzwand (LSW), Neubau einer Stützkonstruktion aus Bohrpfählen zur

Wiederherstellung des Gehwegs, Neubau LSW in versetzter Lage

  • Haltepunkt Eilendorf

Rückbau des nördlichen Bahnsteigs 1 und Wiedererrichtung am neuen Richtungsgleis

Rückbau dervorhandenen LSW und Wiedererrichtungin versetzter Lage

  • Eisenbahnüberführung (EÜ) Nirmer Straße

Die bereits 1864 errichtete Gewölbebrücke soll nach Angaben der DB demnächst ersatzneugebaut und durch eine Stahlbrücke ersetzt werden. Eine Erweiterung der Brücke auf drei Gleise ist nicht vorgesehen.

Neubau einer zusätzlichen Brücke für 1 Gleis auf der Nordseite der Bestandsbrücke inkl. LSW

  • Haarbach

Der Haarbach nähert sich hinter der EÜ Nirmer Straße dem Bahndamm an. Bei km 64,4 + 87 hält eine bestehende Stützwand den Bach von dem Bahndamm fern.

Neubau eines Galeriebauwerks (Stützbauwerk mit auskragendem Überbau für 1 Gleis) inkl. LSW

  • Eisenbahnüberführung (EÜ) Am Tunnel

Die bestehende EÜ wurde von der DB Netz AG 2022 zweigleisig erneuert.Zwischen der EÜ und dem Eilendorfer Tunnel würde das neue dritte Gleis wieder zurück auf die bestehende zweigleisige Strecke geführt werden.

Neubau einer zusätzlichen Brücke für 1 Gleis auf der Nordseite der Bestandsbrücke inkl. LSW

Neubau einer Stützwand zur Sicherung der Überleitstelle (Länge ca. 100 m, maximale Höhe ca. 9 m)

Variante 2 (Ausbau bis Stolberg)

Diese Variante betrachtet eine Verlängerung der Variante 1 bis zum Hbf Stolberg. Die Gesamtlänge des Ausbaus beträgt dann 5,7 km. Somit wäre nach dem Ausbau des Burtscheider Viadukts (aktuelle Planung DB) eine durchgehende dreigleisige Verbindung vom Hbf Stolberg bis zum Hbf Aachen gegeben. Als Verlängerung der Variante 1 würden Anpassungen an folgenden weiteren Kreuzungsbauwerken erforderlich, die hier nur kurz aufgelistet werden:

  • Eilendorfer Tunnel und Nirmer Tunnel separate neue Tunnelröhre mit einer Länge von 700 m erforderlich
  • SÜ Verlautenheidener Straße  Ersatzneubau erforderlich
  • EÜ Strecke Stolberg - Herzogenrath (EVS) Neubau eines separaten Überbaus erforderlich
  • Naturschutzgebiet Saubachtal-Lehmsiefen  Eingriff in NSG erforderlich
  • EÜ Steinbachstraße  Neubau von 2 separaten Überbauten erforderlich
  • SÜ Königin-Astrid-Straße  ausreichend Platz, kein Neubau erforderlich.
  • Stolberg Hbf  Verlängerung Überholgleis 40 erforderlich
  • Weitere erforderliche Stützwände im Streckenverlauf werden nicht separat aufgelistet

Baukosten und Finanzierung dreigleisiger Ausbau

Für die Machbarkeitsstudie wurden die Baukosten mittels einer Grobkostenschätzung basierend auf der Ril 808 ermittelt. Die Gesamtbaukosten belaufen sich für Variante 1auf geschätzt 15,1 Mio. € (brutto). Dies entspricht einem Preis von ca. 13,5 Mio. €/km. Darin enthalten ist nicht der Kostenanteil für den Ersatzneubau der Wolfsbendenstraße, welcher im Vorhinein durch die Stadt Aachen getragen wird.

Für Variante 2 kann zum aktuellen Planungsstand keine belastbare Kostenschätzung abgegeben werden. Dies liegt vor allem an den unbekannten Kosten für den neuen Eilendorfer Tunnel sowie dem umfangreichen Maßnahmenpaket im HBF Stolberg.

Die Kosten umfassen lediglich die reinen Baukosten und keine Ausgaben für Planungen und Genehmigungen, Baugrunduntersuchungen, ggfs. erforderlichen Grundstückserwerb, erforderliche Kompensationsmaßnahmen etc..

Vorentwurfsplanung SÜ Wolfsbendenstr. über drei Gleise

Mit der Machbarkeitsuntersuchung wurde gezeigt, dass ein weiterer dreigleisiger Ausbau der Strecke Aachen-Köln über den Haltepunkt Eilendorf hinaus grundsätzlich möglich ist. Die Bestandsgleise müssten im Bereich der Brücke Wolfsbendenstraße in nördlicher Richtung um ein drittes Gleis erweitert werden. Diese Annahme wurde in der erneuten Vorentwurfsplanung zugrundegelegt.

