23. November 2023 um 17:00, Rathaus
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Rad-Vorrang-Route Eilendorf und BrandUmgestaltung der Bismarckstraße zur Fahrradstraße - Ausführungsbeschluss und überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung, Haushaltsjahr 2023

FB 61/0762/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Roder erläutert zum Thema und zu der durch die Verwaltung ausgeteilten Tischvorlage mit den geänderten, verbesserten finanziellen Auswirkungen.

Dank folgt dafür von Ratsherrn Neumann, der die Aufwertung des Frankenberger Viertels als unstrittig einschätzt. Man solle darauf achten, dass man die Chancen für die Bachoffenlegung aufrecht erhalte. Auch eine durchgehende Rotfärbung befürworte er.

Sorgen mache er sich allerdings um die Querung des Neumarktes. Er frage sich, ob es verkehrsrechtlich machbar sei, dort einen Fußgängerüberweg über die Fahrradstraße zu installieren.

Dem schließt sich Herr Nositschka an. Er schlägt vor, die Querung im Bereich der Bismarckstraße und nicht auf dem Neumarkt zu installieren. Unstrittig sei aus seiner Sicht, dass man die gesamte Breite von 4,50m benötige. Die einzige Kürzung, die er sich indes von der durch die Verwaltung vorgeschlagenen Liste vorstellen könne, sei der Vorschlag 2b. Weiter gibt er an, dass aus seiner Sicht an einigen Stellen die Liefer- und Ladezonen fehlten.

Eine solche Breite bedeute eigentlich, dass an beiden Seiten noch ein Sicherheitsabstand von 0,75m hinzukomme, so Herr Lindemann. Hier sehe es aber so aus, als wäre die Gastronomie direkt an der Fahrbahn. Zudem betont er, dass seine Fraktion immer die kostengünstige Variante gewollt habe, ihm sei hier das Defizit deutlich zu hoch und auf der anderen Seite die vorgeschlagenen Einsparungen zu gering. Er halte die Gehwegsverbreiterung nicht über die komplette Länge für notwendig.

Da die Haushaltslage eine solche Kostensteigerung nicht zulasse, werde er den Beschluss ablehnen.

Dem möchte sich Ratsherr Blum anschließen. Auch ihm sind die Kosten zu hoch. Es gebe genügend Einsparmöglichkeiten.

Frau Strack dankt für das beidseitige Leitsystem. Sie bringt noch einmal die Wichtigkeit der Fußgängerüberwege zum Ausdruck und bittet um entsprechende rechtliche Prüfung. Auf Höhe des Neumarktes wünsche sie sich eine Beschränkung auf 10 km/h und im öffentlichen Bereich in Nähe des Einkaufszentrums die Einrichtung von Behindertenparkplätzen. Die vorgesehenen Sitzmöbel sollten besser ausgestattet und unterschiedlich hoch sein und die Einbauten kontrastreich.


Nicht überrascht von der Kostensteigerung zeigt sich Herr van den Hurk. Zum einen seien die Baupreise massiv angestiegen, zum anderen seien die Kosten für die Kernsanierung des Untergrundes hinzugekommen. Auch er hält lediglich den Vorschlag 2b für sinnvoll. Zudem wolle er den Beschlussvorschlag um den Satz „Die Verwaltung wird beauftragt, die Anmeldung weiterer Bestandteile der Planung zur Förderung zu prüfen“ zu ergänzen. Er regt an, falls ein Fußgängerüberweg nicht möglich sei, die Einrichtung eines Regenbogen Zebrastreifens zu prüfen.

Die Fördertöpfe seien leer, so Ratsfrau Breuer. Außerdem sei die Planung am Neumarkt für den Fahrradverkehr mit der Außengastronomie zu eng.

Auch Herr Hofmann sieht die Kosten kritisch. Er weist darauf hin, dass alle potenziell in Anspruch genommenen Fördermittel durch den Bürger auch erstmal erwirtschaftet werden müssten.

Ratsherr Breuer teilt die Sorgen um den Neumarkt. Man wisse, dass dort regelmäßig viel los sei, man müsse nun für alle Nutzenden den richtigen Mix finden. Dafür sei eine Einengung oder ein Fußgängerüberweg eine gute Möglichkeit. Er schließe sich der Frage an, ob ein solcher über eine Fahrradstraße möglich sei. Außerdem interessiere ihn, ob der Gastronomiebereich zur Fahrbahn hin offen sei.

