15. November 2023 um 17:00, Rathaus
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Rad-Vorrang-Route Eilendorf und BrandUmgestaltung der Bismarckstraße zur Fahrradstraße - Ausführungsbeschluss und überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung, Haushaltsjahr 2023

FB 61/0762/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Strehle weist auf eine redaktionelle Änderung zur Vorlage hin, die die Bereitstellung der Finanzmittel betrifft. Die vorhandenen Mittel in 2023 betragen hiernach 2.435.000,00 €.Es gebe für die Baumplanzungen in der Bismarckstraße eine Refinanzierungsmöglichkeit durch den Fachbereich Klima und Umwelt.

Frau Diepelt teilt mit, dass Fußgänger*innen beim Überqueren der Fahrradstraße Schwierigkeiten hätten, da Radfahrer*innen schneller unterwegs seien und oft nicht gehört würden. Hier sollten Querungshilfen berücksichtigt werden, damit man ohne große Umwege gefahrlos über die Straße komme. Bei den Sitzmöbeln sollte darauf geachtet werden, dass diese unterschiedliche Sitzhöhen und entsprechende Lehnen haben. Auch sollte es Hinweise für sehbehinderte Menschen geben, wo die Fahrradstraße beginne. Des Weiteren regt sie an, im Bereich Neumarkt Ladesäulen für E-Bikes vorzusehen.

Herr Billen-Föcking erläutert die Maßnahmen anhand der in ALLRIS einsehbaren Präsentation, wobei er u.a. auch auf die Punkte Barrierefreiheit, Kosten und Konsolidierungsmaßnahmen eingeht.

Herr Lindemann sieht die Platzgestaltung am Neumarkt kritisch und bekräftigt, die Fahrradstraße sollte unterbrechungsfrei sein. Er bezieht sich auf den Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion

von Februar 2021 und regt an, diese Variante, die deutlich kostengünstiger sei, zu beschließen. Eine Ausführungsplanung mit der vorgeschlagenen überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung werde seine Fraktion nicht mittragen. Er merkt an, man sei für die Fahrradstraße, die Gehwege müssten aber nicht auf 5,00 m verbreitert werden und beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Planungsbeschluss der Umgestaltung der Bismarckstraße zur Fahrradstraße im Bereich der Außengastronomie für die Variante 2 und im übrigen Bereich für die Variante 1 zu fassen.“

Herr Mohr führt aus, die Vorlage sei nicht beschlussfähig. Er vermisse eine genaue Aufstellung über die Mehrkosten und erkundigt sich, wie sehr das Vorhaben pressiere. Ob es hier außerordentliche sicherheitskritische Situationen gebe, ob es Unfälle gegeben habe und ob das Projekt auch zurückgestellt werden könnte.

Herr Billen-Föcking weist auf den maroden Zustand der Straßen in dem in Rede stehenden Bereich hin. Die Nebenanlagen seien nicht begehbar, der Pflasterbelag an einigen Stellen beschädigt und viele Aufbrüche seien in den letzten Jahren dort erfolgt.

Herr Ferrari bekräftigt, die Maßnahmen müssten durchgeführt werden.

Frau Luczak teilt mit, die Einsparpotentiale seien für die Fraktion Grüne nicht entbehrlich und

spricht sich dafür aus, dass die Planung vollumfänglich umgesetzt werden soll.

Herr Mohr schlägt vor, dem Mobilitätsausschuss sollte eine Alternativkalkulation vorgelegt werden.

Herr Dr. Otten betont, die Mehrkosten seien nicht zu verantworten und schließt sich dem Beschlussvorschlag von Herrn Lindemann an.

Herr Ferrari lässt über den Beschlussantrag der CDU-Fraktion abstimmen. Dieser wird mit

5 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Folgender Beschluss wird gefasst.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf der Grundlage der vorgelegten Erläuterungen sowie vorbehaltlich der Bereitstellung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung durch den Rat, den Ausführungsbeschluss zu fassen. Die Planung wird dabei vollumfänglich umgesetzt. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, die Planung entsprechend dieses Beschlusses zu konsolidieren und die erforderlichen Investitionsmittel in die Haushaltsplanung 2024 ff. aufzunehmen. Sie empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Bismarckstraße, Umgestaltung“ eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2023 mit Kassenwirksamkeit in 2024 und 2025 in Höhe von 2.882.000 € bereitzustellen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf der Grundlage der vorgelegten Erläuterungen sowie vorbehaltlich der Bereitstellung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung durch den Rat, den Ausführungsbeschluss zu fassen. Die Planung wird dabei

_____vollumfänglich umgesetzt.

_____reduziert um die Bestandteile _____________ entsprechend Kapitel 07 dieser Vorlage.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen die Planung entsprechend dieses Beschlusses zu konsolidieren und die erforderlichen Investitionsmittel in die Haushaltsplanung 2024 ff. aufzunehmen.

