25. Oktober 2023 um 17:00, Bezirksamt Kornelimünster-Walheim
TOP 7Öffentlich

Fahrradbügelstandorte in Kornelimünster/Walheim

FB 61/0753/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

zu 7Fahrradbügelstandorte in Kornelimünster/Walheim

Vorlage: FB 61/0753/WP18

Herr Jumpers erklärt, dass im Namen der CDU Fraktion keine Bedenken hinsichtlich der Standorte 1 (Abteigarten/Promenade) und 2 (Abteigarten, gegenüber Abteitor) bestehen.Beim Standort 3 (Schmithofer Straße/Ecke Bergfeld) bittet er die Verwaltung um Prüfung, ob am Pfarrheim das Aufstellen von Fahrradbügeln möglich ist.

Herr Krott empfindet ebenfalls die die Aufstellung von Fahrradbügeln vor dem Denkmal als unglücklich. Die Prüfung des Standortes am Pfarrheim wird unterstützt.

Herr Jumpers fragt nach den Pollern auf Bild 1 der Verwaltungsvorlage, die einvernehmlich von den Mitgliedern der Bezirksvertretung als nicht erforderlich erachtet werden.

Herr von Thenen lässt über alle 3 Vorschläge getrennt abstimmen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Standorte für 10 neue Fahrradbügel einstimmig wie folgt: Fahrradbügel Kornelimünster (01 Abteigarten/Promenade): vier Fahrradbügel am vorgeschlagenen Standort, ohne Errichtung von Pollern Fahrradbügel Abteigarten (gegenüber Abteitor): zwei Fahrradbügel am vorgeschlagenen Standort Fahrradbügel Schmithofer Straße Ecke Bergfeld: Ablehnung des Verwaltungsvorschlages sowie weitere Überprüfung unter dem Hinweis, ob am Pfarrheim das Aufstellen von Fahrradbügeln möglich ist

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagenen Standorte für 10 neue Fahrradbügel.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Verwaltung erhielt im Laufe der letzten Monate von mehreren Bürger*innen bzw. Vereinen aus Kornelimünster/Walheim Hinweise für neue Fahrradbügel-Standorte. Die Verwaltung hat die Standorte geprüft, die Ergebnisse werden im Folgenden vorgestellt:

Standorte

1. Abteigarten/Promenade:

An diesem Standort wären insgesamt vier Bügel realisierbar. In diesem Bereich wünscht sich der Förderkreis Abteigarten Kornelimünster Abstellmöglichkeiten für Besucher*innen, die mit dem Fahrrad anreisen.

2. Abteigarten (gegenüber dem Abteitor):

Hier wären zwei Bügel realisierbar. Auch dieser Wunsch stammt vom Förderkreis Abteigarten Kornelimünster. In diesem Bereich befinden sich bislang keine Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.

3.Schmithofer Straße Ecke Bergfeld:

An dieser Stelle sind vier Bügel realisierbar. Im direkten Umfeld befindet sich die Kirche sowie das Pfarrheim. Beide Einrichtungen verfügen bisher über keine Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.

Vorschlag Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, auf den betrachteten Standorten die jeweiligen Fahrradbügel aufzustellen.

Kosten

Für die 10 Fahrradbügel ist mit Kosten in Höhe von rund 4.000 € zu rechnen. Die Mittel stehen beim bei PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1/4-120102-986-6 "Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)" bereit.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

2.184.600,32*

2.184.600,31

2.400.000

2.400.000

0

0

Ergebnis

2.184.600,32

2.184.600,32

2.400.000

2.400.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

511.360,11**

511.360,11

360.000

360.000

0

0

Abschreibungen

841.883,47***

841.883,47

750.000

750.000

0

0

Ergebnis

1.353.243,58

1.353.243,58

1.110.000

1.110.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

*Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 800.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 1.384.600,32 €

**Haushaltsansatz 2023 i.H.v.120.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 391.360,11 €

***Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 250.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 591.883,47 €


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz ist nicht ermittelbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass vermehrt Bürger*innen auf das Rad umsteigen, wenn es vermehrt sichere Möglichkeiten zum Abstellen der Fahrräder gibt. Dies ist allerdings nicht messbar, daher kann auch kein Effekt auf die CO2 – Emissionen ermittelt werden.

Die Maßnahme hat keine Relevanz für die Klimafolgenanpassung.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-09-05 FB 61_0753_WP18 Fahrradbuegelstandort SAO.pdf

15.11.2024

2.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 25.10.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:23