9. November 2023 um 17:00, Rathaus
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Duales Studium Soziale Arbeit

FB 11/0153/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Ratsfrau Parting (SPD) dankt für die Initiative. Diese gehe in die richtige Richtung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele Menschen aus finanziellen Gründen kein Studium aufnehmen könnten. Mit diesem Angebot ermögliche man allen, ein Studium aufzunehmen und könne so Potenziale nutzen, die sonst verloren wären. Dies werde von der SPD ausdrücklich unterstützt.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) schließt sich dem an und betont, dass man sehr froh darüber sei, dass Personal aus den eigenen Reihen aufgebaut werde. Diese Berufe würden dringend benötigt und seien in allen Verwaltungen rar, sodass es toll sei, nun ein solches Angebot zu haben.

Ratsfrau Becker (GRÜNE) schließt sich dem Gesagten an und dankt für die Initiative des Dezernats und die Kooperation mit der Katholischen Hochschule Aachen.

Hinsichtlich der benötigten Stellen und Finanzmittel stellt sie die Frage, ob diese von der Verwaltung in den Stellenplan eingebracht würden.

Herr Dr. Kremer stellt heraus, dass man dies erstmal so zur Kenntnis gebe und unter den Vorbehalt eines genehmigungsfähigen Haushaltes stelle. Der Personal- und Verwaltungsausschuss müsse sich dann mit möglichen Veränderungen im Stellenplan nochmals befassen. Man sehe die aktuell dargestellten Stellen als notwendig an für eine erfolgreiche Vorgehensweise. Man habe damit gleichzeitig die Möglichkeit, das Angebot von bezahlten Praktika verwaltungsseitig zu realisieren und abzudecken. Weiterhin stehe die Kooperation noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Gremien der Hochschule.

Ratsfrau Kurschilgen (GRÜNE) findet das Studium mit Bezahlung sehr positiv. Gleichzeitig frage sie sich jedoch, wie nach dem kostenintensiven Studium die Personalbindung funktionieren solle.

Frau Hassiepen führt aus, das beste Mittel, um Menschen, die bei der Stadt ein Duales Studium oder eine Ausbildung absolvieren, an die Stadt zu binden, sei, mit diesen in Kontakt zu treten und sie während dieser Phase gut zu begleiten. Sie lernten die verschiedenen Fachbereiche kennen und würden bereits in Verantwortung genommen. Die jungen Menschen zu begleiten und fachlich anzuleiten sei ein wesentlicher Erfolgsfaktor und führe zu einer geringen Fluktuation. Dieses Gesamtpaket überzeuge, auch bei dem Arbeitgeber zu bleiben, für den man sich bei Antritt der Ausbildung entschieden hatte.

Ratsfrau Begolli (LINKE) drückt ihre Freude und ihren Dank aus und hofft, dass die zuständigen Gremien zustimmen werden.

Bezugnehmend auf Frau Kurschilgens Ausführungen möchte sie anmerken, dass Kosten immer relativ seien. Wenn sie sich hier die Kosten anschaue und das, was man dafür bekomme, dann seien dies keine hohen Kosten mehr. Besonders relevant sei auch, was die jungen Menschen bekämen. Diese könnten hier in sämtliche Bereiche der Sozialarbeit und Sozialpädagogik reinschauen und dabei gut begleitet werden. Dies sei in Kombination mit einem guten und solventen Arbeitgeber eine hervorragende Möglichkeit, die Personalbindung dann zu schaffen.

Hinsichtlich der Aussagen von Frau Parting möchte sie ausführen, dass hier Menschen in den Bereichen ausgebildet werden, die man dringend brauche, und gleichzeitig biete man jungen Menschen, die sich sonst kein Studium leisten könnten, die Möglichkeit dazu. Es handle sich hier um eine Win-Win-Situation, von der die ganze Stadtgesellschaft profitiere.

Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Fohn (CDU) betont, dass sie es für eine große Stärke halte, die Ausbildung generalistisch anzulegen. Aus ihrer Ausbildung habe sie die Erfahrung, dass die Meisten in den Kita-Bereich gegangen seien, da dies der interessanteste Bereich gewesen sei. Sie fragt, ob es eine Einschätzung gebe, welche Bereiche stark frequentiert seien und wie es sich auswirke, wenn man sich für die Bereiche entscheide, die für die anderen keine Relevanz hätten.

Frau Hassiepen antwortet, dass hinsichtlich der Stellenfluktuation der höchste Anteil im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes festzustellen sei, insbesondere werde hier auch ein Schwerpunkt der Ausbildung gelegt, da dies der größte Bereich sei. Gleichzeitig wolle man generalistisch bleiben und mit dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration sicherstellen, dass unterschiedliche Bereiche kennengelernt werden. Der Kita-Bereich werde sicher auch mit davon profitieren.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

Beschluss

Der Ausschuss für Personal und Verwaltung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Personal und Verwaltung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:
Um dem Fachkräftemangel an Sozialarbeiter*innen, insbesondere in den Fachbereichen „Kinder, Jugend und Schule“ (FB 45) sowie „Wohnen, Soziales und Integration“ (FB 56), aktiver zu begegnen, ist beabsichtigt, neben der Akquise von Sozialarbeiter*innen auf einem stark umworbenen Beschäftigungsmarkt eine eigene Ausbildung durch das Angebot eines dualen Studiengangs Soziale Arbeit zu etablieren.

Im FB 45 besteht die Anforderung insgesamt 197 VZÄ in diesem Berufsbild zu besetzen, wovon alleine 184,5 VZÄ auf die Abteilung FB 45/300 (Jugend) entfallen. Zum 01.07.2023 waren zuletzt alleine 26 VZÄ von den insgesamt 197 VZÄ nicht besetzt. Hierbei ist insbesondere die gesetzliche Anforderung der „Garantenstellung“ zur Verhinderung von Kindeswohlgefährdung zu beachten. Aber auch in den Bereichen des allgemeinen Sozialdienstes sowie Jugendpflege und Streetwork sind vielfältige gesellschaftlich zunehmend dringliche Aufgaben zu erfüllen. Daneben werden Sozialarbeiter*innen auch für die Besetzung von Stellen im Bereich der Kindertagestätten und OGS, aufgrund des dort bereits länger andauernden Fachkräftemangels, dringend benötigt.

Im FB 56 sind aktuell 83 VZÄ zu bewirtschaften mit einem besonderen Schwerpunkt in den Bereichen Übergangswohnen und Integration. Insbesondere die aufgrund der Aufnahme von geflüchteten Menschen aus der Ukraine befristet eingerichteten Stellen sind schwierig zu besetzen. Hier waren zum 01.07.2023 noch 22 VZÄ von den insgesamt 83 VZÄ nicht besetzt, wobei es sich mit 21 VZÄ fast ausschließlich um die befristet bis Ende 2023 eingerichteten Stellen handelte. Für den Stellenplan 2024 ist im Hinblick auf die derzeitige Entwicklung in diesem Bereich die Einsparung von 7 Planstellen, aber gleichzeitig auch die Verlängerung von 7 kw-Vermerken bis Ende 2024 sowie die Entfristung von 7 weiteren Stellen vorgesehen, so dass der Bedarf zur Bewirtschaftung weiterhin gegeben ist.

Neben den demografisch bedingten Abgängen ist vor allem eine deutlich zunehmende Fluktuation in diesem Berufsfeld erkennbar, da gerade bei jüngeren Mitarbeiter*innen viele familienbedingte Austritte aufgrund von Veränderungen des Lebensmittelpunktes gemeinsam mit den Lebenspartner*innen oder auch vorübergehende erziehungsbedingte Beurlaubungszeiten zu kompensieren sind.

In den letzten Jahren waren jeweils bis zu 40 Abgänge von Fachkräften aus verschiedensten Gründen (Elternzeit, Arbeitgeberwechsel, etc.) zu verzeichnen.