Sie empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Bismarckstraße, Umgestaltung“ eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2023 mit Kassenwirksamkeit in 2024 und 2025 in Höhe von 2.882.000 € bereitzustellen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf der Grundlage der vorgelegten Erläuterung sowie vorbehaltlich der Bereitstellung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung durch den Rat den Ausführungsbeschluss für die Neugestaltung der Bismarckstraße. Die Planung wird dabei

_____vollumfänglich umgesetzt.

_____reduziert um die Bestandteile _____________ entsprechend Kapitel 07 dieser Vorlage.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung entsprechend dieses Beschlusses zu konsolidieren und die erforderlichen Investitionsmittel in die Haushaltsplanung 2024 ff. aufzunehmen.

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Bismarckstraße, Umgestaltung“ eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2023 mit Kassenwirksamkeit in 2024 und 2025 in Höhe von 2.882.000 € bereitzustellen.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Bismarckstraße, Umgestaltung“ eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2023 mit Kassenwirksamkeit in 2024 und 2025 in Höhe von 2.882.000 € bereitzustellen.

Der Rat beschließt, für die Maßnahme „Bismarckstraße, Umgestaltung“ eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2023 mit Kassenwirksamkeit in 2024 und 2025 in Höhe von 2.882.000 € bereitzustellen.


Erläuterungen

Erläuterungen:


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-000-12200-300-1 Bismarckstraße, Umgestaltung

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023*

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

2.150.752,97

2.150.752,97

850.000

850.000

0

0

Ergebnis

2.150.752,97

2.150.752,97

850.000

850.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-090-5 Bismarckstraße, Umgestaltung

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023**

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

299.883,41

299.833,41

100.000

100.000

0

0

Ergebnis

299.883,41

299.833,41

100.000

100.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 450.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 1.700.752,97 €

**Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 50.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 249.833,41 €

Die Haushaltsplanung 2024 wird dem Beschluss zu dieser Vorlage angepasst und es werden für 2024ff. anstatt des bisherigen Ansatzes für 2024ff. von 850.000 € Mittel in Höhe von mindestens 2.762.500 € (bei maximaler Ausnutzung der möglichen Einsparpotentiale) und maximal 3.732.000 € (bei vollumfänglicher Umsetzung) eingeplant.

Für die in 2023 bereits vorhandenen Mittel muss die Ermächtigungsübertragung in das Jahr 2024 erfolgen.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Sämtliche Maßnahmen, so auch die Umgestaltung der Bismarckstraße zur Fahrradstraße, zum Ausbau des Fuß- und Radverkehrs wirken sich positiv auf den Klimaschutz aus, indem sie zur Reduktion der jährlichen Pkw-Gesamtfahrleistung beitragen. Diese sollen als Treiber der Verkehrswende zu einer nachhaltigen Reduktion der verkehrsbedingten Emissionen beitragen. Zudem wird durch die Neupflanzung von Bäumen und dem besseren Schutz von Bestandsbäumen die Bindung von CO2-Emissionen verbessert. Auf der anderen Seite sind jedoch mit jeglicher Baumaßnahme CO2-Emissionen verbunden. Daher ist die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz nicht eindeutig.

Im Bezug der Klimafolgenanpassung hat die Maßnahme eine positive Relevanz. Es werden durch die neuen Bäume Verschattungsbereiche geschaffen und durch die Baumscheiben bisher versiegelte Flächen entsiegelt.

Die während der Markierungs- und Ausbauarbeiten entstehenden CO2-Emissionen sind nicht ermittelbar, liegen aber voraussichtlich deutlich unter den erwarteten Einsparungen.

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich, 6 Gegenstimmen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-09-13 FB 61_0762_WP18 Rad-Vorrang-Route Ei SAO.pdf

11.10.2024

3.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 15.11.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:30

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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