Die Idee eines Regenbogen Zebrastreifens finde er grundsätzlich gut, aber dieser sei leider nur in Fußgängerzonen erlaubt, berichtet Herr Lindemann.

Beigeordnete Burgdorff erörtert noch die Gründe für die Kostensteigerungen. Zum einen sei die Planung torpediert worden durch die Sanierung des Untergrunds, aber auch der Planungsbereich sei politisch erweitert worden. Die allgemeinen Baukostensteigerungen von rund 41% kämen noch on top. Allerdings habe man auch Einsparvorschläge von einer knappen Millionen Euro gemacht und immer auf alle Grundsätze der Sparsamkeit geachtet.

Man werde alle Details mitnehmen, verspricht Herr Müller. Es handele sich noch um einen langen Weg und man bemühe sich für alle den besten Weg, insbesondere auch im Hinblick auf die Querung zu finden.

Derzeit sei auch viel Bewegung in der Gesetzgebung ergänzen sowohl Herr Hamblock, als auch Frau Roder. Auch wenn es momentan noch nicht möglich sei, könnte sich daran noch etwas ändern.

Bei der Bastei sei man derzeit erst in der Planungsphase, daher habe man dort einen Radweg mit FGÜaufgenommen. Man werde prüfen was geht.

Am folgenden Tag tage der Bundesrat, so Beigeordnete Burgdorff. Vielleicht gebe es nach deren Entscheidungen viel mehr Möglichkeiten auf kommunaler Ebene. Man brauche die neue Regelungsfreiheit. Momentan nehme die StVO den Bereich des Radverkehrs noch nicht ernst genug.

Herr Lindemann konkretisiert, dass seine Kritik an den Kosten nicht auf die Verwaltung, sondern auf die politische Entscheidung für die teurere Variante bezogen gewesen sei.

Man könne auch gerne einen Vorbehaltsbeschluss in Bezug auf den Fußgängerüberweg fassen, schlägt Frau Burgdorff vor.


Herr Nositschka weist noch einmal auf die aus seiner Sicht unumgängliche Breite von 4,50m hin.

Nach der Werbung um Vertrauen in die fachliche Arbeit der Kolleg*innen durch Frau Beigeordnete Burgdorff, stellt Frau Roder noch einmal die zwei neuen vorgeschlagenen Varianten für den Neumarkt vor.

Zu Beratungszwecken wird die Sitzung um 19:20 für fünf Minuten unterbrochen.

Herr Lindemann möchte wissen, warum die Gastronomie so nah an der Fahrbahn geplant sei.

Herr Nositschka sieht indes kritisch, dass man teilweise auf die optische Heraushebung der Fahrradstraße verzichte. Dies provoziere aus seiner Sicht nur unsichere Situationen.

Die Ausschussvorsitzende Wenzel schlägt vor, in der aktuellen Sitzung nur einen Teilbeschluss über die Bismarckstraße zu fassen und den Neumarkt erneut zu beraten.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf der Grundlage der vorgelegten Erläuterung sowie vorbehaltlich der Bereitstellung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung durch den Rat den Ausführungsbeschluss für die Neugestaltung der Bismarckstraße. Die Planung wird dabei reduziert um die Bestandteile 2b entsprechend Kapitel 07 dieser Vorlage und unter Ausschluss des Bereichs Neumarkt, der dem Gremium erneut zur Beratung vorgelegt werden muss. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung entsprechend dieses Beschlusses zu konsolidieren und die erforderlichen Investitionsmittel in die Haushaltsplanung 2024 ff. aufzunehmen. Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Bismarckstraße, Umgestaltung“ eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2023 mit Kassenwirksamkeit in 2024 und 2025 in Höhe von 2.597.000 € bereitzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anmeldung weiterer Bestandteile der Planung zur Förderung zu prüfen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf der Grundlage der vorgelegten Erläuterungen sowie vorbehaltlich der Bereitstellung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung durch den Rat, den Ausführungsbeschluss zu fassen. Die Planung wird dabei

_____vollumfänglich umgesetzt.

_____reduziert um die Bestandteile _____________ entsprechend Kapitel 07 dieser Vorlage.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen die Planung entsprechend dieses Beschlusses zu konsolidieren und die erforderlichen Investitionsmittel in die Haushaltsplanung 2024 ff. aufzunehmen.

