31. Oktober 2023 um 17:00, Rathaus
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Ratsantrag "Geschlechtergerechte Finanzplanung" (Nr. 359/18) der Fraktion DIE Zukunft vom 09.06.2023

FB 20/0192/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Ratsherr Szagunn dankt dafür, dass sich die Verwaltung der Thematik angenommen und die Vorlage erstellt habe. Bereits in der letzten Sitzung im August habe Frau Grehling angedeutet, dass sie sich mit der Abbildung im Haushalt schwer tun würde. Nachvollziehbar sei aus seiner Sicht, dass die Kapazitäten aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht zur Verfügung stehen würden. Als schade empfinde er jedoch, dass in der Vorlage beschrieben sei, dass auch andere Kommunen die geschlechtergerechte Finanzplanung nicht in den Haushalt integriert hätten. Denn die im „Vertrag von Amsterdam“ geregelten Grundsätze seien durchaus bei anderen Kommunen sowie bei Bund und Ländern umgesetzt worden. Er plädiere daher dafür, die Thematik zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzugreifen und erneut auf die Tagesordnung zu setzen. In dem Zusammenhang wäre von Interesse, ob bei der Bearbeitung des Ratsantrags die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Aachen einbezogen worden sei.

Frau Grehling würde gerne eine lange Diskussion vermeiden. Seit Abschluss des Amsterdamer Vertrags im Jahr 1999 hätten sich einige Änderungen ergeben. Sie halte eine geschlechterspezifische Zuordnung im Haushalt nach wie vor für schwierig. Den Verweis auf andere Kommunen habe sie durchaus aufgegriffen. Allerdings sei ja auch eine Kommune beispielhaft genannt, die zwar einen entsprechenden Grundsatzbeschluss getroffen habe, bei der aber die Umsetzung im Haushalt bis heute nicht absehbar sei. Es sei auch die Frage zu stellen, wer eine Umsetzung vornehmen könne. Hier sei sicher die Gleichstellungsbeauftragte ins Boot zu holen. In ihrem Bereich würden die Anforderungen an den Haushalt zunehmend steigen. Es sei jedoch kein Personal vorhanden, um diese gleichzeitig umzusetzen. Daher müsse eine Verständigung darüber erfolgen, ob es nicht sinnvoller sei,beispielsweise Nachhaltigkeitsziele im Haushalt abzubilden.

Ratsherr Pilgram berichtet davon, dass er in dem Zusammenhang zum Haushalt der Stadt Wien recherchiert habe, welcher zeige, dass eine Abbildung durchaus möglich sei, sofern die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung stehen würden. Er habe Verständnis dafür, dass bei der aktuellen Haushaltssituation eine Überforderung für die Stadt Aachen einhergehen würde. Gleichwohl solle seiner Ansicht nach das Thema nicht aus den Augen verloren werden. So sei es z.B. in Wien gelungen, durch die Formulierung von Zielen Verbesserungen herbeizuführen, beispielsweise was die Nutzung der städtischen Bibliothek angeht. Die Politik könne selber durch eine Sensibilität bei den Haushaltsplanberatungen dafür Sorge tragen, dass Anträge in Bezug auf Geschlechtergerechtigkeit eingebracht werden, z.B. solche, die die Vermeidung von „Angsträumen“ zum Ziel hätten. Sein Wunsch sei ein wirkungsorientierter Haushalt, die Ziele in den Produktblättern seien dafür häufig nicht geeignet bzw. könnten nicht umgesetzt werden.

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis. Der Ratsantrag „Geschlechtergerechte Finanzplanung“ (Nr. 359/18) der Fraktion DIE Zukunft vom 09.06.2023 gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ratsantrag „Geschlechtergerechte Finanzplanung“ (Nr. 359/18) der Fraktion DIE Zukunft vom 09.06.2023 gilt damit als behandelt.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem im Betreff genannten Ratsantrag soll das Prinzip der „geschlechtergerechten Finanzplanung“ umgesetzt werden und auf Basis einer Analyse des Haushaltsplans 2023 im Haushalt der Stadt Aachen 2024 Berücksichtigung finden.

Die mit dem Ratsantrag und dem „Gender Budgeting“ verbundenen Ziele - vornehmlich: Geschlechterungerechtigkeiten zu vermeiden und öffentliche Gelder so zu verteilen, dass die Gleichstellung der Geschlechter gefördert wird - werden von der Verwaltung zweifellos unterstützt. Doch bereits bei der geschlechterspezifischen Analyse des Haushalts zur Ermittlung ggf. bestehender Ungleichheiten kann festgestellt werden, dass eine solche Differenzierung der Finanzmittel nach Geschlechtern, ebenso wie z.B. nach Alter, nur in Ausnahmefällen vorliegt. So können die finanziellen Budgets in Bereichen wie Kinderbetreuung oder Bildung in der heutigen Zeit kaum mehr nur einem Geschlecht zugeordnet werden, da damit ein veraltetes Rollenbild verbunden wäre. Spezifische Anträge bzw. Anliegen zur Förderung von Programmen, die insbesondere Frauen zu Gute kommen sollen, sind mit entsprechenden Bezeichnungen im Haushalt klar hinterlegt, z.B. Zuschussleistungen für Frauenhäuser. Des Weiteren werden auch Projekte, die zur Förderung von Frauen in bestimmten Lebenslagen gedacht sind, beispielsweise mit Stiftungsmitteln finanziert (z.B. Projekt „LIANE“).

Eine Abbildung im Haushalt, wie beantragt, wird als schwierig empfunden und eine Vernetzung der Thematik mit dem Haushalt erscheint als nicht adäquat. So finden sich auch bei anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen - selbst da, wo ein entsprechender Beschluss getroffen worden ist - keine diesbezüglich im Haushaltsplan abgebildeteten Kennzahlen, was nahe legt, dass sich die Kommunen mit einer solchen Darstellung schwer tun.

Unabhängig von den dargestellten Überlegungen würde mit der Umsetzung des Antrags auch eine Überforderung des Personals bei der aktuellen Haushaltsplanung einhergehen, bei der sämtliche vorhandenen Kapazitäten bereits dafür benötigt werden, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Die Ressourcen, den Haushalt mit entsprechenden Kennzahlen zu erweitern, stehen gegenwärtig nicht zur Verfügung. Kriterien wie Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsansätze sollten darüber hinaus aus Sicht der Verwaltung, aus den vorgenannten Gründen,perspektivisch mit einer höheren Priorität gewichtet werden.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

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Abschreibungen

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0

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0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-10-12 FB 20_0192_WP18 Ratsantrag _Geschlec SAO.pdf

19.11.2024

2.4 MB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 31.10.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:27