Kurfürstenstraße Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen
FB 60/0079/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Dokument nicht im Bestand.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließtdie Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Kurfürstenstraße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung vom 11.12.2015 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.12.2019 (SBS).
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der aus dem Jahre 1899 stammende Mischwasserkanal wurde im Jahr 2019 durch Einbringen eines Inliners erneuert, weil dieser in einem schlechten baulichen Zustand war. Die sachliche Beitragspflicht ist mit der technischen Abnahme am 19.12.2019 entstanden.
Die technische Lebensdauer eines Abwasserkanals aus Beton/Stahlbeton von 30-50 Jahre und der betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum von 75 Jahren war bereits überschritten, so dass der Einbau eines selbsttragenden Inliners mit einer Lebensdauer von mehr als 50 Jahren eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der Kurfürstenstraßeerfolgt als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) SBS.
Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Nr.2 der städtischen Ausbaubeitragssatzung und beträgt für die Teileinrichtung
g) Oberflächenentwässerung75%
Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 9 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit.
Obwohl für diese Abrechnung ein Landeszuschuss nicht abgerufen werden kann, wird dermit Ratsbeschluss vom 11.12.2019 erfolgten Aufforderung an die Verwaltung, bei den bislang nicht rechtskräftig abgerechneten Verfahren den Betroffenen die Billigkeitsregelung in Höhe von 50 v. H. der Beitragssumme zukommen zu lassen, nachgekommen. Die Beitragssumme reduziert sich daher um 50 v. H.
Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
PSP 5-120102-900-02900-160-1 Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge
Maßnahmenbezogene Einnahmen
12.664,08 € Beiträge gem. § 8 KAG
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 11.12.2019 reduziert sich dieser Betrag auf 6.332,04 €.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 122528
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=122528
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2023-10-20 FB 60_0079_WP18 Kurfuerstenstrasse Abr SAO.pdf
23.10.2024
188.5 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 11
- Sitzung
- Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 23.11.2023
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Geändert
- 8.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Februar 2026 um 20:36