Bislang war mangels geeigneter regionaler Kooperationspartner*innen geplant, den neuen dualen Studiengang Soziale Arbeit als Pilot in Kooperation mit der Fliedner Fachhochschule in Düsseldorf einzuführen.

Infolge einer Initiative durch Dezernat IV wurde seitens der Katholischen Hochschule NRW (katho) aktuell mitgeteilt, dass der duale Studiengang Soziale Arbeit - welcher bisher nur am Standort Paderborn angeboten wurde - zukünftig auch am Standort Aachen eingeführt werden soll. Die katho avisiert den Start zum Wintersemester 2024.

Der neue duale Studiengang Soziale Arbeit umfasst 6 Semester und basiert auf einer engen Verzahnung von Theorie und Praxis. Der Studiengang ist in Modulen organisiert und interdisziplinär gestaltet. Die Praxisstelle ist vom ersten Semester an als zweiter Lernort beteiligt. Insgesamt beinhaltet das Studium 156 Praxistage (drei Studienprojekte mit insgesamt 98 Praxistagen sowie weitere 58 Praxistage).

Durch die generalistische Ausrichtung des Studiengangs werden zudem vielfältige Praxisfelder ermöglicht, wie beispielsweise in der Schulsozialarbeit, Tätigkeiten bei Jugend- oder Sozialämtern, im betreuten Wohnen oder bei freien Jugendhilfeträgern. Positiv zu bewerten ist eine frühzeitige Bindung an die jeweilige Praxisstelle.

Da eine Zusammenarbeit in Kooperation mit der katho am Standort Aachen für Studierende wie auch die relevanten städtischen Fachdienststellen mit deutlichen Vorteilen verbunden wäre und ein Start im Wintersemester 2024 aufgrund des Fachkräftemangels geboten ist, sollte mit den vorbereitenden Planungen unter Beachtung des Haushaltsvorbehalts unverzüglich begonnen werden.

In den relevanten Abteilungen des FB 45 und FB 56 könnte eine Praxisbetreuung und Begleitung von bis zu 30 Nachwuchskräften gewährleistet werden. Ein Angebot von mindestens 10 Ausbildungsplätzen pro Jahr wird durch die Bedarfslage gestützt.

Um dies zu realisieren, sind neben Personal- und Sachkosten auch stellenplantechnisch weitere Ressourcen ab 2024 einzuplanen. Es werden im FB 45 sowie im FB 56 neue Aufgaben anfallen, beispielsweise die Koordination des Studienganges und die Einsatzplanung der Studierenden in der Praxis sowie die fachliche Betreuung der Studierenden über die gesamte Dauer des dualen Studiums von 3 Jahren (Stellenanteile für die Praxisanleitung, weil die Praxisstelle als zweiter Lernort in den drei Jahren 156 Praxistage begleiten muss). Hier sind die fachlichen und ablauftechnischen Anforderungen der Studienordnung zu gewährleisten.

Zusätzliche Kapazitäten werden auch bei FB 11 im Ausbildungsbereich für die Gewinnung der Studierenden, deren Einstellung und die personalwirtschaftliche Betreuung erforderlich. Es ist basierend

auf den Erfahrungswerten anderer Kommunen, die diesen dualen Studiengang bereits anbieten, mit hohen Bewerbungszahlen von bis zu 300 Bewerbungen pro Ausschreibung zu rechnen. Die Anzahl der gleichzeitig zu betreuenden Studierenden wird sich von zunächst 10 auf dann regelmäßig 30 Personen erhöhen. Nach bisheriger Erfahrung ist die Implementierung eines zusätzlichen Ausbildungs-/Studiengangs mit neuen Kooperationspartner*innen zu Beginn mit einem erheblichen Koordinierungs- und Abstimmungsaufwand sowie einem hohen Beratungs- und Unterstützungsbedarf verbunden, der dann sukzessive durch den steigenden Betreuungsaufwand abgelöst wird.

