18. Oktober 2023 um 17:00, Sitzungssaal Bürgerhaus (alt)
TOP 5Öffentlich

Einrichtung einer Sackgasse in der Straße Sackgasse im Stadtbezirk Haaren

FB 61/0784/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:verwiesen

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Hecker begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Hamblock vom Fachbereich Stadtentwicklung,- planung und Mobilitätsinfrastruktur.

Herr Bezirksvertreter Kogel präferiert die Alternative der unechten Einbahnstraße um Parkplätze zu retten. So soll die Einfahrt von beiden Seiten möglich bleiben, die Ausfahrt jedoch nur noch an einer Seite ermöglicht werden.

Frau Bezirksvertreterin Vogelsang führt aus, dass die Vorlage des FB 61 widersprüchlich zu einem Vorschlag des Fachbereichs aus März diesen Jahres ist und bittet um entsprechende Erklärung.

Herr Hamblock erklärt, dass der Verfasser des besagten Vorschlages zwischenzeitlich aus dem Dienst der Stadt Aachen ausgeschieden ist und ein anderer Mitarbeiter die Situation unter Anhörung der Polizei neu eingeschätzt hat. Eine Sackgasse kann durch Wendemanöver in erhöhter Frequentierung mit Lieferverkehr etc. zu Unfällen führen. Durch eine unechte Einbahnstraße könnte manGefahrenpotential schaffen.

Herr Bezirksvertreter Küppers führt aus, dass man schlecht gegen die Empfehlung der Unfallkommission stimmen könne und verweist auf die Möglichkeit desVerbot des Linksabbiegens.

Herr Hamblock erklärt, dass ein Linksabbiegeverbot nichts an den notwenigen Sichtverhältnissen verändern würde.Einen Parkplatz habe man bereits durch Ermessensausübung in der Berücksichtigung des Sichtdreiecks gesichert.

Die Bezirksvertreter Kogel und Küppers führen aus, dass der Antrag erneut von der Verwaltung geprüft werden sollte.

Frau Bezirksvertreterin Vogelgesang will die Vorlage zur Kenntnis nehmen. Ihr ist es wichtig, dass die Markierungsarbeiten umgesetzt werden, so dass ordnungsrechtliche Maßnahmen in dem Bereich möglich werden.

Herr Bezirksbürgermeister Hecker lässt über einen geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren beauftragt die Verwaltung erneut unter Bezugnahme des Beschlusses vom 07.12.2022 zu prüfen, ob die Einrichtung einer echten oder unechten Einbahnstraße in der Sackgasse sinnvoll ist. Ebenfalls sind seitens der Verwaltung alternative in Betracht kommende Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahrenstelle (wie z.B. ein Verbot des Linksabbiegens) zu erörtern beziehungsweise in die Lösungsfindung mit einzubinden und anschließend der Bezirksvertretung Aachen-Haaren zur Entscheidung vorzulegen, bevor über die endgültige Markierung der temporär eingerichteten Halteverbote entschieden werden kann.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Ausfahrt neben dem Haus Alt-Haarener Straße Nr. 219 zu verbessern.

Dazu sollen die vorhandenen Haltverbote als Markierungen eingekürzt werden, damit eine rechtssichere Ahndung der Verkehrsverstöße erfolgen kann.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit einem gemeinsamen Antrag vom 21.02.2022 haben die Fraktionen der Bezirksvertretung Aachen-Haaren die Probleme geschildert, die Kraftfahrende beim Ausfahren aus der Straße „Sackgasse“ auf die Alt-Haarener Straße wegen der links und rechts am Fahrbahnrand sichtbehindernd parkenden Fahrzeuge haben.