Im Rahmen der Vorplanung wurde eine Variantenuntersuchung zur Bauwerksausbildung vorgenommen. Die Variantenuntersuchung erfolgte mit der nutzbaren Fahrbahnbreite von 7,50 m und beidseitigen 2,25 m breiten Gehwegen auf den Kappen. Die Varianten wurden bezüglich Bauablauf, Materialeinsatz, Bauzeit und Kosten gegenübergestellt. Als Vorzugslösung wurde die Herstellung des Überbaus als Verbundfertigteilträger mit offenem Schweißprofil erarbeitet:

Das neue Rahmenbauwerk soll flach gegründet werden. Aufgrund der zu berücksichtigenden drei Gleise ergibt sich eine Stützweite von 20,0 m.

Kosten für SÜ Wolfsbendenstr. über drei Gleise

Die Baukosten wurden unter Zugrundelegung der Tabelle 1 der REBI-ING (1. Quartal 2022) und der Berücksichtigung eines Kostenzuschlags von 12% für erhöhte Preise für Rohstoffe und Baukosten sowie für erschwerte Bedingungen im Bahnbereich bei einem sofortigen Neubau in 2023 auf 2.180.000 € brutto geschätzt.

Für die Umsetzung der Maßnahme sind Sperrpausen der DB AG erforderlich. Wegen der langen Vorlaufzeiten für die Sperrpausenanmeldungen sowie der Vorlaufzeiten für die Erstellung der Entwurfsplanung ist ein Baubeginn erst in 2027 realistisch. Unter Ansatz einer Baupreissteigerung von insgesamt ca. 16 % im Zeitraum von 2023 bis 2027 sind somit Bruttobaukosten von ca. 2,530 Mio € zu erwarten.

Bruttobaukosten in 2023:2.180.000 €

Baupreissteigerung von 2023 bis 2027 insgesamt 16 %:348.800 €

Bruttobaukosten in 2027:2.528.800 €

Die für die Maßnahme zu erwartenden Nebenkosten (Vermessung, Baugrunduntersuchungen, Entwurfs- und Ausschreibungsplanung, Prüfingenieurleistungen, bahnaffine Leistungen, Bauüberwachungsleistungen etc.)werden in einer Höhe von ca. 350.000 € prognostiziert.

Daher ergibt sich folgender geschätzter Kostenbedarf:

Baukosten:ca. 2.530.000 €

Bau-Nebenkosten:ca.350.000€

Gesamtkosten:ca. 2.880.000

Für die Neubaumaßnahme wird es in jedem Fall erforderlich eine Kreuzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn abzuschließen. Da die Bestandsbrücke nicht mehr dem Stand der Technik entspricht, besteht auch von Seiten der Bahn eine Erneuerungsforderung. Bei einer Erneuerung der Brücke wie im Bestand mit zwei Gleisen und einer Stützweite von ca. 12,8 m könnte von einer ca. 50 %-igen Kostenbeteiligung der DB ausgegangen werden. Da der Neubau der Brücke über das zusätzliche dritte Gleis aber lediglich von Seiten der Stadt Aachen gefordert wird, besteht in diesem Punkt ein einseitiges Verlangen der Stadt Aachen. Dies wird bei der Ermittlung des Kostenteilungsschlüssels dazu führen, dass sich die DB voraussichtlich nur noch mit ca. 25 % an den anfallenden Kosten beteiligen wird:

Anteil Deutsche Bahn:ca.720.000€

Anteil Stadt Aachen:ca.2.160.000

Kostenvergleich zwei- und dreigleisiger Ausbau der SÜ Wolfsbendenstr.

Bei einem Ausbau der SÜ Wolfsbendenstr. wie im Bestand über zwei Gleise könnte die Brücke mit einer deutlich geringeren Stützweite von 12,80 m errichtet werden. Unter Zugrundelegung der gleichen Kostenansätze wie für die Brücke über drei Gleise führt die Kostenschätzung zu folgenden Werten:

Bruttobaukosten in 2023:1.470.000 €

Baupreissteigerung von 2023 bis 2027 insgesamt 16 %:235.000 €

Bruttobaukosten in 2027:1.705.000 €

Bau-Nebenkosten:300.000 €

Gesamtkosten:ca. 2.005.000

Bei einer Erneuerung der Brücke wie im Bestand mit zwei Gleisen könnte von einer ca. 50 %-igen Kostenbeteiligung der DB ausgegangen werden:

Anteil Deutsche Bahn:ca.1.002.500€

Anteil Stadt Aachen:ca.1.002.500

Der Kostenvergleich ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Brücke über zwei Gleise

Brücke über drei Gleise

Bruttobaukosten in 2027

1.705.000 €

2.530.000 €

Bau-Nebenkosten

300.000 €

350.000 €

Gesamtkosten

2.005.000 €

2.880.000 €

Kostenbeteiligung der DB

50 %

25 %

Kosten Stadt Aachen

1.002.500 €

2.160.000 €

Tabelle Kostenvergleich

Der von der Stadt Aachen zu tragende Anteil an den Gesamtkosten wäre danach bei einem Ausbau der Brücke über drei Gleise ca. 1,16 Mio € höher als bei einem Ausbau wie im Bestand über zwei Gleise.