Für die zentrale Koordinationsstelle wird ein Bedarf von 1,0 VZÄ (S 15) prognostiziert. Diese soll befristet mit einem kw-Vermerk zum 31.12.2028 im FB 45 eingerichtet werden um zunächst die Entwicklungen abzuwarten. Bei Bedarf können in den nächsten Stelleneinrichtungsverfahren Anpassungen vorgenommen werden. In einem ersten Schritt soll dort auch der Overhead und die Betreuung der Einsätze beim FB 56 in enger Abstimmung zwischen den Fachbereichen koordiniert werden. Die Praxisanleitung muss zunächst über vorhandenes Personal abgedeckt werden. Für die konzeptionelle Arbeit und die Betreuung der Kräfte im FB 11 werden 0,5 VZÄ (A 11) als notwendig angesehen. Auch diese Stelle soll zunächst einen kw-Vermerk 2028 erhalten. Aus diesen Kapazitäten könnte dann auch die Finanzierung von Praktika (s. Vorlage vom 10.05.2023) mit bewältigt werden.

Hinzu kommen die anfallenden Personal- und Sachkosten. Bei Besetzung von 10 Ausbildungsplätzen pro Jahr sind Sachkosten für die Übernahme der Semestergebühren von derzeit 318 Euro pro Semester (Stand WS 2022/2023) einzuplanen, das bedeutet bezogen auf eine Studiendauer von 6 Semestern bei Einstellung von 10 Nachwuchskräften pro Jahr:

Kosten

Haushaltsjahr

2024

2025

2026

2027

dS Soziale Arbeit

3.180 €

9.540 €

15.900 €

15.900 €

Summe

3.180 €

9.540 €

15.900 €

15.900 €

Die Ausbildungsvergütung beläuft sich auf derzeit durchschnittlich 13.402,92 Euro jährlich* pro Ausbildungsplatz, das bedeutet bezogen auf die Studiendauer von 6 Semestern und bei Einstellung von 10 Nachwuchskräften pro Jahr:

* Berechnung der durchschnittlichen jährlichen Kosten pro Ausbildungsplatz

Ausbildungsjahr

Monatlich

jährlich

1.

1.068,26 €

12.819,12 €

2.

1.118,20 €

13.418,40 €

3.

1.164,02 €

13.968,24 €

In der Finanzplanung sind folgende Kosten für die Ausbildungsvergütung zu berücksichtigen:

Kosten

Haushaltsjahr

2024

2025

2026

2027

dS Soziale Arbeit

44.673 €

178.692 €

312.711 €

312.711 €

Summe

44.673 €

178.692 €

312.711 €

312.711 €

Die Realisierung des Dualen Studiums sowie die Einrichtung der Stellen und deren Finanzierung stehen unter dem Vorbehalt eines genehmigungsfähigen Haushalts.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

9.911

47.853

38.666

188.232

134.844

657.222

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-37.942

-149.566

keine ausreichende Deckung vorhanden

keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für die Haushaltsjahre 2024 ff. wurden bereits Personal- und Sachkosten für 2 Ausbildungsplätze im dualen Studiengang Soziale Arbeit eingeplant. Hierfür wurden bei den Personalkosten die durchschnittlichen jährlichen Kosten eines Ausbildungsplatzes auf Basis der 2023 gültigen Ausbildungsvergütungen pro Ausbildungsjahr zugrunde gelegt. Bei den Sachkosten wurden die Semestergebühren der Fliedner FH in Düsseldorf in Höhe von 488 Euro pro Semester eingeplant.

Aufgrund der veränderten Bedarfslage von zukünftig jährlich 10 Ausbildungsplätzen im dualen Studiengang Soziale Arbeit ergeben sich die im fortgeschriebenen Ansatz 2024 ausgewiesenen Mehrkosten. Durch die Zusammenarbeit mit der Katholischen Hochschule NRW am Standort Aachen konnten geringere Semestergebühren in Höhe von 318 Euro pro Semester eingerechnet werden.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-10-26 FB 11_0153_WP18 Duales Studium Sozia SAO.pdf

8.11.2024

174.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 09.11.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:29