Sie empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Bismarckstraße, Umgestaltung“ eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2023 mit Kassenwirksamkeit in 2024 und 2025 in Höhe von 2.882.000 € bereitzustellen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf der Grundlage der vorgelegten Erläuterung sowie vorbehaltlich der Bereitstellung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung durch den Rat den Ausführungsbeschluss für die Neugestaltung der Bismarckstraße. Die Planung wird dabei

_____vollumfänglich umgesetzt.

_____reduziert um die Bestandteile _____________ entsprechend Kapitel 07 dieser Vorlage.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung entsprechend dieses Beschlusses zu konsolidieren und die erforderlichen Investitionsmittel in die Haushaltsplanung 2024 ff. aufzunehmen.

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Bismarckstraße, Umgestaltung“ eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2023 mit Kassenwirksamkeit in 2024 und 2025 in Höhe von 2.882.000 € bereitzustellen.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme „Bismarckstraße, Umgestaltung“ eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2023 mit Kassenwirksamkeit in 2024 und 2025 in Höhe von 2.882.000 € bereitzustellen.

Der Rat beschließt, für die Maßnahme „Bismarckstraße, Umgestaltung“ eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2023 mit Kassenwirksamkeit in 2024 und 2025 in Höhe von 2.882.000 € bereitzustellen.


Erläuterungen

Erläuterungen:


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-000-12200-300-1 Bismarckstraße, Umgestaltung

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023*

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

2.150.752,97

2.150.752,97

850.000

850.000

0

0

Ergebnis

2.150.752,97

2.150.752,97

850.000

850.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-090-5 Bismarckstraße, Umgestaltung

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023**

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

299.883,41

299.833,41

100.000

100.000

0

0

Ergebnis

299.883,41

299.833,41

100.000

100.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 450.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 1.700.752,97 €

**Haushaltsansatz 2023 i.H.v. 50.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 249.833,41 €

Die Haushaltsplanung 2024 wird dem Beschluss zu dieser Vorlage angepasst und es werden für 2024ff. anstatt des bisherigen Ansatzes für 2024ff. von 850.000 € Mittel in Höhe von mindestens 2.762.500 € (bei maximaler Ausnutzung der möglichen Einsparpotentiale) und maximal 3.732.000 € (bei vollumfänglicher Umsetzung) eingeplant.

Für die in 2023 bereits vorhandenen Mittel muss die Ermächtigungsübertragung in das Jahr 2024 erfolgen.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Sämtliche Maßnahmen, so auch die Umgestaltung der Bismarckstraße zur Fahrradstraße, zum Ausbau des Fuß- und Radverkehrs wirken sich positiv auf den Klimaschutz aus, indem sie zur Reduktion der jährlichen Pkw-Gesamtfahrleistung beitragen. Diese sollen als Treiber der Verkehrswende zu einer nachhaltigen Reduktion der verkehrsbedingten Emissionen beitragen. Zudem wird durch die Neupflanzung von Bäumen und dem besseren Schutz von Bestandsbäumen die Bindung von CO2-Emissionen verbessert. Auf der anderen Seite sind jedoch mit jeglicher Baumaßnahme CO2-Emissionen verbunden. Daher ist die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz nicht eindeutig.

Im Bezug der Klimafolgenanpassung hat die Maßnahme eine positive Relevanz. Es werden durch die neuen Bäume Verschattungsbereiche geschaffen und durch die Baumscheiben bisher versiegelte Flächen entsiegelt.

Die während der Markierungs- und Ausbauarbeiten entstehenden CO2-Emissionen sind nicht ermittelbar, liegen aber voraussichtlich deutlich unter den erwarteten Einsparungen.

Abstimmungsergebnis

Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung (ohne Teilstück Neumarkt): 11 Zustimmungen, 5 Ablehnungen, 1 Enthaltung Erweiterung des Beschlusses (Prüfauftrag Verwaltung): 12 Zustimmungen 5 Ablehnungen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-09-13 FB 61_0762_WP18 Rad-Vorrang-Route Ei SAO.pdf

11.10.2024

3.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 23.11.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:36