Fazit

Mit der Machbarkeitsuntersuchung wurde gezeigt, dass ein weiterer dreigleisiger Ausbau der Strecke Aachen-Köln über den Haltepunkt Eilendorf hinaus prinzipiell möglich ist. Aus technischen und betrieblichen Günden ist es allerdings nicht sinnvoll, den Ausbau nur im Bereich des Haltepunkts Eilendorf auszuführen. Vielmehr muss der Ausbau mindestens bis zum Nirmer Tunnel erfolgen. Dies hat zur Folge, dass neben der SÜ Wolfsbendenstraße in großem Umfang Neu- bzw. Umbaumaßnahmen erforderlich werden (Neubau von 2 Brücken, Neubau von 3 Stützwänden, Neubau Galeriebauwerk, Lärmschutzwände etc.). Im Rahmen dieses Großprojekts hat die Brücke Wolfsbendenstraße nur einen vergleichsweise kleinen Anteil.

Eine Umsetzung dieses Projekts ist aus heutiger Sicht nicht absehbar. In den langfristigen Planungen der Deutschen Bahn sind in diesem Bereich derzeit keine Maßnahmen vorgesehen. Selbst wenn die Verlängerung der Dreigleisigkeit über den Haltepunkt Eilendorf hinaus in näherer Zukunft priorisiert und in die Planungsprozesse bei der DB aufgenommen werden sollte, ist davon auszugehen, dass die Planungs- und Genehmigungsprozesse bei den komplizierten Verhältnissen viele Jahre in Anspruch nehmen werden.

Selbst unter sehr optimistischen Annahmen dürfte daher eine Umsetzung erst in Jahrzehnten zu erwarten sein. Für den Brückenneubau der SÜ Wolfsbendenstraße über drei Gleiseergeben sich aus dieser Prognose weitere Risiken. Zum Zeitpunkt der Umsetzung der Dreigleisigkeit wäre die Brücke bereits wieder viele Jahre alt. Außerdem besteht das Risiko, dass die jetzt in der Vorstudie zugrundegelegten Randbedingungungen bei einer späteren Planung keinen Bestand haben. Dies kann dazu führen, dass der jetzt vorgesehene Platz für das dritte Gleis nicht ausreicht oder an falscher Stelle liegt. Dies kann dazu führen, dass die Brücke im Rahmen des Großprojekts trotzdem neu- bzw. umgebaut werden muss.

Unter Berücksichtigung der oben genannten Risiken sowie unter Berücksichtigung des enormen finanziellen Mehraufwands von ca. 1,16 Mio € für eine Brücke über drei Gleise empfiehlt die Verwaltung, den jetzt akut erforderlichen Ersatzneubau der Brücke wie im Bestand über zwei Gleise auszuführen.

Finanzierung

Um die Planung des Brückenbauwerks über zwei Gleiseweiterführen zu können wird nach derzeitiger Schätzung davon ausgegangen, dass die für 2023 und 2024 bei PSP-Element 5-120102-200-01700-600-1 „Ersatzneubau Brücke Wolfsbendenstraße“ bereitgestellten Planungsmittel ausreichen werden.

Zeitlicher Ablauf nach Beschlussfassung:

In 2023 sollen folgende Planungsarbeiten durchgeführt werden:

-Baugrunduntersuchungen (inkl. Kampfmitteluntersuchungen)

-Entwurfsplanung Brückenbauwerk inkl. Kostenberechnung

-Verkehrsplanung für die Anschlussbereiche der Wolfsbendenstraße

Auf Basis des Bauwerksentwurfs können in 2024 die erforderlichen Sperrpausen bei der DB beantragt werden.

Die erstellte Kostenberechnung bildet die Basis, um die für den Bau der Brücke erforderlichen Mittel in 2027 beantragen zu können.

Fazit / Unabweisbarkeit

Aufgrund des sehr schlechten Erhaltungszustands der Brücke besteht für den Ersatzneubau dringender Handlungsbedarf. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, mit dem Ersatzneubau der Brücke Wolfsbendenstraße frühestmöglichzu beginnen.

Auswirkungen


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-09-05 E 18_0150_WP18 Brueckenbauwerk Wolfs SAO.pdf

23.10.2024

1.2 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Mi., 25.10.2023
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:24