Auf Vorschlag der Verwaltung auf den Antrag wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren am 07.12.2022 daher beschlossen, die drei letzten Parkstände vor den Häusern Alt-Haarener Straße 215 - 219 sowie den ersten Parkstand vor dem Haus-Nr. 231 wegzunehmen, um ein verkehrssicheres Ausbiegen aus der Straße „Sackgasse“ zu ermöglichen. Weitergehend wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob gegebenenfalls besser geeignete Maßnahmen in Betracht kommen könnten.

Dazu wurde aus dem Kreis der Bezirksvertretung Aachen-Haaren der Vorschlag unterbreitet, dass die Straße „Sackgasse“ aus Richtung von der Alt-Haarener Straße (von Haus-Nr. 201 bis 205) als Sackgasse ausgewiesen wird und das neben dem Haus Alt-Haarener Straße 219 nur noch die Einfahrt in die Sackgasse ermöglicht wird und die Ausfahrt durch das Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) verboten wird.

Nach Prüfung der Situation vor Ort wurden unabhängig durch Vertreter*innen der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde festgestellt, dass die Verkehrsteilnehmer*innen aus beiden Richtungen in die Straße „Sackgasse“ einfahren können, jedoch nur über die Zufahrt an Haus-Nr. 201 bis 205 ausfahren können. Damit würde es sich um eine „unechte“ Einbahnstraße und eine „unechte“ Sackgasse handeln.Aus polizeilicher Sicht sollte die Beschilderung mit dem Verkehrszeichen Sackgasse (Vz. 357-50) mit der Durchlässigkeit für den Radverkehr und Fußgänger*innen nur vorgenommen werden, wenn es sich um eine tatsächlich bauliche Sackgasse handelt.

Bezüglich einer solchen Veränderung ist zu beachten, dass zukünftig die Anwohner*innen und Anlieferverkehre in der schmalen Sackgasse in mehreren Zügen rangieren müssten, wenn über die Ein- und Ausfahrt an Haus Nr. 201 bis 205 eingefahren / ausgefahren würde. Dieses Rangieren würde eine erhöhte Unfallgefahr darstellen. Weiterhin befindet sich in der Straße „Sackgasse“ an der Ausfahrt eine Pizzeria, wodurch das Fahrzeugaufkommen in diesem Bereich ebenfalls erhöht wird und auch der Besucherverkehr in der Straße wenden muss. Bei Besichtigungen vor Ort wurde festgestellt, dass viele Verkehrsteilnehmer*innen verbotswidrig ihr Fahrzeug direkt vor der Pizzeria abstellten und dann eine Ein- und Ausfahrt aus der Straße „Sackgasse“ nicht möglich war. Auch durch die Lage der Bushaltestelle „Haaren-Denkmal“ und der dortigen Lichtsignalanlage wird der ein- und ausfahrende Verkehr durch Sichteinschränkungen massiv beeinträchtigt, weil dort vermehrt ein Rückstau festzustellen ist. Aufgrund der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) soll bei Haltestellen besonders auf die Übersichtlichkeit geachtet werden, damit alle Verkehrsteilnehmer sich frühzeitig auf die Haltestellensituation einstellen können. Diese Übersichtlichkeit ist an der Ein- und Ausfahrt der Straße „Sackgasse“ nicht gegeben, weil alle Verkehrsteilnehmer z.B. beim Ausfahren nach links auf den Verkehr aus Richtung Würselener Straße oder bereits anfahrenden Verkehr aus Richtung Kaninsberg achten müssen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die bestehende Ausfahrt aus der Straße „Sackgasse“ neben dem Haus Nr. 219 zu verbessern. Dazu sollen die noch vorhandenen Halteverbote als Markierungen eingekürzt werden, damit eine rechtssichere Ahndung der Verkehrsverstöße erfolgen kann.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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Abschreibungen

0

0

0

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0

Ergebnis

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0

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 7 Ablehnung: 3 Enthaltung: 0
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-10-05 FB 61_0784_WP18 Einrichtung einer Sa SAO.pdf

19.11.2024

933.0 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Datum
Mi., 18.10.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:16

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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