9. November 2023 um 17:00, Rathaus
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Umsetzung des § 5 des Landesgleichstellungsgesetztes (LGG): Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung von Gleichstellungsplänen

FB 11/0151/WP18 · Entscheidungsvorlage

Umsetzung des § 5 des Landesgleichstellungsgesetztes (LGG):Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung von Gleichstellungsplänen

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Martina Augardt (FB 11) dankt für die Möglichkeit, den Gleichstellungsplan vorstellen zu dürfen. Diese Aufgabe nehme sie gerne wahr in Vertretung der Gleichstellungsbeauftragten Frau Sabine Bausch.

Frau Augardt beginnt mit einer anschaulichen Präsentation des aktuellen Gleichstellungsplans für den Zeitraum 2024- 2028.

Im Gleichstellungsplan gebe es wieder - wie bereits im letzten Gleichstellungsplan auch- vier Handlungsfelder, an denen Entwicklungen und Handlungsbedarfe aufgezeigt würden. Weiterhin diene die Übernahme der gleichen Handlungsfelder der besseren Evaluierung.

Die einzelnen Handlungsfelder werden im weiteren Vortrag vorgestellt.

Im Handlungsfeld 1 - Berufsbilder und Rekrutierung - werden zunächst geschlechtsspezifische Trends im Personalbestand sowie Fachbereiche mit hohem Männer- oder Frauenanteil dargestellt.

Im Handlungsfeld 2 - Einkommen, Arbeitszeit und Alterssicherung - werden die sog. Gläserne Decke sowie das Thema „Teilzeit“ besonders beleuchtet. Als Maßnahme in diesem Feld wird die Anpassung der Mobilen Arbeit erwähnt, durch die Familienfreundlichkeit und damit einhergehend die Attraktivität als Arbeitgeberin gesteigert werde.

Im Handlungsfeld 3 - Karrierewege und Führungspositionen.- wird das Führungsnachwuchsprogramm „Kompetent Managen“ hervorgehoben, welches seit fast 27 Jahren mit hoher Akzeptanz angeboten werde.

Als Maßnahme in diesem Handlungsfeld solle das Thema „Führen in Teilzeit“ weiterentwickelt und standardisiert werden, um als Arbeitgeberin noch attraktiver zu werden.

Im Handlungsfeld 4 - Lebensweise und Balance wird ein besonderer Fokus auf den Begriff „Mental Load“ gelegt. Die Themen Mental Load und Work Life Balance hätten für den Arbeitgeber spürbare Auswirkungen, wie sich an der Inanspruchnahme und der Dauer der Elternzeit durch die Mitarbeitenden ablesen lasse.

Abschließend werden die generellen Ziele eines Gleichstellungsplans von Frau Augardt dargestellt.

Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Fohn (CDU) dankt für die Präsentation.

Ratsfrau Becker (GRÜNE) dankt für die Präsentation und die Zusammenfassung des Gleichstellungsberichts.

Hinsichtlich des Themas Frauen in Führungspositionen fragt sie nach, welche konkreten Maßnahmen es dort gebe.

Weiterhin habe ihr in dem sehr ausführlichen Bericht gefehlt, dass abschließend die Maßnahmen kompakt zusammengefasst werden; außerdem habe in sie diesem Zusammenhang auch eine Zielsetzung vermisst.

Frau Hassiepen (FB11) geht zunächst auf das Thema Entwicklung von Führungskräften ein. Sie betont, dass es besonders auf den oberen Ebenen nicht einfach sei, Führungskräfte zu gewinnen und man sehr darauf angewiesen sei, als attraktiver Arbeitgeber bekannt zu sein. Es sei insgesamt ein großes Anliegen, Frauen zu fördern und zu beraten. Beim Führungskräftenachwuchsprogramm zeige sich, dass die Absolvierenden sehr schnell in Führungspositionen gingen. Dieses Programm möchte man in den nächsten Jahren fortsetzen.

Ratsfrau Begolli (LINKE) dankt für den Bericht. Insbesondere der Begriff Mental Load sei sehr gut erläutert worden. Erfreulich sei auch, dass Instrumente, die in der Verwaltung eingesetzt würden, wie beispielsweise „Kompetent Managen“ oder das „Personalentwicklungs- und Bindungskonzept“ Erfolge zeigten.

