23. November 2023 um 17:00, Rathaus
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Straßen- und Wegekonzept nach §8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)

FB 60/0083/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Schuster präsentiert zum Thema.

Ratsfrau Breuer erkundigt sich, ob man durch den Wegfall der Erstattungen künftige Fördermittel einwerben könne.

Für den Bürger bleibe ohnehin alles gleich, so Herr Schuster.

Dem Bürger könnten nur die Basisdinge abgerechnet werden, erläutert Frau Beigeordnete Burgdorff. Gegenüber dem Land sei es identisch, nur dass man künftig keinen Streit mehr zwischen Kommunen und Bürger*innen habe. Sonderwünsche seien sowohl jetzt, als auch künftig von der Erstattung ausgenommen.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Straßen- und Wegekonzept nach §8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschussempfiehlt dem Rat der Stadt, das Straßen- und Wegekonzept nach §8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) zu beschließen.

Der Rat der Stadtbeschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzept nach §8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG).


Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach §8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) hat die Gemeinde ein Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen darstellt, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Kanalbau- sowie Straßenbau- und -unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen sind und ob diese voraussichtlich beitragspflichtige Kanalbau- bzw. Straßenausbaumaßnahmen sein werden. Es ist über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinde anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben. Darüber hinaus ist das Straßen- und Wegekonzept von der kommunalen Vertretung zu beraten und zu beschließen.

Da die Zuständigkeit für die Entscheidungüber das Straßen- und Wegekonzeptes vom Rat bisher nicht auf einen Ausschuss übertragen wurde, entscheidet dieser selbst; der Mobilitätsausschuss ist zu beteiligen.

Die Verwaltung hat das als Anlage beigefügte Straßen- und Wegekonzept erstellt. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, dem Rat zu empfehlen, dieses Konzept zu beschließen.

Der Mobilitätsauschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das als Anlage beigefügte Straßen- und Wegekonzept zu beschließen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2023-10-27 FB 60_0083_WP18 Strassen- und Wegekon SAO.pdf

23.10.2024

353.7 KB

Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 23.11.2023
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 20:36