Hinsichtlich der mobilen Arbeit werde auf S. 20 dargestellt, dass die Leistung von Mitarbeitenden, die viel in Mobiler Arbeit tätig seien, weniger wahrgenommen werde. Hier werde allerdings nur das Problem dargestellt und keine Lösung aufgezeigt. Daher möchte sie sich Frau Becker anschließen, dass ihr die Definierung von Zielen und eine abschließende Zusammenfassung gefehlt habe. Eine solche Zusammenfassung erleichtere auch das Arbeiten mit dem Bericht für die Führungskräfte.

Frau Hassiepen (FB11) bestätigt, dass der Hinweis auf eine kompaktere Zusammenfassung der Maßnahmen sehr praktikabel sei, da so die Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit erhöht würden.

Bei dem Thema der Mobilen Arbeit zeigten sich sehr unterschiedliche Interessenlagen der Mitarbeitenden. Aus Sicht des Gleichstellungsplans sei die regelmäßige Anwesenheit zur Sicherstellung der Sichtbarkeit sehr relevant.

Ratsfrau Kurschilgen (GRÜNE) dankt für den Bericht. Sie wünsche sich, dass bereits in den frühen Jahren, also im Rahmen der Ausbildung, auf die Konsequenzen der Teilzeitarbeit hingewiesen werde.

Frau Hassiepen betont, dass sie diesen Hinweis sehr wertvoll finde und den Aspekt gerne aufnehmen werde.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) dankt ebenfalls für die Präsentation. Sie betont, dass sich in den letzten Jahren sehr viel verändert und verbessert habe. Gleichzeitig sei es so, dass man sich zwar viele Frauen in Führungspositionen wünsche, aber bei Auswahlverfahren auf Fachbereichsebene die Auswahl nicht groß sei. Im obersten Bereich ändere sich die Quote mit einer einzelnen besetzten Stelle deutlich, aber im oberen Segment sei man insbesondere im Bereich der Fachbereichsleitungen noch etwas unterrepräsentiert. Daher sei der richtige Weg, die Frauen in der Verwaltung intensiv zu beraten und aus dem eigenen Bereich Personal für leitende Positionen zu gewinnen.

Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Fohn (CDU) fragt in Anbetracht des im Gleichstellungsplan umfassten Zeitraumes 2024-2028, wie agil die Maßnahmen seien. Dabei interessiere sie besonders, ob zwischendurch überprüft werde, wie wirksam die einzelnen Maßnahmen seien.

Frau Augardt antwortet, dass im Landesgleichstellungsgesetz vorgesehen sei, dass eine Evaluation in regelmäßigen Abständen erfolgen müsse; man plane, diese in zweieinhalb Jahren hier wieder vorzustellen.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

Beschluss

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt den Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Aachen zur Kenntnis und empfiehlt auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt Aachen den Beschluss des Gleichstellungsplanes der Stadtverwaltung Aachen zu empfehlen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1)Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmtden Gleichstellungsplander Stadtverwaltung Aachen zur Kenntnis und empfiehlt auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt Aachen den Beschluss des Gleichstellungsplanes der Stadtverwaltung Aachen zu empfehlen.

2) Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt,den Gleichstellungsplander Stadtverwaltung Aachen zu beschließen.

3) Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses und des Hauptausschusses beschließt der Rat der StadtdenGleichstellungsplander Stadtverwaltung Aachen.

Erläuterungen

Erläuterungen:
Inhalte des neuen Gleichstellungsplans:

1. Der Plan enthält Auswertungen, Analysen und Interpretationen relevanter statistischer Personaldaten. Im Wesentlichen wird der Ist-Stand 30.6.2023 zugrunde gelegt und mit den Daten des Gleichstellungsplans aus dem Jahr 2017 verglichen.

2. Aus den Auswertungen abgeleitet werden Zielsetzungen und Maßnahmen beschrieben - sowohl bereits initiierte als auch geplante Vorhaben.

3. Im thematischen Schwerpunkt beleuchtet dieser Gleichstellungsplan die Einflüsse der Rollenverteilung von Frauen und Männern im privaten Umfeld auf die berufliche Entwicklung. Der Plan geht damit über die reine Betrachtung „harter“ Faktoren wie z.B. der Kinderbetreuung und der Teilzeitmodelle als Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie hinaus und beschreibt neue Ansätze zur Stärkung der Gleichstellung von Frauen im Beruf und ihrer beruflichen Karriere.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Siehe Anlage.
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-10-23 FB 11_0151_WP18 Umsetzung des _ 5 de SAO.pdf

7.11.2024

1009.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 09.11.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:29

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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